Mitnahmeverbot von E-Scootern im ÖPNV – TÜV attestiert hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau

In Hamburg sind E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln bereits im Sommer 2023 untersagt worden. Es folgten mehr und mehr Bundesländer und auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) spricht sich für ein Verbot aus. Diverse Verkehrsunternehmen, darunter in München, Bonn oder auch Dortmund sind der Empfehlung gefolgt. Die Mitnahme von Pedelecs bleibt erlaubt. Unter Verweis auf diverse Fälle in europäischen Großstädten führt man für das E-Scooter-Verbot zu niedrige Sicherheitsstandards für die verbauten Lithium-Ionen-Akkus an. Aufgrund dessen gebe es ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie eine gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung.

Jetzt meldet sich der TÜV-Verband zu Wort. Dieser warnt vor E-Scootern ohne Betriebserlaubnis und attestiert zugelassenen E-Scootern hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau. Jenes Sicherheitsniveau sei mit Pedelecs bzw. E-Bikes vergleichbar.

Der TÜV-Verband berichtet weiter, dass die serienmäßig produzierten Modelle eine unabhängige Prüfung durchlaufen müssen, bevor diese ihre Straßenzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Hierbei werden auch diverse technische Prüfungen, einschließlich umfangreicher Tests der Batteriesicherheit, vorgenommen.

Deshalb geht man von einem hohen Brandschutzniveau aus und sieht ein Mitnahmeverbot kritisch. Die E-Scooter werden häufig von Pendlern in Kombination mit dem ÖPNV für die „letzte Meile“ genutzt. Ein Mitnahmeverbot bringt einen entsprechenden gravierenden Einschnitt mit, für den man eine sorgfältige Abwägung erwartet.

Für einen Dialog, insbesondere hinsichtlich Praxiserfahrungen, steht man Verkehrsunternehmen offen gegenüber. Zudem sollen mit einer anstehenden Novellierung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Anforderungen von E-Scootern und Pedelecs weiter angeglichen werden. Hierdurch soll das Brandrisiko von batteriebetriebenen Fahrzeugen auf ein Minium reduziert werden.

Auf der anderen Seite warnt man vor Grauimporten und mahnt Verbraucher zur Achtung auf die Allgemeine Betriebserlaubnis. Ohne jene oder Einzelbetriebserlaubnis ist eine Nutzung auf deutschen Straßen nicht erlaubt und es fehlt zudem der Nachweis über die geltenden Sicherheitsanforderungen. Wer da etwas Genaueres über die DIN-Normen und Details nachlesen möchte, die für die Allgemeine Betriebserlaubnis benötigt werden, der kann das auch beim TÜV-Verband nachlesen. E-Scooter-Batterien sollen gemäß der Zulassungsbestimmungen die Anforderungen an Pedelecs erfüllen, eine weitere Angleichung soll in der angekündigten Novelle der eKFV erfolgen.

Die TÜV-Organisationen führen im Rahmen der AbE die folgenden Prüfungen der Batterie durch und kontrollieren zudem, ob Transportanforderungen erfüllt werden.

  • Motorkurzschlusstest, auf dem Prüfstand oder auch während der Fahrt
  • Kurzschlusstest an vollständig geladener Batterie
  • Überladungstest (Ladedauer erheblich erhöht)
  • Kontrolle der Batterieanschlüsse gegen unbeabsichtigten Kurzschluss
  • Blockade-Test des Antriebssystems

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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46 Kommentare

  1. Heisenberg says:

    Egal dann halt E-Bike welches ja eigentlich dasselbe ist für die letzte Meile nehmen, das hilft dir Wirtschaft am Laufen zu bleiben, der Michel möchte das so!

    • E-Bikes nehemn in der Bahn Platz für 4 Stehplätze ein und passen morgens oft nicht in die Bahn.

