USB-C: Bundestag beschließt Gesetz

Eine Formsache, über die wir hier der Vollständigkeit halber berichten. Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag ein Gesetz zur Standardisierung von Ladekabeln gebilligt. Es sieht vor, dass USB-C bis Jahresende in Deutschland als einheitlicher Standard zum Aufladen mobiler Geräte wie Smartphones, Tablets, Spielkonsolen, Digitalkameras, Kopfhörer, E-Reader und Navigationsgeräte etabliert wird. Ab 2026 soll diese Vorgabe auch für Notebooks Anwendung finden. Letzten Endes wird damit EU-Recht in nationales Recht gegossen.

Die neuen Vorschriften sollen für die meisten Geräte ab dem 28. Dezember 2024 gelten, für alle Geräte dann ab dem 28. April 2028. Ihr wisst es als unsere Leser aber dennoch wahrscheinlich selbst: USB-C ist eine nette Sache, aber auch dort lauern zahlreiche Fallstricke bei den einzelnen Standards. Kabel ist nicht gleich Kabel.

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56 Kommentare

  1. Beim iPhone war es eine Wohltat. Endlich ein Kabel für alles. Ausnahme: Apple Watch. Da wünsche ich mir noch ein USB-C Anschluss um wirklich nur ein Kabel dabei haben zu müssen.

    • Du weißt schon, dass so eine USB-C-Buchse 8,94mm x 7,35mm x 4,3 mm groß ist?

      • Und was sagt uns das? Ich finde den USB-C Anschluss am iPhone auch als eine Wohltat. Ich habe jetzt mehr Lademöglichkeiten als vorher. Einzig AppleWatch und meine AirPods mit Lightning (werde beide aber nutzen bis sie nicht mehr funktionieren) haben noch einen anderen Anschluss.

        • NanoPolymer says:

          Mir sagt das alles. Nimm einfach mal ein Lineal in die Hand und halte das an die Watch. Vielleicht hilft dir das.

    • glaube für ne Uhr ist ein fetter USB-C Port eher kontra produktiv. Besser wir auch das thema „wireless charging“ (was ein dämlicher begriff wo doch so viele Drähte beteiliogt sind) also das „Laden durch auflegen“ zu standardiseren. Mag Save oder Qi2 ist für ne uhr auch zu fett also da müsste was kleines standardisiertes her. Kniffelig

      • Der Begriff bezieht sich darauf das keine direkte elektrische Verbindung zwischen zwei Geräten hergestellt wird.
        Nicht darauf das dabei Drähte involviert sind.
        Insofern ist Wireless Charging absolut richtig.

    • Vermutlich meinte er für den Lade Puck ein USB C Anschluss
      Und nicht für die Uhr selber
      Per Induktion laden ist für das kleine Ding wohl am besten geeignet, als nen fetten Anschluss dran zu knallen

      • Den Puck mit USB C gibt es für schlappe 30€ bei Apple zu kaufen.
        Und du hast Recht, es gibt zu wenig Platz in der Uhr um einen Anschluss zu realisieren. Mal davon abgesehen das eine weitere Öffnung abzudichten ist.

        • Der Puck mit USB C ist ab der Apple Watch 9 mit im Lieferumfang, ich vermute auch bei der Ultra Watch 2.

    • Der USB-C Port ist physikalisch viel zu groß für eine Smartwatch.

    • Also wenn selbst die EU kapiert hat, dass USB-C bei einem so kompakten Wearable eine Schnapsidee wäre…

  2. Seltsamerweise ist es der EU wieder egal, dass jetzt nur Intel der einzige Gewinner an der Geschichte ist durch Zertifizierungsgebühren usw.
    Bei jeeem Kabel und Gerät mit USB-C hält Intel die Hand auf und verdient mit. Ein Monopol. Da stößt mir sauer auf, wenn die Rahmenbedingung so eng ist (USB-C), dass andere Marktteilnehmer gar keine Chance haben am gemeinsamen Standard mitzuwirken oder diesen zu verbessern.

