Kündigungsbutton: Ab 1. Juli 2022 lassen sich Verträge leichter kündigen

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Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erinnert: Ab dem 1. Juli 2022 ist es Pflicht, auf Websites einen Kündigungsbutton zu integrieren, der für die einfache Kündigung von Laufzeitverträgen genutzt werden kann. Das gilt zumindest dann, wenn auf der entsprechenden Website auch ein solcher Vertrag abgeschlossen werden kann. Dann muss eben umgekehrt auch ein Button zur Kündigung zur Verfügung stehen.

Das „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ schreibt ab dem 1. Juli diesen Kündigungsbutton vor. Für die Gestaltung gibt es ebenfalls gesetzliche Vorgaben. Sinnvoll, damit der Button sozusagen nicht als 1-Pixel-Bildchen als Alibi unsichtbar irgendwo untergebracht wird. Ein Extrem-Szenario, aber sicherlich würden viele Unternehmen den Button durchaus möglichst schwer erreichbar machen, wenn sie es könnten. Das wird aber direkt in den Regelungen dazu unterbunden.

Der Kündigungsbutton wird für sogenannte entgeltliche Dauerschuldverhältnisse zur Pflicht. Das sind, wie auch die Verbraucherschützer aufklären, zum Beispiel Abos, Versicherungs- oder Unterrichtsverträge oder auch Streamingdienste. Ob ihr euren eigenen Vertrag online abgeschlossen habt, ist übrigens irrelevant: Ihr müsst ihn grundsätzlich online über den Button kündigen können, wenn der Anbieter euch auch den Abschluss online ermöglicht – unabhängig davon, welche Option ihr tatsächlich genutzt habt. Dies gilt natürlich rückwirkend auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen worden sind.

Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen, wie zum Beispiel Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Webseiten, die Verträge über Finanzdienstleistungen betreffen, sind von der Pflicht ausgenommen. Die Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Beispielsweise dürfen sie nicht an eine Anmeldung auf der Webseite gekoppelt werden.

Kündigungen über den Kündigungsbutton gehen den Unternehmen direkt zu und müssen auch sofort bestätigt werden. Sollte euch dieses Procedere aber nicht zusagen: Kündigungen auf anderen Wegen bleiben unberührt und sind natürlich weiterhin möglich. Es wird eben nur eine zusätzliche Option für euch geschaffen.

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63 Kommentare

  1. Betrifft das auch Banken, Versicherungen und Zeitschriftenabos?

    • Lesen hilft… Ansonsten hilft die Suchmaschine deiner Wahl.

    • Steht doch ausführlich im Beitrag, wofür es gilt.
      „Der Kündigungsbutton wird für sogenannte entgeltliche Dauerschuldverhältnisse zur Pflicht. Das sind, wie auch die Verbraucherschützer aufklären, zum Beispiel Abos, Versicherungs- oder Unterrichtsverträge oder auch Streamingdienste.“
      Hoffentlich funktionierts auch so, wie man sich das vorstellt. Manche Anbieter haben ja schon einen „Kündigungsbutton“. Damit wird die Kündigung aber nur vorgemerkt und muss nochmal ausdrücklich (telefonisch) bestätigt werden. Was ja eigentlich Blödsinn ist.

      • DragonHunter says:

        Das wäre ganz klar gegen das Gesetz und sollte mindestens den Gang zur Verbraucherzentrale nach sich ziehen, wenn nicht direkt zum Anwalt des Vertrauens.
        Die Regeln sind wirklich sehr eindeutig formuliert.

    • Sofern der Vertrag online geschlossen werden konnte ja.

    • Steht doch im Artikel: Alles, was ein Dauerschuldverhältnis ist.

    • Wenn der Vertrag über die Website abgeschlossen wurde, Ja.

    • Das wäre natürlich unglaublich genial. <3

    • Banken und Versicherungen laufen sicherlich unter Finanzdienstleistungen und sind somit ausgenommen.

