GEMA und YouTube können sich nicht einigen

Neues aus dem Hause GEMA. Das Thema GEMA und YouTube beschäftigt uns in Deutschland seit Jahren und so wie es aussieht, wird es dies auch noch weiterhin ein wenig tun. Bei der GEMA hat man nämlich bekannt gegeben, dass man sich nicht mit YouTube einigen konnte. Bis Januar 2013 konnte trotz beiderseitiger Bemühungen keine Einigung über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit des Services für die dort eingestellten Videos, noch über die Höhe der Vergütung erreicht werden.

YouTube Gema

Die GEMA hat aus diesem Grunde ein entsprechendes Verfahren bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeleitet. Hier soll es auch um Schadenersatzansprüche gehen, dies betrifft die aus Sicht der GEMA unlizenzierte Nutzung von 1000 urheberrechtlich geschützten Titeln des GEMA-Repertoires.

Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt soll zudem die von der GEMA geforderten Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent überprüfen. Interessant ist auch ein Vorwurf gegen YouTube: sprach man von „beiderseitigen Bemühungen“, um die Kuh vom Eis zu bekommen, gibt es noch eine Abmahnung seitens der GEMA an YouTube. Die GEMA wirft YouTube vor, dass die Sperrtafeln willkürlich eingeblendet würden. Konkret heißt es:

„Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere. Tatsächlich war die GEMA jedoch immer dazu bereit eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nach den gesetzlichen Regelungen auch jederzeit einseitig hätte erwerben können.

YouTube war aber in der Vergangenheit aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, diesen Weg einzuschlagen. Bislang haben wir in diesem Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten“.

Sollte YouTube dieser Aufforderung nicht nachkommen, so wird die GEMA dem gesetzlich vorgesehenen Weg folgen und eine Unterlassungsklage bei dem zuständigen Gericht einreichen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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21 Kommentare

  1. Last doch bitte mal die gängige Anti-GEMA Propaganda stecken! Solche Kommentare kommen nur von Leuten, die weder in der Branche tätig sind, noch eine Ahnung von der Materie haben. Es handelt sich hier einfach nur um einen Rechtsstreit zwischen einem Milliardenkonzern (Google) und einer Interessen/Künstlervertretung, der von Google mit unlauteren Mitteln in die breite öffentliche Wahrnehmung getragen wird. Solche Verfahren stehen in der Geschäftswelt an der Tagesordnung und Außenstehende brauchen sich überhaupt keine Gedanken um die Zahlen machen. Als Endnutzer kann man sich Addons wie ProxMate installieren und Ende! Die Videos werden zum großen Teil ohnehin von Youtube/Google gesperrt und nicht von der GEMA. Nicht jeder hochgeladene Song enthält eine GEMA Lizenz.

    Ich persönlich bin jedenfalls froh, dass es eine rechtl. Vertretung gibt. Viele von uns wären ohne gar nicht in der Lage ihre Rechte wahrzunehmen. Nicht jeder Künstler ist zeitgleich auch Anwalt. Wie es um die Tantiemen in einem freien Markt stehen würde, möchte ich mir gar nicht ausmalen.

    Übrigens, das man von sowas nicht in Zeitungen anderer Länder liest, heißt nicht das dort keine Verhandlungen stattfinden oder stattfanden. Jedes Land indem kom. Musik in den Medien stattfindet gibt es deren eigenes GEMA Pendant.

    @katja: uncyclopedia ist Satire.

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