Verkehrsrecht – ihr seid gefragt!

Bevor ich gleich Amok laufe – ihr seid gefragt. Ich war eben Beifahrer bei der Nadine – und die sieht die Sache anders als ich.

Die Nadine hat den stehenden Müllwagen überholt und so dem Auto 1 die Möglichkeit genommen, auf die freie Fahrspur zu wechseln (siehe Bild am Ende des Eintrags).

Die beiden langen Pfeile oben im Bild kennzeichnen die Fahrtrichtung, die auf den jeweiligen Spuren gefahren wird.

Jetzt behauptet meine bessere Hälfte, dass ich ja keine Ahnung haben würde – und ihre Vorgehensweise völlig richtig wäre.

Na, was meint der geneigte Leser?

 

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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37 Kommentare

  1. Ich bin der Meinung, bei einem Unfall wäre es eine Teilschuld.
    Denn wenn ich mein Fahrstreifen verlassen muss um ein Hindernis zu umfahren, muss ich Vorsichtig daran vorbei fahren. Bei einer unklaren Begebenheiten müssen sich die VT abstimmen und im Notfall stehen bleiben.
    Komplizierter wird es nur noch wenn es ein ÖPNV ist, da muss man noch beobachten ob die Warnblinker an sind…dann darf in diesem Fall gar nicht vorbei gefahren werden…
    Das einbiegende Fahrzeug muss auch den Verkehr von rechts beobachten!
    Daher rechtlich ein Patt…. privat würde ich der besseren Hälfte zu stimmen und meinen Teil denken 😉

    Bis denne

    Berny

  2. Ameisenbär says:

    ausführliche Antwort gefunden:

    Für die Faulen: Nadine hat Recht.

  3. – bei so einer sache ist eine frühere klassenkameradin von mir kurz nach dem abi gestorben (schon etwas her) …
    (Sie will vor einem langsamen träcker (von links) außerorts nach links auf die hauptstraße biegen, dabei überholt unglücklicherweise grad ein schnelles auto den träcker und stößt mit ihnen zusammen – mikriges auto = totalschaden unfallortverstorbene)

    es wäre vielleicht mal angebracht das näher in fahrschule oder recht zu erläutern.

    (keine ahnung wer schuld bekommen hat – auch dann schon egal)

    mfg
    der CRI

  4. Also ohne großartig Partei ergreifen zu wollen würde ich sagen…vom gesunden Menschenverstand her hat Carsten recht. Was in irgendwelchen Büchern mit hunderten von Paragraphen steht sei dahingestellt.

  5. der Markus vor mir hat Recht… würde dieser Markus zumindest sagen… 🙂

    alleine schon wegen §1, nadine ist schon vorbeigefahren, daher muss er warten, weil er sonst den verkehr gefährdet hätte…

    oder nich? oder doch?… 😉

  6. Also in einer Kreuzung darf nicht überholt werden! Is egal ob da ein Mercedes mit eingebauter Vorfahrt kommt oder nicht….
    Hab selber mal die Linksabbiegerspur als Überholspur genutzt, kam ja kein Gegenverkehr und die Ampel der Kreuzung stand für mich auf grün, also konnte kein Seitenverkehr kommen! Die Polizei hat das allerdings gar nicht gut gefunden!!! 😀

  7. Das ist ne Einmündung, keine Kreuzung! 😉

  8. Ameisenbär says:

    @ Manni:

    Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
    Selbstverständlich darf auch im Kreuzungsbereich überholt werden. Es gibt keine Vorschrift die das verbietet.

    In deinem Fall ist es ein klein wenig anders:
    Über die Linksabbiegerspur zu fahren ist natürlich verboten (durchgezogene Linie zwischen den beiden Spuren). Dass das die Herren in grün bzw. blau auf den Plan ruft ist klar … 🙂

  9. *schmunzel*
    meiner einschaetzung nach hat deine lebensabschnittsgefaehrtin recht
    haette das genauso gemacht…
    (und als frauenversteher, der du ja bestimmt bist, bekommt sie sebstverstaendlich recht *lol*)
    lg,
    redskin

  10. Also ich könnte mich irren aber, ist das nicht so, dass derjenige der die blockierung (müllwagen) auf seiner seite hat warten muss (ausser wenns vorfahrtstraße ist natürlich) ?!

  11. Warten vor stehenden Autos ist schon richtig nur…

    1. Das andere Auto befand sich noch nicht auf der Straße

    2. Einfahrende Autos haben sich zu versichern das keiner kommt, rechts wie links

    Also hat Nadine Recht

    3. Der Müllwagen hätte 15m nach der Kreuzung halten müssen

  12. Das Vorfahrsrecht gilt für die komplette Straße. Hatte vor kurzem ein Gerichtsverfahren, weil ich vor einer Einmündung überholt hatte. Der Einbieger wurde schuldig gesprochen und ich erhielt 100 % Schaden ersetzt.

  13. Ich denke es würde auf 50/50 hinaus laufen, den
    1. im Kreuzungsbereich darf nur sehr vorsichtig überholt werden
    und
    2. der andere hätte sich seine Vorfahrt nicht erzwingen dürfen…

    Fazit:
    IMHO gibts bei dieser Konstellation kein Richtig oder Falsch, sondern ein die Verkehrsteilnehmer müssen sich einigen oder halt beide zahlen.

    Gruß aus Lilienthal
    Medi (ca. 500.000 km auf der Uhr)

  14. Also, meine Freundin (Azubi beim Rechtsanwalt) und ich haben einstimmig beschlossen, dass Nadine sich falsch verhalten hat.

    Gemäß § 5 StVO

    (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

    (3) Das Überholen ist unzulässig:
    1.

    bei unklarer Verkehrslage oder
    2.

    wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

    und § 6 StVO

    Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen.

    Bei Einwendungen bitte kurz kommentieren!

  15. Ameisenbär says:

    Einwand!

    Keiner der aufgeführten Punkte ist überhaupt von belang. §6 trifft überhaupt nicht zu, es kam ja keiner entgegen. Der Überholvorgang selbst ist unstrittig.

    Zu §5 (2):
    Der Müllwagen stad ja bereits (oder zumindest fast), Ihre Geschwindigkeit war also ausreichend hoch. Gegenverkehr kam auch keiner, sonst hätte sie ja nicht überholen können. (siehe Zeichnung)
    Ich gehe mal nicht davon aus das an dieser Stelle Überholverbot war (ist in der Stadt eher unüblich) und aufgrund der niedrigen Geschwindigkeit kann vom „unklarer Verkehrslage“ auch keine Rede sein.

    Wie oben bereits mehrfach geschrieben, gilt „Rechts-Vor-Links“ für die gesamte Straßenbreite ….

  16. Also das ist doch einfach.
    Hätte es geknallt, dann wärs klar. Derjenige der die Rechtschutzversicherung hat und sich nen Anwalt nimmt, der hat Recht gehabt.

  17. aaaalso: eigene, teure, besch… erFAHRUNG eines damals 35! Jahre jüngeren Mannes: egal ob von rechts, von links, wichtig ist allein: derjenige, welcher einbiegt, hat Obacht zu geben!!! Und selbst wenn, in Deinem Falle, „WIR“ gegen das Rechtsfahrgebot vertoßen hätte – der Einbieger hat aufzupassen.
    Zumindest hat mir das der Richter damals eindringlich, nachdrücklich und vor allem teuer, klargemacht. 🙁

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