Steuern: Computer und Software lassen sich schneller abschreiben

Wir berichteten darüber: Es wurde von Politikern diskutiert, dass man beruflich genutzte Hard- und Software schneller abschreiben können soll. Computer und Software können so künftig vollständig im Jahr der Anschaffung steuerlich berücksichtigt werden. Bisher konnten Anschaffungen dieser Art für mehr als rund 950 Euro nur über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden – Computer etwa über drei Jahre.

Dies ist nun abgenickt und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021. Wer also in diesem Jahr bereits zugeschlagen hat und eine Abschreibung auf drei Jahre einkalkulierte, der sollte unter Umständen mit dem Steuerberater sprechen oder – wenn man die Steuern selbst erledigt – dementsprechend planen und Bekanntmachungen des Bundesfinanzministeriums im Auge behalten. Im Beschluss der Bundesregierung heißt es wie folgt:

Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram. PayPal-Kaffeespende.

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44 Kommentare

  1. Ich muss mal ganz blöd fragen: Was genau bedeutet abschreiben?
    Kann ich mir einen Laptop kaufen, welcher dann bei der nächsten Steuererklärung komplett vom Staat rückerstattet wird?

    • Vielleicht hilft dir das weiter: https://www.finanztip.de/arbeitsmittel/

      • Gut wenn man in ner kleinen Firma arbeitet. Und ne Absprache treffen kann. Wenn man auf 100€ Lohn verzichtet aber alle 3 Jahre Nen Zocker Laptop für 3-4 riesen bekommt. (ode jetzt theoretisch jedes Jahr) Oder Nen Zocker PC für 1,5-2 riesen gewinnen beide Seiten. Durch die Vorsteuer, entfallene Sozialabgaben, gewinnmindernd etc. P. P.

        In kleinen Firmen kann man auch gut mit nem Leasing Wagen im Eingang mit nem lohnverzicht ne win win Situation schaffen.

    • Einen Computer, den Du beruflich nutzt -ja.

    • Nein 🙂 Das wäre ja zu schön 😀
      Abschreiben hat was mit der Steuerlast zu tun. Die Kosten des Gerätes werden von Deinen Einnahmen abgezogen. Damit hast Du weniger Gewinn in dem Jahr. Einkommens-Steuer zahlst Du nur auf Gewinne und somit zahlst Du weniger Steuern.

      Du bekommst aber nicht den Anschaffungspreis zurück 🙂

      Normalerweise geht das aber bei bestimmten Produkten nicht auf einen Schlag. Wenn ich eine neue Kamera kaufe (sagen wir mal 2000 Euro), dann wird mein Gewinn für das laufende Jahr nicht um 2000 Euro reduziert sondern nur um 400 Euro, weil die Abschreibung für Kameras auf 5 Jahre läuft (es waren mal 3, wurde mal geändert, ob es aktuell noch 5 sind weiß ich nicht, ich vermute es)

      Also muss ich etwas weniger Steuern zahlen für die nächsten 5 Jahre…

      Die Idee dahinter ist vermutlich, dass man nicht einfach jedes Jahr teures „Spiel“-Zeug anschafft um wenig/keine Steuern zahlen zu müssen. Durch die langwierige Aufteilung wird dieses Steuervermeidungsprinzip etwas uninteressanter für Normalverdienende …

      • Wenn du das Arbeitsmittel zu mind. 90% für berufliche Zwecke verwendest, kannst du es komplett als Werbungskosten absetzen. Heißt du bekommst den Anschaffungspreis komplett von den Steuern zurück.
        In der Vergangenheit hat das Finanzamt bei größeren Sachen wie z.B. der Anschaffung eines Computers eventuell einen Nachweis verlangt. Ähnlich wie ein Fahrtenbuch konnte das Finanzamt ein Nutzungsbuch verlangen.

        Also definitiv nochmal informieren bevor man die Steuer macht oder eben von einem Fachmann machen lassen.

        Diese Regelung galt auch schon vor 2021 nur eben, dass man größere Sachen dann über mehrere Jahre absetzen musste, weil Höchstsatz 950€ pro Jahr galt. (Wie es ja auch im Artikelt steht)

        • Das ist spannend – ich bin mir zu 99,9% sicher, dass das nicht korrekt ist 🙂 Wenn Du einen guten Link für mich hast, lese ich mir das gerne mal durch.

