Deutsche Telekom: Drosseltarife sollen die Bezeichnung Flatrate verlieren

Der Focus berichtet in seiner heutigen Online-Ausgabe, dass die Deutsche Telekom offenbar den Begriff Flatrate abschaffen will. Grund hierfür soll das Urteil des Landgericht Köln sein. Am 30.10 gab es das entsprechende Urteil. Das Landgericht in Köln entschied, dass die Deutsche Telekom ihre Drosselpläne in Pauschaltarifen nicht umsetzen darf.

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Das Urteil erfolgte nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde – die Verbraucherzentrale war nicht mit der Bezeichnung Flatrate einverstanden. “Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen” – so die damalige Begründung.

Viele Leser und auch wir vermuteten damals: die Deutsche Telekom wird den Begriff Flatrate aus den entsprechenden Tarifen einfach entfernen. So soll es laut Focus auch sein: Die Deutsche Telekom will bei DSL-Tarifen mit Volumenbegrenzung den Begriff „Flatrate“ streichen. Die neue Regelung soll noch im Dezember eingeführt werden. Hier stellt sich natürlich die Frage, ob dies einfach machbar ist. „Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr „Flatrate“ zu nennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend“, so ein Verbraucherschützer.

Montag sind wir schlauer, gegen 11:00 Uhr hat die Deutsche Telekom ihren Conference-Call, in welchem die Allgemeinheit über das neue Vorgehen informiert wird.

Und jetzt das Ganze bitte auf alle Drossel-Firmen anwenden und auch gegen Mobilfunkanbieter klagen, die mit 200 MB Flatrates werben und den Kunden nach Verbrauch dieser 200 MB in die GPRS-Hölle schicken.

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27 Kommentare

  1. joah, passt. wenn eine flat keine flat ist, dann darf man sie so auch nicht verkaufen.

  2. Wenn das Ganze transparent und fair von der Telekom kommuniziert wird so dass auch dem unbedarften Nutzer auf Anhieb klar ist, dass er einen erheblich im Leistungsumfang beschränkten Zugang erwirbt, ist das durchaus in Ordnung. Dann hat sich der Kunde bewusst dafür entschieden.

  3. Es geht ja nicht nur um die Drosselung, sondern um den Angriff auf die Netzneutralität. Also um den Angriff auf ein freies und gleichberechtigtes Internet. Am besten, man verbietet der Drosselkom, mit dem Wort „Internet“ zu werben, und stattdessen den Begriff „das Inselnet unserer zahlenden Vertragspartner“ zu benutzen.

  4. Bin mal gespannt, was für eine nette Umschreibung sich die Marketingmenschen haben einfallen lassen. Bestimmt was ganz, ganz tolles. 😀

  5. Eine Full Flatrate wird es weiterhin geben aber zu deutlich teuren Tarifen wie jetzt, Beim Rest der dann nicht mehr Flatrate heißt wird wahrscheinlich gedrosselt oder der Kunde vor der Wahl gestellt, entweder neues Volumen kaufen oder das Internet wird bis zum nächsten Monatsanfang gekappt.Fakt ist das sich die Leute mit diesen ganzen Petition und Klagemüll keinen Gefallen getan hat den viele User dürften dann deutlich schlechter fahren. Für die Zukunft bleibt zu hoffen das so mancher User vorher mal sein Hirn einschaltet bevor er wieder nach Petitionen und Regulierungsbehörden schreit.

  6. Ich finde es schon übel, wie sehr man den Verbraucher in Zeiten, in denen EIN Spieledownload in Steam/Origin etc. schon gerne mal 15-25 GB veranschlagt, beschneiden will. Das zeigt mir mal wieder ganz deutlich, dass Deutschland in Sachen Netzpolitik viele Jahre verschlafen hat. Wenn die Infrastruktur dem Aufkommen nicht mehr gewachsen ist, dann muss nunmal Geld in die Hand genommen werden.

  7. Drosselung wäre für mich eh kein Problem, weil ich mit den VERROSTETEN LEITUNGEN DER TELEKOM eh nicht mehr als 2 Megabit reinbekomme.

  8. Wie die Telekom dir ein falsches Internet unterjubeln will:
    .
    https://www.youtube.com/watch?v=vkSvFjKhtSg
    .
    http://www.netzneutralitaet.cc

  9. @Harry: Kamen die Petitionen (Teufelszeug!) und Klagen nicht erst, NACHDEM die Drossel angekündigt wurde? Verstehe die Argumentation so nicht so ganz.