      • Protonstar says:

        Wenn man den Artikel liest, sieht man ganz eindeutig, das Versicherungen auch mit eingeschlossen sind.

        • Danke! Das hatte ich in der Aufzählung der Beispiele schlicht übersehen. Umso besser.

        • Christian says:

          Und das der Artikel falsch ist kommt nicht in Frage?

          Finanzdienstleistungen sind im Gesetz explizit ausgeschlossen.

    • Sollte auch grundsätzlich für alle Accounts etc. gelten, denn immer noch ist es manchmal schwierig seinen Shop-Account oder sonst was zu löschen.

  2. Hat o2 immer noch nicht eingeführt. Es bleibt spannend

    • Bei 1&1 kann man auch nach wie vor nur Kündigungen vormerken. Kündigen selbst geht nach wie vor ausschließlich telefonisch, was mMn auch nicht gehen sollte.

      • Hi,
        das ist auch jetzt immer noch so, oder haben sie den Button irgendwo versteckt und ich sehe ihn nur nicht?

        • Ich habe es gestern selbst erlebt: Man kann bei 1&1 Mobilfunk die Kündigung nur vormerken und muss danach an der Hotline anrufen. Habe bei der Verbraucherzentrale mal nachgefragt.

    • Stimm nicht. Ist schon seit ungefähr zwei Wochen aktiv. Entweder oben rechts anklicken bei mein o2 anklicken ( man muss nicht eingeloggt sein) und dann erscheint der Punkt links oder ganz nach unten scrollen.

      • Sicher, dass du einen Weg, zu kündigen, beschreibst? Ich finde das so nämlich nicht und befürchte, dass o2 bei seinem Kündigung vormerken bleibt, wo ich dann hinterher bei Retention anrufen muss, um die Kündigung durch zu bekommen.

        • Sicher. Hast Du nun oben rechts auf das mein o2 Symbol (Kopf) geklickt? Dann steht links Vertrag kündigen. Oder wie gesagt ganz nach unten auf der Startseite der o2 Homepage scrollen und oberhalb der Social Media Icons steht auch Vertrags kündigen. Du rufst doch das ganze an einem PC mit Webbrowsr aus? Oder diesen Link benutzen. https://info.o2online.de/kuendigung/

          • Ja, hatte alles so gemacht, wie du es beschrieben hattest und fand nichts zum Kündigen.

            Dein Direktlink führt aber auch nur zum Vormerken. Es steht ja auch groß „Kündigungswunsch“ auf der Seite.

            • Der Kündigungsbutton ist auf den Weblink verlinkt. Wenn Du dort die Daten für einen Postpaid Vertrag einträgst, so wird definitiv eine Kündigung abgearbeitet.

  3. Gute Sache. Bei mobilcom-debitel geht die Kündigung bisher nur telefonisch und vorher darf man sich sicher noch volllabern lassen.

  4. Wird Zeit! Dann ist endlich Schluss zB mit dieser „Kündigung vormerken“-Abzocke. Es geschehen noch Zeichen und Wunder …

    • RollinCHK says:

      „Kündigung vormerken“ ist keine Abzocke. Das ist doch Quatsch. Du konntest bei jedem Anbieter immer schon ganz normal schriftlich kündigen. Die Vormerkungsfunktion ist zwar nervig, aber dafür ist die telefonische Kündigung dann auch bei diesen Anbietern schon seit Jahren möglich gewesen. Das entsprechende Bestätigungstelefonat konnte man kurz halten. „Ich rufe an um die Kündigung zu bestätigen…“ … „Warum möchten Sie kündigen?“ … „Persönliche Gründe…“ „OK, die Kündigung wird Ihnen dann noch per E-Mail bestätigt…“

      • Was macht man wenn der Mitarbeiter im Callcenter die Kündigungsbestätigung „verbummelt“ und die Bestätigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht eingeht? Wenn man das Gespräch nicht, unerlaubter Weise, mitgeschnitten hat, können die sich doch fein rausreden. Dann ist das „Kündigung vormerken“ tatsächlich als Abzocke zu sehen. Es sind ja die bekannten, „seriösen“ Unternehmen die sowas anbieten.

