Regierung macht Weg frei für E-Scooter, das sagen die Fraktionen

E-Scooter werden in Deutschland legal. Das hört man zum wiederholten Mal, dieses Mal direkt aus dem Bundestag. Bis zum Frühsommer 2019 – diverse Zeitungen sprechen unter Berufung auf den Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß aus Hamburg bereits von Mai – will die Bundesregierung auf dem Wege einer Verordnung die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen wie etwa Elektro-Tretrollern (E-Scooter) am Straßenverkehr geregelt haben.

Wie schon vorab bekannt: Von der Verordnung erfasst werden sollen Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen.

Laut dem Verordnungsentwurf sollen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h grundsätzlich Radwege befahren und ab Vollendung des 14. Lebensjahrs genutzt werden können. Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen auf Fußwegen und ab 12 Jahren genutzt werden. Eine Zulassungspflicht sieht der Verordnungsentwurf nicht vor, wohl aber eine Versicherungspflicht.

Was Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange angeht – wie etwa Elektro-Skateboards -, so sei eine entsprechende Verordnung im Verkehrsministerium derzeit in Arbeit, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Bedeutet eben, dass im ersten Schwung E-Roller freigegeben werden, sofern sie alle Bedingungen erfüllen, alles andere muss irgendwie warten.

Das sind keine ganz  neuen Nachrichten, allerdings zeigt es, dass der bereits vorab bekannt gewordene Entwurf „durchgewunken“ wurde. Dass es nun einen Verordnungsentwurf für Elektrokleinstfahrzeuge gibt, wurde während der Sitzung von allen Fraktionen begrüßt. In der inhaltlichen Bewertung gab es jedoch Unterschiede, so die Meldung aus dem Bundestag:

Die Unionsfraktion kann nach Aussage ihres Vertreters mit dem Entwurf gut leben. Es sei sehr sinnvoll, die Elektrokleinstfahrzeuge als Teil des bundesweiten Mobilitätskonzeptes zu implementieren, sagte er. Die gefundenen Regelungen seien unbürokratisch und würden dennoch den Blick auf die Verkehrssicherheit werfen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Verordnungsentwurf „angemessen und pragmatisch“. Schon jetzt seien diese Fahrzeuge unterwegs, sagte ein Fraktionsvertreter. Daher würden rechtliche Grundlagen – etwa in der Frage des Versicherungsschutzes – benötigt.

Bei der AfD-Fraktion zeigte man sich verwundert darüber, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit unter 12 km/h Gehwege nutzen dürfen sollen. Das entspräche nicht den von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einer Studie ausgewiesenen Empfehlungen, sagte der Fraktionsvertreter.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion hätte man die Zulassung unbürokratischer regeln können. Gerade die Versicherungspflicht führe dazu, dass die jungen Menschen im ländlichen Raum, die man als Nutzer der Elektrokleinstfahrzeuge „für die letzte Meile“ habe erreichen wollen, eben nicht erreiche, kritisierte die Fraktionsvertreterin.

Elektrokleinstfahrzeuge können nach Ansicht der Linksfraktion durchaus zu einer Reduktion des Individualverkehrs betragen. Allerdings müsse der Platz dafür bereitgestellt werden. Dazu sei eine Anpassung der Flächenaufteilung zwischen Autos, Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeug-Nutzern nötig.

Ähnlich sahen das die Grünen, die Kritik daran übten, dass auch Gehwege genutzt werden sollen. Es brauche grundsätzlich eine Debatte, welchem Verkehrsträger wieviel Platz zugestanden werden sollte, sagte der Fraktionsvertreter.

Staatssekretär Bilger machte deutlich, dass die Bundesregierung eine „Evaluierung dieser neuen Mobilitätsform“ vorsehe. Auf den Vorwurf eingehend, der Verordnungsentwurf sei zu bürokratisch, sagte der Staatssekretär, es sei richtig und wichtig, dass die auch von einigen Verbänden geäußerten Befürchtungen berücksichtigt würden. Dazu gehöre auch die bewusste Entscheidung für eine Versicherungspflicht. Laut Bilger sollen die Kosten dafür pro Jahr bei unter 23-Jährigen durchschnittlich 90 Euro betragen, bei über 23-Jährigen 60 Euro.

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58 Kommentare

  1. Alles , was Räder hat und kein Kinderwagen oder Hilfsmittel für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist , gehört nicht auf den Gehweg , sondern auf einen gesonderten Bereich für Radfahrzeuge . Punctum. Ich als selbst behinderter mensch (vollblind) fühle mich mit fast unhörbaren Elektrofahrzeugen auf dem Gehweg nicht sicherer, sondern werde mit noch mehr Ängsten im Verkehr unterwegs sein müssen. eine Schande daß in dieser Elektromobilitäts-Hysterie mal wieder ältere und behinderte menschen vergessen werden. Alles für die sich selbst als ach so hippe und fortschrittsorientierte sog. „Jugend“, der „Rest“ kann sehen oder auch nicht sehen wo er bleibt.

  2. Bin gespannt wie es mit der ABE aussieht! Aktuell gibts nur sehr wenige Modelle die Max 20kmh fahren aber ob die eine Zulassung bekommen ist noch unbekannt!

  3. Das Ganze wird alles noch viel besser: Viele der derzeit erhältlichen E-Scooter haben nur eine Bremse und nicht zwei, wie in dem Referentenentwurf beschrieben. Link: https://goo.gl/nFza92
    Weiterhin dürfen E-Scooter die ein Nummernschild haben, nicht in den Fahrzeugen der Deutschen Bahn transportiert werden. Siehe AGB’s, Seite 110 Absatz 2.3. *eyeroll*
    Und wie ein Vorredner bereits schon gesagt hat, haben ein Großteil der zur Zeit erhältlichen E-Scooter eine maximal Geschwindigkeit von 25km/h. Damit ist mein E-Scooter Wide Wheel von Mercane https://mercane.shop/widewheel/ aus dem Rennen und wird keine Versicherungsplakette erhalten. ‍*facepalm*

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