So schnell wird man Content-Dieb (Teil 1)
Ihr kennt das sicherlich: Man surft durchs Internet und findet einen lustigen Cartoon, der sich auf satirische Art beispielsweise über Microsoft lustig macht. Den will man natürlich auch anderen zeigen, damit die ebenfalls drüber lachen können. Aus Reflex würden viele das Bild von der Seite ziehen und in ein Album – zum Beispiel bei Facebook, Google+ oder Twitpic – laden, um es zu verbreiten.
Ich mache mich äußerst ungern unbeliebt, aber ich muss Euch sagen: Damit seid Ihr in 99% der Fälle juristisch angreifbar. Und wenn es richtig doof kommt, habt Ihr eine Abmahnung von 200,- EUR (nach oben gibt’s da kaum Grenzen) in der Post. Der caschy kann ein Lied davon singen, wie schnell das passiert.
Foto: Justitia (Dierk Schaefer/Flickr, CC BY 2.0)
Auch wenn die Kostennoten von manchem Anwalt wirklich zu hoch sind – rechtlich sind sie meist sauber. Ich werde am Beispiel eines Bildes erklären, wie das im Internet läuft, aber es gilt in gleichem Maße auch für Grafiken, Texte, Filme, Musik und noch einige Dinge mehr. Merkt Euch diesen Satz, den man bei der Bundeswehr lernt:
Eine Schusswaffe mit unbekanntem Ladezustand
ist immer als geladen und entsichert anzusehen.
Warum dieser Satz auch im Internet vor unschönen Überraschungen schützen kann, erkläre ich Euch an einem ganz einfach nachzuvollziehenden Beispiel…
Der automatische Schutz
Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass ein Werk geschützt ist, sobald es entsteht. Es gibt zwar Ausnahmen (z.B. wenn es ein Allerwelts-Schnappschuss ist), aber ich will die Sache nicht unnötig verkomplizieren. Kommen wir also zum Merksatz von oben: Niemand muss Euch hinweisen, dass sein Werk geschützt ist. Wenn nichts anderes dabei steht, ist es grundsätzlich als geschützt anzusehen. Punkt.
Urheberrechts-Hinweise, die man bei vielen Websites im Impressum findet, könnten im Grunde komplett gelöscht werden: Die Rechtslage bleibt die selbe. Und wenn Ihr gerade Euer Impressum prüft, schaut doch gleich mal, ob Ihr auch den Schrott mit dem Linkhaftungs-Urteil des LG Hamburg entfernen könnt.
Jetzt aber zu unserem Beispiel, was sich nach den Vorgaben des UrhG richtet.
Falsch 1
Stellt Euch vor, Urheber U zeichnet einen lustigen Comic und veröffentlicht ihn auf der Website W. Der Comic ist automatisch geschützt. Er darf daher nicht ohne Erlaubnis außerhalb von Website W verwendet werden. Computermensch C nimmt den Comic und lädt ihn in sein öffentliches Facebook-Album.
Damit darf ihn Urheber U abmahnen, denn Computermensch C hat den Comic ohne Erlaubnis von Seite W entfernt.
Falsch 2
Selbe Ausgangssituation, aber diesmal will es Computermensch C richtig machen und setzt in der Bildbeschreibung einen Hinweis, dass er den Comic von Seite W hat.
Trotzdem könnte ihn Urheber U abmahnen, denn die Erlaubnis für eine Verwendung außerhalb Seite W gibt es nicht.
Richtig 1
Computermensch C fragt bei Urheber U an, ob er den Comic verwenden darf. Dabei ist es wichtig, dass Urheber U weiß, was er damit vorhat und Computermensch C muss sich dann auch genau daran halten. Urheber U kann übrigens alles vorschreiben:
Zum Beispiel, dass ein Link zur Seite W in der Bildbeschreibung stehen muss, dass der Comic nicht bei Facebook erscheinen darf und ähnliche Dinge. Daran muss sich Computermensch C peinlich genau halten, denn sonst: Abmahnung.
