Verbraucherzentralen helfen bei Post- und Paket-Ärger

Die Verbraucherzentralen weisen derzeit wieder auf ihr Online-Tool hin, um flott eine Beschwerde über die Post einzureichen. Das Paket ist nicht angekommen, die Briefzustellung dauert zu lange oder die Filiale ist nun dauerhaft geschlossen? Da will die Verbraucherzentrale Informationen zur Rechtslage geben und es dem Nutzer einfach machen, interaktiv passende Musterbriefe erstellen, um sich zu beschweren. Bis jetzt ist es für das Unternehmen verpflichtend, mindestens 80 Prozent der eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag auszuliefern. Diese Anforderung soll jedoch aufgehoben werden. Anstelle dessen wird erwartet, dass die Post mindestens 95 Prozent der Briefe bis zum dritten Werktag nach der Einreichung an die Empfänger liefert. Bis zum vierten Werktag soll diese Zahl 99 Prozent erreichen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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8 Kommentare

  1. Ich bekomme PLZ 22117 meine Post als gesammelte Werke alle zwei Wochen…. Kann ich die Mahngebüren, geplatzten Rechnungen irgendwie in Regress stellen?

    • Nicht wirklich. Grundsätzlich ist es das Problem des Absenders, er hat dafür zu sorgen, dass dich seine Fristsachen rechtzeitig erreichen. Ob der Geschäftsführer persönlich vorbeikommt und es einwirft oder die Post oder Unternehmen XY beauftragt wird ist dabei irrelevant. Wenn, dann kann der Absender reklamieren.
      Was er wahrscheinlich nicht tun wird, denn die Post bietet durchaus Expresspost mit verbindlicher Zustellung an. Aber halt nicht für 85 Cent.

      • Die Post ist trotzdem in der Pflicht innerhalb eines Tages zuzustellen

        • Falsch. Zum einen ist die Post nur gegenüber dem Sender verpflichtet, der Empfänger ist nicht Vertragspartner. Zum anderen ist sie nur verpflichtet eine Durchschnittsquote von 80% an Zustellungen am nächsten Tag zu erfüllen. Es darf also auch mal länger dauern. Und auf einzelne Empfänger lässt sich das schonmal gleich gar nicht herunterbrechen.

          „Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden, 95 Prozent müssen nach zwei Werktagen ankommen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, dass ein einzelner Brief innerhalb dieser Fristen befördert wird.“

          Steht so in etwa auch in diesem Artikel, aber den liest ja anscheinend nicht jeder Kommentator …

          • Bei mir kommen 0% am nächten Tag an. 🙁 🙁 🙁
            Habe die Briefankündigung aktiv. Es dauert immer Tage bis die ständig welchselnden Post Boten mal was bringt. Meist sind diese aber nur alle 3 Tage in der Straße zu sehen.
            Erst vor kurzem hat mich meine Versicherung angerufen, wieso ich die Annahme verweigert hätte? Ich war total überrascht. An diesem Tag gab es gar keine Zustellung seitens der Post.
            Keine Ahnung, wo der Post Bote meine Post los werden woillte. Aber nicht an meiner Anschrift.
            Es ist nicht mehr tragbar was die Post sich hier in den leitzen zwei Jahren so leistet.

        • Nein.
          Die PUDLV legt für die Summe aller Briefe gewisse Laufzeiten im Durchschnitt fest, nicht für die einzelne Sendung. Hier gibt es keine garantierten Laufzeiten.

          Und nochmal, das ist das Problem des Absenders. Er darf auch keine Mahngebühren usw. in Rechnung stellen wenn ein Brief noch gar nicht zugegangen ist und im Zweifelsfall muss er den Zugang zum behaupteten Zeitpunkt nachweisen, z. B. per Einschreiben. Wer eine Forderung hat muss diese belegen können, nicht umgekehrt der Empfänger des Briefes, dass er ihn erst später erhalten hat.

          Es ist auch das Verschulden des Absenders bei einer Fristsache auf einen einfachen Brief ohne Nachverfolgung usw. gesetzt zu haben. Die Vermutung bestimmter Postlaufzeiten für den Zugangszeitpunktes gilt nur solange der Empfänger diesen Zeitpunkt nicht bestreitet. Dann ist die Beweislast beim Absender. Weder das Problem des Empfängers, noch der Post.

  2. Hier letze Woche ein Paket 22.11 , 23 11, 24 11, Zustellung abgegbrochen dann Samstag 25 erst nicht angetroffen in Packstation ab 19 die wegen Überfüllung geschlossen Abholung erst heute 27.11 .23 Sauladen echt da bestellt man rechtzeitig ein Geburtstagsgeschenk und dann sowas.

  3. Deutschland lebt von der Substanz. Wenn ihr euch darüber schon aufregt, dann wird es nur noch viel schwerer für euch.

    Wir filmen den Eingang und unser Briefkasten hat ein Protokoll. Klappe auf, Video 5 sec davor, 5 sec danach, klappe zu.
    Und wenn jemand die Frist besser weiß, dann lassen wir ihn gerne das nachweisen. Er muss uns nachweisen wann der Brief eingeworfen wurde. Jeder, wie Gericht, Behörden, Inkaso, etc, machen es nicht über normale Post.

    Wir diskutieren nicht. Wir beweisen was passiert. Und uns juckt es nicht, ob Briefe später zugesteltl werden. Da gibt es noch viel nervigeres, was ebenfalls nur ein lächelndes Schulter zucken ergibt. =)

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