      • Marc Hahn says:

        Vier Stehplätze sind maßlos übertrieben. Ich würde mich vielleicht auf noch zwei Stehplätze einlassen. In den S-Bahnen gibt es gezielt dafür vorgesehene Plätze. Die wenigsten Pendler nehmen ihr Fahrrad mit in die Bahn. Von „oft“ kann hier also gar nicht die Rede sein. In seltenen Fällen vielleicht. Ich habe es in 10 Jahren vielleicht 2x erlebt, nicht mein Fahrrad in die Bahn mitnehmen zu können.

        • Deshalb war es ja so gut den E-Scooter täglich in die Bahn zum Pendeln zu nehmen, weil der kaum zusätzlichen Platz weggenommen hat.
          Und ich sehe das ja fast täglich in der S-Bahn. Ein normales Fahrrad ist riesig, wenn es kein Rennrad ist.

    • Bei mir ist es keine Bahn, sondern der Bus. Da wäre ein E-Bike sehr unvorteilhaft.

    • Fahrrad ist hier in Hamburg während der Rush-Hour nicht erlaubt in der U-Bahn.

    • letztermo says:

      E-Bikes sind z B bei der DSW21(Dortmund) in der Hauptverkehrszeit, also morgens und abends in den Bussen und Bahnen verboten. In der S-Bahn sind Dank anderem Betreiber E-Scooter zum Glück immer noch erlaubt.
      Das unsinnige Verbot treibt bereits irre Blüten. So hielt ein Bus der DSW gar nicht an um meinen Sohn mitzunehmen, da er einen Roller bei sich hatte – einen Tretroller ohne Motor.

  2. Entweder will man die Verkehrswende samt Mikromobilität, oder man will sie nicht. Es ist gerade zu grotesk, was man im Bezug auf das Mitnahmeverbot von E–Scootern in typisch deutscher Manier wieder für ein Panorama an sich vorbei ziehen hat… Ich persönlich habe mehr „“Respekt“ vor brennenden (E-)Bussen, als vor brennenden E-Scootern…

    Demnächst werden dann wohl mehr große Taschen / Rucksäcke in den Bussen mitgeführt. Was soll man auch sonst machen…

    • In typisch deutscher Manier? Nicht so ganz, in Dubai sind sie in der Bahn verboten, sowie in großen Teilen von Großbritannien. In London sind private E-Scooter im öffentlichen Raum generell verboten – selbst auf der Straße.

    • Naja, ein rein deutsches Phänomen ist das auf keinen Fall. Ich bin regelmäßig in Großbritannien unterwegs und da war die Mitnahme von E-Scootern schon lange reguliert, bevor ich das irgendwo in Deutschland mitbekommen habe.

      • Ist richtig – jedoch sind private Scooter in Großbritannien erstens auch auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt und zweitens nicht vom TÜV überprüft wie hier in Deutschland.

  3. Ich verstehe das auch nicht. Es gibt in keinem Land so strenge Regeln für die gesamte Bewertung von E-Scootern, wie in Deutschland. Da muss wirklich neben der Bauweise auch die Software und die elektromagnetische Verträglichkeit attestiert werden. Es gibt sogar richtige Fahrzeugwiderrufe vom Kraftfahrtbundesamt und dann kommen die Verkehrsbetriebe mit so einer Begründung. Angeblich gab es ja in anderen Ländern (Spanien unter anderem) Brände von Scootern. Das mag schon sein aber dort kann man sich den billigsten Chinamüll kaufen und den offiziell im Straßenverkehr bewegen.
    Wohingegen es bei E-Bikes so gut wie keinerlei Prüfung gibt und man hier wiederum jeden Chinaschrott oder jedes Selbstbau-Bike mit in die Bahn nehmen darf.

    Das ergibt einfach keinen Sinn und solchen wahllosen Regelungen von Stadt zu Stadt sollte der Gesetzgeber Einhalt gebieten. Es gibt immerhin viele Leute, die sich einen Scooter gekauft haben, um genau damit dann zusammen mit dem ÖPNV zur Arbeit zu fahren und nicht mit dem Auto unterwegs zu sein.