      • Vielleicht ist Abzocke das falsche Wort, aber eine Gängelung. Warum soll ich noch mal anrufen? Wenn ich mich entscheide zu kündigen und das online bestätige, will ich mich doch nicht von einem Callcenter zutexten lassen. Grund genug solche Anbieter zu meiden (wenn man es vorher weiß).

      • GooglePayFan says:

        Meine Bestätigungstelefonate bei diesem Anbieter liefen bisher in der Regel so ab:
        „Wollen Sie 6 Monate kostenlos den Vertrag nutzen können und danach für weitere 18 Monate den ermäßigten Tarif zahlen, den auch Neukunden derzeit bekommen würden?“ –
        „Nur wenn ich auch noch einen neuen Router bekomme!“ –
        „Ok.“ –
        „Ok.“

  5. Betrifft das auch Vertragsabschlüsse in Apps?
    Ich finde die iOS Möglichkeit Abos in den Einstellungen zu beenden bereits super praktisch …

    • Wenn die App die Website aufruft (z.B. für Account Informationen), dann wirst du dort den Button finden. Apps ansich sind nicht Gegenstand des Gesetzes (werden hier zumindest nicht erwähnt).

  6. Martin Deger says:

    Also eine Anmeldung auf der Webseite als Voraussetzung fände ich schon nicht schlecht. Sonst kündigt mir jemand aus Spaß den Telefonvertrag. Denn die abgefragten Daten werden niemals so sicher sein wie das Passwort.

    • Protonstar says:

      Solange die Menschen 12345 als Passwort nutzen, ist das auch nicht sicher.
      Ich vermute aber mal, man muss da schon persönliche Daten angeben. Wenn man sein Privatleben komplett auf Facebook preisgibt, ist man dann eben selbst Schuld.

    • Wenn du noch nicht angemeldet bist, wird der Button dich sicher erst zu einer Anmeldung weiterleiten… Er soll halt nicht erst sichtbar sein, wenn man sich angemeldet hat.

    • RollinCHK says:

      Du kriegst ja die Kündigung bestätigt und könntest bei einer „falschen“ Kündigung natürlich mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen und mitteilen, dass die Kündigung nicht durch dich vorgenommen wurde… In aller Regel kann man ja ohnehin eine Kündigung jeder Zeit zurücknehmen. Fristen und Vertragslaufzeiten gelten ja weiterhin.

      • GooglePayFan says:

        Wieso sollte man eine Kündigung jeder Zeit zurück nehmen können? Wenn der Anbieter dir die Kündigung bestätigt hat, dann wird der Vertrag nun mal zum Tag X beendet.

        Alles andere ist Kulanz seitens des Anbieters. Und es gibt durchaus auch Situationen in denen der Anbieter daran kein Interesse haben wird, erst recht wo durch die Inflation eh alles teurer wird.

  7. Jetzt nur noch jede Website und jeden Shop verpflichten,einen sofort sichtbaren und leicht findbaren Account/Konto-Löschen-Button zu integrieren.

  8. Das ist eine gute Sache, und es wurde höchste Zeit, dass es solche Regelung kommt.

  9. Marcus B. says:

    Die Frage ist, was passiert mit Unternehmen, bei denen ab 1.7. kein Kündigungsbutton verfügbar ist?

    • Krümelmonster says:

      Die werden sicherlich abgemahnt auf Dauer.

    • DragonHunter says:

      Das hängt davon ab, was die Kunden, die sowas bemerken, machen.
      Wenn sie nur in den Kommentarspalten und Sozialen Medien herumjammern: Nix.
      Beschweren die Kunden sich bei Verbraucherschutz oder Wettbewerbszentrale oder ähnlichen Institutionen: Dann kriegen die Unternehmen Ärger wegen Pflichtverletzung.

