Gravis kündigt Ende des Warenverkaufs zum 15. Juni 2024 an

Gravis hat bekannt gegeben, dass der Verkauf in seinen 37 Filialen und dem Online-Shop weitgehend bis zum 15. Juni 2024 eingestellt wird. Man erwartet, dass alle ausstehenden Arbeiten bis zum 30. Juni abgeschlossen sein werden. Die Schließung des Unternehmens, die bereits im März 2024 angekündigt wurde, ist nun mit einem festen Datum, dem 30. Juni 2024, bestätigt.

Alle Mitarbeiter wurden über das bevorstehende Ende ihres Arbeitsverhältnisses, das unter Berücksichtigung aller Kündigungsfristen frühestens am 30. Juni 2024 in Kraft treten wird, informiert. Vor der kommenden Veränderung einigten sich der Betriebsrat und die Arbeitgeberführung auf die wichtigsten Punkte eines Sozialplans, der dazu dient, den Mitarbeitern nach der Schließung des Betriebs bestmögliche Unterstützung zu bieten. Dieser Plan berücksichtigt relevante Faktoren wie die Betriebszugehörigkeit und mögliche Sozialzuschläge und sieht individuelle Abfindungen für jeden betroffenen Mitarbeiter vor.

Gravis bekräftigte in seiner Mitteilung zudem seine Verpflichtungen gegenüber den Endkunden und sichert die Erfüllung aller Garantieansprüche auch nach der Schließung zu. Weitere Informationen zu Themen wie Reparaturen, Hardwareschutz und Gewährleistungsansprüchen sind unter folgendem Link verfügbar.

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18 Kommentare

  1. Black Mac says:

    Vor der kommenden Veränderung einigten sich der Betriebsrat und die Arbeitgeberführung auf die wichtigsten Punkte eines Sozialplans, der dazu dient, den Mitarbeitern nach der Schließung des Betriebs bestmögliche Unterstützung zu bieten.

    Und ohne eine Einigung kommt es zu was? Zum Streik? Ich habe das deutsche Prinzip eines Betriebsrats bis heute nicht ganz verstanden – jedenfalls nicht in so kleine Unternehmen wie Gravis. Dass bei einem Riesen wie VW das Thema eine andere Rolle spielt, ist schon klar.

    • apfelfred says:

      Naja spreche hier nur von meinen Erfahrungen, aber bei meinem letzten Arbeitgeber konnte der Betriebsrat zwar die Schließung einiger Filialen und betriebsbedingten Kündigungen nicht verhindern, hat für alle Gekündigten aber eine sehr ordentliche Abfindung raushandeln können. Anders hätte die Geschäftsführung bestimmt nur das „nötigste“ gezahlt… Klar haben Betriebsräte nie das positive Ansehen unter Kollegen, sie können aber hilfreich sein m.M.

      • Warum haben Betriebsräte nicht das positive Ansehen? Ohne Betriebsräte hätten wir amerikanische Verhältnisse (at will employment).

        • apfelfred says:

          „Der sitzt doch nur im Betriebsrat, damit man ihn nicht kündigen kann“ so in die Richtung war das gemeint. Bin ja bei dir, bin eindeutig FÜR Betriebsräte.

    • Genau, die streiken dann für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze.
      Ist dann genau so sinnfrei wie das Bestreiken von Amazon-Lagern

