Kino.to: Nutzern soll Klage drohen

Glaubt man den Informationen von Focus.de, dann will die Staatsanwaltschaft wohl gegen Benutzer vorgehen, die Kino.to als Premium-Mitglied genutzt haben. Dabei konnte der geneigte Gucker des gepflegten Kinofilms eine Summe X per PayPal an die Kino.to-Macher überweisen um das Angebot werbefrei nutzen zu können. Mal davon ab, dass es nicht gerade klug ist, bei derartigen Portalen für eine solche Dienstleistung zu bezahlen, stellt sich mir die Frage, wie konsumierter Content in Zukunft rechtlich gesehen wird.

Ist das Anschauen eines Streams schon eine Straftat? Schließlich wird nichts vervielfältigt – sehen die Content-Macher natürlich anders, schließlich findet sich oftmals im Cache noch Daten. Zieht man das Urteil aus Leipzig zu Rate, dass gegen die Kino.to-Macher ergangen ist, dann stellt Streaming auch eine Urheberrechtsverletzung dar (siehe auch der Eintrag von Udo Vetter). Man darf gespannt sein, wie sich das Thema generell  weiter entwickelt – Fakt ist sicherlich, dass einige sicherlich mit einem mulmigen Gefühl einschlafen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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44 Kommentare

  1. “Dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zufolge haben die Ermittler in vielen Fällen tatsächlich feststellen können, welche Nutzer sich welche Filme oder Serien wie oft angeschaut haben. Dennoch habe man nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. „Da sehen wir nicht das Problem“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein im Gespräch mit heise online. Vielmehr werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber finanziell unterstützt haben. Diese Prüfung geschehe nun unter Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit: „Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.“ „“, heise online –> http://goo.gl/mqLRB

  2. Also ob dieses Szenario nun realistisch ist oder ob es an gewissen Hürden scheitern wird, sei mal dahin gestellt. Sich auf rechtliche Graubereiche oder aufs Glück zu verlassen ist irgendwie dämlich. Man kann sich da in endlosen technischen Diskussionen verfangen, ob das Streamen von urheberrechtlich geschütztem Material nun auch schon strafbar ist oder nicht. Hand aufs Herz, innerlich ist Jedem irgendwie bewusst, dass es zumindest moralisch nicht in Ordnung ist.

    Wer es also darauf anlegt, sollte dann doch eher auf Nummer sicher gehen. Ich denke, wenn jemand – rein hypothetisch – auf solchen oder ähnlich gelagerten Webseiten Material streamen oder beziehen wollen täte, dann würde er 1. einen ausländischen Anonymisierungsdienst verwenden der keine Nutzungsdaten speichert und 2. einen Premiumaccount nur über anonyme Wege wie z.B. mit Paysafe Card oder Bitcoin bezahlen.

    Dieser Kommentar spiegelt lediglich meine Gedanken zu diesem Thema wider und soll Softwarepiraterie weder gut heißen noch fördern!

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