Recht auf schnelles Internet von der Bundesregierung beschlossen, das sind die Details

Vom „Recht auf schnelles Internet“ hat man in Deutschland schon ganz häufig gehört. Beschlossen wurde „das Recht“ bereits 2021. Schnell ist dabei Ansichtssache, die Bundesnetzagentur schlug im März dieses Jahres eine Geschwindigkeit von 10 MBit/s im Download vor, bei einem Upload von mindestens 1,3 Mbit/s. Die Sache ist natürlich, dass die genannten Zahlen lächerlich erscheinen dürften, wenn man von „schnellem Internet“ spricht. Man denke sich eine Familie mit zwei Kindern, die vielleicht streamen und arbeiten wollen – das ist so ja eigentlich nicht machbar.

Das Bundeskabinett hat nun ein Recht auf schnelles Internet beschlossen. Konkret nennt sich das Ganze „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung –TKMV) – BMDV“. Die Regeln sagen jetzt, dass überall in Deutschland im Download mindestens 10 MBit/s möglich sein müssen und im Upload 1,7 MBit/s – eine Latenz von 150 Millisekunden darf nicht überschritten werden. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst. Hierbei wird ein voranschreitender Gigabitausbau dafür sorgen, dass die festgelegten Werte in den kommenden Jahren ansteigen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundversorgung der Verbraucher jederzeit den aktuellen Bedürfnissen entspricht.

Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Es handelt sich hierbei nicht um ein Instrument für einen flächendeckenden Gigabitausbau, sondern um ein Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe, das all jene auffängt, die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden, so Bundesminister Dr. Volker Wissing.

Für viele Menschen sieht das vermutlich nach einer niedrigen Grenze aus, von Fall zu Fall wird es aber so sein, dass Nutzer froh sind, wenn sie das auch nutzen können. Ab dem 1. Juni sollen die Vorgaben für einen Rechtsanspruch gelten, dafür muss der Bundesrat noch abnicken. Dieser Termin dürfte derzeit allerdings nicht haltbar sein.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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60 Kommentare

  1. „Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst.“
    Was vergessen wurde zu erwähnen, ist, dass man hier – wir sind ja in der IT – die jährlichen Messungen auf den Bedarf ab Unixzeit 0 umrechnet. Dann machen auch 10/1,7 Sinn.

  2. Alle die jetzt meckern das diese „Mindestwerte“ ein Witz seien, sollten sich informieren was in den „Ach so gelobten“ anderen Europäischen Ländern der Gesetzgeber sagt.

  3. Ich verstehe nicht, warum hier jetzt einige herum schwadronieren ob jetzt 10, 20 oder 50 Mbit/s im Downstream das Minimum sein sollten. Fakt ist es wurde mit Eckwerten festgelegt. Punkt.

    Seit der gute Elon seine Satelliten hoch geschossen hat kann man meines Wissens überall in Deutschland damit ordentlich Bandbreite bekommen.
    Wir haben beispielsweise Baustellen damit angebunden und freuen uns über 150-200 Mbit down bzw 50-100 Mbit up. Und das zu einem erträglichen Preis wenn die Alternative bedeutet gar kein Internet zu haben oder nur sehr langsam.

    Also, wo ist euer Problem?

    Die einzige Einschränkung bei Starlink:
    Die machen Carrier-Grade-NAT und vergeben private IP-Adressen. Ich kann damit also keine aus dem Internet erreichbaren Dienste betreiben. Aber wir reden hier ja auch Verfügbarkeiten für Enduser und nicht für Rechenzentrumsbetreiber.

  4. CullenTrey says:

    Besteht irgendwie die Möglichkeit, dass jene die so einen Quark beschließen als erste (und bis zur vollständigen Erfüllung) unter Bedingungen dieser Entscheidung arbeiten müssen?!
    Man stelle sich einfach vor: Beschluß 10MBit sind total ausreichend. Und ab sofort bekommt kein Politiker mehr mehr Leistung. Und das wo Videokonferenzen doch momentan so boomen. Und Telefon über VoIP mit dem gesamten Bundestag über die eine Leitung …
    Mal schauen wie lange die noch solche Beschlüsse von sich geben würden …

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