Einstweilige Verfügung gegen Google

Habe eben nicht schlecht gestaunt, was der liebe Falk getwittert hat. Gegen Google wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Was? Jau! Google betreibt die Plattform Blogger.com – eine Plattform wie Posterous oder WordPress.com. Auf dieser hat wohl jemand über eine andere Person etwas geschrieben (unwahre Behauptungen & Beleidigungen). Statt denjenigen zur Verantwortung zu ziehen, geht man gleich gegen den Betreiber vor – Google. Einstweilige Verfügung, Ordnungsgeld im Falle einer Zuwiderhandlung, gegebenenfalls Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.

Die Ordnungshaft wäre anzuwenden an einem Vorstandsmitglied . Irre. Man geht gegen Google direkt vor, weil diese wohl im ersten Step, als man sich in diesem Falle an Google / Blogger.com wandte, untätig blieben. Könnte im Umkehrschluss bedeuten: ich beleidige den Falk bei Twitter. Falk meldet dies, Twitter tut nichts- und zack – erwirkt man eine einstweilige Verfügung, die härtere Maßnahmen an den Betreibern der Plattform vorsieht. Hört sich alles kurios an – doch was will man als Betroffener machen? Verhält sich fast direkt proportional zu iShareGossip.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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46 Kommentare

  1. Nur ein kleiner Kommentar weils mir eilt an die ganzen „Google ist ja selber schuld, weil die haben ja nichts gegen das Unrecht getan“ und „die sollen gefälligst was machen wenn man da was meldet“ Kommentierer hier:
    Vielleicht hat Google ja was getan, nämlich sich das angeschaut und dann festgestellt, dass es ihrer Meinung nach völlig okay und keine Beleidigung ist, sondern vielleicht hart formulierte Wahrheit und durch Redefreiheit gedeckt? Vielleicht verteidigt Google hier die Möglichkeit seiner Blogger frei zu bloggen auch in umstrittenen Randgebieten etc pp.
    Gerade in diesem Bereich ist es doch oft sehr stark Interpretationssache (des geschriebenen Texts und der Gesetze) was „Verfehlungen“ bzw. Straftaten sind und was nicht.

    Vielleicht stellt sich Google hier mal schützend vor seine Blogger – wenn ihrer Meinung nach kein Vergehen begangen wurde – könnte sein, muss nicht sein, man kennt den konkreten Fall eben nicht und sollte dementsprechend nicht so voreilig urteilen und auf Google rumhacken, dass sie mal gefälligst bei jeder Abmahnung aus D klein beigeben müssen und direkt alles zu sperren haben was mal über den Melden-Button gemeldet wird.

    Nachher jammert ihr dann wenn sie in China direkt artig bei einem Auskunftsersuchen der staatlichen Stellen spuren!

  2. Aber im Prinzip handelt Google hier auch genauso wie es große Firmen immer tun, sie versuchen etwas auszusitzen. Kommt es dann doch hart auf hart, wird eh die komplette Rechtsabteilung dran gesetzt. Und ich bin mir sicher, mit dieser Strategie fahren sie recht gut.

  3. @Torsten

    Deine Frage war:
    Wenn mich jemand per Telefon beleidigt, kann ich dann auch eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirken?

    Meine Antwort:
    Kann es sein, dass du erhebliche Verständnisprobleme hast?
    Oder werden alle Gespräche an deinem Telefon von der Telekom aufgezeichnet und jeder Telefonteilnehmer auf diesem Planeten kann sich die Gespräche bis in alle Ewigkeit anhören?

    @JürgenHugo
    So ähnlich hast du das doch gemeint, oder?

  4. @Oldie: So ähnlich – man muß ja nich alles direkt und vor vielen Zeugen sagen – auch wenn das einigen RAs ob möglichen Verdienstausfalles vielleicht nicht gefällt… :mrgreen:

    Wenn jemand z.B. zu obigem RA sagen würde, das er ein Gierschlund ist, würd ich dem natürlich energisch entgegentreten! (dem der das sagt, nicht dem Anwalt…).

    Sowas geht natürlich nicht.

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