Kino.to: Nutzern soll Klage drohen

Glaubt man den Informationen von Focus.de, dann will die Staatsanwaltschaft wohl gegen Benutzer vorgehen, die Kino.to als Premium-Mitglied genutzt haben. Dabei konnte der geneigte Gucker des gepflegten Kinofilms eine Summe X per PayPal an die Kino.to-Macher überweisen um das Angebot werbefrei nutzen zu können. Mal davon ab, dass es nicht gerade klug ist, bei derartigen Portalen für eine solche Dienstleistung zu bezahlen, stellt sich mir die Frage, wie konsumierter Content in Zukunft rechtlich gesehen wird.

Ist das Anschauen eines Streams schon eine Straftat? Schließlich wird nichts vervielfältigt – sehen die Content-Macher natürlich anders, schließlich findet sich oftmals im Cache noch Daten. Zieht man das Urteil aus Leipzig zu Rate, dass gegen die Kino.to-Macher ergangen ist, dann stellt Streaming auch eine Urheberrechtsverletzung dar (siehe auch der Eintrag von Udo Vetter). Man darf gespannt sein, wie sich das Thema generell  weiter entwickelt – Fakt ist sicherlich, dass einige sicherlich mit einem mulmigen Gefühl einschlafen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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44 Kommentare

  1. Immerhin gilt das nicht für die Schweiz..

  2. Das Problem an solchen Portalen ist zu erkennen, ob die Betreiber des Portals in Zukunft als Kriminelle bezeichnet werden.
    Woran kann man erkennen, dass ein Video Portal wie MyVideo nicht auch kriminell ist? MyVideo streamt Videos mit Werbeeinblendung für alle Free User. MyVideo bietet auch bezahlte Streams ohne Werbung an. Genau so hat sich Kino.to auch verhalten.
    Der normale User ist doch Chancenlos heutzutage.
    Ich als Kunde kann unmöglich erkennen, ob mein Video Portal oder auch z.B. MyVideo den Content nicht legal erworben hat. Schon gar nicht, weil auch ich als Anwender und alle anderen Anwender auch, Videos hochladen können.
    Die einzige Möglichkeit „sauber“ zu bleiben ist, doch die Steinzeit Angebote wahrnehmen und um Gotteswillen bloß nichts im Internet machen, wo irgend wie Geld im Spiel sein kann. Das ist doch die Message die jetzt aus dem Fall Kino.to abzulesen ist.

  3. wer so blöd ist, dort zahlungsdaten zu hinterlassen, hat´s nicht besser verdient…

  4. Hinter der ‚Unterhaltungsindustrie‘ steckt doch eine riesengroße Vermarktungskette. Man überlege z. B. als ‚Herr der Ringe‘ in die Kinos kam, von mir aus auch ‚Harry Potter‘ als Beispiel genannt. Da gabs dann über den eigentlich Kinofilm, ob nun sogar noch in 3d oder nicht, kleine Spielfiguren in Ü-Eiern, Bierdeckel, Bettwäsche und was weiß ich noch alles.

    Ein anderer Punkt, wenn ich mir mal überlege, was z. B. damals mit ‚ET‘ war: denn gab es viele viel Jahre nicht auf, damals war es noch VHS Videokassette, weder im Verleih, geschweige im Verkauf! Bei den ‚Blues Brothers‘ war es übrigens ähnlich.

    Alle paar Jahre kam z. B. ‚ET‘ wieder in die Kinos. Gäbe man den sofort über über ein Portal frei, würden diese beiden oben genannten Verwertungsketten komplett wegfallen. Damit würde man niemanden mehr hinter dem Ofen hervor locken und motivieren etwas anderes zu kaufen. Darüber hinaus, es gibt einfache (legale) Programme mit denen man den Bildschirminhalt und den Ton von der Soundkarte abgreifen kann, d. h. auch da wäre eine digitale Kopie leicht möglich, sogar relativ einfach selbst zu erstellen, so man das dann möchte.

