N26 führt Gemeinschaftskonten ein

N26 hat heute die Einführung von Gemeinschaftskonten in Deutschland bekannt gegeben. Mit Gemeinschaftskonten können Kunden von N26 sowohl ihr persönliches Vermögen als auch die mit einem Partner oder einer Partnerin geteilten Finanzen an einem Ort verwalten – nebeneinander in der N26 App und ohne zusätzliche Kosten. Das Ganze ist unabhängig vom gewählten Kontomodell. Das schließt auch das kostenlose Konto N26 Standard mit ein.

N26-Kunden in Deutschland können jeweils ein Gemeinschaftskonto zusammen mit einem weiteren N26-Nutzer eröffnen. Jedes Gemeinschaftskonto verfügt über eine eigene IBAN, um geteilte Ausgaben wie Mietzahlungen oder Versicherungsbeiträge einfach zu verwalten und aufzuteilen. Das Gemeinschaftskonto kann direkt in der N26-App mit den persönlichen virtuellen oder physischen Karten beider Kunden verknüpft werden.

  1. Eröffne ein privates N26 Girokonto, wenn du noch keins hast
  2. Gehe zum “Finanzen”-Tab deiner N26 App und wähle “Gemeinschaftskonto” aus
  3. Wähle nun einen deiner Kontakte aus, damit ihr ein Gemeinschaftskonto eröffnen könnt
  4. Nachdem dein Kontakt die Einladung akzeptiert hat, müsst ihr beide noch den AGB zustimmen

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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22 Kommentare

  1. Ah, N26 ist aus dem Dornröschenschlaf erwacht. Mal sehen ob das noch reicht im Umfeld C24 und TR.

    • Trade Republic ist keine Bank und will es auch nicht werden.

      C24 versucht sich mittlerweile und auch erst nach einigen Anlaufversuchen als attraktiver Neobroker zu etablieren. Anfangs war weder Girocard noch Kontoführung kostenlos. Ob Girocard (stirbt eh aus) neben Echtzeit-Überweisungen (kommt eh bald bei allen Banken) neben unterdurchschnittlichem Cashback und bisschen Pockets wirklich fortschrittlich sind, muss jeder selber bewerten.

  2. Ergänzend: Hierbei handelt es sich um ein echtes Gemeinschaftskonto, bei dem beide Partner als Kontoinhaber und Eigentümer eingetragen sind. Bei vielen anderen Neobanken bekommt man stattdessen ein Konstrukt aus einem alleinigen Kontoinhaber + Vollmacht für den Partner.

    Ein echtes Gemeinschaftskonto ist aus steuerlichen und sonstigen Gründen oft (aber nicht immer) vorzuziehen. Definitiv sollte man sich Gedanken machen, welches Modell man haben möchte und nicht einfach das nehmen, was die eigene Bank eh schon bietet, ohne über sich über eventuellen Nachteilen im Klaren zu sein.

    • Benefiziert says:

      Welche steuerlichen Vorteile sind das? Mir fällt nur der Nachteil einer möglichen Schenkungssteuer bei stark unterschiedlichen Einnahmen ein.

      • Jede der beiden Konstellationen kann je nach Situation steuerlich günstig oder ungünstig sein.

        Gehen wir von einem „modernen“ Paar aus, in dem beide eigenes Einkommen haben, so bietet sich ein Drei-Konto-Modell aus jeweils einem Einzelkonto und einem Gemeinschaftskonto an. Die Einzelkonten sind für eigene private Ausgaben da (hier kommt auch das jeweilige Einkommen an), das Gemeinschaftskonto für gemeinsame Ausgaben (Miete, Lebensmittel, …). Steuerlich gibt es dann wenig zu beachten (ggf. die Aufteilung des Gemeinschaftskonto schriftlich festhalten, wenn nicht 50:50) und auch ein evtl. Ende der Partnerschaft (Trennung, Tod) ist dann einfacher zu handhaben.

        Ein „gemeinsames Konto“ (ein Kontoinhaber + Vollmacht) ist in dieser Situation dann nicht zu empfehlen. Dieser einen Person gehört dann das Geld auf dem Konto alleine, Einzahlungen der anderen Person sind also evtl. als Schenkung zu betrachten. Und auch im Trennungsfall/Tod steht die zweite Person erstmal schlechter da.

