Gericht verbietet Telekom-Drosselung im Festnetz

Die Deutsche Telekom darf ihre Drosselpläne in Pauschaltarifen nicht umsetzen. Dies entschied das Kölner Landgericht und gibt damit einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde. Hierbei ist ein Detail zu beachten, nämlich das Wort Flatrate, an dem sich viele stören: „Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen“, so die Begründung der Zivilkammer des Gerichts. Ob die Drosselung dennoch kommt? Natürlich. Der Spaß heißt dann eben Volumentarif. Das letzte Wort ist aber sicherlich noch nicht gesprochen. Wer die Muße hat, kann sich hier sämtliche Informationen zur Telekom-Drosselung durchlesen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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37 Kommentare

  1. Immerhin ein kleiner Erfolg,

  2. So lange die Netzneutralität gewahrt bleibt (keine bevorzugten Dienste, außer QoS) darf die Drosselung gerne kommen.

  3. @LOLametro seh ich auch so…der Erfolg an sich ist Recht klein, da die Drosselung nicht verhindert werden kann. Allein die Tatsache, dass sie das Ding nicht mehr Flatrate nennen dürfen ist aber sehr erfreulich.

    Ich kenn mich da nicht aus, das Urteil gilt aber für ganz DE oder?

  4. Flatrate betrifft ja nicht nur Festnetz. Im Mobilfunk gibts auch viele Flatrates mit Datenvolumenbegrenzung bzw. anschließender Drosselung. Die Anbieter dürfen gerne verschiedene Möglichkeiten anbieten, wenn jedoch eine Flatrate angeboten wird dann möge diese auch „drin“ sein.

  5. Das Gericht war vermutlich nicht so umsichtig, das gleich mit für Mobilfunkdatentarife, die sich auch Flatrate nennen, auszudehnen, oder?

  6. Wer hätte gedacht, dass ein Gericht wirklich so urteilen würde.
    Ein kleiner Erfolg gegen diese Drossellung.

  7. Hurra! Damit sollten auch die anderen Betreiber erst mal ihre Drosselpläne auf Eis legen. Gut für jeden, der eine „Flatrate“ hat. 😉

  8. Darf die Drosselung gerne kommen? Die Leute lassen echt alles mit sich machen, gut das ich nicht mehr bei der Telekom bin.

  9. Sehr gut! Ich hoffe das Urteil wird rechtskräftig. Die Drosselung an sich stört natürlich, aber das kann der Wettbewerb regeln. Mich störte ebenso sehr dass alle ungehemmt weiterhin mit „Flatrate“ werben und dann einfach ein“fair use“ davor packen, während die eigentliche Flatrate locker 15-20 Euro teurer wird. Kackendreist, sorry. Der Zwang das dann Volumentarif zu nennen ist für das Marketing nicht zu unterschätzen.

  10. ..ein Landsgericht gibbet nicht.

    @Andy ich bin gegen diese „bunte Mischung“ egal, welcher Betreiber ob Festnetz oder Mobil mach doch das Spiel – Angebot ist ohne erheblichen Zeitaufwand vom Kunden nicht mit den Konkurenztarifen vergleichbar – weil niemand sich 4-7 pros und cons von mehrenen Betreibern im kopf merken kann und richtig abwegen kann.

    Gekauft werden soll ja emotional – so verzehrt man auch Wettbewerb

  11. Florian Oellerich says:

    Wenn das Urteil durch ist dürfte das eine gute Grundlage für eine Klage gegen Mobilfunk-Flatrates sein.

  12. Ich versteh den ersten Satz nicht. Sie darf ihre Pläne nicht einschränken?

  13. Mach aus ausführen noch umsetzen, dann passt es 😉

  14. Von mir aus sollen sie Volumentarife einführen, das ist zweitrangig. Es sollte schleunigst was gegen das Antasten der Netzneutralität getan werden, das ist das eigentliche Problem!

  15. Alles super! Sollen sie doch Tarife anbieten wie sie wollen, aber diese aggressive Werbung heutzutage regt mich nur noch auf. Da werden 100 MB-Mobiltarife mit Flatrate beworben und der ahnungslose Durchschnitts-Michel glaubt, er hätte ein mega Angebot geschossen.

