So schnell wird man Content-Dieb (Teil 1)

Ihr kennt das sicherlich: Man surft durchs Internet und findet einen lustigen Cartoon, der sich auf satirische Art beispielsweise über Microsoft lustig macht. Den will man natürlich auch anderen zeigen, damit die ebenfalls drüber lachen können. Aus Reflex würden viele das Bild von der Seite ziehen und in ein Album – zum Beispiel bei Facebook, Google+ oder Twitpic – laden, um es zu verbreiten.

Ich mache mich äußerst ungern unbeliebt, aber ich muss Euch sagen: Damit seid Ihr in 99% der Fälle juristisch angreifbar. Und wenn es richtig doof kommt, habt Ihr eine Abmahnung von 200,- EUR (nach oben gibt’s da kaum Grenzen) in der Post. Der caschy kann ein Lied davon singen, wie schnell das passiert.

Justitia (Dierk Schaefer/Flickr, CC BY 2.0)
Foto: Justitia (Dierk Schaefer/Flickr, CC BY 2.0)

Auch wenn die Kostennoten von manchem Anwalt wirklich zu hoch sind – rechtlich sind sie meist sauber. Ich werde am Beispiel eines Bildes erklären, wie das im Internet läuft, aber es gilt in gleichem Maße auch für Grafiken, Texte, Filme, Musik und noch einige Dinge mehr. Merkt Euch diesen Satz, den man bei der Bundeswehr lernt:

Eine Schusswaffe mit unbekanntem Ladezustand
ist immer als geladen und entsichert anzusehen.

Warum dieser Satz auch im Internet vor unschönen Überraschungen schützen kann, erkläre ich Euch an einem ganz einfach nachzuvollziehenden Beispiel…

 

Der automatische Schutz

Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass ein Werk geschützt ist, sobald es entsteht. Es gibt zwar Ausnahmen (z.B. wenn es ein Allerwelts-Schnappschuss ist), aber ich will die Sache nicht unnötig verkomplizieren. Kommen wir also zum Merksatz von oben: Niemand muss Euch hinweisen, dass sein Werk geschützt ist. Wenn nichts anderes dabei steht, ist es grundsätzlich als geschützt anzusehen. Punkt.

Urheberrechts-Hinweise, die man bei vielen Websites im Impressum findet, könnten im Grunde komplett gelöscht werden: Die Rechtslage bleibt die selbe. Und wenn Ihr gerade Euer Impressum prüft, schaut doch gleich mal, ob Ihr auch den Schrott mit dem Linkhaftungs-Urteil des LG Hamburg entfernen könnt.

Jetzt aber zu unserem Beispiel, was sich nach den Vorgaben des UrhG richtet.

 

Falsch 1

Stellt Euch vor, Urheber U zeichnet einen lustigen Comic und veröffentlicht ihn auf der Website W. Der Comic ist automatisch geschützt. Er darf daher nicht ohne Erlaubnis außerhalb von Website W verwendet werden. Computermensch C nimmt den Comic und lädt ihn in sein öffentliches Facebook-Album.

Damit darf ihn Urheber U abmahnen, denn Computermensch C hat den Comic ohne Erlaubnis von Seite W entfernt.

 

Falsch 2

Selbe Ausgangssituation, aber diesmal will es Computermensch C richtig machen und setzt in der Bildbeschreibung einen Hinweis, dass er den Comic von Seite W hat.

Trotzdem könnte ihn Urheber U abmahnen, denn die Erlaubnis für eine Verwendung außerhalb Seite W gibt es nicht.

 

Richtig 1

Computermensch C fragt bei Urheber U an, ob er den Comic verwenden darf. Dabei ist es wichtig, dass Urheber U weiß, was er damit vorhat und Computermensch C muss sich dann auch genau daran halten. Urheber U kann übrigens alles vorschreiben:

Zum Beispiel, dass ein Link zur Seite W in der Bildbeschreibung stehen muss, dass der Comic nicht bei Facebook erscheinen darf und ähnliche Dinge. Daran muss sich Computermensch C peinlich genau halten, denn sonst: Abmahnung.

 

Richtig 2

Der sicherste und einfachste Weg: Meistens veröffentlichen Comic-Zeichner ihre Strips mit Blog-Systemen. Computermensch C kann also in den meisten Fällen einfach auf die Unterseite von Seite W verlinken, auf der er den Comic gesehen hat.

Dann liegt das Bild zwar nicht in seinem öffentlichen Album, er ist allerdings auch vor einer Abmahnung von Urheber U geschützt.

 

Das Fazit von Teil 1

Zu fragen kostet nichts, nicht zu fragen kann kosten. Also verlinkt in Twitter, Facebook, Google+ und so weiter, statt den Content einfach zu entführen. Es hat nicht nur mit Gesetzen und Rechten zu tun – es ist auch ein Zeichen des Respekts gegenüber einem Urheber, wenn man dessen Website verlinkt.