      Da ersteres gefühlt die einzige Maßnahme ist, die deutsche Bürger so treffen, können Unternehmen vermutlich noch eine Zeit recht unbehelligt Mist bauen.

    • Melden an VZ. Abmahung kommt dann (irgendwann).

  10. Am Kündigungsbutton sieht man, wie weit die Verkaufspsychologie überhaupt geht, das die sich wehrten diesen kleinen Button unkompliziert im Sichtfeld zu platzieren

  11. Ich habe gerade direkt mal bei MeineSchufa geschaut. Ging jetzt schon, endlich nicht mehr die **** Hotline anrufen..
    Die Schufa bewirbt es natürlich als unglaublich tollen Service an ihren geliebten Kunden in den AGBs. 😀

  12. Bei Drillisch kann man nach wie vor die Kündigung online nur vormerken, nicht vornehmen. Ist das Gesetz Mist oder haben die Firmen schon wieder Wege drumherum gefunden?

  13. Da bin ich auf Sky gespannt wie die das nun lösen. Da wird so ein Button bestimmt nicht zum 01.07. integriert so kundenunfreundlich wie die sind…

    Die akzeptieren ja nicht Mal ne Kündigung per Mail. Nur Post oder diese unsäglich nervige Hotline die dir ein Ohr abkauen ob du nicht doch noch bleiben willst und man 10 mal nein sagen muss.

  14. Axa hat auch noch nichts,
    um versicherungen zu kündigen.

    Allianz hat schon.

  15. sky-kunde says:

    mal sehen wie das sky umsetzen wird

  16. Endlich mal eine sinnvolle Regelung die Verbrauchern wirklich hilft.

  17. Was nutzt der Button, wenn das Unternehmen die Falsche Kündigungszeit bestätigt!!!
    Ist mir bei XING jetzt passiert, hatte zum Jahresablauf verpasst zu kündigen.
    Es gab zwar ein Button zum Kündigen., . Die wollen nun aber das komplette 2 Jahr noch Geld sehen.
    Obwohl es nach der neue Gesetzlichen Regelung nach einem Monat Schluss sein müsste.

    • GooglePayFan says:

      Nein, müsste es nach der neuen gesetzlichen Regelung nicht!

      Die gilt natürlich nur für Verträge, die erst seit der Gesetzesänderung geschlossen wurden (Stichtag 28. Februar 2022). Dein Vertrag bei XING ist aber offenbar schon etwa zwei Jahre alt. Da hast du wohl Pech gehabt.
      Und dann helfen auch vier Ausrufezeichen auf einmal nichts!

      • Als Ergänzung: Das sich gewisse Verträge nur noch um jeweils einen Monat automatisch verlängern folgt aus zwei verschiedenen Gesetzen.

        Allgemein nur für neu abgeschlossene Verträge ab dem 1. März 2022, Altverträge nach alten konditionen. Für Telekommunikationsverträge gibt es aber seit dem 1. Dezember 2021 eine separate Regelung, hier (und nur hier!) auch für bestehende Verträge.

        Für Stefan also wie du korrekt festgestellt hast kein monatliches Kündigungsrecht, da vor dem 1. März 2022 abgeschlossen und kein Telekommunikationsvertrag 🙂

  18. Na dann bin ich ja mal gespannt, ich meine der Spiegel hat das schon integriert, war bei anderen wie Tagesspiegel, zeit etc. immer super undurchsichtig und einmal hatte ich tatsächlich vergessen zu kündigen bzw. war nicht mehr schnell genug, da es keinen Kündigungsbutton gab, sondern man ne Mail schicken musste, obwohl ich es auch mit 2 Klicks abgeschlossen hatte. Super Sache.

  19. AnDieLatte says:

    Nein!!! Das gilt auch explizit für Verträge die davor abgeschlossen wurden.

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