So schnell wird man Content-Dieb (Teil 2): CC

Hefte raus, Klassenarbeit! Was haben wir im ersten Teil gelernt? Richtig, man fragt (schriftlich – für spätere Beweiszwecke), ob man etwas von einem Urheber verwenden darf – oder man verlinkt den Original-Beitrag auf der Website des Urhebers, wo sich die Grafik befindet. Das kam nämlich als Frage zum Teil 1 auf…

Also nicht einfach nur den Link zur Bilddatei posten oder gar mit img-Tag in die eigene Website einbauen: Damit entreißt man sie dem Kontext der umgebenden Seite. Es könnte zum Beispiel sein, dass eine kleine Erklärung neben dem Bild steht und die würde so verloren gehen.

Justitia (Dierk Schaefer/Flickr, CC BY 2.0)
Foto: Justitia (Dierk Schaefer/Flickr, CC BY 2.0)

Das alles ist natürlich auf den Fall gemünzt, dass bei dem Bild (das steht in dieser Artikelserie stellvertretend für alle anderen Werke wie Texte, Videos, Musik…) nicht steht, wie man es verwenden darf. Wie gesagt: Eine Waffe, deren Ladezustand unklar ist, immer als geladen und entsichert ansehen.

Die Organisation Creative Commons hat eine relativ einfache Methode entwickelt, mit der man seine Werke  kennzeichnen und für die Weiterverwendung freigeben kann. Dazu hat man sechs Lizenzen (aktuell in Version 3.0) entwickelt, die das regeln sollen:

 

CC BY 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung – auch kommerziell – den Namen des Urhebers nennen und man darf im Prinzip alles mit dem Werk tun – also bearbeiten, verfremden, in eigene Sachen einfließen lassen (z.B. Remixe).

 

CC BY-ND 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung – auch kommerziell – den Namen des Urhebers nennen. Man darf das Werk aber nicht verändern oder in eigenen Sachen (z.B. Remixe) verwenden.

 

CC BY-SA  3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung – auch kommerziell – den Namen des Urhebers nennen und man darf im Prinzip alles mit dem Werk tun – also bearbeiten, verfremden, in eigene Sachen einfließen lassen (z.B. Remixe). Allerdings muss man seine Bearbeitung unter der selben Lizenz weitergeben.

Man kann also z.B. nicht einfach die kommerzielle Nutzung für seinen Remix per Angabe von CC BY-NC 3.0 ausschließen.

 

CC BY-NC 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung den Namen des Urhebers nennen und man darf im Prinzip alles mit dem Werk tun – also bearbeiten, verfremden, in eigene Sachen einfließen lassen (z.B. Remixe). Allerdings darf es nicht für kommerzielle Sachen verwendet werden.

Tipp: Ein Blog, in dem Werbung geschaltet ist, wird steuerrechtlich schon als kommerzielles Angebot gesehen. Daher wäre ich persönlich hier vorsichtig, ein NC-lizensiertes Werk zu verwenden. Sicher ist sicher.

 

CC BY-NC-SA 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung den Namen des Urhebers nennen und man darf im Prinzip alles mit dem Werk tun – also bearbeiten, verfremden, in eigenen Sachen einfließen lassen (z.B. Remix). Allerdings darf es nicht für kommerzielle Sachen verwendet werden (siehe Tipp bei CC BY-NC 3.0) und man muss seine Bearbeitung unter der selben Lizenz weitergeben.

Man kann also z.B. nicht einfach die kommerzielle Nutzung für seinen Remix erlauben, wenn das Original mit NC deklariert war.

 

CC BY-NC-ND 3.0 (Lizenz deutsch/englisch)

Man muss bei Verwendung den Namen des Urhebers nennen. Allerdings darf es nicht für kommerzielle Sachen verwendet werden (siehe Tipp bei CC BY-NC 3.0) und man darf das Werk auch nicht verändern oder in eigenen Sachen (z.B. Remixe) verwenden.

 

Rechte und Pflichten einer CC-Lizenz

Ihr seht: Auch die viel gelobte CC erlaubt es nicht – wie leider sehr oft angenommen – einfach irgendwas zu nehmen und damit zu tun, was man will. Bei allen CC-Lizenzen ist z.B. die Urheber-Namensnennung verbindlich. Die gehört zur Pflicht jedes Lizenznehmers und wer das nicht tut, handelt sich vielleicht eine Abmahnung ein.

Außerdem steht in jedem Lizenztext (Punkt 4a), dass man einen Hinweis (per URL) zur Lizenz angeben muss. Genau hier lauert die Gefahr: Tut man das nicht, verstößt man gegen die Lizenz und macht sich … ihr ahnt es bereits … abmahnwürdig. Die CC-Lizenz ist also kein Freibrief.