          Wie ich Abschreibung meine gelernt zu haben:
          – Der Wertverlust (durch Zeit oder Nutzung oder…) wird geltend gemacht
          – indem ein bestimmter Anteil des Wertes (bei kleineren Anschaffungen auch der volle Wert) als Verlust geltend gemacht wird
          – Damit wird Dein Gewinn reduziert und somit die Steuerlast.

          die Steuern, die Du damit sparst, können aber niemals den Anschaffungswert erreichen (außer Du zahlst 100% Steuern – dann würde ich aber nicht mehr arbeiten gehen ;))

          Hier wird das beschrieben: https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/abschreibung
          Oder auch hier: https://www.ionos.de/startupguide/unternehmensfuehrung/abschreibungen-berechnen/

          Wenn Du das ergänzen kannst mit einer Information, wie ich vom Statt für einen 2000 Euro Computer auch 2000 Euro zurück bekomme, bin ich natürlich sehr dankbar und lerne gerne dazu

        • Nein – man bekommt den Anschaffungspreis (die Werbungskosten) nicht zurück.
          Man mindert das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag.

          Kleiners Beispiel. Nehmen wir an, du verdienst 50.000€ (zu versteuerndes Einkommen) und zahlst 10% Steuern (also 5.000€).
          Dann bleiben also 45.000€ netto über (von allem anderen abstrahieren wir hier).

          Jetzt kaufst du dir einen Rechner für 5.000€ und kannst ihn absetzen. Damit verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen auf 45.000€ und du zahlst 4.500€ an Steuern.
          Dir bleiben jetzt also 45.500€ netzto übrig (also 500€ mehr, aber NICHT 5.000€ mehr).

          Das heißt abschreiben!

          Und was jetzt geändert wurde: Bei „Dingen“ über 950€ musstet du sonst den BEtrag auf 3 Jahre aufteilen (z.B. Rechner für 3.000 gekauft, dann durftest du in den folgenden 3 Jahren jeweils 1.000€ absetzen). Jetzt kannst du die 3.000€ direkt im 1 Jahr absetzen.

        • Du schreibst ja auch korrekt: „Wenn du das Arbeitsmittel zu mind. 90% für berufliche Zwecke verwendest, kannst du es komplett als Werbungskosten absetzen.“

          Genau DAS reduziert Deinen Überschuss, den Gewinn.
          Und auf diesen Gewinn wird Deine Steuer berechnet.

          Dein zweiter Satz: „Heißt du bekommst den Anschaffungspreis komplett von den Steuern zurück.“ ist falsch.
          Du bekommst den Steuer-Anteil komplett zurück – aber eben niemals den Anschaffungspreis – wie gesagt, das wäre ja zu schön, wenn der Statt meine Computer kaufen würde 😉

          • Ich habe auch nichts von Abschreibung geschrieben. Deine Links gelten auch eher für Steuerrecht einer Firma. Wir sind hier aber im privaten Sektor unterwegs und da kannst du den Anschaffungspreis von Computer-Hardware, meines Wissens nach, als Werbungskosten bei deiner Steuererklärung angeben und erhältst somit 100% des Anschaffungspreises zurück.
            Du musst die 90%ige Nutzung nur eben nachweisen können und dir ggf. eine Überprüfung gefallen lassen.

            • *90%ig berufliche Nutzung

              Es gibt dann auch noch Abstufungen. 60% und 10%, wenn ich mich richtig erinnere bei denen es dann wenig bis keine Überprüfungen gibt und auch keine aufwändigen Nachweise nötig sind.

            • Nope. Bekommst Du nicht 🙂 Siehe Volker, der das oben mit ein paar Zahlen sehr schön gerechnet hat.

              Das Beispiel oben mit Kontostand versehen wäre dann:
              – Du hast über das Jahr 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen angesammelt und Du musst 10% Steuern zahlen.
              – Auf Deinem Konto liegen heute 10.000 Euro
              – Steuererklärung ist fertig, Du musst 10% von 50.000 zahlen = 5000,-
              – Morgen liegen auf Deinem Konto noch 5.000 Euro

              ODER

              – Du hast in dem Jahr für 5000 Euro einen Computer gekauft den Du jetzt komplett abschreiben darfst
              – Damit verringert sich das zu versteuernde Einkommen auf 45.000
              – Du hast jetzt keine 10.000 auf dem Konto sondern nur noch 5.000 (weil du ja den Computer gekauft hast)
              – Steuererklärung, Finanzamt,… Du musst jetzt nur 4.500,- steuern zahlen
              – Auf dem Konto sind morgen also noch 500,-