    • Es waren tatsächlich mehrere Unternehmen die den Standart mit entwickelt haben, unter anderem Apple, Intel, Dell….

      • Peter Brülls says:

        Yep. Apple brachte Lightning vor allem deswegen raus, weil das USB Konsortium mit USB-C nicht in die Pötte kam, zumal für viele Markteilnehmer Micro-USB, das nach dem ersten lauteren Räuspern der EU eingeführt wurde, erst mal “Good Enough” war.

      • Standard* (wieso bekommt das kaum einer hin?)

        Was Du meinst, ist vielleicht der generelle USB (A)-Stecker. USB-C wurde jedoch vom USB-IF veröffentlicht.

    • Bist du sicher, dass du USB-C meinst und nicht Thunderbolt? Meines Wissens ist USB-C ein freier Standard, Thunderbolt hingegen ist lizenzpflichtig.

    • bist du sicher dass du da nix mit Thunderbolt durcheinander bringst? USB-C ist soviel ich weis Kostenlos. Nur die fancy Logos kosten bissi was an die USB-IF, nicht an Intel

    • Ich kann das was du geschrieben hast nicht nachvollziehen….der USB Standard wird doch jeweils von einer non Profit Organisation erarbeitet und festgelegt
      https://de.wikipedia.org/wiki/USB-C

    • Soweit ich weiß muss man für USB-C nur das Logo lizenzieren, wenn man es denn benutzen will: https://www.usb.org/usb-type-cr-cable-and-connector-specification
      Die Stecker erfordern keine Lizenzgebühr.

    • Dein Denkfehler liegt darin, dass Du glaubst, dass sich da jeder zertifizieren lässt. Es gibt doch jetzt schon diversen Elektronikkram incl. schrottigem Kabel, wo zwar USB-C als mechanische Buchse verbaut ist, aber elektrisch auch nur dumpf 5V wie bei USB-A durchgeballert werden. Meistens gut daran zu erkennen, dass auf der anderen Seite eben nur nen USB-A-Stecker verbaut ist. Und die Geräte, für die die lustigen Kabel gedacht sind, können dann eben oft auch nicht mit echter USB-C-Versorgung umgehen, weil da einfach keine Intelligenz drin ist. Im Endeffekt haste wieder nen spezielles Kabel, was den ganzen angedachten Ansatz schon wieder aushebelt.

      Und da haben wir über Anwenderprobleme, die nicht verstehen, dass das 5W-Handynetzteil eben den Laptop nicht sinnvoll mit 60W laden kann, noch garnicht gesprochen.

      Und wer das alles für Schwarzmalerei hält: Genau solche Diskussionen führen wir mittlerweile zunehmend hier mit den Kollegen. Spannenderweise ist der Erklärungsbedarf um so höher, je ingenieurtechnischer der Kollege ausgebildet ist….

      • Ja genau diese Probleme sehe ich bereits en masse. Ich finde das gut, aber für die breite Masse ist es ein Kabel und ein Netzteil. In der Praxis sind es zig Kabel unterschiedlicher Qualität, einige funktionierten beim Laden, andere nicht für bestimmte Geschwindigkeiten oder Laden bis 100W, etc. pp. Von den Netzteilen ganz zu schweigen, was man hat ud was man tatsächlich benötigt. Ist sicherlich auch den wenigsten Politikern bewußt. Nun gut, die die sich auskennen haben ihren Vorteil, die anderen kurbeln die Industrie an mit Neukäufen …. erst mal billig und dann gesteigert bis man die passende Lösung fürs eigene Gerät besitzt, Kostenaufwand galore. Und das ist keine Schwarzmalerei, ich sehs schon im Bekanntenkreis/Kollegenkreis und dann hört man „ja du mit deinen vergoldeten Luxuskabeln“ usw. 🙂

  3. Fraglich bleibt, ob deutsche Hersteller wie Bosch, Siemens und weitere es bis zum Jahresende schaffen werden, Micro-USB vollständig durch USB-C zu ersetzen. Während diese Entwicklung bei chinesischen Herstellern bereits seit einigen Jahren Standard ist, scheinen die deutschen Unternehmen in dieser Hinsicht noch auf veralteten Technologien zu beharren.