Nächstes Mal erkläre ich Euch, wie Ihr mit Sachen umgeht, die unter CC lizenziert sind. Ich wette, einige von Euch wissen gar nicht, dass sie selbst da abgemahnt werden können, obwohl es vermeintlich kostenlos und für jedermann nutzbar ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Diese „Anleitung“ ist zwar allgemein gehalten, sie ersetzt aber nicht die Beratung durch einen (Fach-)Anwalt. Falls Ihr unsicher seid, was geht und was nicht, kann er Euch auf jeden Fall eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Gastartikel (CC BY-SA 3.0) von NetzBlogR: Blog | Twitter | Google+

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Der Gastautor ist ein toller Autor. Denn er ist das Alter Ego derjenigen, die hier ab und zu für frischen Wind sorgen. Unregelmäßig, oftmals nur 1x. Der Gastautor eben.

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65 Kommentare

  1. @der Gai: Eindeutig kein Problem dürfte es sein wenn der passwortgeschützte Blog nur auf Deinem Rechner liegt.
    Wie das dann im Schadensfall bei einer Cloud-Ablage aussieht müssen Gericht und Anwälte klären. Also passwortgeschützter Blog liegt auf einem Cloud-Rechner, jemand ‚bedient‘ sich dort und veröffentlicht den Kram an anderer Stelle, …
    „Störerhaftung“ http://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung ?

  2. Tolle Sache,

    ich freue mich auf die nächsten Teile.

    Als Gelegenheitsblogger würde mich vor allem auch der Punkt interessieren, den Jürgen anreisst:

    Wenn ich eine Software oder Website vorstelle bzw. rezensiere, wie sieht es dann mit „Produktfotos“, Screenshots usw. aus?

    VG,
    Michael

  3. Aus der täglichen Praxis kann ich nur raten, die Erlaubnis zu dokumentieren. Mein krassester Fall – kein Blog, sondern ein Online-Shop – dreht sich um Produktfotos für Pfennigartikel. Unser Mandant hat am Telefon von seinem Großhändler die Erlaubnis bekommen, die Fotos zu nutzen. Das ist nun alles nicht mehr wahr. Für die 45 Bilder möchte der Großhändler nun knapp 20.000 EUR. Die eigene Herstellung hätte ihn eher 200 EUR gekostet. Das Gericht hat inzwischen einen Gutachter beauftragt, festzustellen, welcher Preis angemessen wäre.
    BTW: Auch der Allerwelts-Schnappschuss ist geschützt, wenn auch nicht als Werk, so zumindest als Lichtbild nach § 72 Urhg (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html).

    Nico
    (Rechtsanwalt, kein Fachanwalt) 😉

  4. „Marions Kochbuch“! Noch Fragen?
    Zugegeben: In manchen Fällen scheinen Bildzitate als Beweismittel geradezu unerlässlich. Also da geht es nicht um eine Art „Teilen“ von Informationen (ob zur Belustigung oder weshalb auch immer), sondern um das Belegen / Absichern einer Aussage.
    Dummerweise ist aber auch das „Bildzitat“ eine heikle, somit potentiell teure Angelegenheit.
    Mittlerweile nutze ich deshalb den Dienst WebCite – webcitation.org – ausgiebig, schon wegen der Veränderlichkeit von Netzadressen resp. dortigen Inhalten.
    Wegen der Link-Problematik verlinke ich aber auch nicht zu WebCite-Seiten via html, sondern schreibe ausschließlich die bloße jeweilige URL in meine Texte. Vielleicht etwas komisch, zumal Browser eine Adresse automatisch in einen Link umwandeln können. Aber meistens geht bei Link-Streitigkeiten eben um den html-Code, nicht aber um das Nennen einer Adresse.

  5. Was ist mit Screenshots, wenn man über eine Webseite berichtet? Nehmen wir mal an, ich rege mich in meinem Blog über einen bestimmten Artikel von Spiegel Online auf und illustriere meinen Kommentar mit einem Ausschnitt der betreffenden Seite. (Die Seiten enthalten ja meist auch Fotos, z. B. von dpa, die im Screenshot natürlich verkleinert sind.)

  6. Und genau wegen dieser Scheiße brauchen wir eine Fair-Use Policy die private Raubkopien öffentlichen Contents ohne direkte Gewinnerstrebung mit dem Content legalisiert, meinetwegen unter der Bedingung auf Verlinkung der Quelle und einem Mindestmaß begleitender eigener Leistung (Mash-up).Punkt.

