Verbraucherzentrale möchte gegen DAZN vorgehen

Die Verbraucherzentrale möchte gegen DAZN aufgrund der im August 2022 angekündigten Preiserhöhung vorgehen. Die Preise stiegen von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegende AGB-Klausel für intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden deshalb für rechtswidrig. Mit einer Sammelklage möchte man zu viel gezahlten Gebühren vom Anbieter für Betroffene zurückholen. Um das Ganze zu realisieren, sucht man nun Kunden, die von der Preiserhöhung während eines laufenden Vertrags betroffen sind. Wer sich angesprochen fühlt, der kann hier die Umfrage der Verbraucherzentrale mitmachen.

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13 Kommentare

  1. Ich verstehe nicht, was die Verbraucherzentrale damit zu tun hat. Jeder, dem die Preise zu hoch sind, kann doch kündigen oder nicht? Oder konnte man nicht kündigen und musste den höheren Betrag überweisen? Ich bin da nicht so im Detail.

    Man hat doch nun kein Anrecht auf günstige Preise im Pay-TV.

    • SO Sachen hat man ja in den letzten Zeiten öfters mal gehört.
      Ich verstehe es auch nicht.
      Wenn DAZN von mir aus wegen neuer Lizenzen usw deutlich höhere Kosten hat, sollen die dann lieber minus machen um dann Pleite zu gehen?

    • Es geht vermutlich darum, dass für Preiserhöhungen eine aktive
      Zustimmung notwendig ist, zumindest bei Banken wurde das schon so entschieden

      https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021088.html

    • Wenn der Anbieter möglicherweise rechtswidrig handelt, dann muss ich das doch nicht einfach akzeptieren sondern kann eben dagegen klagen.

    • > Man hat doch nun kein Anrecht auf günstige Preise im Pay-TV.

      Doch, den Betroffenen stand unter Umständen genau das zu, sie hatten schließlich einen Vertrag mit DAZN. Eine entsprechende Klausel in den AGB, die eine Preiserhöhung ermöglicht, soll laut Ansicht der Verbraucherzentrale unwirksam sein, da intransparent [1].
      Entsprechend hätten die Kunden einen Vertrag der weiterhin gültig war und keine Preiserhöhung vorsah. Diesem Vertrag muss DAZN natürlich nachkommen bzw. ordentlich kündigen, so funktionieren Verträge.

      [1] Ob dem so ist soll ja genau geklärt werden.

    • Um den Preis, geht es dabei auch nicht. sondern nur um die Schwammigen AGB. Der Preis Kommt halt, wenn der DFB den hals nicht vollbekommt, und DAZN anfangs mit Verlusten kalkuliert hat, um kunden zu ködern.

  2. WOW und sobald die ggf die Erhöhung zurückzahlen müssen, gibt eine AGB Änderung und dann erst recht eine fette Erhöhung. Was glaubt die VZ damit gewinnen zu wollen?

    • Also soll DAZN ruhig in Ihren AGBs ggf. gegen geltendes Recht und dies zum Nachteil Ihrer Kunden verstoßen nur weil man sich dann ggf. eine neue Lücke sucht?

    • Das man aktiv zustimmen muss bei den neuen Preisen und wenn man das nicht macht ist es eben so das man den neuen Preis akzeptiert sondern das der Vertrag endet.

      Wird bei der Preiserhöhung von Amazon Prime bestimmt auch noch geklärt werden und bei Apple…

  3. Da ist die Verbraucherzentrale aber früh dran, dass denen das auffällt.

  4. Herr Hauser says:

    Eine Sammelklage gibt es in Deutschland nicht. Müsste die Verbrauchzentrale wissen, dass es sich hier um eine Musterfeststellungsklage handelt. Dann frohes Zivilklagen jedes einzelnen danach.

  5. IMHO verstehe ich das Problem der Verbraucherzentrale nicht. Die Laufzeit des Vertrages beträgt nach Ablauf der 12 Monate (falls man ein Jahresabo hatte) immer einen Monat und kann beidseitig zum Ablauf des aktuellen Monats gekündigt werden. Die Preiserhöhung wurde auch den Bestandskunden angekündigt und jeder Bestandskunde hatte die Möglichkeit, das Abo zu kündigen.
    Dunno wie die E-Mails aussahen. Sky bringt das aktuell ja auch jährlich bei den Kunden, die ein „Dauerangebotspreis“ haben, indem sie jährlich die Gebühren hochjagen (während sie an Neukunden dauerhaft „Vorteilsangebote“ verkaufen)…
    Klagen die jetzt auch gegen Sky? Da steht quasi auch nur drin: Sie können kündigen oder aber ab DD.MM.YYYY gilt der neue Preis und wird automatisch abgezogen.

    Man muss die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen. Den Kunden ist die Preiserhöhung bewusst und sie kündigen aktiv nicht – aber Monate später dann das Geld zurückholen wollen, was sie gar nicht hätten bezahlen müssen, wenn sie einfach gekündigt hätten.

    „Konkludentes Handeln“ (und eine angekündigte Preiserhöhung einfach so hinnehmen, ist konkludentes Handeln) ist aus meiner Sicht auch eine Zustimmung. Aber gut, dass wird das Gericht klären.

    • Die Preiserhöhung durch Ankündigung + Ausbleiben der Kündigung ist regelmäßig wenn überhaupt nur gültig, wenn dies in den AGB vorher klar definiert wurde. Genau das ist in diesem Fall streitig.

      Wenn man die wesentlichen Details, die seitens der Verbraucherzentrale hervorgehoben werden, ignoriert, dann kommt man zu solchen Vergleichen, die vermeintlich aufzeigen, dass andere gleiche Fälle ja aber kein Problem waren. Nur sind sie halt nicht gleich. Zum Beispiel kann Sky einfach eine korrekte Preisanpassungsklausel haben, DAZN dies aber versäumt haben.

      Ein Vertrag kann auch seitens DAZN gekündigt werden. Davon hätten sie Gebrauch machen müssen, wenn der ursprüngliche Vertrag keine rechtmäßige Preiserhöhung vorsah. Nicht der Kunde.

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