    Eines muss man sich doch mal vor Augen halten: die Leute bei Kino.to waren auch keine Wohltäter. Sie haben die Verwertungskette in eigenem Interesse unterbrochen, d. h. sie haben damit Geld verdient!

    Ich möchte diese Seite(n) nicht verteufeln. Ich denke nur man sollte wissen worauf man sich einlässt. Im Zweifesfall eben NICHT irgendwo anmelden, sondern, das ist ja im Internet möglich, sich sachkundig machen, um welche Art Seite es sich handelt. Da ist also eigenverantwortliches Denken und Handeln angesagt, um sich da nicht selbst ggf. in eine Bredouille zu bringen.

    Andere, neue Vertriebswege sehe ich erstmal nicht. Man gucke sich Printmedien an, welche (durchaus nicht immer positive) Veränderungen das Internet dort gebracht hat. Das Internet macht zwar manches schneller und einfacher, aber dahinter verbergen sich auch genug andere gute Gründe bestimmte Dinge eben (vielleicht noch) nicht anzubieten. Das wäre auch mit einer ‚Kulturflatrate‘ oder wie immer man sie nennen will, nicht zu schaffen.

    Nun gut, ich will hier niemanden weiter mit meinem Kommentar langweilen. Die die sich ihn durchgelesen haben, verspreche ich einen Gummipunkt, den ich auch Wunsch per E-Mail schicke. 😉

    Ah ja, man ist nicht in Berufung gegangen. Da hat man wohl befürchtet bei anderen Gerichten eine vielleicht sogar höhere Strafe zu bekommen? Ich wünsche einen schönen Tag.

  5. @Caschy: Ich weiß, es ist jetzt ein wenig „off topic“, aber seit wann nutzt Du denn Lastpass? Habe es gerade am Screenshot gesehen beim Chrome. Nutzt Du nicht Keepass? Hatte ich bisher gedacht…

  6. Hab mich schon gefragt, wann die Lawine losrollt… . Aber blöd genug seine Daten auf eine solche Website zu platzieren, nur weil man zu faul ist ein Pop-Up wegzuklicken.

  7. Ohne Nachweis, dass dann auch filme geschaut wurden, ist das Ganze doch hinfällig oder irre ich mich?

  8. Bei der ganzen Thematik hilft doch nur abwarten was die nächsten Tage, Wochen, Monate bringen und gegebenenfalls noch mögliche Spuren auf dem Rechner zu löschen. Überall diese Diskussionen ob Streamen, der Besitz eines Premium Accounts und das bezahlen legal sind oder nicht.
    Letzlich kann man nur abwarten und sehen was passiert. Und ob das Ganze nur mal wieder Panikmache und den feuchten Träumen der GVU entsprungen ist.

  9. Kann doch nur funktionieren, wenn sie auch Statistiken haben, wie viel geladen wurde, denn sich bei einer webseite zu registriren ist sicher nicht strafbar.

  10. Das Streaming-Prinzip scheint einigen nicht klar zu sein.

    Sich einen Stream anzusehen bedeutet lediglich, dass man sich das gewünschte Video bereits während dem Herunterladen ansieht und dabei wird selbstverständlich eine Kopie angelegt.

    Dass diese Kopie zunächst temporär ist, sollte eigentlich keine Rolle spielen. Beim Divx Webplayer z.B. wird sogar eine Funktion angeboten, die das Video anschließend als AVI-Datei in einen gewünschten Ordner abgelegt. Bei Flashvideos wird es komplizierter, aber es ist dennoch möglich.

    Anders herum ist das Streaming in diesem Sinne auch mit den üblichen One Click Hostern möglich. Dazu wird die Datei einfach weitmöglichst entpackt und mit bestimmten Programmen, wie z.B. VLC Media Player, abgespielt.

  11. Sorry für den Doppelpost, aber ich sehe gerade einen neuen Post bezüglich der Nachweisbarkeit der Nutzung von kino.to.