  7. WOOT? — Wieso hat @NetzBlogR das Gleiche Kommentar-Hintergrund-Blau was @caschy in seinen Admin-Comments auch hat? (*auchhabenwill*)
    ……………
    back to topic:
    Guter Beitrag – das sind die Regeln die man eigentlich beachten sollte, aber da viele eben autonom das Falsche machen wird sich auch nicht so schnell was ändern… Aber auch da wäre eine rechtliche Regelung schwierig…

  8. Den meisten Leuten ist nicht bewusst, dass sie öfters illegal handeln, wenn sie bestimmte Dinge im Internet veröffentlichen. Man sollte jetzt aber nicht pauschalisieren er gut und wer böse ist, denn es gibt auch genug Leute, die sich bewusst fremde Inhalte zu eigen machen. Übrigens ist die Bildersuche von Google seit ein paar Monaten sehr gut im Aufspüren von Kopien, da bekommt man recht gut mit.

    @Hermann: dafür gilt auch das Urheberrecht.

  9. Schonmal vielen Dank an NetzBlogR und caschy für die Artikelreihe!
    Hatte schon öfter mit dem Gedanken gespielt einen kleinen Gelegenheitsblog zu starten, es aufgrund Abmahnbedenken dann aber gelassen. Vielleicht kann mir die Reihe helfen. Freue mich schon auf die nächsten Teile.
    Wir haben ja jetzt gelernt, dass Fotos von anderen Seiten nicht einfach auf der eigenen Seite / Blog eingebunden werden dürfen.
    Da caschy ja schonmal schlechte Erfahrungen gemacht hat („Bochwurst“) gehe ich davon aus, dass er drauf achtet, dass alles korrekt ist. Trotzdem fällt mir immer wieder auf, das hier und in so ziemlich jedem anderen Blog trotzdem immer wieder Bilder eingebunden werden, die nicht eigenen Ursprungs sind. Hier mal ein paar Beispiele:
    http://stadt-bremerhaven.de/technik-manchmal-fehlen-mir-standards: Das Bild Sonos_S5_3d_render.jpg ist doch sicherlich von Sonos
    http://stadt-bremerhaven.de/apple-hat-das-patent-auf-slide-to-unlock-und-google: google-patent-20110283241-drawing-002.gif sicherlich auch von einem anderen (vermutlich der bei „via“ genannte) Blog übernommen
    http://stadt-bremerhaven.de/apple-stellt-das-iphone-4s-und-neue-ipods-vor: hier wurden diverse Bilder von der Apple Keynote von engadget und The Verve übernommen
    Sind die Beispiele bedenklich (denke ich nicht), hat caschy sich hier tatsächlich vorab eine Erlaubnis vom Urheber geholt (stelle ich mir langwierig vor) oder aus wealchen Grund ist die Verwendung dieser Bilder OK?
    Wer toll wenn NetzBlogR oder caschy hier weiterhelfen können.

  10. @paradonym: „Wieso hat @NetzBlogR das Gleiche Kommentar-Hintergrund-Blau …“
    Er ist der Autor des Artikels.

  11. Folgendes Szenario hat mich auf unserem privaten Blog bei Posterous ereilt:

    „Natürlich freuen wir uns, dass Euch unser Photo gefällt, aber es wäre nett, wenn Ihr uns vorher gefragt hättet. Die Verwendung unserer Photos stellen wir normalerweise in Rechnung. Bitte verlinkt das Photo zur xyz Seite und setzt den Textlink doch bitte auf den Begriff „xy“, dann haben wir beide was davon. Danke Euch und weiterhin viel Spaß „…“!

    Das erwähnte „Photo“ hab ich dann durch ein eigenes, schnell angefertigtes Foto ersetzt, hab ganz lieb an der Tür gekratzt, wunschgemäß den Link ersetzt –

    „Entschuldige bitte, dass ich vorher nicht gefragt habe, aber mangels Equipment und weil’s schnell gehen sollte, war die Wahl DEINES Fotos die erste Wahl – Fehler ausgebügelt, durch ein eigenes Foto ersetzt in der Hoffnung, dir ist kein allzu großer finanzieller Schaden entstanden. Wenn doch, bin ich gern bereit, Kontakt mit dir aufzunehmen. Ansonsten danke ich dir ganz herzlich für deinen netten Kommentar – ja, Spaß hatten wir … und werden ihn auch weiterhin haben ;-)“

    – es war mir zuwider, ehrlich, und das, obwohl ich meine Mitblogger kurze Zeit vorher eindringlich auf Urheberrechte aufmerksam gemacht hatte, und was hier so ablaufen könnte (s.Thema) – nun, bei mir ist es gsd glimpflich verlaufen. Es handelte sich übrigens um einen Papierflieger, den – nicht nur – Kinder gern anfertigen

  12. Man kann das auch abkürzen:
    1.) Finger weg von allem, was ihr nicht selber erstellt habt. (Musik, Texte, Bilder, Scans von Zeitungsartikeln!!!)
    2.) Rechte klären und ggf. kaufen (Bilder, Musik – Intro – für Webseite / Podcast). Eventuell Quelle und Link angeben, wenn die Lizenz das verlangt. (Fotolia!!)
    3.) Nur für lizenzierten Zweck verwenden! (Passfotos vom Fotografen fürs Netz freigeben lassen.)

