Unbegrenzt heißt unbegrenzt: Mobilfunkanbieter sollen bei Flatrates nicht drastisch drosseln

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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte vor dem Landgericht Potsdam gegen den Mobilfunkanbieter E-Plus geklagt und nun Recht bekommen. Streitpunkt war, dass E-Plus auch seine „unbeschränkten“ Daten-Flatrate nach Erreichen eines bestimmten Limits extrem gedrosselt hat. Dazu gibt es zwar Klauseln in den AGB, jene seien aber laut Gericht ungültig, da sie die vertraglich vereinbarten Leistungen einseitig einschränkten. Im Klartext heißt es, dass ein „unbegrenztes Datenvolumen“ nicht nachträglich ab Erreichen eines Limits massiv eingeschränkt werden dürfe, so das Landgericht Potsdam.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht und vermutlich dürfte sich E-Plus damit nicht zufrieden geben. Zumal ein derartiges Urteil als Grundlage für weitere Entscheidungen weitreichende Folgen haben könnte. Stein des Anstoßes war der Tarif „Allnet Flat Base All-In“. Jener versprach unbegrenztes Datenvolumen. Ab einer Überschreitung des Limits von 500 MByte im Monat sank die Geschwindigkeit aber von 21,6 Mbit auf 56 Kbit die Sekunde. Wie wir alle wissen, lässt sich selbst das WWW ab jener Verbindungsgeschwindigkeit nur noch sehr gemächlich nutzen. An Streaming-Dienste wie Spotfiy ist dabei längst nicht mehr zu denken.

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Entsprechend argumentierte auch die vzbz vor Gericht und fand die Zustimmung des Landgerichts Potsdam. Der Kunde werde durch E-Plus unangemessen benachteiligt. Die Klausel der AGB zur Drosselung sei daher unwirksam. Die Verwendung der Formulierung „Datenvolumen unbegrenzt“ suggeriere ein anderes Leistungsangebot als das, was der Kunde letzten Endes erhalte. Die extreme Drosselung mache den mobilen Internetzugang in heutiger Zeit nahezu sinnlos.

Unzulässig sei laut Landgericht Potsdam auch eine Klausel, laut welcher E-Plus sich vorbehalte die Leistung schon bei Vertragsschluss einseitig einzuschränken. Konkret ging es dann um die Einrichtung eines Anschlusses im Hinblick auf Auslandstelefonate und kostenpflichtige Servicenummern für einen Kunden, was E-Plus verweigerte. Der Kundenauftrag bleibe aber auch in jenen Bezügen gültig, gerade wenn Kunden über zwei Jahren vertraglich gebunden würden. In derlei Fällen müsse der Kunde die Möglichkeit haben über die vorgenommenen, einseitigen Einschränkungen rechtzeitig informiert zu werden, um den Vertragsschluss doch noch abbrechen zu können.

Ein Ende wird der Rechtsstreit an diesem Punkt aber sicherlich nicht haben. Es darf wohl damit gerechnet werden, dass E-Plus in die nächste Instanz geht.

Danke an Thomas!

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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29 Kommentare

  1. Es gibt keine Mehrzahl von AGB, warum schreiben immer viele AGB(s)?

  2. In Taiwan bucht man ein LTE Zugang für lau und hat eine Flatrate mit MaxSpeed. 20, 50, 100 Gig egal. Und dort teilen sich auch ein paar Leute ^^ die Funkzelle und trotzdem funzt es. Armes unterentwickeltes Deutschland.

  3. @Lars: Natürlich verschenken die das in Taiwan. In Deutschland hat der Staat mit den Lizenzen mächtig Geld eingenommen, dieses Geld kommt in den Steurpool und somit zum Wohl jedes Bürgers.

  4. Wolfgang Denda says:

    @TomHardi
    Der Kaufpreis wirkt beim Unternehmen erheblich steuermindernd, und klar, die Staatseinnahmen aus der Versteigerung nimmt man zur Reparatur von Brücken und Straßen?

  5. Es heißt AGB, nicht AGBs!!

  6. André Westphal says:

    @ Thomas Doch, die Tippgeber bekommen immer noch einen Dank – allerdings kam der Hinweis hier zu Caschy (auch wenn ich das Thema beackert habe) von mehreren Leuten und ich hatte es auch selbst schon im Kopf. Ich habe dich aber noch als Tippgeber reingepackt – und wir machen das generell auch weiterhin :-).

  7. In Deutschland sind diese „Flatrates“ eh zu teuer, aber mit dem Deutschen Michel kann man eben machen was man will. Der ist chronisch blöd. Wer glaubt das sich nun etwas ändert irrt sich.

  8. Zur Klarstellung:
    -Es geht um die Formulierung. Sonst nix. Solange niemand mehr die verfahrensgegenständliche Formulierung nutzt, ist alles wie früher. Am Ende bleibt Deutschland dank unserer reaktionären Führung eines der wenigen Länder auf der Welt, in dem sich die Kunden so am Nasenring durch die Manege ziehen lassen wie in Deutschland. Im Ausland wird man regelmäßig ausgelacht, wenn man von Drosselung und Datenvolumen spricht.
    -Die Formulierung ist längst nicht mehr aktuell. Heute ist das Wording anders. Der Fall ist uralt, bis man vor deutschen Zivilgerichten was schwarz auf weiß bekommt haben meine Kinder Kinder. Mittlerweile steht überall was von Volumen, aber das ändert nichts an der grundlegenden Missverständlichkeit der Klauseln. Wir wissen alle aus Erfahrung, was gemeint ist. Wenn wir diese Erfahrung außen vor lassen, dann könnte sich doch niemand unter diesen Formulierungen etwas vorstellen. Das ganze Konstrukt entspringt den kruden Köpfen von irgendwelchen Vertriebs und Marketingidioten, die sich immer neue Ideen einfallen lassen um uns zu schröpfen. Und wir lassen es mit uns machen.
    -Allgemeine Geschäftsbedingungen ist bereits plural.

  9. Bei AldiTalk über eplus kann ich auch mit Drosselung alle Services benutzen und es gibt kaum Einschränkungen. Ich werde jeden Monat nach ca. 5 Tagen gedrosselt. Obwohl man sehr günstig auf Highspeed zurück kann, nutze ich dies höchst selten. Beim O2 Vertrag sieht das schon ganz anders aus, da funktioniert fast nichts mehr. Bei Vodafone war dies nicht anders.

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