  4. Laut einem Bericht, brechen den Städten, durch Elektromobilität, Steuern in Millionenhöhe weg. Wenn jemand nicht mehr seinen Scooter mitnehmen kann, muss er wohl oder Übel wieder das Auto nehmen und schon sprudeln wieder die Euros. Eigentlich logisch oder? Wenn sogar der Tüv eine hohe Sicherheit bestätigt, kann es eigentlich nicht an dem Brandschutz liegen.

    • Der „Brandschutz“ war immer nur vorgeschoben.
      Sonst wäre es doch garnicht verantwortbar, Millionen E-Scooter täglich über Nacht in den Wohnungen von Mehrfamilienhäusern zu laden. Die dürften nicht verkauft werden.

      Die kleinkarierten beförderten Busfahrer bei den Verkehrsbetrieben, wollen einfach auch mal was zu sagen haben. Das ist alles.

    • Laut welchem Bericht?

    • Schon wieder eine einfach zu durchschauende (und deshalb noch leichter widerlegbare) Hetze:

      Die Einnahmen aus der KFZ-Steuer kommt NICHT in das Stadtsäckel, sondern fließt dem Bund als nicht zweckgebundene Einnahme zu, denn sie ist eine Bundessteuer.

      Die Stadt hat also keine Verluste in ihren Steuereinnahmen, wenn sie nur noch Elektrofahrzeuge, Fahrräder oder ausschließlich Fußgänger hätte.

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/K/Kraftfahrzeugsteuer.html?view=renderHelp

      • Richtig. Was man aber sagen kann ist das Bußgelder einen erheblichen Anteil an Einnahmen der Städte und Gemeinden haben. Ebenso Parkgebühren tragen zum Stadtsäckel bei.
        Einen Zusammenhang mit den E-Scootern sehe ich jetzt da aber weniger.

    • Wo kann ich diesen seriösen Bericht lesen? RT? Die Städte haben ein Interesse daran, dass weniger Autos dort fahren. Feinstaub, CO2, usw.

    • Das hast du hier schonmal behauptet und wurdest auf Fehler in deiner Aussage hingewiesen. Ich schlage vor, du legst diesen „einen Bericht“ nächstes mal vor, dann können wir uns selber davon überzeugen, dass da was ganz anderes drin steht als du behauptest.

      https://stadt-bremerhaven.de/gelsenkirchen-tier-und-bolt-muessen-e-scooter-entfernen/#comment-1588483

    • Wo hast du denn den Bericht gefunden? AfD-Facebook-Gruppe??
      Jeder PKW belastet die Kommune mit deutlich über 1000€ im Jahr mehr, als er einbringt, laut diverser Studien. Da ein Großteil der PKW-Bezogenen Steuern auch noch in den Bundeshaushalt fließt und dort nichteinmal für Bau und Instandhaltung der deutschen Autobahnen ausreicht, sorgt dafür, dass bei den Kommunen kaum Steuerausfälle auftreten durch weniger PKW.
      Die Bußgelder hingegen von denen du fabulierst, sind kaum kostendeckend. Polizisten arbeiten nicht ehrenamtlich, die Leute in den Ämtern die den Mist bearbeiten wollen auch am Monatsende Geld auf dem Konto haben…
      Vor Verwaltungskosten hat z.B. Hamburg im Rekordjahr mal 44 Mio € durch Blitzer „eingenommen“. Der Hamburger Haushalt beträgt schlappe 1600 Mio € im Jahr. Abzüglich der Verwaltungkosten bleiben da weniger als 10 Mio übrig. Ein Promille der Einnahmen. Alleine die Sanierung einer Straße mit einer Spur je Richtung auf einer Länge von knapp 4 Kilometern schlägt hier mal eben mit 16 Mio Euro zu Buche. Und das ist eine kleine Straße von sehr vielen Straßen in Hamburg… kannst ja mal bei Google Maps schauen, wie viele Straßen wir hier haben, die regelmäßig teuer saniert werden müssen.
      Jedes Auto weniger spart der Kommune bares Geld.

