Chrome gibt Bescheid, wenn es Probleme mit einer Erweiterung gibt

Google hat Verbesserungen im Umgang mit Erweiterungen im Browser Chrome bekannt gegeben, die es sowohl für Anwender als auch für Entwickler geben wird. Ab Chrome 117 weist Chrome seine Nutzer proaktiv darauf hin, wenn eine von ihnen installierte Erweiterung nicht mehr im Chrome Web Store verfügbar ist. Dies ist auf drei bestimmte Fälle beschränkt:

  • Die Erweiterung wurde vom Entwickler zurückgezogen, bzw. im Store als nicht veröffentlicht markiert
  • Die Erweiterung wurde entfernt, weil sie gegen die Richtlinien des Chrome Web Store verstößt.
  • Das Element wurde als Malware markiert.

Google hat diese Änderung so konzipiert, dass das Ökosystem für die Nutzer sicher bleibt und die Wahrscheinlichkeit, dass sich dies auf echte Erweiterungen auswirkt, begrenzt wird. Wenn ein Problem behoben ist, wird die Benachrichtigung automatisch gelöscht. Die Benachrichtigung wird für eine Erweiterung nicht angezeigt, wenn der Entwickler über einen möglichen Verstoß benachrichtigt wurde und ihm Zeit gegeben wurde, das Problem zu lösen oder Einspruch zu erheben.

Nutzer bekommen Warnungen angezeigt:

Wenn ein Nutzer auf „Überprüfen“ klickt, wird er zu seinen Erweiterungen weitergeleitet und hat die Wahl, entweder die Erweiterung zu entfernen oder die Warnung auszublenden, wenn er die Erweiterung installiert lassen möchte. Wie in früheren Versionen von Chrome werden Erweiterungen, die als Malware markiert sind, automatisch deaktiviert:

Der Extension Safety Hub ist ein Tool, das von Google für den Chrome-Browser entwickelt wurde. Es handelt sich um eine Sicherheitsfunktion, die den Benutzer vor potenziell gefährlichen oder betrügerischen Chrome-Erweiterungen schützen soll. Der Extension Safety Hub bewertet und überprüft Erweiterungen anhand von Sicherheitskriterien und stellt sicher, dass sie den Richtlinien und Best Practices von Google entsprechen. Dadurch wird das Risiko von schädlichen Erweiterungen verringert und die Sicherheit des Chrome-Browsers verbessert.

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