    • Welches aktuelle deutsche Produkt setzt denn noch Micro-USB ein?

      • Kauf bei Amazon ein 10-Euro-Pad zum drahtlosen Laden und wahrscheinlich hat das noch Micro-USB. Im Grunde ist es aber sinnvoll, wenn alte eher billige Produkte noch abverkauft werden.

        • Vielleicht präzisiere ich meine Frage noch mal, da „Jemand“ anfangs davon schrieb, dass deutsche Unternehmen (Bosch, Siemens) es noch nicht geschafft haben, USB-C bei ihren Produkten einzuführen. Welches aktuelle Produkt eines deutschen Herstellers hat noch Micro-USB? Das wird nicht irgendein 10-Euro-Ladepad sein.

    • Hey, Verharren ist einer unserer Kernkompetenzen…!

    • USB-C ist doch nicht seit Jahren Standard bei chinesischen Herstellern. Bei der von dir umrissenen Gerätekategorie bin ich mir nicht sicher, aber bei diverssen Kleigeräten kam bis vor kurzem noch vieles mit micro USB.

    • Oettinger77 says:

      Stell dir mal meinen Gesichtsausdruck vor, als ich gemerkt habe, dass meine Ende 2022 gekaufte Logitech G915 noch Micro-USB benutzt.
      Damit hätte ich schon „damals“ nie im Leben mehr gerechnet – und deswegen natürlich vorher nicht nachgeschaut.

      Nur als Beispiel. Mir kommen immer noch manche Dinge mit Micro unter, muss nicht unbedingt ein 5€ Aliexpress Teil sein.

  4. sagen sie das irgendwie genauer? Weil USB-C Laden ist ja wie im Artikel angemerkt nur son Überbregriff für ein dutzend Lade Methoden. Am schimmsten sind die Geräte mit USB-C Buchse die nur Strom von USB-A auf USB-C Kabeln ackzeptieren, nicht aber „echte“ USB-C auf C Kabel. Die machen mich dermassen wütend weil so kommen wir ja nie richtig bei C an. Und dann wäre es ja schön wenn „PD“ gefordert wird also der Standard – den u.A. Apple, Lenovo, Google und Co. verwenden und nicht „Hastenichgesehen-Warp-Voc-Ultra-China-Bzzzz“ Gedöhns das zwar super schnell ist aber halt nur mit genau dieser Kombo aus Lader und Handy und sobald man das in ein anderes Gerät steckt ist man bei 5A Geschnarche

    Arrrrrrgh

  5. Grundsätzlich sind Standards immer eine feine Sache. Ich habe das Gefühl, dass ohnehin immer mehr Hersteller auf den Zug aufspringen. Was ich mich frage, inwieweit das auch bei hohem Strombedarf möglich ist. Ich hab mir kürzlich ein Lenovo Legion Notebook gekauft, das kam mit 230 W Netzteil – ein riesen Ziegel. Dieser hat den Lenovo-Connector. Kann USB-PD derartige Leistung? Nervig wäre es, wenn ich hinterher zwei USB-C Kabel von einem Netzteil hätte, damit der Laptop genug Strom bekommt, nur um den Standard zu erfüllen.