  5. Also sollte hier in Oldenburg die VWG auf die Idee kommen so ein Verbot einzuführen, würde ich direkt gegen klagen!! Die Verbote beruhen doch wie der TüV ja bestätigt auf irgendwelche Einzelfälle im Ausland. Ich habe noch nie gelesen, dass ein E-Scooter in Deutschland in einem Bus oder Bahn gebrannt hat.

    Außerdem könnte man sogar soweit gehen und das Grundgesetzt nehmen, da steht „Alle Menschen sind gleich“ gillt aber wohl nicht für deren Fortbewegungensmittel. E-Scooterfahrer sind also Menschen 2ter Klasse und Pedelec oder e-bike nicht?

    Zurück zu Pferd und Esel mit Karren ich habe noch nie ein von selber brennenden Esel oder ein Pferd gesehen!!

  6. Yessss, endlich!
    Wozu kauf ich mir das Dingen denn, wenn ich es nicht in Bus und Bahn mitnehmen darf?
    Ich fahre genau die letzte Meile von und zur Arbeit. Genau deswegen hab ich mir so ein Dingen gekauft und peinlich genau darauf geachtet, keine Chinaware auszuwählen!

    Und für die sogenannte letzte Maile will ich es bitte auch weiterhin benutzen dürfen!

    Diese Muffefänger da in HH… meine Güte.
    Vor allem waren diese „Brandfälle“ aus London und Madrid oder so. Gar nicht mal aus Deutschland.

    Segway-Ninebot würde sich mit billigen Akkus doch selbst ins Knie schießen…

  7. Wieviele Akkus haben wirklich gebrannt? N=??? Ich finde da nirgendwo ernsthafte Zahlen. Und wie steht das im Verhältnis zu der großen Anzahl an E-Rollern die in Deutschland jeden Tag genutzt werden? Oder ist es das typische „Es könnte eine Gefahr ausgehen“? Wieviele Busse haben wegen anderen Dingen gebrannt?
    Der Nahverkehr, ein „Deutschlandticket“ war schon eine Herausforderung für die ExpertInnen, der Deutschlandtakt kommt erst in Jahrzehnten… und jetzt sind E.Scooter schon zuviel des Guten. Pedelcs bei gleicher Technik, das geht.
    Erstens, wenn ich ein Pedelec fahren, brauche ich in den meisten Fällen keinen Bus und
    zweiten ist das auch eine soziale Komponente, denn ein Pedelec muss man sich leisten können.

    Da hast Du echt keine Fragen mehr, in welchen Köpfen die Mobilitätswende nicht funktioniert.

  8. Die Infos sind wohl so pauschal falsch…

    Die sind in Hamburg nur in der U-Bahn (Hochbahn) nicht erlaubt!

    In der S-Bahn (DB Bahn) und im Bus (Hochbahn) sind die erlaubt bzw. es gelten die Vorschriften für Fahrrad was Mitnahme angeht.

  9. Die Stadtwerke Bonn schrieben auf Facebook dazu:

    Guten Morgen … das Verbot gilt bereits seit 1. März in Nordrhein-Westfalen. Es gilt in allen kommunalen Verkehrsbetrieben der fünf größten Städten -Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg, sowie in Wuppertal, dass Fahrgäste keine E-Tretroller mehr in Bussen und Bahnen mitnehmen dürfen. Deutschlandweit setzen weitere Betriebe das Verbot um, wie jetzt zum 1.Mai die BVG in Berlin. Unabhängig davon, liegt die Entscheidung letztendlich beim zuständigen Bereichsleiter, der u.a. für die Sicherheit in den Fahrzeug zuständig ist.
    Beste Grüße! mw

    Da es nie um die Sicherheit ging, ist jede Diskussion zwecklos. Da beruft sich jetzt jeder auf den anderen. Das war natürlich klar. ☺️

    • Ich will nicht sagen dass es da kein Verbot gibt, ich fürchte die handeln alle irgend wie innerhalb ihrer Befugnisse.

