RedTube: Streaming-Abmahnungen unwirksam?

Es gibt mal wieder ein Kapitel im großen Buch „RedTube-Abmahnung“. Bereits gestern veröffentlichten wir alle bis dato aufgelaufenen Informationen, gestern Abend kamen noch die eingescannten Dokumente der Auskunftsbeschlüsse dazu. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, erklärt jetzt in seinem Blog, warum er die Streaming-Abmahnungen der Rechtsanwälte U&C als unwirksam erachtet.

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Er sieht im Beschluss des Landgerichts Köln grobes Unverständnis in der Thematik, denn in Sachen Streaming macht nicht der Nutzer etwas zugänglich, sondern lediglich der Betreiber des Portals. Hier wird vermutet, dass keine wirkliche Einzelfallprüfung mehr stattfindet. Für mich eine Aussage, die das Vertrauen in ein Rechtssystem erschüttert – wobei – Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Interessant ist auch die Aussage, dass in technischer Hinsicht nicht nachvollziehbar ist, wie man mittels der Trackingssoftware den externen Server kontrollieren konnte. Thomas Stadler ist der Meinung, dass die Abmahnung nach § 97 a Abs. 2 S. 2 UrhG unwirksam ist. Zudem hat er für Betroffene einen interessanten Tipp: Betroffene könnten nach der Neuregelung des § 97a Abs. 4 UrhG jetzt ihre Anwaltskosten für die Abwehr dieser unwirksamen Abmahnung grundsätzlich bei der Fa. Archive AG geltend machen.

Update 10:45 Uhr: Passt bitte bei E-Mails von Trittbrettfahrern auf! Klickt hier für mehr Infos.

Update 2 13:15 Uhr: Das Landgericht Köln informiert, da wird wohl viel angerufen:.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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99 Kommentare

  1. muss ich mir jetzt sogen machen oder sollte ich jetzt etwas unternehmen?

  2. Ich weiß noch nicht mal was RedTube ist … und der 19.12 ist erst in 9 Tagen.
    Hinzu kommt, dass unser Internetanschluss nicht auf meinen Namen angemeldet ist.

    Weiter aufgelisteten Nutzerdaten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

    Datum/Uhrzeit: 19.12.2013 23:22:35

  3. HAHAHAHA, hab auch HEUTE eine Email Abmahnung bezüglich des Films Miriams Adventures bekommen…..komisch, kenne den Film gar nicht und dazu soll ich den am 28.12.2013 geschaut haben…..Die Welt ist voller Abschaum und wir lassen das zu….Alle Abzocker sollten als Vogelfrei erklärt werden!!!!

  4. Abgesehen davon, dass ich die ‚offizielle‘ Abmahnungen eher kriminell finde, bin ich mal gespannt was jetzt hier dahinter steckt; besorgt man Urmann + Collegen jetzt soviel Arbeit, dass Sie gar nicht mehr zum ‚richtigen‘ Abmahnen kommen, oder bereichern die Trittbrettfahrer sichselbst mit deren Adware/Viren Software in dem Anhang?

  5. Stendhal Dreizrhn says:

    Falls relevant:
    Habe sowas bekommen, noch nie Redtube benutzt. Datum in Zukunft Zeit 24:53

    Datum/Uhrzeit: 22.12.2013 24:53:03
    IP-Adresse: 60.22.23.212 Vorname Nachname
    Produktname: Dream Trip
    Benutzerkennung: 64787290005
    Stream Seite: Redtube

  6. Muss sagen mittlerweile ärgere ich mich dass ich nicht mal weiß wie diese Amanda hotstories, die ich mir angeblich angesehen haben soll ,aussieht.
    Für dem Schock hätte ich mir doch mal das Porno angesehen… (Bin eine Frau und sicher mir nichts angesehen zu haben )

    Groupon habe ich auch aber gestern hatte ich einen merkwürdigen Klick auf Facebook … Was haltet ihr davon?

  7. ErnaJablonsky says:

    Auch ich habe diese Mail erhalten. 60 Jahre, weiblich und war niemals auf Pornoseiten.
    Habe heute meine Mailadresse bei Paypal geaendert, da jedesmal nach dem Einloggen bei Paypal ich diese dubiosen Mails bekomme. Vor 3 Tagen wurde ich aufgefordert bei Paypal meine Daten abzuaendern da es Unstimmigkeiten gibt.
    Also ihr Lieben, keine Panik. Eine neue Mailadresse hilft weiter.

  8. …auch ich werde nun in einer woche! wohl etwas sehen, was im netz offen angeboten wird
    und sehe da keine verletzung irgendwelchen rechts, geschwiege den des urheberrechts! ich stelle die filmchen nicht zur verfügung, also wo ist das problem???
    wie verhalte ich mich, bzw. die anderen vielen betroffenen nun? abwarten und tee trinken? kosten würde auch der gang zu meinem anwalt verursachen um mich zu informieren, und die mag ich nicht auslösen…mit meinem gefählichen halbwissen komm ich hier nicht weiter. bitte gebt mir ein tip.

    ps: ich werde das programm wohl zur zur prime time um 22:60:53 schauen….

    Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

    Datum/Uhrzeit: 18.12.2013 22:60:53
    IP-Adresse: 76.1xx.xxx.xxx
    Produktname: Hot Stories
    Benutzerkennung: 603xxxxxxx
    Anbieter: Redtube

    Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

    Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 15.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

    Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 65,90 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

    Gegenstandswert: 4600,00 Euro
    Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 472,61 Euro
    Pauschale für Post und Telekommunikation: 36,40 Euro
    Schadensersatz: 65,90 Euro
    Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro

    Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  9. können die in die zukunft sehen?
    habe am 10.12. eine abmahnung per mail erhalten
    weil ich am 11.12. gg.23 Uhr etwas runtergeladen haben soll
    FAKE

  10. Soderle, habe bei der Kripo Strafanzeige gemacht.

  11. @Stefan … in D oder F? *g*

  12. Mein Account wurde gehackt und ich bin quasi unwiisentlich der Versender der Mails, habe dies nur bemerkt da Mails die nicht zugestellt werden können sekündlich an mich zurückgesendet werden. Habe inzwischen mit mehreren anwälten telefoniert sogar speziell für iT-Recht die mir nur mit dem satz kamen meinen Pc zu sichern bzw die Viren zu entfernen, wirklich Fachgerechte Auskunft bekam ich telefonisch bei Rechtsanwalt KANZLEI RUDNICK 02361/93 792 0.

  13. Erzähl‘ doch mal was zu Thema „Fachgerechte Auskunft“ 🙂

    Systemsicherung mit z.B. Acronis? Festplatte ausbauen? Beweisvideos mit z.B. FastStone Capture oder Smartphone? Unabhängige Zeugen hinzuziehen?

    Natürlich sind meine Worte merklich übertrieben 😀 . Trotzdem irgendwie sinnvoll 🙂

  14. nobbi39 – hier mal eine vielleicht ganz naive Frage: Kann dieser Trojaner auch für einen Mac gefährlich werden? Erkennt man das an dem Dateinamen „…win32…“? Habe auch zwei dieser e-mails erhalten und ernsthaft versucht, die Zip-Datei zu öffnen, was scheinbar nicht gelungen ist. Mir war nicht klar, dass man solche Anhänge niemals öffnen darf. Nach dem ersten Schrecken hatte ich nach U+C gesurft und da eben das erste Mal über diese Abmahnwelle gelesen. Und eine allgemeine Abfrage zum Thema Abmahnung ergab, dass sie durchaus auch per e-mail Rechtssicherheit erlangen können. Da mein Rechner auch von anderen Leuten in meiner Familie genutzt wird, konnte ich nicht sicher sein, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Ich würd’s jetzt auch nicht soooo schlimm finden, wenn mein Mann sich mal die Amanda anschaute. An dich und alle anderen Kommentatoren hier meine Bitte: bitte keine hämischen Antworten, es bewegen sich auch noch Menschen im Netz, die keine „native user“ sind 🙂 und darum nicht so viel Ahnung haben…

  15. WeißNix … als ob ich imstande wäre, hämische Antworten zu geben … ich bin entsetzt!

  16. Massenabmahnungen gegen Surfer
    Habe zwei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (begangen 31.7. Uhrzeit: 23:43:23 u.23:43:33) bekommen. In 10 SEKUNDEN ist das Ansehen eines Filmes oder das Kopieren zweier Filme mit der üblichen Ausrüstung nicht möglich. Wir wohnen auf dem Lande und haben noch kein schnelles Internet. Vielmehr weist das darauf hin, dass RA Urmann`s Ermittlungssystem in der Hauptsache und Mehrzahl Surfer und Zapper gefangen hat, die die Filme gar nicht angesehen haben und auch nicht kopiert haben.Sie waren auf der Suche nach etwas Sehenswerten und hatten die Seite nur flüchtig angeklickt. Bei Pornos müssen sie hunderte von Seiten anklicken, da dass meiste stereotyper Mist ist und gelangen so arglos in RA Urmanns gemeine Internetfalle, zumal der durchschnittliche Nutzer nicht erkennen kann, dass er auf eine kostenpflichtigen Seite gelangt ist…
    Wenn RA Urmann damit durchkäme, bedeutete das das Aus für `s Surfen und – allerdings nur in Deutschland – eine wesentliche Beeinträchtigung des Internets !
    Also Gelassenheit!! Kann man dieser übelen Abmahnmaffia nicht das Handwerk legen?Wer einen Musterprozess führt, bekäme meine Unterstützung.

  17. @as: Interessante Feststellung. Gib diese Information doch an die Anwälte weiter, die entsprechende Gegenklagen eingereicht haben. Die können Deine Information sicher gut gebrauchen.

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