        Btw: N26 (und manche andere Neobanken) zielen oft auf genau dieses Drei-Konto-Modell ab, da ein Gemeinschaftskonto dort nur angelegt werden kann, wenn beide Partner auch ein Einzelkonto haben.

        • Tut mir leid, aber das ist rechtlich gesehen totaler Unfug. Auch ein echtes Gemeinschaftskonto kann eine Schenkung darstellen, wenn hauptsächlich nur eine Partei einzahlt. Das rechtliche Konstrukt ist da zweitrangig. Wichtiger ist doch wie tatsächlich sich die Geldeingänge und -abgänge gestalten und ob es z.B. eine gemeinsame Lebenssituation, Unterhaltspflichten gibt.

          Ich kann ja auch Geld für jemanden verwahren (Privatkredit) ohne dass es eine Schenkung darstellt. Gleichzeitig kann auch das unentgeltlich Überlassen eines Autos zur Mitbenutzung eine Schenkung sein.

          Relevant dürfte die Kontoform eher bei Themen wie Kapitalerträgen, Verschuldung/Pfändung und Streitigkeiten sein. Für ein schmal gehaltenes Haushaltskonto sehe ich da eher kein Problem.

          • > Auch ein echtes Gemeinschaftskonto kann eine Schenkung darstellen

            Es wurde nichts gegenteiliges behauptet?! Lies nochmal was ich geschrieben habe…

            • Nun, du schreibst ein normales Gemeinschaftskonto wäre steuerlich kein Problem, während du bei einem gemeinsamen Konto mit nur einem Kontoinhaber das Problem der Schenkung siehst.

              Also entweder reden wir aneinander vorbei oder eben doch, du hast genau diese Unterscheidung gemacht.

    • Kannst du das mit den steuerlichen Gründen ausführen oder eine gute Quelle zum nachlesen nennen?
      Würde mich echt interessieren!

  3. Ist halt zu spät. Wirklich, um Jahre zu spät. Hätten Sie von Anfang an haben müssen, zusammen mit Girocard. Aber Krypto scheint ihnen dann doch irgendwie wichtiger gewesen zu sein. So haben sie das Feld an C24 und andere überlassen.

    • Girocard

      • Jetzt vielleicht nicht mehr, aber N26 gibt es schon sehr lange. Früher noch Number 26 mit Warteliste. Die meistgewünschten Features waren schon immer Girocard und Gemeinschaftskonto. Mittlerweile ist die Girocard auf dem absteigenden Ast, aber erst seit Kurzem. Ich hatte ein sehr frühes Number 26-Konto mit Debit-Mastercard und war geschockt, wo ich überall nicht bezahlen konnte.

    • Klaus Peter says:

      C24 bietet keine „richtigen“ Gemeinschaftskonten an.
      Laut Support ist dies aber als Wunsch mit aufgenommen. Hatte dies mal explizit angefragt, da die geteilten Konten keine echten Gemeinschaftskonten sind.

    • Feld an C24 überlassen?
      Schau mal wie wenige Kunden C24 wirklich hat, gegenüber N26 ist C24 doch nur ein klitzekleiner Fisch.
      Manchmal ist es wichtig der erste zu sein, sondern das beste Produkt zu haben. Schau dir Apple an 😉

  4. Wow, das hatte aber lange gedauert. Vor 2 Jahren wollten meine Frau und ich schon von der DKB zu N26 umziehen. Dort auch bereits das Gemeinschaftskonto gehabt.
    Bisher konnte man zwar ein Konto teilen, aber eine IBAN war dort nicht möglich (was für ein Quatsch). Dann können wir ja nun doch mal den kompletten Umzug zu N26 machen.

    • Gleiches Thema hatte ich mit meiner Partnerin. Haben das mittels geteiltem Space (aber wie von dir angesprochen ohne IBAN) gemacht und uns so beholfen. Nun hat man aber wohl ein richtiges Gemeinschaftskonto.

  5. Mich würde interessieren ob es für beide User mit einem gemeinsamen Konto eine bzw 2 push Nachrichten gibt über Geld Eingänge. Das geht nämlich bei C24 leider nicht.

    • Interesannte Frage. Bei Comdirect und einem „echten“ Gemeinschaftskonto bekommt auch nur der-/diejenige die Push-Benachrichtigung, dessen/deren Karten/App für den Zahlvorgang genutzt wird.

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