Landgericht Berlin untersagt LinkedIn die Mitteilung zur Browserfunktion „Do Not Track“

Bild: Bill Oxford / Unsplash

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Klage gegen das soziale Netzwerk LinkedIn eingereicht. Konkret geht es da um die Do-Not-Track-Funktion des Browsers. Dieses übermittelt den Wunsch, dass die Online-Aktivitäten nicht nachverfolgt und ausgewertet werden sollen.

LinkedIn gab auf der eigenen Webseite bekannt, dass man auf derartige Signale, entgegen dem Nutzerwillen, nicht reagiert. Entgegen der Nutzer würden personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse, zu Analyse- und Marketingzwecken ausgewertet werden und auch an Drittanbieter weitergegeben werden. Die vzbv ist der Ansicht, dass dies ein klares Signal an den Webseitenbetreiber ist. Dieser Auffassung schloss sich jetzt das Landgericht Berlin an, welches der Klage weitgehend stattgab.

LinkedIn darf auf seiner Webseite nicht mehr mitteilen, dass es auf „Do-Not-Track“-Signale nicht reagiert, mit denen Nutzer dem Tracking ihres Surfverhaltens per Browsereinstellung widersprechen. Dieser Hinweis würde suggerieren, dass ein solches Do-Not-Track-Signal keine Relevanz habe. Nutzer können aber auch über derartige automatisierte Verfahren ihr Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von persönlichen Daten ausüben. Ein solches Signal stelle, so das Landgericht, einen deutlichen und wirksamen Widerspruch dar, an den sich auch LinkedIn zu halten habe.

Das Gericht untersagte dem Unternehmen außerdem eine Voreinstellung (bei erstmaliger Anmeldung), nach der das Profil des Mitglieds auch auf anderen Webseiten und Anwendungen sichtbar ist. Auch ohne explizite Zustimmung war das Profil außerhalb des Netzwerks, beispielsweise auf Suchmaschinen, öffentlich sichtbar. Das Landgericht stellt klar, dass Nutzerprofile nicht automatisch durch das Anlegen öffentlich einsehbar sein dürfen.

Bereits im vergangenen Jahr hat das Landgericht Berlin erwirkt, dass LinkedIn keine E-Mail-Einladungen an Verbraucher außerhalb des Netzwerks senden darf, wenn keine Zustimmung zur Verwendung ihrer Mail-Adresse vorliegt.

Unter dem Strich:

Das Landgericht Berlin untersagt LinkedIn die Mitteilung zur Browserfunktion „Do Not Track“. Das Gericht verpflichtet LinkedIn jedoch nicht dazu, dem DNT-Signal Folge zu leisten.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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13 Kommentare

  1. und als nächstes bitte bei aktivem do not track automatisch auf den cookie banner verzichten. diese nötigung geht nur noch auf den sack.

    • Bis dahin kann man das kostenlose Consent-O-Matic Browser Plugin verwenden, das hat eine GDPR-Autofill Funktion und man spart sich meist das klicken weil es automatisiert geht.

      • nein. solche plugins sind nur ausflüchte für seitenbetreiber, die sich immer noch nicht an geltendes recht halten wollen. außerdem will ich mich nicht blind auf ein plugin verlassen, das im hintergrund für mich auf seiten rumklickt.

        1. jegliches tracking ist opt-in, d.h. ich muss diesem ausdrücklich zustimmen.
        2. das ablehnen aller „optionaler“ dienste muss genauso leicht erreichbar sein wie das zustimmen, d.h. neben einem „allen zustimmen“-button muss es auch einen „alles optionale ablehnen“ button geben. nur ein link zu den einstellungen reicht nicht aus.
        3. wenn ich beim aufruf der seite durch „do not track“ äußere, dass ich an keinem tracking interessiert bin, muss dies einem klick auf „alles optionale ablehnen“ gleichgestellt sein, d.h. jede drangsalierung mit weiteren rückfragen und weißtenicht ist ein klick zu viel.