Das kursive im Prinzip bei den Lizenzbeschreibungen bedeutet, dass man ein CC-lizenziertes Werk natürlich nicht für ungesetzliche Dinge (Gewaltdarstellung, Kinderpornographie, …) verwenden darf.

 

Verwenden einer CC-Lizenz

Scrollt mal hoch und schaut Euch das Foto der Justitia an. Dort habe ich auch den CC-Lizenz-Hinweis angegeben. Außerdem habe ich den Urheber informiert und sein schriftliches Einverständnis für die Verwendung. Carsten (als Blogbesitzer) und ich (als Autor) müssen für dieses Foto eigentlich keinen Ärger befürchten.

Eigentlich bedeutet, dass man leider nie 100% sicher sein kann, dass jemand, der z.B. ein Foto zu Flickr uploadet und unter CC stellt, wirklich der Rechteinhaber ist. Es ist also ratsam, sich schriftlich zusichern zu lassen, dass man das Foto verwenden darf.

Im Fall des Falles kann man sich darauf beziehen und vorweisen, dass man getäuscht wurde – es sei denn, es war sehr auffällig, dass der Uploader nicht der Urheber ist.

 

Die korrekte CC-Angabe als Lizenzgeber (Urheber)

Wenn Ihr ein Bild (oder Musik, Video, Text, …) unter CC stellen wollt, dann gebt das am besten direkt daneben (darunter, darüber, …) an. Dann sieht gleich jeder, was er tun und lassen darf. Gebt dabei immer Euren Namen (oder Pseudonym) an, damit das mit der Quellenangabe für Lizenznehmer möglichst einfach ist.

Außerdem gebt die CC-Lizenz an und verlinkt dabei auf die jeweilige Lizenz (Ihr könnt die Links oben bei den Lizenzbeschreibungen nehmen, bin ich nicht nett? :-)). Wie so ein Hinweis aussehen kann, seht am Ende dieses Artikels.

Wenn Ihr nicht wisst, welche Lizenz Ihr am besten für Euer Werk vergeben solltet, könnt Ihr den CC-Chooseaurus fragen. Da stellt Ihr ein, was erlaubt ist und er sagt Euch, welche Lizenz dafür passt. Dort findet Ihr auch den Text für den Fall, dass Euer Werk nicht im Internet (also z.B. auf Flyern) ist.

Wenn Ihr Icons benötigt, könnt Ihr Euch die passenden Sachen bei Creative Commons runterladen.

 

Muster für die korrekte CC-Angabe als Lizenznehmer

Wenn Ihr ein CC-lizenziertes Bild (oder Musik, Video, Text, …) verwendet, gebt es nach diesem Schema an:

Werkart: Link zum Original, Urheber/Quelle, CC-Lizenz, Link zur Lizenz)

Das ist natürlich etwas umständlich, daher noch ein Beispiel, wenn Ihr z.B. den ersten Teil dieser Serie in Euer Blog übernehmen wollt:

Text: So schnell wird man Content-Dieb (Teil 1)
(NetzBlogR/Stadt-Bremerhaven.de, CC BY-SA 3.0)

Wenn Ihr das so macht, seid Ihr zu 90% sicher, alles getan zu haben, was nötig ist. Wenn Ihr dazu noch die schriftliche Erlaubnis des Urhebers habt, sind es sogar 99%. Irgendwas ist ja schließlich immer… 🙂

 

Rechtlicher Hinweis: Diese „Anleitung“ ist zwar allgemein gehalten, sie ersetzt aber nicht die Beratung durch einen (Fach-)Anwalt. Falls Ihr unsicher seid, was geht und was nicht, kann er Euch auf jeden Fall eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Gastartikel (CC BY-SA 3.0) von NetzBlogR: Blog | Twitter | Google+

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Der Gastautor ist ein toller Autor. Denn er ist das Alter Ego derjenigen, die hier ab und zu für frischen Wind sorgen. Unregelmäßig, oftmals nur 1x. Der Gastautor eben.

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39 Kommentare

  1. Ein super Beispiel sind die ganzen Bildersuchmaschinen, GOogle z.B.

    Dort kann man ja auch festlegen, dass nur „freie“ Bilder anzeigen kann.