    • Ich kläre dich gerne auf. Wenn es zu keiner Einigung kommt, wird die Schlichtung anrufen. Eine neutrale Person wird vom Arbeitsgericht bestimmt und der handelt die Schlichtung aus.
      Ich habe in meinem Lebenslauf 3 größere Personalmassnahmen erlebt.
      a) Insolvenz in einem mittelständischen Softwarehaus. (150 MA)
      Der Insolvenzverwalter hatte null Interesse an den Leuten. Als er äußerte, wie toll dies hier ist, weil es hier keineb Betriebsrat gibt, wurde noch versucht einen zu gründen – zu spät.
      b) Maschinenbauunternehmen (200 MA)
      Das Unternehmen wurde für den Verkauf aufgehübscht und 30% der Leute abgebaut. Die Art und Weise war so brachial, dass die verbliebenen MA anschließend einen BR gegründet haben, um dies künftig zu vermeiden.
      c) Zweigwerk einer größeren AG (100 MA)
      Das Zweigwerk wurde geschlossen. Das Unternehmen bot, weil es so großzügig war, 0,5 Monatsgehälter pro Jahr an. Der BR sah, das Angebot als nicht so großzügig an und ging in Verhandlungen über einen Sozialplan, der in einer Schlichtung endete. Ergebnis: 1 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
      Ich, für meinen Teil, schätze inzwischen einen Betriebsrat.

      • Kann den Kommentar von Bazi nur bestätigen.

        Selbst erlebt. Tochter unternehmen eines Westdeutschen Betriebs.
        Der hatte BR, aber selbiger nie Intention, das auch bei der Ostdeutsche Tochter einer eingeführt wird.
        Und leider bei uns auch keiner. Lag auch auch am sozialen Chef.

        Tja, dann wurde der Betriebs aus vermeintlich wirtschaftlichen Gründen geschlossen. ( der GF erfuhr von den Inhaber auch erst an dem Tag davon)
        Inkl. Vorbereitung Schlüsselstellen sofort frei stellen.
        Stabs mäßig abgewickelt
        Ohne BR= 0 Abfindung. Selbst die Überstunden wurden in frage gestellt..
        Und in dem Fall besonders ärgerlich, da Betriebs Übergang aus Ost betrieb. Zugehörigkeit von zum Teil 25-40 Jahre…

        Am Ende wurde mit Grundstück und allem sicher ein guter Jahres Umsatz „erlöst“..

        Daher kann ich nur zu BR raten.

      • Werner Wermann says:

        0,5 / pro Jahr ( zzgl Belehrung )ist das, was der Gesetzgeber vorsieht, wenn man im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Das wäre dann auch der einzige Fall, wo der Gesetzgeber überhaupt eine Abfindung vorsieht. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) §1a
        Es ging also vermutlich nicht um Großzügigkeit sondern nur darum einen etwaigen „Schaden“ zu minimieren.

    • Ohne Sozialplan müsste der AG wahrscheinlich mit allen Mitarbeitern individuelle Aufhebungsverträge ausarbeiten und wird vermutlich auch mehr einzelne Kündigungsschutzklagen bearbeiten müssen. Das verzögert die Abwicklung. Dabei besteht halt immer das Risiko, dass eine Kündigung für ungültig erklärt wird.

    • … sowas wie Arbeitsbedingungen (Datenschutz, Arbeitszeit, Arbeitsmittel, Arbeitsschutzmaßnahmen, gerechte Löhne/Eingruppierung in TL, gerechte Kündigungen, …) scheinen dich nicht zu interessieren. Ein Betriebsrat tut viel mehr als bei Insolvenz / Verkauf / Entlassung aktiv zu werden. Er vertritt (im besten Fall) aktiv die Interessen der Belegschaft und wird auch aus dieser gewählt. Dabei wird die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch den AG überprüft, verschiedene Dinge mit dem AG ausgehandelt, man ist Ansprechpartner für AN und ermöglicht so auch anonym Probleme an die GF heranzubringen (zB sensible Themen wie sexuelle Belästigung aber auch banales, was man aber ggfs. nicht unbedingt der GF direkt sagen will aus Angst vor Repressionen).

      Also wenn du dich weiterhin wunderst was BR machen, solltest du dich mal informieren. Ein BR ist immer ein Dorn im Auge der GF, bietet aber (wenn er seinen Job richtig macht) nur Vorteile für die AN. Ist mit die beste Erfindung im deutschen Arbeitsrecht.

  2. Das passiert Ladenketten, wenn sie – im Barzahler-Land Deutschland – nur noch Kartenzahlungen akzeptieren.

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