    • Firefox wird das in eine der nächsten versionen einführen. Schau mal auf soeren-hentzschel.at

  2. LinkedIN geht mir mittlerweile genauso gehen den Strich, wie es schon Xing macht – immer mehr Werbung und selbst wenn man die einzelnen Werbungen sperrt, bekommt man die wieder angezeigt.

  3. Ich finde alles Richtung Datenschutz gut, aber das erklärt natürlich den Widerspruch:
    „… dass Nutzerprofile nicht automatisch durch das Anlegen öffentlich einsehbar sein dürfen.“

    LinkedIn ist eben ein erstmal geschlossenes Netzwerk, wo man nicht Mitglied sein muss. Wenn die Datenschutz/Werbung ablehnen, dann gilt, dass man da nicht Mitglied sein muss.

    Allerdings muss man berücksichtigen, dass LinkedIn quasi eine Monopolstellung hat (außer dem deutschen Xing fällt mir da spontan keine Konkurrenz ein), so dass wegen Marktbeherrschung extra Einschränkungen zulässig sein könnten.

    • Xing war mal Konkurrenz, jetzt ist es nur noch Jobsuche. Sie erwarten, dass Du einen neuen Job suchst. Alle anderen Funktionen sind gelöscht. Ist überflüssig.
      Zu LinkedIn – deren penetrante Werbung nervt. Wirklicher Inhalt geht darin unter. Denen gehört m.E. noch viel mehr eins auf Finger gegeben, dass sie sich an den Aussagen ihrer Mitglieder orientieren. Aber das gehört nicht zum Geschäftsmodell von Microsoft – und denen gehört LinkedIn.

      • Das mit LinkedIn und Microsoft wusste ich und habe auch deshalb mein nie wirklich benutztes Konto schon vor Jahren gelöscht.

        Aber das mit Xing … Ist auch deshalb schlecht, weil ich von der Umstellung auf Arbeitssuche noch nie gehört habe. Die machen also auch damit einen schlechten Job …

  4. Also ein Landgericht in Berlin will jetzt einem internationalen Unternehmen in den USA sagen was die zu machen haben?
    die deutsche Justiz scheint genauso Größenwahn verfallen zu sein wie die Politik.
    wir reden hier immer noch von einem internationalen Unternehmen. die do not track Funktion ist von vornherein als freiwillige Maßnahme vorgesehen gewesen, und ein Unternehmen kann sich halt dagegen entscheiden, es wird ja offen kommuniziert, will man es nicht nutzen, kann man ja auf LinkedIn verzichten ‍♂️

    • falsch. das mitsenden von „do not track“ ist eine ausdrückliche willensbekundung. tracking ist jedoch nur per ausdrücklichem opt-in gestattet, weshalb linkedin nur übrig bleibt, den wunsch folge zu leisten oder dem besucher der seite zu verweisen.

    • Man darf das nicht unterschätzen, LinkedIn hat einen Sitz in der EU.
      Das Landgericht Hamburg könnte noch so viel mehr …

      • Du meinst sicher das Landgericht Berlin.
        Zumindest der Bundes-Datenschutzbesuftragte könnte n richtig fettes Bußgeld verhängen bei derart offenen Kommunizieren von „Eure Gesetze gehen uns am Arsch vorbei“. Das sollte auch passieren, gerade im Hinblick auf die DSGVO und der Tatsache, dass das Unternehmen einen Sitz in der EU hat und und damit auch der europäischen und deutschen Rechtsprechung unterliegt.

    • Falsch. Dieses internationale Unternehmen unterliegt der DSGVO und der europäischen/deutschen Rechtsprechung.
      Wenn ich schon per Browser signalisieren, dass ich kein Tracking will, hat sich das Unternehmen daran zu halten oder muss sich aus Europa zurück ziehen.
      Richtig, es wird offen kommuniziert, dass ihnen europäische und deutsche Gesetze am Arsch vorbei gehen.
      Das Argument, man muss LinkedIn nicht nutzen, zieht nicht. Damit wird die DSGVO ad Absurdum geführt.

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