Fingerabdrücke im Perso: Speicherung erlaubt

Foto von George Prentzas auf Unsplash

Die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis ist rechtens. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Ein deutscher Staatsbürger wandte sich vor einem deutschen Gericht gegen die Weigerung der Stadt Wiesbaden, ihm einen neuen Personalausweis ohne Aufnahme seiner Fingerabdrücke auszustellen. Das Ganze wurde dann von der deutschen Gerichtsbarkeit zur Prüfung an den Gerichtshof übergeben.

Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar, heißt es nun – allerdings stützte man sich bisher auf eine falsche Rechtsgrundlage. Die wurde jetzt für ungültig erklärt, behält aber bis Ende 2026 aus Sicherheitsgründen ihre Wirksamkeit, damit der europäische Gesetzgeber eine auf die richtige Rechtsgrundlage gestützte neue Verordnung erlassen kann.

Nach eingehender Prüfung stellte der Gerichtshof nämlich fest, dass die Verpflichtung, zwei vollständige Fingerabdrücke in das Speichermedium von Personalausweisen aufzunehmen, eine Einschränkung der durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten darstellt.

Diese Aufnahme ist jedoch durch die dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen gerechtfertigt, die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie die Interoperabilität der Überprüfungssysteme zu gewährleisten. Denn sie ist zur Erreichung dieser Zielsetzungen geeignet und erforderlich und im Hinblick auf diese Zielsetzungen nicht unverhältnismäßig.

Insbesondere so weit die Aufnahme von zwei Fingerabdrücken es ermöglicht, die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen, vermag sie einen Beitrag sowohl zum Schutz des Privatlebens der betroffenen Personen als auch im weiteren Sinne zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus zu leisten, so der Europäische Gerichtshof. Ein Gesichtsbild alleine reiche nicht.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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23 Kommentare

  1. Dann haben die bereits den Fingerabdruck zum Öffnen des Handys, Tür, Auto oder was auch immer damit gesichert ist. =) Ist einfach, dann muss man den nicht rausgeben oder „mitwirken“. =D

    Naja, Inhaltlich kann ich es verstehen. Ich gehe mit dem Urteil.

    • Ähmmmm, ich verstehe kein Wort. Vielleicht Grammatik und Satzstellung nochmal überarbeiten?

    • Wird wirklich der Fingerabdruck gespeichert oder nur die Merkmale?
      Und reichen die Merkmale aus um eine Tür damit zu öffnen, wenn das mit dem Fingerabdruck ginge?

    • Sehr viele Leute haben mehr als zwei Finger. Um die Paranoia zu beruhigen kann man ja für Handy, Tür oder Auto andere Finger benutzen.

    • Pfft sollen sie doch. Ich entsperre alles per Fußabdruck

      • Da kam beim Lesen der Kaffee aus der Nase geschossen :D:D

      • Hallo linn, nimm doch den Ohrabdruck: der soll ja so individuell sein wie ein Fingerabdruck. Angeblich wurde ja ein Straftäter, der um auszubaldowern, ob „die Luft rein“ ist sein Ohr an eine Tür legte mit Hilfe des zurückgebliebenen Abdrucks seiner Ohrmuschel überführt.. Der interlassene Abdruck reichte für eine Überführung des Täters. Weiß nicht ob das eine „urban Legend“ ist aber viele Körpermerkmale, nicht nur Fingerabdrücke , sind von Person zu Person sehr unterschiedlich.

    • Dein Fingerabdruck wird nur auf dem Chip im Perso gespeichert, nicht aber in irgendeiner Datenbank.

      • >>Dein Fingerabdruck wird nur auf dem Chip im Perso gespeichert,…

        Alles schön und gut. Es wird aber nirgendwo beschrieben, welchen Weg der Fingerabdruck geht, bevor er seinen endgültigen Speicherort, den Personalausweis/Reisepass, findet. Er kann unzählige male zwischengespeichert werden.