      Allerdings sieht man schon an der Formulierung, dass man hier entweder Stimmung macht oder sich die Hände rein wäscht.

      Was heißt denn, dass „deutschlandweit Betriebe das Verbot umsetzen“? Gibt es da unter Federführung des Verkehrsministers unserer Bundesregierung eine deutsche Richtlinie an die regionale Verkehrsbetriebe gebunden sind sodass die gar nicht anders können als das Verbot umzusetzen?

      Das ist natürlich Quatsch, aber das wäre doch die Bedeutung der Idee, es gäbe auch ohne Umsetzung irgend wie ein übergeordnetes Verbot und die Verkehrsbetriebe wären dann lediglich die umsetzenden Organe, oder? Und dieses übergeordnete Verbot müsste zwangsläufig auf höchster deutscher Ebene aufgehängt sein, sonst könnte man ja kaum neben Städten in NRW noch von Berlin sprechen sowie von „deutschlandweit das Verbot“.

  10. Es wäre in Deutschland so einfach: Alle eScooter mit KFZ Kennzeichen sind zugelassen und dürfen mitgenommen werden. So einfach ginge das. Was brennen könnte, ist der China-Müll.

  11. Viele der Kommentatoren hier, die selbst e-Scooter nutzen, gehen davon aus, dass die Mobilitätswende gewollt sei. Mit dieser Einschätzung liegen sie vollkommen daneben. In DE will niemand auf sein Auto verzichten. Niemand sieht im ÖPNV eine echte Alternative zum MIV. Die Verkehrsunternehmen sind sich dessen bewusst und können den ÖPNV überhaupt nicht so ausbauen, dass er zu einer echten Alternative zum MIV werden könnte. E-Scooter passen nicht zum automobilgeprägten deutschen Straßenverkehr. Die Verkehrsunternehmen versuchen, mit möglicherweise fragwürdigen Verboten, ihre Inkompetenz zu verschleiern. Selbst wenn der TÜV einigen e-Scooter-Modellen einen guten Leumund verschaffen will, ist es sowohl dem Gesetzgeber als auch den Verkehrsunternehmen egal. Die Mobilitätswende ist mehrheitlich nicht gewollt. Damit muss sich die Minderheit eben abfinden. So funktioniert die Demokratie nun mal.

    • Ich sehe nur eine Minderheit unter den Autofahrern die bereit ist die mehrheitlich gewollte Marktwirtschaft durch angemessene Preise für den Flächenverbrauch ihrer Fahrzeuge zu unterstützen.

    • Die Klimaschutzziele sind gesetzlich verankert und zwar aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das hat quasi Verfassungsrang. Dem gegenüber ist die Bild-Zeitung eben nicht relevant.

      • Wenn eine Mehrheit sich entscheidet, die gesetzlich verankerten Klimaschutzziele zu verändern, dann ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mal mehr das Papier wert, auf dem es geschrieben wurde.
        Gesetzgeber in DE ist der Deutsche Bundestag. Aufgrund der vorherrschenden Gewaltenteilung können Gesetze einer Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit unterzogen werden. Hat der Gesetzgeber einen Fehler gemacht, dann muss er das beanstandete Gesetz ändern. Die Klimaschutzziele sind Bestandteil von völkerrechtlichen Verträgen und haben deshalb den Verfassungsrang erhalten.

        Vielleicht sollte man sich erst mal schlaumachen, wie Gesetzgebung und Gewaltenteilung in DE funktioniert, bevor man vollmundig falsche Behauptungen aufstellt?

        Der Anteil von e-Scootern an der Mobilitätswende und der Anteil der Mobilitätswende am Klimaschutz wäre m.E. grundsätzlich zu überprüfen.

