Sky erhöht die Preise für Bestandskunden

sky artikelDas Konsumieren von Inhalten via Sky wird teurer. Dies bestätigte uns Sky Deutschland heute in einer E-Mail. Der Anbieter spricht von deutlich gestiegenen Kosten, weshalb man zu einer Preisanpassung gezwungen sei. Grund dafür sind die Kosten, die insbesondere im Bereich der Programmlizenzen und der technischen Infrastruktur stark angestiegen sind. Darunter fallen unter anderem die Kosten für Filmrechte wie auch die Übertragungsrechte der UEFA Champions-League, der UEFA Europa League und der Bundesliga sowie Kosten für Transponder oder die Einspeisung unserer Programme bei Kabelnetzbetreibern. Man habe alles versucht, die Anpassung für die Kunden so gering wie möglich zu halten. Von der Anpassung sind mittelfristig ein Großteil aller Bestandskunden von Sky betroffen.

Eine Übersicht:

  • Sky Welt +0,85€ (5,0%)
  • Sky Welt + 1 Premiumpaket +1,50€ (4,2%)
  • Sky Welt + 2 Premiumpakete +2€ (4,1%)
  • Sky Welt + 3 Premiumpakete +2,50€ (4,2%)
  • Premium HD +0,5€ (5,0%)
  • Für die beiden im November eingeführten, neuen Basispakete Starter und Entertainment wird es keine Preisanpassung geben.

 

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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78 Kommentare

  1. Bulligucker says:

    das mit der eventuellen 5% Erhöhung wurde weit vorher angesagt …immer aufpassen was man unterschreibt …AGB lesen nie vergessen !!!

  2. @Rainer:
    Abgesehen von der Unwirksamkeit der AGB wie ein paar Stellen über mir kommentiert ist es sehr schwammig formuliert: “ Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages,“ Erhöhen Sie z.B. zum 1.4.17 um 4,5% und dann zum 1.5.17 nochmal um 4,5%, hätte man laut AGB kein Sonderkündigungsrecht, weil jeweils zum Zeitpunkt der Erhöhung gültig Preis nur um 4,5% angehoben wurde. Das wird sicherlich keinen Bestand haben.

    @Lotex59: Der Unterschied ist, bei den ÖRs bin ich gezwungen den Sch…ß zu bezahlen obwohl ich ihn nicht konsumiere und dazu ihn absolut nicht für neutral, nicht für bildend und nicht für Randgruppen ausgelegt sehe. Daß für die ÖRs überhaupt noch bezahlt werden muß ist generell eine Sauerei und gleicht einer staatlichen Abgabe.

  3. Zum Glück wird die Konkurrenz immer grösser und Alternativen sind ja da. Da ich nicht an ein Sportpaket gebunden bin…. erst recht!

  4. Hier hat sich 2013 mal eine Anwältin dazu geäußert. Die Klausel könnte zu unbestimmt sein – auch unter Berücksichtigung der bis dahin geltenden Rechtssprechung. http://www.frag-einen-anwalt.de/Kein-Sonderkuendigungsrecht-trotz-Preiserhoehung-bei-Sky-rechtmae%C3%9Fig—f236952.html

  5. Der_Hanseat says:

    @Lars Vor allem sollten erstmal die still sein, die von der Materie keine Ahnung haben.

    Kleiner Tipp: Einer unwirksamen AGB muss man nicht widersprechen. Sie ist einfach so unwirksam. Hättest Du aber auch selbst drauf kommen können.

    Und Du bekommst Sky echt 75 % günstiger? Wahnsinn! Geiler Typ! Erzähl‘ uns mehr über Dein Leben.

  6. Cornelius says:

    12 Jahre war ich Premiere und SKY Kunde. Alle 12- oder 24 Monate das gleiche lästige Spiel mit der Kündigung des Vertrages um nicht in die automatische Verlängerungsfalle zu tappen. Bei meiner Kündigung im letzten Jahr ist es dann passiert. Trotz Kündigungsbestätigung hat SKY einfach drei Monate lang weiter abgebucht. Natürlich habe ich die Lastschriften widerrufen. Dann kamen Mahnungen. In allen Telefonaten wurde mir von SKY Mitarbeitern ein Fehler von SKY bestätigt. Trotzdem weiter Mahnungen erhalten. Ein total unfähiger Laden mit null Kundenorientierung. Erst ein Schreiben meines Anwalts mit Unterlassungserklärung zeigte Wirkung. Nie mehr SKY, die nichts für ihre Bestandskunden tun. Für die Neukundengewinnung werden Millionen investiert und treue Kunden werden verarscht.

