Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Heute hat die Bundesnetzagentur zum ersten Mal einen Dienstleister dazu aufgefordert, einen Haushalt in Niedersachsen mit adäquaten Internet- und Telefonleistungen zu versorgen. Bisher haben die in dieser Region verfügbaren Telekommunikationsdienste nicht die Mindeststandards erfüllt. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wurde durch eine Kundenbeschwerde ausgelöst.

Dieser Verbraucher lebt in einer Gegend, wo ein Internetzugang nur zu einem unerschwinglich hohen Preis bereitgestellt werden konnte. Ausgehend von den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen bestätigte die Bundesnetzagentur eine unzureichende Versorgung, zu der auch das Angebot von Telekommunikationsdienstleistungen zu kostengünstigen Preisen gehörte.

Im Anschluss daran wurde allen auf dem Markt aktiven Telekommunikationsanbietern eine Frist von einem Monat eingeräumt, um eine Mindestversorgung anzubieten. Da kein Unternehmen eine freiwillige Verbesserung vorschlug, initiierte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren. Hierbei wurden mehrere Firmen angehört, die schon existierende Infrastrukturen am betroffenen Standort haben. Das schloss sowohl Betreiber von kabelgebundenen Netzwerken ein, als auch Anbieter für Internetzugang über Mobilfunk oder Satellit.

Das Telekommunikationsunternehmen ist nun dazu verpflichtet, dem Kunden eine Mindestversorgung zur Verfügung zu stellen, die den gesetzlich definierten Standards entspricht. Dies beinhaltet eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 1,7 Megabit. Die Latenzzeit für eine einfache Signalstrecke darf 150 Millisekunden nicht übersteigen. Der Anbieter muss diese Leistung zu einem bezahlbaren Verbraucherpreis anbieten, den die Bundesnetzagentur zuletzt auf rund 30 Euro pro Monat berechnet hat. Das verpflichtete Unternehmen hat das Recht, diese Entscheidung vor Gericht überprüfen zu lassen.

Derzeit befinden sich rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung.

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17 Kommentare

  1. bin kein Fan von Musk und seinem Muks aber Starlink ist da nicht so schlecht

    • Dann kommen wir aber wieder zu der Sache das niergends geregelt ist was dann für einen „schnellen“ Internetanschluss verlangt werden darf….

  2. Down- und Upload Raten wie in der Steinzeit. Unfassbar!

    • Seit dem Umzug „aufs Land“ arbeite ich im Homeoffice mit 5-8 Mbps Down und 0,5-1,2 Mbps Up. Bis auf Videokonferenzen reicht es für die Arbeit aus, und ich streame sogar meine Windows-Umgebung aus der Cloud.

      • Rainbird-1 says:

        …während andere für das gleiche Geld weitaus mehr Leistung bekommen. So kann man sich auch alles schönreden.

        Oder was soll die Aussage genau verdeutlichen? Es soll Leute geben die wohnen in einem Tinyhaus. Trotzdem wird es nicht die Lösung für die breite Masse sein!

  3. Moment, bedeutet das das wenn ich keinen tarif unter 30€ bei meinem Anbieter buchen kann ich eine Beschwerde einreichen kann?
    Der einzige Anbieter der hier Glasfaser ausgebaut hat bietet Tarife an die mindestens 40€ kosten.

    • Nein. Es geht um die genannten Geschwindigkeiten. Diese müssen unter 30€ zur Verfügung gestellt werden.
      Alles darüber kann so teuer sein wie es möchte.

  4. Alleine diese hat sicherlich 2 Jahre gedauert mit allen Antwort und Fristenzeiten die jeder Beteilige natürlich genutzt hat und im endeffekt hat man immer noch nicht da jetzt sicherlich die Gerichtskarte gezogen wird. Leider ist das mitlerweile Deutschland Bürokratie und diese muss immer noch durch Gerichte bestätigt werden
    Schade eigentlich

  5. >>Das verpflichtete Unternehmen hat das Recht, diese Entscheidung vor Gericht überprüfen zu lassen.

    Je nachdem wie hoch der Aufwand ist, den das verpflichtete Unternehmen betreiben muss, könnte sich die gerichtliche Überprüfung lohnen und die BNetzA als zahnlosen Tiger dastehen lassen.
    Über die gesetzlich festgelegten Standards für die Mindestversorgung braucht man wohl nicht erneut zu diskutieren. Was die Politik da gemacht hat, spottet jeder Beschreibung.

