EU-Kommission verhängt hohe Geldbuße gegen Apple

Apple Store

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Apple wurde von der Europäischen Kommission mit einer Geldstrafe von über 1,8 Milliarden Euro belegt, da das Unternehmen laut Ansicht der Wettbewerbshüter seine dominante Marktposition bei der Distribution von Musikstreaming-Apps über seinen App Store an iPhone- und iPad-Nutzer missbraucht hat. Apple hat App-Entwicklern Restriktionen auferlegt, welche es ihnen erschwerten, iOS-Nutzer über kostengünstigere Musikabonnementoptionen zu informieren, die sie außerhalb der App erwerben könnten. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht dar.

Die Ergebnisse der Kommissionsuntersuchung zeigten, dass Apple in der Vergangenheit Entwicklern von Musikstreaming-Apps die vollständige Aufklärung gegenüber iOS-Nutzern über günstigere Musikabonnementalternativen, welche jenseits der App bestehen, sowie Ratschläge zum Abonnement dieser Angebote untersagt hat. Die dazugehörigen Regelungen untersagen den App-Entwicklern unter anderem folgende Punkte:

  • Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preise von Abonnements, die außerhalb der App im Internet verfügbar sind
  • Information der iOS-Nutzer in den Apps der Entwickler über die Preisunterschiede zwischen In-App-Abonnements (die über den „In-App“-Kaufmechanismus von Apple abgeschlossen werden) und anderswo abgeschlossenen Abonnements
  • Einbau von Links in ihre Apps, die iOS-Nutzer zur Website des jeweiligen App-Entwicklers führen, auf der alternative Abonnements angeboten werden. App-Entwickler konnten sich auch nicht an eigene, neu geworbene Nutzer wenden (z. B. per E-Mail), um sie nach Einrichtung des Nutzerkontos über Preisalternativen zu informieren.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der Gesamtbetrag der Geldbuße von rund 1,8 Mrd. EUR in einem angemessenen Verhältnis zu den weltweiten Einnahmen von Apple steht und zu Abschreckungszwecken erforderlich ist. Personen und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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18 Kommentare

  1. Die Meldung dazu in Apples Newsroom ist auch ganz saftig. Ich habe glaube ich noch nie so direkte Kritik seitens Apple an die EU und Spotify gelesen.

  2. Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen dieses Urteil.
    Nach dem gleichen Prinzip müsste VW mich beim Autokauf darauf hinweisen, dass der Ford bei der Konkurrenz nebenan, billiger ist und weniger verbraucht.

    • Wieso müsste?

      Um dein Beispiel auf den Artikel zu übertragen:
      Solange es dem VW-Händler nicht auch explizit von VW untersagt wird, kann er das doch machen. Muss es aber nicht.

  3. Finde ich schon etwas schräg. Autovermieter informieren ja auch nicht, das es bei dem Mitbewerbern das gleiche Auto billiger gibt. Wer vorher nicht Preise vergleicht und sich informiert ist doch selbst Schuld.

    Die Eu-Kraten sprechen ihren Bürger:innen jegliches selbständiges Denken ab. Das macht mir mehr Angst, als das Apple nun die Nutzer:innen mit der Nase draufstupsen muss, dass es wo anders das gleiche billiger gibt.

    • Dein Vergleich kommt mir ein wenig schräg vor. Das Problem liegt ja darin, dass Apple gleichzeitig Plattformanbieter und Dienstanbieter ist. Es entsteht bei den Musikapps der Eindruck sie seien teurer als sie es eigentlich sind. Wenn ich mein Tidal Abo über die iOS-App gekauft hätte, dann müsste ich 30% Applesteuer draufzahlen. Apple Music kostet aber überall gleich viel und kommt auch immer ganz bei Apple an. Du hast ja als Anbieter noch nicht mal die Möglichkeit in der App auf alternative Zahlungsmethoden hinzuweisen (sic!).

      In deinem Vergleich würde eine Maut auf hinführenden Straßen zu den Autovermietungen erhoben werden, außer bei einem Anbieter, der auch das Straßennetz besitzt.

      Ich finde schon, dass Plattformanbieter auch zu einem fairen Markt verpflichtet sein sollen, nur dann funktioniert der freie Markt auch verlässlich. Selbstständiges Denken wird hier niemandem abgesprochen, es werden Grundlagen erhalten, eine faire Entscheidung treffen zu können.

