Digital Services Act: Viele Unternehmen halten sich nicht daran

Der Digital Services Act (DSA) legt Unternehmen im Netz bzw. in der EU neue Verpflichtungen auf. Allerdings monieren Verbraucherschützer, dass sich viele große Konzerne darum bisher so gar nicht scheren. Demnach nutzen etwa Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube noch immer illegale Design-Tricks („Dark Patterns“), um Nutzer bei der Navigation durch die Inhalte in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Das ist großen Online-Plattformen nach dem DSA eigentlich schon seit August 2023 untersagt. Gemeint sind Maßnahmen, wie absichtlich umständliche / lange Klickwege, um etwas Bestimmte auszu- oder abzuwählen oder die Farbgestaltung von Buttons, bei der etwa die vom Unternehmen favorisierte Option in den Auswahlmöglichkeiten hervorgehoben wird. Doch auch bei der Transparenz von Werbekriterien verbleiben laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband alias vzbv erhebliche Mängel.

So sind große Online-Plattformen inzwischen verpflichtet, transparent und verständlich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbung ausgespielt wird. Dieser Verpflichtung ist keiner der von dem vzbv untersuchten Konzerne nachgekommen. Geprüft hatte man da etwa Instagram, Snapchat, TikTok und auch X. Bis auf Snapchat hatten aber immerhin alle Anbieter Anzeigen auch deutlich als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden klar ausgewiesen.

Weitere Mängel gibt es bei der Auffindbarkeit von z. B. den Kontaktmöglichkeiten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Im Apple App-Store sowie bei Facebook und TikTok sind z. B. zwar Kontaktmöglichkeiten eingebunden worden, diese seien aber allesamt eher schwer zugänglich. Die AGB seien ebenfalls größtenteils schwer auffindbar und ließen teilweise Pflichtinformationen vermissen – etwa zu internen Beschwerdesystemen. Hier hatte man sich die AGB von etwa Booking.com, der Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X angesehen.

Kundenfreundlich gestaltet sind die AGB mit ihren Längen von teilweise über 50 DIN-A4-Seiten ohnehin nicht. In der Praxis dürfte es nur sehr wenige Nutzer geben, die tatsächlich ausführlich in die Dokumente hereinschauen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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8 Kommentare

  1. es gab doch Mal so Seiten über die man bei verschiedenen Behörden und Unternehmen seine Daten anfragen konnte und die Löschung dieser. man konnte auch über Musterscheiben die Weitergabe an dritte verbieten. irgendwie finde ich diese nicht mehr.

  2. Sind amerikanische Unternehmen, dann sollten die auch übliche Geldsummen, wie in den USA, als Strafe zahlen.

    • Schön wenn das was bringen würde. Müssen die echt so viel mehr blechen? Am effektivsten wäre hier: An DSA halten oder mal einen Monat keine Geschäfte mehr in der EU machen.
      Aber das geht wohl auch nicht.

  3. Amazon Prime mein Lieblingsbeispiel für Dark Patterns. Der Mist wird einem gefühlt bei JEDEM Klick innerhalb des Warenkorbs aufgedrängt. Mein Highlight ist das komplett seitenfüllende Banner wo oben rechts ganz klein steht „hier weiter ohne prime Vorteile“. Da sind schon mehrere Bekannte rein getappt und hatten auf einmal ein Prime Abo…

    • Es gibt Schlimmeres als ein Prime-Abo.

      Sag deinen unbedarften Bekannten, sie sollen froh sein, wenn solches “Internet-Lehrgeld“ nur aus einem Prime-Abo besteht – das bei der ersten Anmeldung erst noch für einen Monat kostenlos ist.

  4. Die Muehlen der EU mahlen langsam… ja, aber der DSA wird umgesetzt und ich bin mir sicher, dass es heftige Strafen setzen wird. Bei Twitter duerfte dies im kommenden Jahr sehr offensichtlich werden.

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