Streit um Videocodec H.265: Broadcom erwirkt in Deutschland einstweilige Verfügung gegen Netflix

Broadcom hat vorm Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Netflix erwirkt. Der Streaming-Anbieter verletze demnach Patente von Broadcom, die sich um den Videocodec H.265 (HEVC) drehen, der für 4K-Inhalte zum Einsatz kommt. Laut Broadcom werde es dank der einstweiligen Verfügung für Netflix untersagt, in Deutschland weiter UHD-Videostreaming auf Basis des Patents anzubieten.

Offen ist, wie Netflix nun konkret reagieren wird, denn die Auswirkungen könnten potenziell dramatisch sein – ohne HEVC müsste Netflix komplett auf aktuell weit weniger verbreitete Alternativen wie AV1 ausweichen. Damit würden aber dann 4K-Streams an einem Gros der derzeit verbreiteten Geräte nicht mehr funktionieren. Davon ganz zu schweigen, dass so ein Umschwung nicht über Nacht zu bewerkstelligen wäre.

Ursprünglich stammte das strittige Patent von Avago, was wiederum die ehemalige Halbleiterabteilung von Hewlett-Packard gewesen ist. Avago hat 2015 das „eigentliche“ Broadcom übernommen und sich daraufhin insgesamt zu Broadcom umbenannt. Trotz der einstweiligen Verfügung, die Broadcom erreichen konnte, dürfte da noch ein längerer Rechtsstreit folgen. So gibt es noch einige Fragen zur Relevanz des Broadcom-Patents für H.265, die in einem ausführlicheren Verfahren zu klären sein werden.

Netflix hat zu dem Urteil noch keine Stellungnahme abgegeben. Allerdings geht Broadcom auch in den USA und den Niederlanden wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen gegen Netflix vor.

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13 Kommentare

  1. > Damit würden aber dann 4K-Streams an einem Gros der derzeit verbreiteten Geräte nicht mehr funktionieren.

    H.264 kann doch auch 4K, kostet nur mehr Bandbreite.

  2. Naja wenn man Wiki bemüht „Im November 2021 gab Netflix bekannt, jetzt mit AV1 codierte Streams an SMART-TVs auszuliefern, sofern diese einen passenden AV1-Hardwaredecoder haben.[110]“ vom content her scheint das nicht so schwer für Netflix zu sein, interessanter wohl die Hardware decodierungs Möglichkeiten der aktuellen Player.

    • Die neusten Fernsehen und Handys können schon AV1, aber wirklich die neuesten.
      Mein Fernseher kann nicht mal h.265 🙂

  3. Tja, die Kundschaft wegen Account Sharing quälen, aber selber Rechte anderer verletzen. Hoffe die bekommen einen schönen Einlauf.

  4. Die eigentlichen -en sind die vom W3C die diese patentierten codecs nie und nimmer hätten standardisieren dürfen. Das trägt nämlich auch zur Browser-Monokultur bei und wir haben nur noch 1.5 Browser.

    • Das ist Schwachsinn, gerade im Internet spielt H.265 absolut keine Rolle. Da wird H.264 oder VP9 und AV1 genutzt. Firefox kann es grundsätzlich nicht, die anderen Browser auch nur, wenn sie es an die Hardware abgeben können. Ich schätze Mal, dann entfallen Lizenzkosten für die Browser, weil sie selbst ja nicht decodieren.

  5. Welche Patentrechte wurden verletzt? H265 ist ja dazu da um Streaming zu ermöglichen.

    • Keines. In Europa gibt es keine Softwarepatente. Schon 2005 wurde der Vorschlag zu computerimplementierten Erfindungen mit großer Mehrheit abgelehnt.
      Das deutsche Patentrecht ist fast identisch zum europäischem Recht.

      Das Problem ist eher finanzieller Natur. Gegen Gebühr wird fast alles an „Patenten“ eingetragen. Wiederum gegen Gebühr kann dann dagegen geklagt werden.
      Das Landgericht München prüft ja nicht ob das strittige „Patent“ gültig ist, sondern sieht nur das es da was gibt und urteilt in einer einstweiligen Verfügung.

      Das „Patent“ selbst ist sehr trivial. Es beschreibt eine einfache Technik zu Speicherung von Coding-Einheiten in Binärbäumen.

      Das dieses „Patent“ kaum bestand haben kann, liegt auf der Hand. Allerdings muss Netflix nun viel Zeit und Geld in die Hand nehmen um dieses „Patent“ für ungültig erklären zu lassen.
      Der Sinn hinter dem Patenttrolling liegt nun darin für die Antragsgegnerin einen Prozess so lang und so teuer wie möglich zu machen um eventuell einen Vergleich attraktiver zu machen.
      Netflix ist nun groß genug um das durchzuziehen, aber kleinere Firmen kann man damit durchaus kassieren.
      Letztendlich wird Broadcom dafür die Kosten übernehmen müssen, aber einen finanziellen Schaden haben sie bis dahin angerichtet und etlichen Anwälten ein gutes Einkommen beschert.

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