X verliert US-Gerichtsverfahren gegen CCDH

Ein US-Bundesrichter hat eine Klage von Elon Musks Unternehmen X gegen die Watchdog-Gruppe Center for Countering Digital Hate (CCDH), die sich mit Hassrede auf Social-Media-Plattformen befasst, abgewiesen. Die Klage zielte anscheinend darauf ab, die Gruppe für ihre kritischen Berichte über Hassrede auf der Plattform zu unterdrücken. Richter Charles Breyer schreibt bereits in der Einleitung klar und deutlich, was er von ihr hält: „Manchmal ist es unklar, was eine Klage antreibt, und nur durch das Lesen zwischen den Zeilen einer Beschwerde kann man versuchen, den wahren Zweck eines Klägers zu erahnen. Zu anderen Zeiten ist eine Beschwerde so unverhohlen und lautstark auf eine Sache ausgerichtet, dass ihr Zweck nicht verkannt werden kann. Dieser Fall repräsentiert den letzteren Umstand. Dieser Fall geht darum, die Beklagten für ihre Aussagen zu bestrafen.“

Die Berichte der CCDH hatten gezeigt, dass die Plattform unter Musks Führung bei der Bekämpfung von Hassrede schlechter abschneidet als zuvor. Insbesondere hat die CCDH darauf hingewiesen, dass X Konten von einer Vielzahl von Nazis, White Supremacists, Misogynisten und Verschwörungstheoretikern wieder zugelassen hat.

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8 Kommentare

  1. Wer definiert eigentlich, was Hass ist und was nicht? Das Problem sehe ich vor allem auch in Deutschland, wenn nicht geliebte Meinung gleich als Hass und Hetze definiert werden. Das Thema ist schwierig und wird auch gerne medienwirksam missbraucht!

    • Eigentlich ganz simpel: im Zweifel ein Gericht, viele Regeln werden erst im Laufe der Jahre so präzisiert – nennt sich Rechtsbildung.

    • Im Zweifel der Duden. 😉

      Aber hier hast du eine Definition von Hass:

      Hass ist eine intensive, oft lang anhaltende Emotion, die starke Abneigung und Antipathie gegenüber Personen, Gruppen oder Ideen umfasst. Diese Gefühlslage führt häufig zu Wünschen, den Hassobjekten Schaden zuzufügen.

      Die daraus resultierende Hassrede kann man so beschreiben:

      Hassrede umfasst Äußerungen, die darauf abzielen, Hass oder Diskriminierung gegenüber Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale wie Rasse, Religion, Ethnizität, Geschlecht, sexueller Orientierung oder anderer Identitätsfaktoren zu verbreiten oder zu fördern. Sie kann schwerwiegende soziale und individuelle Konsequenzen haben, indem sie zum einen die betroffenen Gruppen herabwürdigt und zum anderen gesellschaftliche Spannungen oder Konflikte verschärft.

    • Meiner Meinung nach die gesellschaftliche Grundstimmung. In einer friedlichen Gesellschaft geschieht dies manchmal mit Einbeziehung der Gerichte, manchmal mit gesundem Menschenverstand.
      Hass definiert sich wahrscheinlich auch noch anders, wenn man in Konfliktsituationen leben muss. Leider haben die Leute aus Palästina/Israel oder Russland/Ukraine grade nicht so viel Zeit hier im Forum darüber zu philosophieren.

  2. Die Freiheit des/der Einzelnen endet da, wo er /sie die Rechte des/der Anderen verletzt.
    z.B.: wenn ich das gendern vergesse, weil es sich mir nicht erschließt warum ich gendern soll (muss?)

    • Lass gut sein, Rainer. Sonst flennen hier wieder alle rum.
      Ich gendere auch nicht, aber akzeptiere es, wenn es andere für notwendig erachten. Jeder, wie er mag.

    • @Rainer, gendern ist ja keine Pflicht oder Vorschrift. Es ist eine Entscheidung.
      Nur wird das oft politisiert. Es geht nur darum möchte man versuchen alle Personen mit einzuschließen. Das muss nicht immer gendern sein.

      Ich arbeite bspw. bei der Bahn (bitte keinen Shitstorm, ich kann auch nichts dafür das die immer zu spät kommt), wenn ich Ansagen mache gendere ich zum Beispiel auch nicht. Jedoch sag ich auch nicht „meine Damen und Herren“ sondern was neutrales wie „Sehr geehrte Fahrgäste“ oder „sehr geehrte Reisende“
      Das schließt auch alle mit ein und mir tut es gar nicht weh. 😉

    • Bei ersten Punkt hast du recht. Beim zweiten hat es nichts mit dem Artikel zu tun.

      Hier geht es um (auch in den USA bzw. Bundestaaten und Counties) rechtswiedrige Äusserungen, Aufruf zur Gewalt, Tötung oder Unterdrückung und Beleidung und öffentliche Blosstellung.

      Das hat nichts mit der persönliche Einstellung zu Themen Gramatik zu tun. Das sind Strafftaten in den jeweiligen US-Bundestaaten bzw. Counties.

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