    @Jaffi: Habe gestern mein Battlefield 4 von der PS3-Version zur PS4-Version upgedated… waren gut 38 GB zum runterladen. Damit wäre dann 2016 quasi schon das halbe Monatsvolumen aufgebraucht. Aber, wie manche Spezialisten hier immer wieder versichern, die reichen DICKE für Normalanwender aus… 😀

  10. Wichtig ist mir dabei: ich gehe davon aus das T. den Begriff ‚Flatrate‘ nicht so mir-nichts-dir-nichts aus bestehenden Verträgen rauskürzen darf. Das wäre eine einseite Vertragsänderung. Ansonsten ist es nur logisch wenn bei Neuveträgen nicht mehr von ‚Flatrate‘ die Rede ist. Und wie der Herr C. aus B. schreibt – dann bitte überall wo nicht angebracht v e r b i e t e n!

  11. @J2C
    denken scheint eine Gabe zu sein mit der wohl nicht jeder Gesegnet ist. Ohne diese Klage und das Urteil würde es immer noch eine Flatrate geben die nur ab einen gewissen Volumenverbrauch gedrosselt wird. So aber schafft die Telekom mit dem Urteil einfach den Begriff Flatrate ab und verkauft nur noch Datenvolumen die entweder wenn sie verbraucht sind durch Geld wieder aufgeladen werden können oder der User einfach warten muss bis der Rest vom Monat vorbei ist. Eine normale Flatrate ohne Einschränkung wird es auch wieder geben aber zu deutlich teuren Preisen wie jetzt auch. Mit diesen Urteil haben sich die User also selbst ins Knie geschossen, ich hoffe du hast es jetzt verstanden.

  12. @Matze: Wenn die Drosselkom was an Deinem Vertrag zu Deinem Nachteil ändert, hast Du sowieso ein Sonderkündigungsrecht. Ich bin inzwischen komplett von diesem Saftladen weg – und seitdem viel besser dran.
    Kündigung ist die einzige Sprache, die die verstehen, weil es ihnen weh tut. Wenn jemand nur jammert, dann kratzt sie das nicht.

  13. @Harry: Stimmt, mit dem Denken habe ich es wohl nicht so, tut mir Leid. Danke für die Erleuchtung.

    Ob sich derlei Datentarife dann noch vermarkten lassen?

  14. Heisst das auch Kabeldeutschland muss ihre Flatrate umbenennen? Die Drosseln ja auch.

    Kannst das mal erfragen Caschy du hast doch Connections.

    Ansonsten finde ich ein Lex Telekom voll daneben

  15. @FlyingT: Die drosseln aber nur bestimmten Traffic, soweit ich weiss. Montag bin ich erstmal im TKOM-Call und dann wird da noch sicherlich einiges generell passieren.

  16. @caschy

    Aber ist das nicht ebenso ein Eingriff in die Netzneutralität?

    Und „Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen“ greift doch auch wenn die Einschränkung in der Nutzung von bestimmten Diensten aussieht. Gerade das P2P System Bittorent wird doch auch zur Verbreitung von legalen Datein wie Linux distributionen genutzt. Diese werden doch durch die 10GB Regelung benachteiligt.

    So wie es jetzt wird auf die böse Telekom drauf gedrescht, und alle anderen dürfen lustig weiter drosseln. Das passt irgendwie nicht zusammen. Auch wenn kloppe für die Telekom immer gut ankommt, gilt eigentlich gleiches Recht für alle.

  17. Selbiges natürlich auch bei allen Mobilfunkanbieter, die dürfen lustig drosseln und den ganzen Spass als Flatrate verkaufen.

  18. @Harry : Deine Erklärung in Ehren, aber das war schon vor der Klage so von der Telekom geplant. Also wo sollte da jetzt ein Unterschied sein? 😉

  19. @FlyingT
    Ich denke da wird sich bei den anderen auch demnächst etwas tun, die Telekom war ja meist immer Vorreiter für andere Anbieter. War nach Bekanntgabe der Drosselung auch so, erst musste die Telekom schimpf und Schande über sich ergehen lassen und als sie merkten das die anderen auch in das selbe Horn stoßen wollen blieb den Usern plötzlich der Mund offen stehen.

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