    Ein 2-Sekunden Test zeigt wie seriös das alles ist. Verweis auf Flickr (Suchbegriff war einfach nur „Elvis“). Erstes Bild: http://www.flickr.com/photos/oddsock/71878427/
    laut der Flickr-Lizenz des Uploaders kann ich damit machen was ich will, wenn ich seinen Namen nenne. Sollte ich mal probieren und dann die Abmahnung von General Electric (hatten damals ja RCA übernommen und alle besitzt die Rechte) an den Flickr-Uploader weiterleiten 😉

    Am Besten sind immer noch Fotos für die man eine Lizenzgebühr zahlen muss, denn selbst selbstgeknipste Fotos können schnell zum Problem werden… traurig alles. Daher: Private Internetseiten am besten nur mit ASCII-Art,… selbstgemacht versteht sich.

  2. @NetzblogR:
    Hmmm … also ich hole mir die schriftliche Erlaubnis eines Urhebers ein, sein auf Wikimedia Commons veröffentlichtes Werk auf diese oder jene Art zu diesem oder jenem Zweck zu verwenden. Wenn ich nun diese Erlaubnis habe – wozu dann noch das ganze CC-Lizenz-Gedöns?

  3. Tia… ist nicht alles Gold was glänzt.

  4. @ Mufti,

    Du schreibst, ich zitiere:…. denn selbst selbstgeknipste Fotos können schnell zum Problem werden… traurig alles.
    Wie ist das zu verstehen? Hab ich was überlesen?

  5. @Henry: Einige Wikimedia-Commons-Fotos unterliegen der CC-Lizenz. Das ist auf der jeweiligen Foto-Seite angegeben. Wenn Du Dich also richtig verhalten willst, musst Du schon nach den Vorgaben des Urhebers arbeiten und wenn er CC gewählt hat, sind das eben die Vorgaben der CC-Lizenz.

    @Alle: Egal welches Lizenzmodell (UrhG, CC, Copyright, Copyleft, Public Domain, …) verwendet wird – eine Quellenangabe ist IMMER nötig, sonst kann es auf den Deckel geben.

    Werde ich nochmal explizit in einem der nächsten Teile schreiben. müssen, weil das offenbar immer noch nicht jeder verstanden hat.

  6. Was ist denn von dieser Liste aus dem Blog von Malte Landwehr zu halten?

    http://www.lorm.de/2008/01/02/102-quellen-fuer-kostenlose-fotos/

    Noch aktuell? Oder kommt evtl. noch ein Beitrag dazu, wo man kostenlose und/oder lizenzfreie Bilder bekommen kann?

  7. @Netzblogr
    Wenn ein Bild unter CC steht, dann steht es imho für immer unter CC. Wenn jemand also ND vergisst, dann ist das Bild de facto ohne ND lizensiert. Dein Problem ist das dann nicht.
    Wäre ja auch bescheuert – ansonsten müsste man bei allen verwendeten Bildern immer wieder überprüfen, ob es nicht doch in der Zwischenzeit eine Lizenzänderung gegeben hat, weil vielleicht irgendwas vergessen wurde…
    Oder hast du da andere, handfeste Informationen?
    Eine Frage, die ich noch hätte (und unbeantwortet auch schon der cc gestellt habe), ist, wie eng kommerziell zu fassen ist. Ist die kommerzielle Verwendung schon gegeben, wenn ich auf meinem Blog Werbung schalte (also das Werk nur in eine kommerzielle Umgebung einbette) oder erst, wenn ich das Werk explizit kommerziell nutze – also beispielsweise ein Musikstück für einen Werbespot?

    Frage zum alten Artikel:
    Wie ist in dem Artikel hier (http://stadt-bremerhaven.de/bw-zeppelin-air-airplay-lautsprechersystem-fuer-ipod-iphone-ipad) das erste Bild zu rechtfertigen?

  8. @ungeruehrt: Du hast natürlich Recht, dass man eine Lizenz nicht nach Lust und Laune ändern kann. Ich habe deshalb ausdrücklich betont, dass es *ein Versehen* bei der Angabe der Lizenz gegeben haben könnte, der dann nachträglich korrigiert wurde. Deshalb sollte man immer beim Urheber nachfragen. Oft fällt genau erst dadurch so ein Fehler auf.

    Aus dem Grund steht auf Angebots-Flyern von Einzelhändlern oft, dass sich bei den Preisen Druckfehler und Irrtümer eingeschlichen haben könnten. Wenn z.B. ein Gerät, was 1000,- wert ist, mit 100,- ausgepreist ist, kann man also nicht verlangen, dass der Händler es auch zu dem Preis verkauft.