    • Ich habe hier auch ein Lenovo Thinkpad mit 65 Watt Netzteil und USB-C. Hatte mal das 35 Watt USB-C Netzteil vom MacBook Air M1 dran gesteckt um das Lenovo Thinkpad zu laden. Die Ladeleuchte ging ständig mal an und aus am Thinkpad. Also unzureichend. USB-C ist also nicht gleich USB-C. Da muss man wohl einen Lader mit genug Power haben. Langsam laden war wohl nicht drin.
      Finde aber einheitliche Ladestecker sehr gut sofern passendes Netzteil mit ausreichend Power vorhanden.

    • Der neuste PD Standard kann bis zu 240 Watt. Zudem heißt es ja nicht, dass der Laptop zwingend die Leistung braucht die das Netzteil liefert. Mein Arbeitslaptop kommt auch mit 90W Netzteil, aber der Reiseadapter mit 30W reicht aus, dass man ohne Akkuverlust arbeiten kann. Klar arbeiten + Laden klappt nur begrenzt.

    • Naja, beschlossen wurde aber eben nur der halbe Standard: Die mechanische Verbindung. Dass da noch deutlich mehr dazu gehört, damit es immer und überall möglichst reibungslos funktioniert, scheint im EU-Parlament noch nicht angekommen zu sein.

      Ansonsten gibt es neue Standards, die bis 240W übertragen können. Muss das Gerät als auch das Netzteil natürlich können. https://de.wikipedia.org/wiki/Universal_Serial_Bus#Energieversorgung

      Wobei ich das Problem eher auf der anderen Seite sehe: Die Technik muss deutlich effizienter werden. Apple macht hier seit paar Jahren mit den M-Prozessoren vor, was geht.

      • Danke für die vielen hilfreichen und interessanten Kommentare. Ich hatte nicht auf dem Schirm, dass es bis 240 W geht.

        Ich stimme dir grundsätzlich zu. Ich habe lange Zeit mit meinem M1 Pro MacBook gearbeitet, der Strom kam per USB-C vom Monitor. Richtig praktisch. Diablo IV lief mit dem Game Porting Toolkit (GPTK) und Whisky gut. Irgendwas läuft da aber nicht mehr, deshalb hab ich mir jetzt den Laptop mit i7 und RTX 4070 gekauft. Und die Kombi braucht einfach Strom. Früher hatte ich mal ein Alienware Area 51, der brauchte für den Vollbetrieb zwei Netzteile parallel – da war aber auch eine Desktop CPU verbaut.

        Schade, dass Apple mit dem GPTK stark gelifert hat, es jetzt aber gefühlt eher stiefmütterlich behandelt und es mit Gaming auf dem Mac nicht wirklich voran geht.

  6. Finde das nicht gut beim iPhone. Da kann man sich sonstwas einfangen, wenn es wie bei Android USB-C ist. Habe gerade ein iPhone, weil es mit Lightning ist und damit zertifiziert. Wer Unsicherheit will, soll sich ein Android holen.

  7. Bitte nehmt euch doch alle mal die Zeit, die Bundestagsdrucksache 20/9873 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Funkanlagengesetzes) durchzulesen. Wer nach dem Studium dieser Gesetzesvorlage tatsächlich zu wissen meint, was der Deutsche Bundestag beschlossen hat, der kann darüber diskutieren.

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/098/2009873.pdf

    • der Text ist fantastisch. Geht los mit dem Vermerk „Drucksache“ damit man gleich weiss, dass es um was digitales geht (SCNR). Ansonsten konnte ich wirklich keinen Hinweis auf die echten techischen Anforderungen finden.

      „USB“ wird zweimal genannt:
      1. „Grundsätzlich fällt nur ein einmaliger Erfüllungsaufwand bei dem Normadressaten Hersteller an. Die Hersteller sind künftig verpflichtet, die in den Geltungsbereich fallenden Geräte, sofern sie über kabelgebundene Schnittstellen zum Laden verfügen, für diesen Zweck mit einer USB-C-Schnittstelle auszustatten.“

      2. „Die zukünftige Regulierung in Bezug auf die verbindlich vorgegebene Ladeschnittstelle bildet mit der künftig durch diese Vorschrift geforderte USB-C-Schnittstelle den Stand der Technik ab“

      Interpretation: alles was Geräteseitig ne USB-C Buchse hat ist ok. Also leider auch die USB-A Zombies die nur 5Volt von alten Kabel annehmen und an nem PD Netzteil planlos dunkel bleiben.

