Änderung des Onlinezugangsgesetzes durchgewunken

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für die geplante Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung heute frei gemacht.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde heute in abgeänderter Form verabschiedet. Durch die Änderung des Gesetzes zielt man darauf ab, die neu entwickelten Mechanismen der Kooperation zwischen Bund und Ländern zu konsolidieren. Vereinfacht gesagt, soll vieles in der Verwaltung digitaler und zentraler werden. Trotz erkennbarer Erfolge bleiben der Digitalisierungsgrad der Verwaltungsleistungen und die Zufriedenheit mit der Verwaltung hinter den Erwartungen der
Bevölkerung und der Wirtschaft zurück, so die Regierung.

Nun will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht unserer Regierung darin, „dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert“. Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen.

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2 Kommentare

  1. Hätte man direkt machen sollen. Jede Menge Geld sinnlos verplempert…

  2. Was nen Begriff: schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel

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