      • BeziehungsweiseRevolution says:

        die vergleich übersehen vor allem ein imho relevantes detail. spotify, tidal, deezer…könnten ihre abos auf der apple-plattform auch für den gleichen preis wie außerhalb anbieten. es geht hier nicht nur um den preis, sondern um das explizite gatekeeping von apple und demgegenüber dem anspruch der streaminganbieter immer den gleichen preis UND den gleichen umsatz zu machen

        • Okay, so ist es präziser.
          Letztendlich ist der Wettbewerbsnachteil aber ähnlich. Ob ich jetzt höhere Preise im Vergleich zur Konkurrenz, dadurch weniger Kunden bekomme, oder oder direkt weniger Umsatz bekomme.

  4. Man kann Apple sicher vieles vorwerfen, und das sage ich als Vorwiegend-Apple-Nutzer seit 2006. Aber ausgerechnet die Geschichte mit Musikstreaming, und dann diese Höhe der Geldstrafe? Spotify ist doch bereits Nummer 1,

    Apple-Musik nutze ich gerne, nur dort ist die Musik m. M. n. „original“, und Apple hat m. M. n. großes geleistet, als es digitale Musik mit iTunes überhaupt erst erwerb- und nutzbar gemacht hat, MP3 durch MP4 ersetzt hat, und sich um die Abschaffung von DRM verdient gemacht hat,

    Diese ausartende Regulierungs- und Bestrafungsmentalität gerade der EU empfinde ich langsam als beängstigend.

    • Das sehe ich auch so! Mittlerweile ist diese regierende Behörde unaufhaltsam geworden. Ich bin bei Apple weil ich außer der Hardware auch die Software von Apple bekomme inklusive der Dienste. Ich mag es generell nicht Apps zu installieren und die mit Daten zu füttern. Was hat die EU dagegen es kaputt zu machen und mich zu zwingen aktiv im AppStore nach Anbietern suchen zu müssen wenn ich es direkt vorinstalliert habe. Dann hat Google und Apple auch nicht das Recht die Nachrichten App vor zu installieren. Gibt ja Alternativen (die Schaden anrichten) die dadurch untergehen aber wer Ursula bei sich einstellt nach dem man in Deutschland so abgeschmiert ist dem kann man nicht trauen.

      • Naja, aber nichts in dem Beitrag erwähntem spricht gegen eure Bedenken. Was stört es denn dich, wenn andere Musik-Apps mehr Freiheit in ihrer Zahlungsmethode haben?

        Von Vorinstallierung wird nicht geredet und das ist, meiner Meinung nach, auch weniger gewichtig als Abos.

        • Was da spricht:
          – Die Apps haben ja mehr Zahlungsfreiheit (Spotify und Netflix z. B. kann und sollte man direkt bei denen bezahlen), Apple verhindert nur die Werbung dafür bei denen die so etwas nicht wissen.
          – Die Höhe der Strafe von 1.800.000.000 EUR.

          • Zwei Punkte, auch in den Apps darf man nicht ein Abo außerhalb von Apple Pay anbieten oder ein Link anzeigen (soweit ich weis). Außerdem warum sollte es verboten sein in der Beschreibung den Preis auf seiner Homepage zu nennen?

            Die Höhe der Strafe ist diskutabel, aber im Fall von einer der reichsten Firmen der Welt sollte der eben schon so gewählt sein, dass er auch wirklich spürbar ist. Sonst ist die Strafe ja sinnlos und wirkt nicht auch präventiv. (Es sind 1,8% vom gesamten Gewinn 2023)

        • Naja es ist doch jetzt schon so, dass man die Freiheit hat irgendwo ein Abo abzuschließen und dies dann in einer iOS App zu nutzen!!

          Außerdem man stelle sich vor MM macht eine Promotion Aktion für Siemens Waschmaschinen und der Siemensmitarbeiter erklärt mitten im MM Markt, dass es die WA x907qz bei Siemens direkt billiger gibt als im MM. Er würde keine Stunde im MM stehen!!

          Also ich als Unternehmer würde auch niemand in meinem Laden stehen haben wollen, dessen Produkte ich verkaufe und der dann „Werbung“ in eigener Sache macht!!

          Hier schießt man echt mit Kanonen auf Spatzen. Naja solange im EU-Parlament Politiker:innen sitzen die in ihren Ländern gescheitert sind und/oder politisch verbrannt sind kann das ja nix werden.

          Sei wie es sei, aber dann muss man auch die „Kleineren“ konsequenterweise bestrafen. Allein schon, dass die EU festlegt wer nu ein Gatekeeper ist und wer nicht.

          Irgendwann haben wir EU = DDR 2.0 = China.

          Ich finde jede Person jede Firma hat ein Hausrecht und wem das nicht passt bleibt halt weg!!

