Recht auf schnelles Internet beschlossen: Neue Verordnung sieht 10 Mbit/s für alle vor

Ihr habt es mitbekommen, in Deutschland soll es ein Recht auf schnelles Internet geben, wobei „schnelles Internet“ vielleicht von unseren Lesern anders empfunden wird. Der Bundesrat hat das Recht auf schnelles Internet heute durchgewunken und es besteht bald ein rechtlicher Anspruch auf dieses. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur für Digitalisierung, Klimaneutralität & Resilienz, empfindet die heute getroffene Entscheidung als gute Nachricht für Nutzer, die bisher unterversorgt sind. Worauf man sich geeinigt hat?

Die Verordnung besagt, dass künftig überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens 10 Megabit pro Sekunde möglich sein muss. Für den Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein. Zudem darf die Reaktionszeit maximal 150 Millisekunden betragen. Gefordert wurde von vielen Nutzern und Interessenverbänden mehr. Der Präsident der Bundesnetzagentur sieht das anders. Wenn Bandbreiten von 30,8 Megabit/s im Download und 5,2 Megabit/s im Upload beschlossen werden, wäre das wie ein Mindestlohn von 30 Euro pro Stunde: Traumhaft, aber nicht realistisch.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Verordnung nur der erste Schritt einer dynamischen Entwicklung, die sich an den künftigen Bedürfnissen orientiert. Sie soll rückwirkend zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürger an „schnelles Internet“ nicht gerecht wird – davor hatte er schon im Februar 2021 in seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Telekommunikationsgesetz gewarnt. Zur gleichberechtigten Teilhabe am digitalen Leben sei es unabdingbar, dass jedem Haushalt in Deutschland die bestmögliche Versorgung zuteil werde – auch im ländlichen Raum.

Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Mindestversorgung vor dem Hintergrund der stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugangs- und Sprachtelekommunikationsdienste zügig weiterzuentwickeln. Erforderlich seien strengere Parameter und ein strafferes Verfahren zur Verpflichtung für die Unternehmen.

Der Bundesrat bemängelt, dass vor allem in Mehrpersonenhaushalten die aktuellen Mindestversorgungsraten nicht ausreichen, um parallel aufkommende Bandbreitenbedarfe – zum Beispiel beim Homeoffice oder bei der Nutzung digitaler Bildungsangebote zu decken.

Der Bundesrat bittet, eine Evaluation mit dem Ziel durchzuführen, die Umsetzungsprozesse, die Auswirkungen auf die gesamte Ausbaudynamik in Deutschland und die Geeignetheit der festgesetzten Leistungsanforderungen zu überprüfen. Eine Studie sollte ermitteln, wie viele Haushalte vom Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen betroffen sind und wie viele Anschlüsse davon leitungsgebunden beziehungsweise mit drahtlosen Anschlusstechnologien realisiert werden können.

Konkret nennt sich das Ganze „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung –TKMV) – BMDV“. Die oben angegebenen Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst. Hierbei wird ein voranschreitender Gigabitausbau dafür sorgen, dass die festgelegten Werte in den kommenden Jahren ansteigen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundversorgung der Verbraucher jederzeit den aktuellen Bedürfnissen entspricht, so die Regierung.

Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Es handelt sich hierbei nicht um ein Instrument für einen flächendeckenden Gigabitausbau, sondern um ein Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe, das all jene auffängt, die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden, so Bundesminister Dr. Volker Wissing.

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40 Kommentare

  1. Mit der Gurkentruppe, die solche Entscheidungen trifft, machen wir uns international lächerlich.

  2. WillyWonker says:

    :-):-):-):-):-):-):-):-):-):-)….
    Abend gerettet, ich brauche keinen Alkohol mehr heute. lache auch so Tränen…

  3. Markus M. says:

    An alle die sich jetzt darüber aufregen und viel höhere Datenraten fordern. Ihr wisst schon, dass der Pflicht-Netzausbau bis zur letzten Milchkanne am Ende auf die Grundgebühren jedes einzelnen umgelegt werden? Also in Zukunft bitte nicht mehr beschweren, dass Telekommunikation in Deutschland so teuer ist.

    Hier soll bei entsprechender Nachfrage FTTH (1GBit) ausgebaut werden, aber nicht mal 40% der Haushalte ist das die 55€ p. Monat wert.

    • Tortuosit says:

      Traurig. Ich wäre sofort dabei. Ist etwa der Preis für meine 250er Leitung, da war ich sofort dabei. Day1

  4. In JEDEM 3. Welt Land hat man besseres und oft schnelleres Internet UND Handynetz als bei uns, es ist so lächerlich, zum Glück habe ich hier auf dem Dorf die Möglichkeit zwischen Telekom VDSL um 200Mbit (von 250Mbit, die angeboten wird) oder bald Glasfaser 1Gigabit zu bekommen..

    Deutschland ist so armselig und nur unfähige Politiker mit NULL Plan….

  5. Vorsicht: Es wird darauf ankommen, wie dieses „Recht auf…“ interpretiert und umgesetzt wird. Jeder EU-Europäer z.B. hat innerhalb der EU das Recht auf freie Wohnortwahl. Dieses bedeutet aber nicht, dass damit andere in der Pflicht wären, an jedem beliebigen Ort für eine Unterkunft zu sorgen, sondern den Bürgern darf die Wohnortwahl nicht eingeschränkt werden. Wenn nun das Recht auf „schnelles Internet“ ebenso verstanden werden muss, heißt dies mitnichten, dass es einen Anspruch darauf gibt, sondern dass einem niemand einen schnellen Anschluss untersagen darf – wenn man einen entsprechenden Anbieter findet.

    Denkt daran, wir sprechen von Deutschland, da klappt noch nicht einmal die Regulierung des Spritpreises…

  6. Tortuosit says:

    Seit Vectoring liege ich bei nicht garantierten 290 MBPS und bin sehr zufrieden. Da muss wohl die Telekom die nächsten paar Jahrhunderte dann nix mehr dran ändern.

  7. Mal eine hypothetische Frage:
    Wenn ich bisher überhaupt keinen Anschluss habe, wer MUSS mir dann die 10Mbit zur Verfügung stellen?

  8. Homunculus says:

    Man hätte ja wenigstens 30mbit /5mbit erwartet als Mindestversorgung. Da aber die Erschließung der sogenannten weißen Flecken weder vollstandig noch abgeschlossen ist will man sich nicht in die Nesseln setzen und einen entsprechenden Rechtsanspruch daraus generieren.
    Stichwort geförderter Breitbandausbau:
    Es wurden Millionen vom Staat zur Verfügung gestellt und Große Teile davon nicht genutzt, nicht zuletzt, da einige Gemeinden schlicht ihren Eigenanteil nicht erbringen können.
    Und zuguterletzt sind es dann noch Verbraucher, die schlicht den Ausbau verhindern. Herzliche Grüße
    Selbst wenn der neue Hausanschluss kostenlos ist sind einige der Meinung diesen nicht zu brauchen.
    Schade daß es hier so läuft.

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