Nach 15 Jahren Streit: Einigung bei Urheberabgaben für PCs

pc retroIn Deutschland gab es 15 Jahre Zoff rund um die Urheberabgaben für PCs. Jetzt hat sich der Digitalverband Bitkom nach langen Rangeleien aber mit den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst geeinigt. Für die Jahre 2001 bis 2007 gelten rückwirkend die Abgaben von 2 bis maximal 3,50 Euro pro Gerät. Mit den Abgaben sollen im Grunde legale Kopien von Texten und Bildern an den Computern pauschal abgegolten werden. Für privat genutzte Computer fallen 3,50 Euro an, während es 2 Euro bei geschäftlicher Nutzung sind. Hersteller und Importeure zahlen die Gebühren direkt an die Verwertungsgesellschaften, welche die Abgaben an die Urheber ausschütten.

So erhalten etwa Journalisten für Texte ab gewisser Länge und Klickzahl von der VG Wort jährlich nach der Meldung einen gewissen Betrag. Die Bitkom sei laut Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder froh den Zwist mit den Verwertungsgesellschaften endlich beigelegt zu haben. Zuvor gab es Streit um die Höhe der Abgaben: Statt der nun ausgehandelten 2 bis 3,50 Euro hatte die VG Wort etwa eine Abgabe von 30 Euro pro PC gefordert. Die Einigung bezieht sich nur auf die Jahre 2001 bis 2007, da ab 2008 ohnehin ein neues Gesetzt gilt, das die Abgaben auf 3,20 bis 10,55 Euro festsetzt. Sie sind bei jedem PC bereits im Kaufpreis enthalten.

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15 Jahre dauerten die Auseinandersetzungen um die Abgaben an. Letzten Endes kam es nun zu einer außergerichtlichen Einigung. Aktuell wird aber noch ein neuer Entwurf für ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz beraten, um Abgabeverfahren einfacher zu gestalten. Die Bitkom wünscht sich zudem eine bessere, staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften und deren Tarifveröffentlichung und -durchsetzung. Beispiele solle es in Zukunft gerechter zugehen: In der Vergangenheit seien die Verwertungsgesellschaften teilweise gezielt an bestimmte Hersteller und Importeure herangetreten, um Forderungen durchzusetzen. Im Sinne der Wettbewerbsgerechtigkeit sollten aber gegenüber allen Unternehmen identische Forderungen erhoben werden.

Laut Bitkom müsse man das komplette Modell der urheberrechtlichen Abgaben ohnehin neu diskutieren: „Das derzeitige System der Pauschalabgaben ist ein Auslaufmodell aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Pauschalabgaben sollten an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden, davon würden Urheber, Verbraucher und Unternehmen profitieren. Eine gerätebezogene Abgabe ist kein taugliches Modell mehr.“ Damit hat Rohleder sicherlich nicht unrecht, denn das Modell wurde ursprünglich in einer Zeit beschlossen, als es in erster Linie um physische Kopien auf Papier ging. Die Macht der Verwertungsgesellschaften ist in Deutschland allerdings groß, somit bleibt abzuwarten, inwiefern sich auf lange Sicht am bestehenden Modell etwas ändern könnte.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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24 Kommentare

  1. Ich wüsste nicht mal, ausser zur Schul- und Studiumzeit, das ich ja etwas aus einem Buch, Zeitung oder auch aus dem Netz in dem Sinne weiterverarbeitet zu haben.

    Durch meinen Scanner gehen eher Rechnungen, Verträge usw. Die Bilder und Filme die ich verarbeite, erstelle auch eher selbst.

    Wieder so eine Art General-Verdacht. Du hast einen Computer, also stellst du illegales damit an. Wird nicht mehr lange dauern und das gibt’s auch als Haushaltsabgabe wie bei der GEZ. 😉

  2. Wieso sollte jemandem durch die Abgabe unterstellt werden, er mache etwas illegales? Letztendlich ist es eine pauschale, einmalige Abgabe auf die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten. Egal ob in Wort oder Schrift. Und Nutzung bedeutet nicht „Weiterverarbeitung“, sondern eher „Konsum“. Denn durch die VG-Wort Abgabe erwirbt niemand ein Nutzungsrecht. Wer also tatsächlich darlegen kann, dass er einen Rechner besitzt und damit keine urheberrechtlich geschützten Texte in Wort oder Schrift nutzt, dürfte die absolute Ausnahme sein.
    @TheCuda
    Abgaben fallen auf die einzelnen Rechnerkomponenten an. Deshalb auch die Spanne von 2 bis 3,50€. Das hängt letztendlich von der Ausstattung ab. Wenn du selbst schraubst ist es wohl noch mal eine andere Summe.

  3. @Karl
    Wenn ich urheberrechtlich geschütztes Material konsumiere, dann habe ich dafür bereits bezahlt. Warum sollte ich also eine Pauschalabgabe auf ein Gerät bezahlen, die mir gütigerweise gestattet, meinen bezahlten Content auch zu konsumieren? Als nächstes will jeder ISP einen Betrag pro Gerät, weil man ja seine Netze nutzen könnte, jeder Lebensmittelhersteller eine Abgabe pro Geschirrstück, weil man ja damit sein Essen konsumieren könnte und jeder Stromanbieter eine Abgabe auf alle elektronischen Geräte, weil man ja ihren Strom verwenden könnte…

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