    Wie bekannt sein dürfte, werden die Filme von externen Hostern abgerufen und dank der Vorratsdatenspeicherung kann man über mehrere Monate hinweg durchaus überprüfen, welche Internetadressen angesteuert wurden. Der abgerufene Inhalt wird selbstverständlich nicht gespeichert, lässt sich aber in der Regel leicht überprüfen.

    Natürlich wird aufgrund der massiven Nutzung des Portals nicht jeder, der sich einen Film angesehen hat, deswegen rechtlich verfolgt. Stattdessen scheint man sich jetzt die „Extermnutzer“ herauszupicken, um ein Exempel zu statuieren. Die Frage wie das funktionieren soll, bleibt allerdings, denn genaue Nutzungslogs zu rekonstruieren wäre vermutlich eine kaum zu bewältigende Aufgabe.

  12. @ idmo
    Darf man Fragen in welchem Land du wohnst ? In Deutschland gibt es zur Zeit keine VDS und das ist auch gut so.

    Unter dem Link kann man die Speicherdauer der IPs ansehen:
    http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer

  13. @DennisK: also wenn Du die ganze Seite gelesen haben solltest, dann solltest Du gelesen haben, daß es providerabhängig ist und zum Teil von den Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt werden kann! Das also generell nicht gespeichert wird ist falsch!

    Übrigens konnte man für den Mobilfunkbereich neulich einiges in der Berliner Presse lesen: die Polizei speicherte Mobilfunkdaten, um (Auto)Brandstifter verfolgen zu können.

  14. @ idmo
    bei der VDS (die wir offiziell nicht in Deutschland haben) wird doch nur die IP Adresse von dir über einen längeren Zeitraum gespeichert, aber nicht welche Seiten du ansurfst.
    Also müsste man auch IP Logs von sämtlichen Streaminganbietern haben, denn ob du einen Stream tatsächlich geschaut hast, kann man selbst mit IP-Logs, die eventuell bei kino.to existierten nicht nachweisen.

  15. alle die sich Movie-Streams im Internet ansehen sind ganz üble Verbrecher, die andere beklauen und um Ihr Geld bringen wollen.
    So wird es jedenfalls immer dargestellt.Wenn man die Berichterstattung verfolgt hat man das Gefühl, das es im Internet keine schlimmeren Verbrechen gibt als das ansehen oder downloaden von Medieninhalten.Wird jemand abgemahnt kommt immer gleich die große Rechnung,reicht nicht eine einfache,schriftliche Ermahnung mit Androhung von Konsequenzen im Wiederholungsfall?Meiner Meinung nach muss der Gesetzgeber endlich Klarheit schaffen ob und wie das ansehen/hören von Streams zu bewerten ist.Auch muss geklärt werden,woran der Ottonormal-User ein legales von ein illegalen Angebot unterscheiden soll.Bei Kino.to konnte man sich schon fragen, ist das auch legal? Aber bei Diensten wie Grooveshark ist es schon schwieriger zu differenzieren.Die Computerzeitschriften in Deutschland ließen ja auch keine Gelegenheit auf diese und andere Dienste regelmäßig hinzuweisen und diese anzupreisen.

  16. Die Staatsanwalt wird einerseits gegen die Betreiber wegen der Verbreitung von illegalen Inhalten ermitteln. Dabei spielt auch ne Rolle welchen finaziellen Aspekt sie in Anspruch genommen haben.

    Dann geht es um die Uploader und darum ob die daran verdient haben.

    Beim zahlenden Kunden geht es einmal darum in wieweit er das Angebot unterstützt hat. Der User selbst hat z.B. keine Werbung, das wäre also pipifax, wenn aber das gesamte Angebot einen ausreichenden finanziellen Ertrag aus dem Ganzen erwirtschaften konnte, dann wird zu klären sein ob dem Premium User eine Teilhaberschaft (unabhängig vom eigenen Vorteil) nachgewiesen werden kann.

