EU-US Data Privacy Framework: Europäische Kommission nimmt Angemessenheitsbeschluss an

Die Europäische Kommission hat ihren Angemessenheitsbeschluss für das EU-US Data Privacy Framework angenommen. Die EU ist also zum Schluss gekommen, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau – vergleichbar mit dem der Europäischen Union – für personenbezogene Daten gewährleisten, die im Rahmen des neuen Frameworks aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Auf der Grundlage des neuen Angemessenheitsbeschlusses können personenbezogene Daten sicher aus der EU an US-Unternehmen übertragen werden, die am Framework teilnehmen, ohne dass zusätzliche Datenschutzvorkehrungen getroffen werden müssen.

Das EU-US Data Privacy Framework führt neue verbindliche Garantien ein, um alle vom Europäischen Gerichtshof geäußerten Bedenken auszuräumen, einschließlich der Beschränkung des Zugriffs auf EU-Daten durch US-Geheimdienste auf das Notwendige und Verhältnismäßige und die Einrichtung eines Datenschutzüberprüfungsgerichts (Data Protection Review Court), zu dem EU-Bürger Zugang haben werden.

Präsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Das neue EU-US-Datenschutz-Framework wird sichere Datenströme für Europäer gewährleisten und Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks schaffen.“ Im Anschluss an die grundsätzliche Vereinbarung, die ich letztes Jahr mit Präsident Biden getroffen habe, haben die USA beispiellose Verpflichtungen zur Schaffung des neuen Frameworks umgesetzt. Heute unternehmen wir einen wichtigen Schritt, um den Bürgern das Vertrauen zu geben, dass ihre Daten sicher sind, um unsere Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA zu vertiefen und gleichzeitig unsere gemeinsamen Werte zu bekräftigen. Es zeigt, dass wir durch Zusammenarbeit die komplexesten Probleme lösen können.“

US-Unternehmen können dem Framework beitreten, indem sie sich zur Einhaltung einer Reihe detaillierter Datenschutzverpflichtungen verpflichten, beispielsweise der Anforderung, personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für den Zweck, für den sie erfasst wurden, nicht mehr erforderlich sind.

Fragen und Antworten gibt es hier.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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5 Kommentare

  1. Ob ich das jetzt zu schwarz sehe, aber ich denke, sollte sich ein Jurist durch das Abkommen durchgearbeitet haben, wird das auch wieder vom EuGH gekippt werden.
    Mit kleinen Abweichungen verpackt die Kommission das gleiche alte Abkommen in neue Namen und hofft damit durchzukommen.
    Denn die Interessenlage hat sich bisher nicht geändert.
    Den USA sind unsere Datenschutzbestimmungen so ziemlich egal und die EU Kommission hängt am Datentropf der US Dienste, was bedeutet das die USA am längeren Hebel sitzen.
    Es wird also alles weiterlaufen wie bisher auch.

  2. Mal guggen wie lange Schrems braucht um das wieder abzustellen. Hase-Igel-Rennen. -.-

  3. Wenn man weiter liest, ist es das was ich oben schon schrieb. Alter Wein in neuen Schläuchen.
    Die Klage dagegen steht wohl schon in den Startlöchern.
    https://noyb.eu/de/european-commission-gives-eu-us-data-transfers-third-round-cjeu

    „Das angeblich „neue“ transatlantische Datenschutzabkommen ist weitgehend eine Kopie des gescheiterten „Privacy Shield“-Abkommens. Anders als von der Europäischen Kommission behauptet, ändert sich am US-Recht wenig: das grundsätzliche Problem mit FISA 702 wurde von den USA nicht angegangen, wodurch nachwievor nur US-Personen verfassungsmäßige Rechte haben und nicht anlasslos überwacht werden dürfen.“

  4. Schrems III ist so sicher wie das Amen in der Kirche…

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