          • Hallo Celli „Allein schon, dass die EU festlegt wer nu ein Gatekeeper ist und wer nicht.“ – noch schlimmer: die EU – Komission
            – formuliert die Gesetze
            – überprüft deren einhaltung
            – stellt fest wer (ihrer Meinung nach( die Regeln nicht einhält
            – legt eine Strafe fest
            – und vollzieht diese.
            sie ist also
            Gesetzgeber
            – Ermittlungs-/Strafverfolgungsbehörde
            – anklagebehörde
            -Richter
            – vollstrecker
            alles in Personalunion. Gewaltenteilung? So eine Strafe dürfte nur durch ein unabhängiges Gericht festgesetzt werden, die EU-Komission solltte nur das Recht haben einen Strafantrag zu stellen, Ermittlung des Sachverhalt , Klageerhebung, Prozess und schließlich Urteil sollten wie in jedem anständigen Rechssystem von jeweils unabhängigen und nicht an politische Weisungen gebundenen Instanzen erfolgen Dein Vergleich mit China – „DDR“ oder anderen Diktaturen ist also – zumindest wenn man die mangelnde Gewaltenteilung betrachtet – gar nicht so unbegründet.

  5. Die Stellungnahme von Apple ist lachhaft. Jeder Entwickler zahlt jedes Jahr 99 €, um die Technik, zu nutzen, die man nutzen muss, um eine App für iOS zu entwickeln. Auch Spotify wird diese zahlen müssen. Die Zahl der Downloads im Store kommt doch nur deshalb zustande, weil Spotify und alle anderen Entwickler die App ausschließlich über den Store vertreiben müssen, weil dieser ja so sicher prüft. Nun aus Erfahrung kann ich sagen, dass diese manuelle Prüfung weniger Wert ist als die halb-automatische bei Android. Apple-Mitarbeiter sind dazu angehalten zu prüfen, ob die App dem Design von Apple entspricht und ob irgendwo Geld an Apple vorbei geführt wird. Es ist bspw. untersagt ein Android-Logo einzublenden. YouTube-Kanäle darf man nicht einbinden, weil darüber Videos gesucht werden können, die Gewalt oder pornographische Inhalte beinhalten. Jede Store-Prüfung ist wie der Türsteher vor der Discothek. Manchmal geht es direkt dadurch, manchmal dauert es ewig mit einer fadenscheinigen Begründung. Genau deshalb gibt es mittlerweile genügend Möglichkeiten des Nachladens von Inhalten und damit ist die App-Store-Prüfung kein bisschen sicherer.

    Der Erfolg von Spotify hat nichts mit dem Store zu tun, den sie nutzen müssen. Hätte man die App einfach auf der Webseite von Spotify runterladen können, wären sie mindestens genauso gewachsen. Apple hat laut einem Bericht 36.974.015 Entwicklerkonten. Jeder zahlt 99 €. Das sind 3,7 Milliarden Euro jedes ist das doppelte der EU-Klage und wird jedes Jahr eingezogen, um die Technik zu lizenzieren, die man nutzt. Selbst wenn es nur ein Bruchteil davon wäre, wäre das genug, um dieses Nebenprodukt zu finanzieren. Zumal die meisten Entwickler auch Apple-Hardware verwenden müssen, um die App (dediziert) zu entwickeln.

    Nur weil Spotify erfolgreich und Apple neidisch ist, muss man nicht die Endnutzer geißeln. Im Umkehrschluss sollte aber auch die EU die Marktstellung Spotify’s berücksichtigen, um den Künstlern mehr Einnahmen zu ermöglichen, denn die sind alleinig verantwortlich für den Erfolg des Unternehmens.

    • Lustig, auch wenn du das Gegenteil erzielen willst, bekräftigen deine Argumente Apples Sicht auf die Lage.
      – jeder Entwickler zahlt die Kosten – nicht für die Technik (die muss gesondert angeschafft werden). Du bezahlst die Software-IDE, mit Dokumentation, Support und dem Release-Prozess deiner Anwendung
      – Gatekeeper greift bei jeder Anwendung, nicht nur bei Spotify
      – Richtlinien für Design und entsprechende Verbotene Logos oder einbetten von Inhalten greifen für alle, nicht nur für Spotify
      – Apple beugt sich fasst jeder EU-Richtlinie und akzeptiert die Marktführung von Spotify

      Ich sehe keine einzige Benachteiligung die nur gegen Spotify schießt und eine solche Strafe rechtfertigt?

      Persönliches Empfinden/Abneigung/etc. mal außen vor …

    • Die Rechnung mit den Entwicklerkonten musst du aber noch mal neu machen. Ich habe mir auch mal ein Entwicklerkonto angelegt, weil ich für eine bestimmte Anwendung Xcode brauchte, kostet nix, nada, null Euro! Bezahlen muss man erst, wenn man die App über den Appstore vertreiben will.

  6. Das Urteil der EU wirkt auf mich wie aus dem Bürokraten-Elfenbeinturm.

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