  7. Großes Geheul, aber kaum einer wird kündigen. Der Film- und Serienfan hat ja noch Alternativen, aber was Fußball angeht, ist SKY „alternativlos“. Ohne Fußball wäre SKY doch schon längst eingegangen. Also liebe Fußballfans zahlt mal fleißig. Sind doch bloß ein paar Euro. Und demnächst wieder ein paar Euro… und danach wieder… usw… usw…
    Aber ärgert euch nicht. Die Leute, die SKY wegen der Filme und Serien abonniert haben, werden euch mit ihrer Quersubventionierung dabei helfen, SKY und die Vereine steinreich zu machen. Aber ich habe eine Idee wie ihr die Kosten für euer Hobby kompensieren könnt. Statt Bier müsst ihr in Zukunft nur noch Milch saufen, wenn ihr Fußball guckt. Die wird nämlich immer billiger.

  8. HM gut, hab die zweite Kommentarseite übersehen :/

  9. Sonderkündigen kann zumindest jeder Kunde ohne wirksam vereinbarte AGB!
    Trifft zu für quasi alle telefonisch abgeschlossenen oder verlängerten Verträge,mein am Telefon AGB nicht wirksam in den Vertrag kommen und Sky es auch nicht beweisen kann.

  10. Obwohl ich einen recht geringen Betrag für das Komplettpaket bei Sky zahle, ich habs bereits vor einigen Wochen gekündigt. Weil ausser alle 2 Wochen mal die Formal-1 schaue ich da garnichts.

  11. Ohne jetzt hier alle Kommentare durchzulesen: Wann beabsichtigt Sky denn mich darüber zu informieren? Oder ist eine Preiserhöhung in der Höhe in den AGB fest verankert und muss nicht „verkündet“ werden?

  12. Beckenbauer Fritz says:

    Bin auch enttäuscht von dieser Vorgehensweise. Ich habe bereits gekündigt und werde mir zukünftig anderweitig Entertainment ins Haus holen, Sky ist für mich zu teuer verglichen mit dem Angebot. Leider muss ich noch bis Dezember zahlen wegen dieser 5% Klausel. BYE Sky ihr werdet schon billiger wenn euch die Kunden verlassen.

  13. Sky=nach der Preiserhöhung,jetzt 3 Sender abgeschaltet.K ündigung ist raus.

  14. Sky hat mir soeben auch eine Preiserhöhung zukommen lassen und das als Entertainmet + 2 Pakete in HD = 2,50€ mehr. Rabattiert auf 1€.

  15. Man kann alles kündigen, besonders , wenn es keine Info mindestens 6 Wochen vorher gab!

    Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 15.11.2007 (Az. III ZR 247/06) eine ähnliche Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, bereits für unwirksam erklärt.

    Im Urteil hat das Gericht auch gefordert, dass die Gewichtung der einzelnen Preiselemente offengelegt werden muss, dass der Kunde die Preiserhöhung besser nachvollziehen kann. Diese Gewichtung fehlt in den AGBs. Außerdem gilt eine Erhöhung nur für unvorhersehbare Änderung. Lizenzen werden immer für mindestens einen bestimmten Zeitraum geschlossen und Lagerkosten , Verwaltungskosten sind kalkulierbar. Ich habe fristlos gekündigt und werde es durch alle Instanzen durchsetzen. 🙂

    Vergleichsfall Nummer 2. Kabel Deutschland! Die haben auch verloren mit diesen AGBs. 😉

    Nicht immer alles gefallen lassen, sondern kämpfen!

  16. Bei mir hat es geklappt dagegen zu gehen. Ich muss keine Preiserhöhung bezahlen! 😉 Wer kämpft und hartnäckig ist, gewinnt auch hin und wieder! 🙂

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