Richtig 2
Der sicherste und einfachste Weg: Meistens veröffentlichen Comic-Zeichner ihre Strips mit Blog-Systemen. Computermensch C kann also in den meisten Fällen einfach auf die Unterseite von Seite W verlinken, auf der er den Comic gesehen hat.
Dann liegt das Bild zwar nicht in seinem öffentlichen Album, er ist allerdings auch vor einer Abmahnung von Urheber U geschützt.
Das Fazit von Teil 1
Zu fragen kostet nichts, nicht zu fragen kann kosten. Also verlinkt in Twitter, Facebook, Google+ und so weiter, statt den Content einfach zu entführen. Es hat nicht nur mit Gesetzen und Rechten zu tun – es ist auch ein Zeichen des Respekts gegenüber einem Urheber, wenn man dessen Website verlinkt.
Nächstes Mal erkläre ich Euch, wie Ihr mit Sachen umgeht, die unter CC lizenziert sind. Ich wette, einige von Euch wissen gar nicht, dass sie selbst da abgemahnt werden können, obwohl es vermeintlich kostenlos und für jedermann nutzbar ist.
Rechtlicher Hinweis: Diese „Anleitung“ ist zwar allgemein gehalten, sie ersetzt aber nicht die Beratung durch einen (Fach-)Anwalt. Falls Ihr unsicher seid, was geht und was nicht, kann er Euch auf jeden Fall eine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Gastartikel (CC BY-SA 3.0) von NetzBlogR: Blog | Twitter | Google+
Sehr gut! Und vor allem: Sehr richtig! Ich denke, niemand, der sich die harte Arbeit gemacht hat, guten Content zu erstellen, will, dass ihn jemand einfach so kopiert. Du als Blogger müsstest das doch verstehen. Deswegen ist es wichtig, solche „Spielregeln“ zu beachten, damit alle glücklich sind.
Vergiss aber nicht, dass es Alternativen zu diesem Copyright-System gibt. Wenn man auf Copyleft setzt, fördert man die freie Verbreitung von Wissen und Kultur.
EDIT: Ich bin erster!
Ich hatte mal aus Unbedachtheit die rechte eines Berufsphotographen verletzt. Statt daß der zum Anwalt ist ist er tatsächlich direkt an mich herangetreten! Sonst wäre ich wohl arm geworden dabei.
@Dominik: Da kommen noch ein paar Teile. Wollte aber von vorn anfangen und einfach klarmachen: Solange nichts dabei steht, hat man die Pfoten wegzulassen… 🙂
Danke für diesen Beitrag! Habe selbst schon Fotos die ich gemacht habe und die ich hoffe keine Allerweltsfotos sind, auf den unmöglichsten Seiten gefunden. Als ich mal den Inhaber einer Seite anschrieb, kam sogar noch recht pampig die Anmerkung das er mich doch verlinkt hätte. Um diese Person dann mal nachdrücklich Aufzufordern bemühte ich dann meinen Anwalt, wobei ich das eigentlich lieber mit ner Mail regle, nach dem Motto „he mein Bild….löschen!“ und in 99% der Fälle verschwindet es auch. Das von dir erwähnte wissen sicher 80% der Internetuser nicht.
Freu mich auch schon auf den cc Beitrag, denn da meinen auch viele das heißt „cannst copieren“
😉
Man kann gar nicht vorsichtig genug sein.
Wie sieht es denn aus, wenn ich einen Screen vom fremden Bild mache und dann die Quelle angebe? Könnte mir gut vorstellen das dies auch rechtlich bedenklich ist oder?
hi,
wie sieht es wenn man zb.: einen blog hat der passwortgeschützt ist und nur persönlich als wissensdatenbank dient. wo man zb. blogeinträge oder sonstiges nutz und in den blog kopiert als archive?
???? bin verwirrt der gai
Sehr interessant, bin auf die nächsten Teile gespannt.