    Idee, was man als nächstes verbieten könnte: Kleingedrucktes, besonders in Werbespots im Fernsehen. Diese sind trotz HD so klein, dass man sie kaum lesen kann und die Zeit, für die sie eingeblendet werden, reicht niemals aus, um alles durchlesen zu können. Das heißt für mich: Es muss so bewertet werden, als ob nichts dabei steht. Und genau da wird es rechtlich interessant…

  16. Und was wäre die Alternative für gedrosselte Mobilfunk-„Flatrates“?

    Es werden Volumentarife eingeführt, nach Verbrauch des Volumens wird dichtgemacht und und weiterer Verbrauch teuer extra abgerechnet

    Das kann es nicht sein, da bin ich für das bestehende System. Da habe ich Kostenkontrolle und kann nach Verbrauch wenigstens noch emails abrufen oder Chatten.

  17. @Andreas Furil: Auch andere Carrier haben Drosselungen angekündigt, schlussendlich werden es alle machen.

    Das die Telekom hier nur das ganze als erstes Publik gemacht hat, wird hier weder beachtet noch honoriert. Immerhin wird hier schon 3 Jahre vor Markteinführung eine Transparenz an den Tag gelegt, den ich mir für mehr Bereiche wünschen würde. Grundsätzlich bin ich ein Gegner der Drosselung. Aber andererseits versteh ich die Netzbetreiber. Das Datenvolumen steigt immer weiter und die Netze können nicht schnell genug ausgebaut werden. Das ist in erster Linie keine Kostenfrage mehr, sondern ein logistisches Problem. Um dem entgegen zu wirken muss dem Kunden bewusst gemacht werden, was er an Daten verbraucht. Und afaik ist im günstigsten Vertrag immernoch ein Volumen von 75 GB enthalten. ich sehe keinen Grund, warum Otto-Normal-Verbraucher über diesen Wert kommt. Selbst eingefleischte Techniknerds müssen mir in dem Punkt zustimmen.
    Und was ist letztendlich die bevorzugten Dienste? Jeder Hersteller von Technik-Produkten versucht die Geräte so zu Normen, das nur seine Zusatzprodukte bzw. dafür lizensierte Produkte funktionieren. Bestes Beispiel hierfür ist wohl Apple, die ihren eigene Anschlussart haben. perfekt funktioniert das ganze dann eh erst, wenn neben dem iPhone noch ein iMac vorhanden ist usw.
    Die Telekom macht jetzt das gleiche, aus betriebswirtschaftlicher Sicht völlig zurecht. Kundenbindung ist hier das Stichwort. Sei es mit Entertain, der Telekom Cloud, Spotify. Perfekt angepasst (= keine Anrechnung aufs Datenvolumen) an das Ökosystem des Herstellers (=Telekom). Vodafone’s Produktpenedant zu Entertain ist eben die Mediabox.

    Abschließend bleibt zu sagen: Die Drosselung kommt, für jeden. Egal welcher Anbieter.
    Trotzdem heißt es abwarten: bis 2016 ist es noch eine Weile.

  18. Gut so. Ich habe gar nichts dagegen, wenn ISPs Volumentarife anbieten, nur sie Flatrate zu nennen ist in meinen Augen unlauterer Wettbewerb. Ob ein solches Urteil auch im Mobilfunk gefällt wird, hängt in erster Linie von den Wettbewerbern ab, solange niemand Klage gegen unlauteren Wettbewerb einreicht, wird es auch kein Urteil geben. Und bisher schmücken sich ALLE Mobilfunkanbieter gerne mit dem Wort „Flatrate“.

  19. Brotkruemel says:

    Ich bin auch für eine Ausweitung des Urteils für Mobilfunkverträge.

  20. @MH: „Das die Telekom hier nur das ganze als erstes Publik gemacht hat, wird hier weder beachtet noch honoriert. Immerhin wird hier schon 3 Jahre vor Markteinführung eine Transparenz an den Tag gelegt, den ich mir für mehr Bereiche wünschen würde.“
    Naja… das Ganze musste ja auch publik werden, da sie Verträge geändert haben um die Drosselung zu ermöglichen. Theoretisch hätte die Telekom jetzt in vielen Fällen schon das Recht zu drosseln.

    Aber anderer Punkt… Könnte es sein, dass die Telekom jetzt Flatrate-Verträge kündigen muss um neue Volumenverträge abzuschließen, weil sie die Flatrage-Verträge ja nicht drosseln darf? Dann wäre der Erfolg und die Auswirkung des Urteils nämlich gar nicht so klein!

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