      Slow Clap

  8. Von der EU wurde nur gefordert das USB-C als Lademöglichkeit existiert, Stichwort Standardladeanschluss. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist damit auch nur der Anschluß definiert worden, also der USB-C Port. Der USB-C-Anschluss wird in der internationalen Norm IEC 62680-1-3:2022 definiert. Es geht nur um die Anforderung das die Geräte geladen werden können. Ob dabei PD oder auch anderes zum Tragen kommt, entscheiden nach wie vor die Hersteller.
    Thunderbolt nutzt zwar die USB-C Steckernorm, das Kabel ist jedoch anders belegt und Intel hat die Lizenz für Thunderbolt 3 bereits 2019 freigegeben um die Verbreitung zu erleichtern. Im Thunderbolt Kabel sind im Stecker zusätzliche Chips verbaut.

    • > Ob dabei PD oder auch anderes zum Tragen kommt, entscheiden nach wie vor die Hersteller.

      Sofern Geräte bei über 5 Volt, 3 Ampere oder über 15 Watt geladen werden können (ggf. über ein propritäres Ladeprotokoll), so muss ebenso USB Power Delivery unterstützt werden, siehe EU Directive 2022/2380, ANNEX Ia, Teil 1, Punkt 3.

      • das wäre gut. In dem oben verlinkten Bundestags dokument finde ich darauf keinen Bezug. Kann das wer auflösen?

      • ok, weiter reingelesen – also ja bei 15Watt Laden ist nun PD Pflicht, damit sind all die Xiaomies und Co die heute so eine Speed nur per Warp oder VOC Chargern liefern raus.

        ABER: es ist damit leider immer noch möglich langsam ladende Geräte zu bauen die nur mit USB-A auf C Kabeln geladen werden können. Das fordert leider weiter Elektroschrott und mindestens 2 Kabel zuhause haben. Schade

  9. Das Gesetzt ist doch in der Idee gut, aber umgesetzt maximal Mistig. Was ist denn ein Gesetz bitte wert, welches erstmal nur einen physischen Stecker vorschreibt? Dazu noch veraltete PD und QC Protokolle als Mindestmaß setzt?

    Solange die Hersteller sagen “ kann mit bis zu xx Watt geladen werden“ dafür dann aber eben wieder spezielle Netzteile und Kabel nötig sind .

    Mein Matebook D 16 2020 ist auch so ein Kannidat ist relativ schnell bei einem anderen Kabel oder Ladegerät eingeschnappt und lädt dann garnicht mehr.

    Oder in den Bussen der VWG klar löblich das die überhaupt USB-Anschlüsse haben, aber was nutzt mir eine Buchse A im Bus wenn mein Kabel USB-C hat selbst mit Adapter lädt z.B mein iPhone 14 pro da nicht egal ob es nun Lightning hat oder das 15 USB-C.

    Solange Hersteller immer das billigste beilegen und über extra Kabel und Ladegeräte Kasse machen hat dies Gesetzt genauso viel mit Umweltschutz zu tun als wenn ich einer Kuh ein Korken in den Arsch stecke da mit sie nicht furzt um böses Gas aus zu stoßen.

  10. Markus Lilly says:

    Wie ist es denn bei SmartWatches? Die Google Pixel Watch 2 wird mit Kontakten auf der Rückseite geladen. Und dieses Kabel hat nur auf der Ladegerät-Seite USB-C.

    • Das sollte hier hin! Die fehlende Editiermöglichkeit ist echt nervig.