Im Grunde ist es ja klar wenn man darüber nachdenkt 😉
Also dürfte man im Prinzip bei einer „Hausarbeit“, Referat, Präsentation oder ähnliches selbst mit Angabe das man es von Seite X hat gar nicht einbinden, da der Auto dies erlauben müsste.
(Für sowas gibt es aber in der Regel Wikimedia Commons, aber ich denke das kommt dann noch in den nächsten Teilen?)
Das ist der leichteste weg, scheinbar immer den Urheber zu fragen. da erstens kann das verlinken auf professionellen seiten unterbunden sein und zweitens kann es für trafficlimiterte websitehoster teuer werden durch den „traffic-klau“ auch wenn es heutzutage meist unbegrenzt ist. also wie auch im beitrag geschrieben fragen kostet nichts und wer nicht fragt bleibt dumm oder muss zahlen.
Grundsätzlich gilt es, den Urheber um Erlaubnis zu Fragen.
Egal ob Blog oder wissenschaftliches irgendwas.
Das Urheberrecht gilt IMMER !!
Ohne Erlaubnis gibts auf den Sack.
Außer es stehen Hinweisen auf der Webseite die das ausdrücklich erlauben, wie z.B. der Hinweis bei AMAZON (URL gekürzt)
http://fwd4.me/0h8W
@der Gai: Im Prinzip ist das Dein Privatbereich und da dürftest Du damit tun, was Du willst. Allerdings gilt es dann als öffentlich, wenn mehrere Leute Zugriff darauf haben.
Sehr gute Artikelreihe!
Ich weiß zwar nicht, was noch alles kommt. Es gibt aber ein paar Themen, bei denen ich mir als Blogger auch nicht immer sicher bin, ob ich mich rechtlich vielleicht schon in einer Grauzone befinde:
– wie sieht es mit Fotos aus, die auf einer Presseseite eines Internetauftritts einer Firma zu finden sind?
– Wie sind die Regelungen, wenn man Screenshots von einer Webseite erstellt. Da ich auf meinen Blogs oft neue Dienste vorstelle, nutze ich zur Erläuterung auch Screenshots der Seiten bzw. einzelner Funktionen.
Vielleicht kannst du solche Themen demnächst noch in deiner Artikelreihe berücksichtigen.
Und die Probleme gehen ja weiter: Wenn dann ein geklautes Bild bei FB auftaucht, dann hat der Dieb nebenbei FB die Genehmigung gegeben, das Bild weiter zu verwenden! Ich sehe oft auch Anzeigen dort, die ein garantiert geklautes Bild verwenden. Ich habe auch schon zweimal Personen (zufällig!) erwischt, die Bilder von meiner Freundin als Profilbild hatten….. *kopfschüttelsmiley*
Richtig 2 (Verlinkung) meint jetzt einen reinen Textlink ohne Darstellung des Bildes/Comics. Oder?
Denn genau das (Auftauchen des Bildes analog RSS-Urteil) sehen doch viele Fachleute schon als Veröffentlichung an.
@Alle: Danke für die Hinweise. Ich sammle die mal und werde die nach und nach aufgreifen. Gibt ja scheinbar einige Unklarheiten in diesem Internet. 🙂
@Kain Aerger: In der Sache mit dem RSS-Urteil (ich hoffe, wir meinen das gleiche) ging es darum, dass eine Seite verschiedene RSS-Feeds abgegriffen und auf der eigenen Seite veröffentlicht hat.
Es wurde dabei der Eindruck erweckt, die Sachen kamen vom beklagten Seiteninhaber und es gab – meines Wissens – keinen Link zu den Originalen.
Außerdem ist ein Zitat was anderes als das komplette Übernehmen eines Textes. Frag‘ mal Herrn zu Guttenberg. 🙂
Prinzipiell darfst Du nur einen Textlink setzen. Die Sache mit dem Vorschaubild bei FB/G+ hat ja schon ein Urteil geregelt, nachdem eine Künstlerin die Previews in der Google-Bilder-Suche hinnehmen muss.