    Wer sich an die drei goldenen Regeln hält, hat die größte Gefahr gebannt. Die erste ist aber auch die wichtigste. 😉

    Kleiner Tipp fürs verlinken: Achtet darauf, dass ihr nicht auf illegales Material verlinkt.

  13. Vielen Dank für den Artikel.
    Aus diesem Grund nutze ich fast ausschließlich nur eigene Bilder. Da das nicht immer geht, gehe ich auf Flickr und schaue nach cc Bildern. Dann wird als allererstes der Inhaber kontaktiert auch wenn die Rechte es explizit als frei verwendbar auslegen.
    So lernt man auch nette Menschen kennen.
    So war ein Bild dabei, das mir gefiel. Die Rechte besagten aber, daß es nicht verändert werden darf. Persönlich angeschrieben und die Erlaubnis bekommen es zu verändern. Und wenn gebeten, wenn möglich, den Link zur Quelle anzugeben und zustätzlich, das fand ich besonders gut, als Gegenleistung eine Spende für einen wohltätigen Zweck zu tätigen.

    Man sollte besser zwar auf Bilder verlinken, aber noch besser auf den Artikel mit dem Bild. Auf keinen Fall ein Bild mit Link einbauen, da dann Traffic für den anderen anfällt. Was aber gar nicht geht, sind die URL Vekürzer wenn man verlinkt, denn der Leser weiß nicht wo er landet. Dabei kann man ganz simple den Link kurz darstellen durch Nutzung von html oder BBCode Befehlen umd ein Wort als Link zu markieren (dadurch nimmt es wenig Platz ein) und dennoch die wahre Quelle zu sehen (Mouseover Anzeige).

  14. Gut da ist nun das Urheberrecht aber damit ist es nicht getan. Denn selbst wenn die Rechte mit dem Urheber geklärt sind, können damit verbunden ganz andere Rechte verletzt werden.

    Je nachdem was auf dem Bild gezeigt wird, können beispielsweise Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzt werden. Ja und egal welche Rechte einem auch eingeräumt werden, der Veröffentliche muß am Ende ALLE Rechte klären.

    Also die illegalen Stolpersteine lauern überall.

  15. @Hans

    zu Punkt Nr. 3: Soll das heißen, am Passfoto, welches der Fotograph in MEINEM Auftrag erstellt hat, hat ER das Urheberrecht? Ist doch wohl ein Witz?

  16. @Thorsten: Das ist schon richtig.

    Er hat das Urheberrecht, denn er hat Dich fotografiert und kann bestimmen, für welchen Einsatzzweck es verwendet wird. Du bist die abgelichtete Person, genießt also das Recht am eigenen Bild und kannst dem Fotografen sagen, für welchen Einsatzzweck er es verwenden darf.

    Er darf z.B. nicht ungefragt Dein Foto im Schaufenster zeigen und Du darfst das Passfoto nicht ungefragt auf Deine Website bringen, denn es ist ja ein Passfoto.

  17. Es stimmt nicht ganz, dass man den Urheber immer Fragen muss. Klar komplettes Übernehmen geht nicht so einfach, aber Zitate sind auch ohne Nachfrage erlaubt. Ansonsten wäre wissenschaftliches Arbeitn gar nicht Möglich. Man könnte sich auch sonst mit keinem Werk kritisch außeinandersetzen, wenn der Urheber jede Verwendung ausschließen würde. Das ganze wird dann durch das Zitatrecht gedeckt. http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html

    Allerdings ist eine Zitat nie vollständiges übernehmen des Contents

  18. Ludolf Rudolf says:

    Ich bin der Meinung, das alle Abmahnungen nur dafür sorgen, das sich ein neuer Markt entwickelt.
    Ergo: Abmahnungen sind gut weil sie frischen Wind ins modrige System bringen.
    Wer zahlen muss(te) gehört halt zu den kollateral Geschädigten…

    Ich danke Euch also fürs erwischt werden lassen…

  19. @NetzBlogR

    Ist doch aber eine völlig verquere Logik? Wenn ich einen Schreiner beauftrage, einen Tisch für mich herzustellen, kann er doch auch nicht bestimmen, dass ich den Tisch nur ins Esszimmer, nicht jedoch auf die Terrasse stellen darf.

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