      „Die Hersteller sind künftig verpflichtet, die in den Geltungsbereich fallenden Geräte, sofern sie über kabelgebundene Schnittstellen zum Laden verfügen, für diesen Zweck mit einer USB-C-Schnittstelle auszustatten.“

      – Ist eine Smartwatch eine Funkanlage nach §4 Funkanalgengesetz -> Solange sie Bluetooth oder WLAN hat wohl ja.
      – Kann sie kabelgebunden geladen werden? -> Ja.
      -> Somit zukünftig USB-C vorgeschrieben.

      Vermutlich wird somit das induktive Laden von Smartwatches weiter zunehmen, ist technisch eh besser, Damit ist die 2. Bedingung nicht mehr erfüllt und es entfällt die USB-C Ladebuchse. Für die Ladestation sollte sie dann aber nötig sein, obwohl: Ist die Ladestation eine Funkanlage? Ich glaube nein. Typischer Schildbürgerstreich!

    • Smartwatches sind nicht betroffen. Die genauen Kategorien sind in EU-Directive 2022/2380 ANNEX Ia genau aufgelistet. Es reicht mitnichten, dass das Gerät irgendwas mit Funk (Bluetooth, WLAN) beinhaltet.

  11. Das mit dem Chaos, dass man nicht genau weiß was das USB-C Kabel nun kann, ist das Eine…verdrehsicher ist es auch nur im mechanischen Sinne…wie oft hatte ich schon USB-C Geräte die erst nach einem Drehen des Steckers richtig funktionierten, und dann leiern die Stecker-/buchsen viel zu leicht aus. Beim Pixel 7A meiner Freundin ist der Steckerbuchse bereits ab Werk zu groß, so dass jedes x-beliebiges Kabel nicht sicher einrastet.
    Da lobe ich mir den Lightning Stecker. Technisch total veraltet. Aber rock solid in der Verwendung, und das über Jahre hinweg.

    • Mein Firmennotebook hat mittlerweile auch Probleme mit dem USB-Anschluss, den ich täglich für Anschluss am Monitor nutze ( inkl. Stromversorgung ).
      Vermuttlich muss der ausgetauscht werden, weil der zweite USB-C erlaubt kein laden.

      Das Notebook ist nicht mal ein Jahr alt – nicht mein Problem, ist eh ein Leasinggerät

  12. Das Gesetz ändert für mich rein garnichts.
    Ich brauche weiterhin 3 unterschiedliche Ladekabel und das wird sicherlich noch einige Zeit so bleiben – Lightning ( für mein iPad , Firmenhandy ), Micro-USB für diverse Geräte wie Heatset und USB-C für Notebook, iphone, Tastatur, Maus

    Ich frage mich, ob unsere Regierung ( EU, Bundestag ) nicht besseres zu tun haben als sich um solche Gesetze zu kümmern.

    • >>Ich frage mich, ob unsere Regierung ( EU, Bundestag ) nicht besseres zu tun haben als sich um solche Gesetze zu kümmern.

      Richtlinien, die von irgendwelchen EUrokraten verfasst und von den EU-Gremien verabschiedet wurden, müssen in nationales Recht (Gesetze) überführt werden. Weder die Regierung noch der Deutsche Bundestag hat da eine Chance, wenn sie nicht gegen geltende Verträge handeln oder gar Strafzahlungen an die EU riskieren wollen, solche Gesetze nicht zu beschließen. Solche Vorgaben sind Wasser auf die Mühlen aller erdenklicher EU-Gegner.
      Schick mal die Regierungsmitglieder oder Bundestagsabgeordneten los, ein Gerät, dass dieses von ihnen beschlossene Gesetz vollumfänglich einhält, zu besorgen. Auch wenn das je gar nicht so schwer sein dürfte. Hauptsache, es hat den richtigen Anschluss. 😉

    • wie sollte auch ein Gesetz deine Bestandsgeräte verändern?

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