    Ich bezweifle, dass die sich beschwerenden Nutzer freiwillig für Starlink entscheiden würden. Es geht wohl eher darum, dass die in DE tätigen TK-Anbieter endlich mal in die Pötte kommen und eine lückenlose Versorgung sicherstellen. So gesehen hat der Beschwerdeführer alles richtig gemacht.

  6. Rainbird-1 says:

    Und in „normalen“ Gegenden zahlt man 39,99€ (aktuell) und bekommt 1Gbit/s 50Mbit/s?
    Was soll da moderat sein? -die Bundesnetzagentur wie auch die Verbraucherzentralen (sollen den Verbraucher schützen und verlangen 1,86€/Minute für ein Telefonat) sind auch in den 80ern stehen geblieben!
    Am besten wieder den 56kbit/s Klingelkasten einführen…
    …wir haben mittlerweile eine Politik sowie Infrastruktur im Lande für die uns alle umliegenden Staaten beneiden 😉

    • In der Tat beneiden die uns, haben uns auch stark verbessert:
      „Was die Netze angeht, so hat sich Deutschland zwischen 2018 und 2022 im EU-Vergleich von Rang 16 auf Rang 4 nach vorne gearbeitet“.

  7. Die Bundesnetzagentur sollte lieber mal dafür sorgen, dass diese elendigen „bis-zu“-Verträge verboten werden. Was soll sowas? Man bezahlt, was man bekommt, gerne ein Vertrag mit x € je dauerhaft verfügbarer Bandbreite y MBit/s. Dann machen die auch was, um die Netze auszubauen, weil es dann mehr Geld gibt. Stell sich mal einer vor, man würde an der Tanke bis zu einem Liter Sprit für x€ bekommen, und dann gibt es Montag halt nur 700ml. Wie schnell war man beim Eichen von Elektroladesäulen? Nur beim Internet und Handy dürfen die Anbieter so einen Schmarrn machen.

    Ich hab bei einem Magenta-bis-zu-100-Vertrag konstant 70 down anliegen. Und letztens ruft so ein Vogel an, und will mir den 250er andrehen. Er sagte, da wären an meinem Anschluss 170 möglich. Bin da fast ausgerastet und hab den gefragt, was das denn soll. Technisch ist mehr drin und die begrenzen den 100er-Vertrag auf 70 und wollen gegen mehr €€€ einen schnelleren Vertrag verkaufen. Hab dem gesagt, wenn er mir erstmal die volle Bandbreite anschaltet, für die ich monatlich bezahle, dann können wir über andere Tarife reden. Das ist alles Lobbykram und Kundenverasche. Warum sollte ein gewinnorientiertes Unternehmen auch anders agieren, wenn der Gesetzgeber einem so einfach die Taschen voll macht?

    • An der Tanke zahlst so für die Menge, nicht für die Geschwindigkeit.
      Auf der Landesstraße darfst du auch nur bis zu 100 kmh fahren, aber wenn vorne ein Traktor und sieben LKWs fahren, kannst du auch nur 40 kmh fahren.

    • Das Phänomen lässt sich leicht erklären. Dein 100Mbit Tarif ist technisch ein VDSL Anschluss. 250Mbit sind aber nur mit VDSL und Supervectoring möglich. Das ist also eine Weiterentwicklung und braucht unteranderem andere Hardware. Deswegen brauchst du dafür einen anderen Tarif.
      Das du nicht auf die maximale Geschwindigkeit kommst liegt an der sehr langen Leitungslänge.

    • Wenn du nur 70 Down bekommst, kannst du mindern. Lad dir das Programm „Breitbandmessung“ und schick das Protokoll an deinen Anbieter. 5€ monatlich sollten drin sein.

  8. Heisenberg says:

    „von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 1,7 Megabit“

    Slso wird sich selbst geweigert unbrauchbares auszurollen, am besten dann jede kleinste Abweichung mit dem bundesnetzagentur Tool aufzeichnen um dann noch mal wieder Rabatt rauszuhauen, nachdem sie dann investiert haben, wenn man das bei so etwas überhaupt nennen kann.
    Die Firmen müssen einfach alle immer nur ihre eigene Medizin schmecken, das kann dann sogar ein tolles Hobby sein! xD

  9. Und hoffentlich hat’s mal nicht die Telekom getroffen, die oft als einzige flächendeckend ausbauen (sollen), sondern einen von den jammernden Parasiten, die dann günstig resellen und nichts investieren.

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