        • Deshalb wäre es eben umso wichtiger, dass wenigens der halbwegs vernünftige Teil der Leute auf E-Mobilität umsteigen und E-Scooter zum Pendeln in der Bahn mitnehmen darf.

          Der Zug ist eh abgefahren. In 10 Jahren gibt es nur noch E-Autos zu kaufen und dann werden die Leute auch welche kaufen. Und sich fragen, wie die Leute früher so dumm und ablehnend sein konnten.

  12. Ich bin 3 Jahre mit der Kombi Zug + e-scooter gependelt. Die Variante war schneller und entspannter als mit dem Auto. Aber nur wegen dem e-scooter.

    Ohne e-scooter wäre das Auto schneller…

    Selbst bei längerer Dauer würde ich das Auto gegenüber Zug und Bus/Bahn bevorzugen.

  13. Kommentator says:

    In Berlin ebenfalls ab dem 01.05. im ÖPNV untersagt.

  14. ab 1. mai Verboten in Fahrzeugen der BVG (U-Bahn, Bus, Straßenbahn)
    die S-Bahn Berlin wiederum hat damit ausdrücklich kein Problem. ein absoluter sinnloser witz. ein Flickenteppich innerhalb der Öffis der Hauptstadt. Da fässt man sich nur an den Kopf…
    Mal ein Beispiel wie kann schon unnötig Probleme bekommt: Man führt den e Scooter mit wenn man S-Bahn fährt. in Berlin fällt diese quasi immer mal wieder standardmäßig wegen XY aus…man muss nach Hause bzw ans Ziel aber darf ja nun nicht mehr mit dem e Scooter in die Straßenbahn, U-Bahn oder den Bus..tja was macht jsn dann, den Scooter anschließen und nach Feierabend zurück Pendeln? absolut realitätsfern.

  15. Dann gibt es halt demnächst vom TÜV geprüfte Scooter/EBikes mit ÖPVN ready Siegel. Natürlich alle 2 Jahre erneut zur Prüfung vorfahren. ^^

  16. Komischerweise dürfen ja E-Bikes mitgenommen werden, dabei werden diese nicht unbedingt geprüft. Jeder kann also auf den bekannten Marktplätzen ein E-Bike kaufen uns solange eine Beleuchtungs- und Bremsanlage sowie eine Klingel installiert ist nutzen. Ob es sich bei diesen Bikes um mit billigst Akkus ausgerüstete oder etwas besseres handelt ist dann egal.

    Kurz noch zu der These China-Schrott in den Kommentaren, welcher E-Scooter kommt denn nicht aus dem Land des Xi???
    Mal ganz ehrlich, ich kann das Wort China-Schrott nicht mehr hören. In China werden teils sehr hochwertige Artikel produziert. Wenn dann aus Geiz geht über alles, billigst Dinge geordert werden ist der Käufer/Händler schuld nicht der China-Mann

  17. Komischerweise dürfen ja E-Bikes mitgenommen werden, dabei werden diese nicht unbedingt geprüft. Jeder kann also auf den bekannten Marktplätzen ein E-Bike kaufen uns solange eine Beleuchtungs- und Bremsanlage sowie eine Klingel installiert ist nutzen. Ob es sich bei diesen Bikes um mit billigst Akkus ausgerüstete oder etwas besseres handelt ist dann egal.

    Kurz noch zu der These China-Schrott in den Kommentaren, welcher E-Scooter kommt denn nicht aus dem Land des Xi???
    Mal ganz ehrlich, ich kann das Wort China-Schrott nicht mehr hören. In China werden teils sehr hochwertige Artikel produziert. Wenn dann aus Geiz geht über alles, billigst Dinge geordert werden ist der Käufer/Händler schuld nicht der China-Mann

  18. Wird ja auch Zeit lieber TÜV, wieso wurde mal wieder zu lange gewartet? Wo ein E-Bike oder Pedelec hin kann, da kann auch ein zugelassener E-Scooter hin! PUNKT!