    Die Sache mit der Kommerzialität müsste ich selbst mal genauer klären. Aber ich sehe es so: Wenn Du z.B. ein Bild auf dem Cover einer CD hast, mit der Geld verdient wird, ist das kommerziell. Wenn Du das selbe Bild auf eine Website packst, mit der Geld verdient wird, … denk‘ Dir den Rest. 🙂

    Das mit dem Foto in dem Artikel müsste Caschy beantworten, damit habe ich nichts zu tun… 🙂

  9. CC-Inhalte werden hoffentlich weiter an Beliebtheit zulegen. Für die freie Verbreitung von Wissen und Kultur!

  10. @Ecki

    selbst bei selbstgeknipsen Fotos wäre ich mir nicht sicher ob da nicht irgendein Recht verletzt wird. Beispiel: Personen im Hintergrund. In der Theorie kein Problem, sofern sie nicht im „Mittelpunkt des Bildes sind“. Praxis sieht anders aus.

    Ein weiteres Beispiel: Mach mal ein Foto von einer Dose Markencola. WETTEN, dass man in Kürze eine Abmahnung bekommt 😉 Gleiches auch für andere Gegenstände. Es sei denn der Gegenstand ist selbst gemacht.

    Theortisch auch alles null problemo wenn denn der Gesetzgeber *klar* formuliert was erlaubt ist und was nicht. Und dann müsste es eine Verpflichtung zu einem Wasserzeichen geben. Fotograf Hans lädt Bilder auf seine Homepage. Diese werden erstmal von Google kopiert, von dort in eine andere Suchmaschine usw. Person 422 stellt das Foto dann scherzhafterweise als „frei verfügbar“ irgendwo auf ner Bilderseite ein… und Jonas (tolle Namen haha) kopiert es sich in seine eigene Seite. Wer bekommt Probleme? Die Bilderseite wo „Person 422“ es vor 3 Jahren eingestellt hatte existiert nicht mehr… also wer bekommt den Ärger? Jonas ^^

    NORMALERWEISE müsste der Fotograf sein Foto schützen. Quer durchs Bild ein Wasserzeichen. Macht nur kaum jemand….

  11. Gibt es denn überhaupt eine wirklich freie Alternative? Was mache ich mit der jährlichen Einladung zur Nikolaus-/Weihnachtsfeier auf der Webseite des Vereins? Gibt es da keine Bilder von denen man einfach so Gebrauch machen kann?

    Was ist mit Facebook Alben die „nicht öffentlich“ sondern nur für Freunde freigegeben sind. Ist das dann auch schon ein Problem? Ich gehe zwar nicht davon aus das meine Freunde zu Feinden werden aber wie sieht es dabei au?

  12. @Mufti, vielen Dank für Deine Ausführungen. Soweit hatte ich ehrlich gesagt noch nicht gedacht. Da machste auf dem Weihnachtsmarkt ein paar Fotos, hast zufällig irgend eine Person oder eine Marke mit erwischt, und schon käme ggf. der Stein ins rollen….

  13. http://www.kanzleikompa.de/2011/08/02/die-wikipedia-abmahnungen-des-sven-teschke/

    Ich habe wirklich selten so einen dämlichen Beitrag gelesen: auf jeder Bildbeschreibungsseite ist eine Bildlizenz vorhanden mit den Bedingungen zur Weiternutzung.
    Wer nicht imstande ist, diese zu lesen, zu verstehen und die Bedingungen zu beachten, darf sich über Probleme mit dem Fotografen nicht wundern.

  14. @netzblogr
    Wenn du wegen der Kommerz-Geschichte bei cc nachhaken könntest, wäre das echt fein 🙂 Rein logisch sehe ich nämlich einen Unterschied, ob ich ein Bild als Werbeträger für einen kommerziellen gegenstand benutze (CD) oder das Bild lediglich in eine kommerziell genutzte Umgebung einbette…

    Das mit den Prospekt-Preisen ist im Übrigen anders begründet: Auspreisungen sind generell nichts, worauf man sich als Kunde (rechtlich) berufen kann. Sie dienen lediglich der Orientierung, sind aber nicht als fest anzusehen. Der feste Preisvorschlag erfolgt vom Käufer an der Kasse (theoretisch könntest du auch an der Kasse beliebige Wunschpreise nennen – der Händler muss darauf natürlich nicht eingehen 😉 )

  15. Schließt eine Lizenzierung des eigenen Werkes unter der CC BY-NC-SA Lizenz eine Kommerzielle Nutzung komplett, also auch für mich, aus? Also dh. darf ich selbst mit meinem Werk Geld verdienen, aber die Lizenz dazu benutzen, anderen dies zu verbieten?

    Was könnten die Nachteile der obigen Lizenz, bei der Verwendung in einem Wiki zum VW Bus(Schraubertipps usw.) sein?

    Danke sehr!

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