              Und genau DAS ist eines der Probleme vieler Selbstständiger (die gerade anfangen und das alles nicht richtig verstehen). Sie haben dann plötzlich kein Geld mehr auf dem Konto oder rutschen sogar ins Dispo und verstehen die Welt nicht mehr

              Ob man sich also einen 5000 Euro Computer leisen kann – und möchte – sollte man sich gut überlegen. Egal ob Privat oder Unternehmen 😉
              Natürlich hat man dann einen Computer der einem die Arbeit erleichtert (oder überhaupt möglich macht) – aber geschenkt wird der einem nicht – und wer nicht liquide ist im Job, hat auch schnell Probleme

              • und was das Beispiel angeht (Danke Volker!)
                – Wer 50.000 Euro verdient wird sehr sicher mehr als 10% Steuern zahlen (das dürfte eher in Richtung 35-40% gehen? weiß es nicht auswendig, findet man raus)
                – Normalerweise zahlt man die schon pauschal (man bekommt ja Netto-Gehalt)
                – Es gibt ganz ordentliche Freibeträge (Quittungen Sammeln für Zeitschriften und sonstigen Kleinkram lohnen sich also erst, wenn man in Summe(!) über diese Freibeträge kommt) – Nachlesen oder Steuerberater fragen, man kann privat viel Arbeit sparen
                – Wer dann nix dazu verdient, bekommt normalerweise Geld zurück weil wegen der Freibeträge und Pendelpauschalen etc. der Gewinn reduziert wird

                Das ist der Unterschied zu Selbstständigen und Unternehmen. Da ist das eben etwas komplizierter – am Ende läuft es aber auf dasselbe hinaus 🙂

                Und wer einen Job hat UND noch ein Gewerbe mit ganz guten Einnahmen, der sollte Rücklagen für die Steuer bilden – Nachzahlungen oder dann auch größere Vorauszahlungen sind vorprogrammiert 😉

            • Da wir keinen Höchststeuersatz von 100 % haben, kann eine Abschreibung niemals dazu führen, dass Anschaffungskosten zu 100 % erstattet werden.

              Du machst diese Anschaffungskosten entweder in voller Höhe im Jahr der Anschaffung oder im Wege der Abschreibung über mehrere Jahre verteilt geltend. Dies entweder im Bereich der Werbungskosten (z.B. als Arbeitnehmer) oder im Bereich der Betriebsausgaben (z.B. als Gewerbetreibender).

              Und genau auf diesen ein- oder mehrjährigen Abzug erhältst Du als Arbeitnehmer oder z.B. als Einzelunternehmer eine Erstattung in Höhe deines vollkommen individuellen ESt-Satzes zzgl. Nebensteuern. Eine GmbH, würde z.B. 15 % weniger KSt durch die og. Betriebsausgabe entrichten müssen.

              Was sich unterscheidet, ist die Möglichkeit, die im Bruttokaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerlast abziehen zu können. Diese Möglichkeit hast Du aber nur als umsatzsteuerlicher Unternehmer, der selber Umsätze ausführt, die der Umsatzsteuer unterliegen.

  2. ARGH – 😀 Da rächt es sich, wenn man ungeduldig war und den M1 noch im letzten Jahr bestellt und bezahlt hat 😀

    • Dass ich jenes auch dachte.

    • Ich hatte im Dezember noch mit meiner Steuerberaterin telefoniert und explizit danach gefragt. Sie sagte, warten Sie lieber bis zum Januar, also habe ich erst am 04.01. bestellt. 🙂

      • Ach naja, solang man sonst eh über der 1k € Grenze für Werbungskosten ist, ist es ja nur eine Verschiebung der Steuerentlastung. 🙂

    • Könnte immerhin sein, dass die noch ausstehenden Absetzungsbeträge (=2/3 des Kaufpreises beim Laptop) in 2021 komplett abgezogen werden dürfen.

    • Verstehe ich was nicht? In Summe bleibt es doch gleich, du schreibst halt auf 3 Jahre statt in einem Jahr ab.

  3. Was fällt unter Computer und Software? Auch Tablets? Wenn es „nun abgenickt“ ist, sollte es ja auch mehr Infos geben?

  4. Da werden nicht viel Steuern übrig bleiben in diesem Jahr, die der Staat von mir bekommt, falls Apple den MacPro auf ARM aktualisiert.