Die Preview-Erstellung ist daher auch erlaubt. Nur Du solltest ein eigenes Blog vielleicht nicht mit Google und Facebook vergleichen und selbst Previews hosten… 🙂
Hi Falk,
sehr guter Beitrag!
Noch eine kleine Khorintenkackerei am Rande: Ggf. solltest/könntest Du im letzten Absatz Deines Beitrags das „Fach“ des Wortes „Fach-Anwalt“ in Klammern setzen, denn auch die Rechtsberatung durch einen „normalen“ Anwalt darf dieser Beitrag nicht ersetzen…. 😉
Besten Gruß
Gruß Disko
(edit: „Caschy“ durch „Falk“ ersetzt, da ich irrtümlich den Beitrag für einen von Caschy hielt)
@NetzBlogR
Nein, ich glaube, wir meinen nicht das gleiche. Ich meinte dieses RSS-Urteil hier: http://www.exali.de/Info-Base/urteil-zur-urheberrechtsverletzung-auch-bilder-in-rss-feeds-geschuetzt
Dieses Urteil wird von nicht wenigen Fachleuten auch auf die Bildvorschau beim Setzen eines Links bei FB & G+ übertragen.
Und nein- ich denke nicht, daß mit dem Google/Bildersuche-Urteil auch FB/G+ abgedeckt sind.
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Ein toller Beitrag!! Ich hatte mal die Idee, eine gute Karikatur aus einer Online-Zeitung in meinen Blog zu übernehmen. Gott sei Dank habe ich vorher den Zeichner um Erlaubnis gefragt. Er hat auch sehr nett geantwortet, dass es ihm nicht möglich sei, die Erlaubnis zu erteilen, da er seinerseits die Rechte an mehreren Zeitungen verkauft hat. Also habe ich michfür die Antwort bedankt und es gelassen.
Ich frage generell um Erlaubnis und füge meiner Anfrage auch die Adresse meines Blogs hinzu. So weiß der Rechteinhaber gleich, ob es sich um einen seriösen Internetauftritt handelt.
Dann und wann mache ich auf Kinofilme oder Bücher aufmerksam. Kinoplakate und Buchumschläge hole ich mir dann vom Verlag, meistens ungefragt. Ich „bewerbe“ ja Film und Buch. Verboten???
Ach woher kenne ich das nur, hatte mal eine Seite für einen Sportschützenverein erstellt. Irgendwann eine Karikatur eingestellt und schon war die Kacke am dampfen 🙂
Beim Verlinken eines fremden Artikels werden sowohl bei Facebook als auch bei Google+ Post Thumbnails standardmäßig in den Excerpt eingebunden. Auch die Tumbnails unterliegen dem Urheberrecht. Man kann sie eigens löschen. Die Möglichkeiten dafür gibt es. Wer allerdings häufig Share-Services nutzt, um auf bestimmte Artikel hinzuweisen, muss zu diesem Zweck extra in die Editierfunktion hinein. Das schenken sich viele. Bisher gab es wohl keinen einzigen Fall, der zu einer Abmahnung geführt hat. Aber Anwälte sind findige Leute. Und wenn einer erst mal anfängt…
Thomas Schwenke berichtete kürzlich darüber, dass sogar für Kommentare, die von Facebook oder Google+ in ein Blog „übernommen“ werden (dafür gibt es ja diverse Plugins) Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden könnten. Sicher ist das nicht. Aber allein die Tatsache, dass sich ein Anwalt mit der Frage befasst, deutet schon auf gewisse Gefahren.
Das ganze Thema ist (ich glaube vor allem bei uns in Deutschland) ziemlich heikel. Umso wertvoller ist es, dass in einem großen Blog wie diesem auf diese Dinge hingewiesen wird. Vielen Dank dafür. Ich bin übrigens auch einer, der Urheberrechtsverletzungen begangen hat und dafür abgemahnt wurde. Bei mir war das in einem Fall ein einfaches Brötchen und in dem anderen ein Bierkrug von einer Größe einer Briefmarke. Macht 3.500 Euro.