        Tenor des Urteils: Alles, was eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung hat, kann erlaubt sein. Im Zweifelsfall muss eine weitere rechtliche Prüfung erfolgen.

        • Der muss doch noch mMn irgendwo noch gespeichert werden. Was macht das sonst für einen Sinn den als Fälschungs erschwerendes Merkmal zu nehmen? Da müssten dann bei jeder Polizeikontrolle meine Fingerabdrücke genommen werden und mein Ausweis ausgelesen werden um zu überprüfen ob das auch meiner ist. Und dass kann doch schon mal dauern bei 10 Fingern (auch wenn es evtl. nur Minuten sind).
          Da ist dann wiederum die Frage ob die dann dauerhaft gespeichert werden. Muss nicht alles was die machen dokumentiert werden?

      • Alex the 2nd says:

        Nicht ganz richtig.

        Er bleibt mind. 90 Tage in den Datenbanken der Behörden. Inwiefern dort dann wirklich, umfassend und zeitnah gelöscht wird bleibt im Ungewissen.

  2. Alex the 2nd says:

    Ärgerlich. Dann warte ich mal bis Ende 2026.

    Hier die Darstellung der Klägerseite:

    https://digitalcourage.de/blog/2024/perso-fingerabdruecke-speicherpflicht-ist-angezaehlt

    • Es besteht noch Hoffnung.
      Fingerabdrücke im Perso und dann kommt sowas wie die AfD an die Macht.
      Gruselig.

  3. “ – allerdings stützte man sich bisher auf eine falsche Rechtsgrundlage. Die wurde jetzt für ungültig erklärt, behält aber bis Ende 2026 aus Sicherheitsgründen ihre Wirksamkeit,..“ Funktioniert aber nicht mit Art. 20 III GG und dessen Prinzip. „Ihr dürft des jetzt machen obwohl es nicht das richtige Gesetz ist“.

  4. Hätte mich auch sehr gewundert, wenn der EUGH sich im Sinne des Datenschutzes entschieden hätte.

    • Warum sollte es im Sinne des Datenschutzen auch urteilen? Ein Gericht geht nach den Gesetzen und nicht nach irgend einem Wunsch von Irgendwem.

  5. Typisch Deutschland. Angst vor Überwachung haben, aber das Handy überall mitschleppen.

  6. Auf meinem Perso sind keine Fingerabdrücke. Die wische ich jedes mal ab, wenn ich ihn angefasst habe. Mir ist aber aufgefallen, dass dort sind meine persönlichen Daten deutlich für jedermann/frau, sowie mein Foto (unverpixelt) zu sehen. verstößt das nicht auch gegen den Datenschutz? Übrigens, das gilt auch für den Führerschein. Auch über die Nummernschilder beim Auto lässt sich der Halter (Gott sei Dank nicht der Fahrer) leicht feststellen.
    ACHTUNG!!!! DAS IST EIN SCHERZ. Wer dies ernst meint, dem gehört es nicht besser.

  7. Was ich an dem ganzen nicht wirklich verstehen. Wir müssen schon seit Jahren den Fingerabdruck bei Perso hinterlegen. Ich habe damit kein Problem.
    Aber die ganze „Flüchtlinge“, die an der Grenze ihre Ausweise wegwerfen müssen das bei ihrer Registrierung hier nicht. Weil das ja Menschenunwürdigen ist.
    Selbst die Deutschlandweite Datenbank, um Missbrauch zu erschweren, ist ja schon Taboo weil das ja soooo rechts ist.
    Warum wird hier mit zweierlei Maß geregelt?
    Ich bin weder Rechts noch Links.

    • Weil das nicht stimmt. Alle müssen einen Fingerabdruck abgeben! Ok Kinder unter 6. waren glaube ich ausgenommen.

      • Wo kann ich nachlesen, dass das nicht stimmt?
        Ich (wie einige andere hier auch) freue mich über einen Link. Danke!

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