EU-Kommission will sich das Geschäftsgebaren von Influencern genauer ansehen

Die EU-Kommission will sich die Geschäftspraktiken von Influencern genauer ansehen. So sei das Influencer-Marketing in der digitalen Wirtschaft mittlerweile ein Bereich, der wohl 2023 auf einen internationalen Umsatz von satten 19,98 Mrd. Euro kommen werde. Gemeinsam mit Experten des Consumer Protection Cooperation Networks will man zahlreiche Online-Posts prüfen, die möglicherweise Kunden in die Irre führen.

So gelten Influencer, die regelmäßig kommerziellen Aktivitäten nachgehen, etwa durch Abkommen mit Marken und die Bewerbung von Produkten, unter EU-Gesetz als Unternehmer. Sie müssen zudem klar Werbepartnerschaften benennen. Um auch Influencern mehr Informationen an die Hand zu geben, hat man zudem heute den neuen „Influencer Legal Hub“ eröffnet. Dort stehen Einblicke in die relevanten EU-Gesetze und Hilfestellungen zur Verfügung.

So vertrauen gerade Kinder und Jugendliche oft den Empfehlungen von Influencern. Letztere machen aber nicht immer klar genug, ob sie private Tipps abgeben oder gekaufte Werbebotschaften verbreiten. Dabei unterstellt die EU-Kommission nicht allen Influencern grundsätzlich schlechte Absichten. Oft sei es Unwissenheit, die zu Fehlern führe. Deswegen wolle man mit dem „Influencer Legal Hub“ aufklären.

Meine Meinung: Ich denke, die meisten Influencer wissen ziemlich genau, was sie tun und kalkulieren knallhart, wie sie aus ihren Followern und Partnerschaften das meiste Geld ziehen können. Viele auf deutsche Zielgruppen ausgerichtete Influencer sitzen ja auch ganz bewusst im Nicht-EU-Ausland, um möglichen, rechtlichen Querelen aus dem Weg zu gehen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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19 Kommentare

  1. Ausgerechnet die EU-Kommission, die per Microtargeting irreführende Werbung auf Twitter/X geschaltet hat, um in Ländern, die gegen die geplante Chatkontrolle sind, für Stimmung zu sorgen, will die Werbung von Influencern genauer kontrollieren? Genau mein Humor. 🙂

    • aber aus genauso diesen Gründen muss man dann ja influenzer mit Reichweite regulieren, und wenn es nebenbei auch noch nach Geld riecht in den Topf greifen.

    • „Was die Guten dürfen, dürfen die Bösen noch lange nicht.“

  2. Also wenn ich ein Produkt von einem Händler kostenlos zum bewerben bekomme, markiere ich meinen Beitrag als (AD) und oder als Werbung wegen Markennennung. Muss doch reichen. Ich verdiene ja nix daran. Generiere und ein wenig Reichweite dadurch.

    • Du hast doch schon verdient daran – das Produkt gratis erhalten.

    • Wenn Deine Zeit so billig ist, dass Du Dich lediglich mit einem kostenlosen Produkt zufrieden bist, dann bist Du vermutlich zu unbedeutend. Oder Du verdienst mit Werbeeinnahmen und die Produkte, die Du bewirbst, sind lediglich die Möhre, die Du vor Deiner Targetgroup hältst.

      „Richtige“ Influencer verdienen am Verkauf der Produkte mit. Und nicht wenig.

    • Also hinterziehst du Steuern, schön zu wissen.

  3. „Letztere machen aber nicht immer klar genug, ob sie private Tipps abgeben oder gekaufte Werbebotschaften verbreiten.“

    … ist das bei Verkäufern/Vertretern nicht schon immer so? Wenn ich einen Versicherungsmakler frage, oder einen Staubsaugervertreter, muss ich diesen Aussagen doch auch erstmal vertrauen?

    Aus „Verkäufer“ wurde Influencer, sonst ändert sich für mich nichts. Die Masse der Influencer macht wohl den Unterschied.

    Bin auch der Meinung, dass sowohl Verkäufer als auch Influencer genau wissen was sie tun und was sie tun müssen, sie verdienen schließlich ihr Geld damit.