  5. Das heißt, für die Steuererklärung 2020 gilt das noch nicht?

  6. Hahahahahaha geil! 2020 haben halt viele viele Leute Hardware gekauft, weil es verdammt nochmal letztes Jahr schon Corona gab. Die Frist ist doch ein Witz. Alles 2020 gekauft. Wie jeder andere auch.

    • Eventuell hast Du den ersten Satz des Beschlusses übersehen:
      Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft…
      Letztes Jahr waren die Umsätze mit Computern gut, damit das dieses Jahr auch so wird (und Steuern fließen), kann man ab 2021 absetzen. Dass Du persönlich vom Absetzen einen Vorteil haben könntest ist nur der Anreiz, nicht das Ziel.

    • Genau mein Gedanke! Irgendwie ein schlechter Witz :-/

      • Also ich finde es schade für mein neues Notebook – Freue mich aber, wenn Apple dieses Jahr den iMac mit M1(X?) vorstellen sollte 😀

    • und wo genau ist das Problem, schreibst Du es halt über mehrere Jahre hinweg ab

  7. YES! Gut das Apple die Rechnung ab 2.1 ausgestellt hat 🙂

  8. Frage an die Steuerrechtler: Nach meinem Verständnis kommt es auf den Zeitpunkt der Zahlung an (Abflussprinzip). Wenn die Hardware in 2020 bestellt wurde, die Kredikarte aber erst bei Versand in 2021 belastet wird, dann kommt man in den Genuss der Neuregelung? Korrekt?

    • Rechnungsdatum ist entscheidend, der Rest ist irrelevant. Denn DAS ist letztlich der Beleg, den man einreicht.

      • Das kann schon allein deshalb nicht richtig sein, weil sich aus der Rechnung nicht mal ergibt, ob überhaupt gezahlt wurde. Es sollte auf den Einsatz der Kreditkarte ankommen, nicht auf die Abbuchung.

        • Daher lässt sich das FA ja auch hin und wieder Kontobelege geben … (oder greift gleich auf dein Konto zu). Und zur KK, interessante Sache ja (aber im Grunde hast du ja bezahlt, bist nur ein anderes Schuldverhältnis dafür eingegangen, dass dem FA wurscht sein kann, max. wollen die den KK-Beleg, wo das Buchungsdatum drauf steht, nicht wann du tilgst … könntest ja auch Oma bitten, es bar vorzustrecken und erst 2 Jahre später zurückzahlen, dann versteuerst du das auch nicht im Rückzahlungsjahr), aber bislang wollte mein FA immer nur die Rechnungen sehen und ausschließlich bei Handwerkerrechnungen einen Überweisungsbeleg.

    • Wenn Du Ist-Versteuerer bist – korrekt (das betrifft in der Regel Selbstständige bis zu einem gewissen Jahresumsatz wenn ich da noch richtig informiert bin)

      Wenn Du Soll-Versteuerer bist – nein, dann ist das Datum auf der Rechnung entscheidend (ist jetzt vermutlich auch vereinfacht)

      Ob man als Privatperson in IST oder SOLL fällt, weiß ich nicht auswendig 😀

      (Ich hätte aus dem Bauch gesagt: Wenn Du es nicht weißt, bist Du Ist-Versteurer … kann aber genau falschrum gedacht sein 😀 -> das ggf. mit dem/der SteuerberaterIn klären)

  9. Sehr gut, Rechner/Laptopkauf ist eh für 2021 geplant, da kann die Kiste etwas üppiger ausfallen. Ist jetzt eh gar nicht so schlecht, da neue CPU-Generationen mit neuen GPU-Generationen zusammen Einzug halten und mehr Leistung fürs Geld bieten. Das alte Laptop ist ja auch schon seit 2013 in Nutzung, wird also Zeit. Mit der bisherigen Abschreibung wäre es auch so gegangen, aber mit der neuen ists halt schneller wieder erledigt.

    • In Summe macht es doch gar keinen Unterschied, ob man in einem Jahr oder in 3 Jahren schreibt.

      • Doch – der minimale Zinseffekt und dann die Tatsache, dass Du bei sofortiger Abschreibung im nächsten Jahr im Zweifel schon das nächste Gerät kaufen kannst. Das ist schwieriger zu erklären, wenn Du mehrere Geräte parallel abschreiben willst…

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