  19. Wird in Berlin so laufen wie mit dem Döner, Eis oder Suff. Alles verboten in den Beförderungsbestimmungen. Na und interessiert keinen. Was soll’s.

    • Hallo Jo, „in Berlin so laufen wie mit dem Döner, Eis oder Suff. Alles verboten in den Beförderungsbestimmungen. “ gut so – humindest beim Suff, auch lautes Musikhören oder Telefonieren. Gleichfalls Leute die stinken, weil Körperplege für sie ein Fremdwort ist, oder die meist lallend bettelnd mit irgendwelchen immer gleichem Mitleids-Geschwalle durch die bahn laufen. Von Schw*nzgesteuerten Männer, die Frauen wie Freiwild anstarren oder schlimmeres, ganz abgesehen: sie alle müssen raus aus dem ÖPNV. Wer eine Verkerhswende will, muß nicht nur den ÖPNV preisweert und von der Tarifstruktur her einfach (49-Euro-einheitsticket) machen, sondern mehr Bahnen und Busse auf die Straße bringen, mit Personal an und in Wartepunkten und Verkerhsmitteln und die Transportqualität dadurch verbessern, daß der Aufenthalt in den Verkehrsmitteln und Haltestellen für alle so angenehm wie möglich ist. Die von mir geschilderten Leute mit asozialem Verhalten gehören von der Mitnahme ausgeschlossen, denn sie stören die Aufenthaltsqualität in den Fahrzeugen mehr als es jedes Pedelik oder jeder Scooter in den dafür vorgesehenen Abstellflächen könnte. Meine erwachsene Schwester fährt genau aus solchen Gründen Auto und bringt meine jüngere Nichte mit dem Auto in die Schule … so lange sich Menschen aus solchen gründen für MIV statt ÖPNV entscheiden müssen wird es nie eine Verkerhswende geben. So wichtig kann Klimaschutz nicht sein – Menschenschutz, namentlich auch von Frauen und Mädchen geht immer vor. Hier ist das Auto eben auch Safe Space, ein Schutzraum eine Extension des eigenen Wohnzimmers, wo ich bestimme wer mit mir Raum und Atemluft teit.

  20. letzermo says:

    Postfaktischer Irrsinn. Wie viele mit Versicherungskennzeichen zugelassene E-Scooter haben denn bereits gebrannt?

    Da es nicht auf Zahlen beruht, müsste man konsequenterweise die Mitnahme aller Geräte mit Akkus gleicher Zellchemie (Li-Ionen mit NMC) verbieten, also:
    – E-Bikes
    – Laptops
    – Handys
    – drahtlose Kopfhörer
    – elektrische Rollstühle
    – Tablets
    – Smartwatches
    – E-book-reader
    – Powerbanks
    – Powerstations

    Dann wird es leer im ÖPNV.

    • Hallo letzermo, elektrische Rollstühle mit anderen, akku-betriebenen Geräten gleichzusetzen verbietet sich meiner Meinung nach. Selbst wenn von ihnen eine Brandgefahr ausgehen sollte müssen sie als medizinische Hilfsgeräte anders bewertet werden als Lifestyle-Geräte wie Kopfhörer oder Smartphones. Denn sie dienen dem Zweck behinderten Menschen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Das wäre in einer Güterabwägung und Risikobewertung für die Mitnahme im öffentlichen Raum bzw. hier dem ÖPNV zu berücksichtigen. Das wird in anderen Bereichen – Mitnahme von Assistenz- und Blindenführhunden – auch so gehandhabt: diese dürfen in Bereiche z. B. Arztpraxen mitgenommen werden wo Hunde sonst nicht erlaubt sind. Merke: niemand sitzt freiwillig in einem e-Rollstuhl – die Nutzung von Scooter, Pdedelik und co. ist dagegen für den Einzelnen verzichtbar .

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