    Zum Streaming selbst wird es schwer die Beweislast zu erfüllen. Die meisten Gerichte sprechen zwar davon das ein Stream ein temporärer Download ist, damit also illegal, aber die Streamingdaten lassen sich schwer als Beweismittel sichern. Also kann man eher davon ausgehen dass der Nutzer in diesem Punkt eher wenig zu befürchten hat, es sei denn der Anbieter hat Logs die dies nachweisen könnten, Da denk ich wird es aber trotzdem recht wackelig.

    Insgesamt klingt der hesamte Ermittlungsaufwand hoch, aber es wird eben in alle möglichen Richtungen ermittelt und zeigt nur wie komplex ein solches Portal für alle Beteiligten unter Umständen sein kann.
    Was am Ende tatsächlich verfolgt wird ist schwer absehbar, aber nicht alle Ermittlungen werden auch zu einer entgültigen Verfolgung führen.

  17. Ich glaub ja nicht daran das die damit durchkommen und die Premium User verklagen können. Das wird schon rein rechtlich schwer und man verbreitet als User ja auch keinen Content beim streamen

  18. muss ich ja doch noch mal etwas Schreiben. Die Tatsache, daß auf dieser Seite 98 % illegaler Inhalt angeboten wurde, reicht nicht, um nachzuweisen, daß man sich mit einem Premiumaccount genau diesen für sich zugänglich machen wollte??
    – also da muss ich mal jemanden aus meiner Vergangenheit zitieren, weil das passt gerade. Man möge es mir verzeihen: das klingt, als wolle man eine Nutte prellen. Nämlich zahlen ohne zu Bumsen!

    Da sich wohl einige der Kommentare auf diesen Anwalt Vetter beziehen: er ist Fachanwalt für Strafrecht, nicht für Urheberrecht! Da mag es Schnittpunkte geben. In erster Linie ist das was er auf seiner Seite beschreibt aber auch Teil seiner (Verteidigungs)strategie. Kann man nur raten, sich ggf. so zu verhalten wer er es beschrieben hat.
    Seine Ansicht zum Streamen allerdings teile ich nicht: immerhin macht man sich nicht legalen Inhalt zugänglich.
    Muss nicht stimmen was ich schreibe. Ich bin kein Anwalt. Ich hab auch selbst im Sommer 1989 noch leidenschaftlich die Meinung vertreten, daß die Mauer niemals fallen wird. Wie man weiß kam es im November 1989 ganz anders.
    Schauen wir mal.

  19. Seit dem Korb II ist schon der Download von Inhalten aus einer offentsichtlichen illegalen Quelle strafbar… So da steht nix das dieser Inhalt ne avi, mp4, mp3 oder was auch immer Datei sein muß. Egal wie man den Film schaut, er muß irgendwie auf deinen Rechner.. Ergo: Download… der reicht schon, nicht speeichern.

  20. Natürlich nur meine Meinung, habe mit der Juristerei nichts am Hut:
    Ich glaube nicht, dass die Premium-Nutzer etwas zu befürchten haben, einfach weil Mitte 2011 als die Rechner beschlagnahmt wurden die rechtliche Lage tatsächlich noch unklar war. Mit dem Urteil des AG Leipzig vom 21.12.2011 sieht das für die Zukunft aber anders aus.
    Sollte also tatsächlich, wie aus dem Focus-Artikel herauszulesen war, auch bei Kinox.to eine Razzia durchgeführt werden und Nutzerdaten (IPs müssten schon ausreichen) gefunden werden, könnten auch die Nutzer zumindest Theoretisch belangt werden. Nur Theoretisch weil viele Nutzer und nur sehr wenig Zeit die IPs zu personalisieren. Davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass Strafverfolgungsbehörden die Ressourcen und in gewisser Weise auch die Intention haben „einfache“ Nutzer dieser Portale mit Strafanträgen zu überziehen.
    Kommt aber tatsächlich Acta und wird die Ermittlung an den privaten Sektor outgesourct, die GVU hat ja schon geäußert, dass sie die Nutzer sehr gerne verfolgen und bestrafen möchten, wird es ernst. Man sollte sich keine Illusionen machen: Hinter Acta steckt viel Geld und auch mit Abmahnungen lässt sich extrem viel verdienen.

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