  4. Zu „…sitzen ja auch ganz bewusst im Nicht-EU-Ausland, um möglichen, rechtlichen Querelen…“:
    Dann wäre es konsequent, wenn nicht der Quell- sondern der Zielort entscheidend für die rechtlichen Rahmenbedingungen sind.
    Heißt: man darf nur z.B. Informationen an Ziele in der EU aussenden, wenn man sich deren rechtliche Bedingungen hält.
    Hält man sich nicht dran, wird geblockt.

    • Weil Geoblocking auch so gut funktioniert im Internet.
      Und natürlich will jeder digitale Grenzen und zurück in die Zeit vor dem Internet?

      Influenza sind Unternehmer wie alle anderen auch. Sie sind halt nur nicht beachtet worden, da das Internet Neuland ist.
      Nun ist es halt aufgefallen, bzw. es wird genug Geld umgesetzt um relevanten Einfluss zu haben.
      Insofern macht die EU das richtig.
      Es gab und gibt genug Influenza die ihre Reichweite nutzen um gezielt Jugendliche anzusprechen um ihre überteuerten Lifestyle Produkte zu verkaufen.

      Influenza wollen Geld mit ihrer Reichweite verdienen. Also müssen sie sich an die normalen Geschäftsregeln halten.
      Selbst kleine Hobby Streamer wie ich müssen ein Geschäft anmelden und eine Einkommenssteuererklärung abgeben, weil durch Subs und Bits ein paar Euro reinkommen können. Selbst ein Impressum ist Pflicht. Die Regeln und Gesetze gelten halt für alle.

      • Es ist nun mal so, wenn man ein Geschäft mit Gewinnabsicht betreibt, dann muss man ein Gewerbe anmelden und den Gewinn versteuern. Im Gegenzug kann man ja auch die möglichen Verluste in Abzug bringen. Alte Kaufmannsweisheit, „Ist der Handel noch so klein, bringt er mehr als Arbeit ein.“ Im günstigsten Fall sieht das Finanzamt nach ca. 5 Jahren die Gewinnabsicht nicht, deklariert die Tätigkeit als Hobby und es kommt zur Zwangsabmeldung des Gewerbes. Das ist dann zwar kein Freibrief, dass man zukünftige Gewinne nicht versteuern muss und nicht erneut ein Gewerbe anmelden muss. Aber immerhin kann man auf die Entscheidung hinweisen.

        Ja, Influencer sind lang unter dem Radar geflogen, weil sie eben im Neuland unterwegs waren. Jetzt ist die EU-Kommission aufgewacht und die EUrokraten haben was zu tun. Vielleicht kann man ja eine neue Behörde aus dem Boden stampfen?

        • Sorry, es muss selbstverständlich heißen, „die tatsächlichen Verluste in Abzug bringen.“
          Mögliche, nicht nachgewiesene und belegte Verluste wird kein Finanzamt dieser Welt anerkennen.

          • Es kommt auf die Höhe der Verluste an. Dann wird den Beamten derart schwindlig, das sie sich an die Rückerstattung nicht erinnern können. 😉

      • FWIW: Da „Influenza“ bereits mit „Grippe“ fest vorbelegt ist taugt es nicht einmal als witzig/cool gemeinte Verballhornung von „Influenzer“, es ist einfach nur irreführend bzw. lässt an der Kompetenz des Verwenders zweifeln.

        • FWIW: Vielleicht bist du ja der Einzige der sich darüber wundert?

          Ich find’s lustig Influencer mit Influenza zu bezeichnen. Vielleicht ist ja auch der Plural gemeint?
          – der Influencer, die Influencerin (Singular)
          – die Influenca (Plural)
          Was dann zwar auch falsch wäre, aber durchaus dem Bildungsstand entsprechen könnte?

          • Wenn ich mich recht erinnere sollten wir uns um des Friedens im Kommentarbereich willen gegenseitig ignorieren (Aufforderung der Spielleitung).
            Es wäre gut, wenn auch Sie sich daran hielten.

          • Oder es ist bewusst der Infuencer mit der Influenza gleichgesetzt worden. Symptome und Auswirkungen sind durchaus ähnlich.
            Beides ist nicht wirklich gesund. Im Falle des erstgenannten auch für beide Personengruppen.

  5. Es geht immer nur um Influencer, die professionell Geld verdienen. Ich wünsche mir mal genauere Infos und Richtlinien für kleine Hobbycontentceator die einfach nur nen ko-if Link ins Profil packen wollen.

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