Post-Schlichtungsanträge: Laut Bundesnetzagentur weiterhin hohe Anzahl

Laut der Bundesnetzagentur gebe es weiterhin eine hohe Anzahl an Post-Schlichtungsanträgen, welche bei der Behörde eingehen. So hat die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur heute ihren Tätigkeitsbericht 2022 veröffentlicht. Es sei zu erkennen, dass viele Verbraucher einen großen Bedarf nach einer neutralen Anlaufstelle hätten, um Konflikte mit Postdienstleistern zu klären. Denn dort gehen nicht nur Anträge zur Deutschen Post ein, sondern auch zu anderen Unternehmen wie Hermes, DPD, GLS und Co.

Im Jahr 2022 erhielt die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur 3.180 Schlichtungsanträge. In knapp 64 Prozent der Fälle beantragte der Absender eine Schlichtung, in rund 36 Prozent war es der Empfänger. Rund 76 Prozent der Schlichtungsanträge wurden zu Streitigkeiten bei der Paketbeförderung gestellt. Auf die Anträge zur Briefbeförderungen entfielen hingegen nur rund acht Prozent. Weitere fünf Prozent betrafen Einschreiben. Der Päckchenversand wurde in knapp fünfeinhalb Prozent der Schlichtungsanträge thematisiert.

Worum ging es denn inhaltlich meistens in den Beschwerden? Im Jahr 2022 wurde nahezu die Hälfte der Anträge aufgrund von Verlust oder Entwendung des Sendungsinhalts gestellt. Etwa ein Viertel der Schlichtungsbegehren entfiel auf beschädigte Sendungen. Weitere Gründe für die Anrufung der Schlichtungsstelle waren unter anderem zu lange Laufzeiten und Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung.

Rund 81 Prozent der zulässigen Schlichtungsanträge richteten sich gegen die Deutsche Post DHL. Daraus sollte man aber nicht zwangsweise schließen, dass diese besonders unzuverlässig wäre. Vielmehr werden über das Unternehmen eben auch die meisten Sendungen abgewickelt. Auf Hermes entfielen neun Prozent, auf DPD gut vier Prozent und auf GLS rund drei Prozent der Beschwerden. UPS lag bei fast zwei Prozent. Die Verteilung der Anträge spiegelt auch laut der Bundesnetzagentur wider, dass die Deutsche Post DHL und Hermes größere Anteile im Privatkundensegment haben als die übrigen Paketdienstleister.

In 882 Fällen erzielte die Schlichtungsstelle Post im Verfahren übrigens eine gütliche Einigung. Bei 146 Anträgen auf Schlichtung verweigerten die Postdienstleister wiederum die Teilnahme am Verfahren. In 358 Fällen wurden die Anträge zurückgenommen. 257 Anträge konnten im Jahr 2022 noch nicht abgeschlossen werden. 1.247 Schlichtungsanträge wurden abgelehnt, weil sie nicht zu den schlichtungsfähigen Tatbeständen gehörten.

Hintergrund

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur schlichtet Streitigkeiten zu Briefen und Paketen, zum Beispiel bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei. Seit März 2021 sind Postunternehmen zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet, wenn Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle wenden und keine Sonderbedingungen mit dem Postdienstleister vereinbart wurden.

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Ein Kommentar

  1. Ich bin mit DHL recht zufrieden, aber definitiv nie wieder DPD. Da werden vermeintliche Ablagevereinbarungen aus dem Hut gezaubert, ich hab noch nie einen DPD-Fahrer zu Gesicht bekommen oder an der Haustür gesehen, ein Paket von refurbed.de ging „verloren“ (heute erst einen Anruf von der Polizei deswegen bekommen). Was soll man von einem Dienstleister erwarten, der eine gesonderte Mail-Adresse für Beschwerden hat, die ganz oben eingehen (ceobeschwerde@dpd.de)

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