Erstes E-Rezept für Privatversicherte eingelöst

Liest man sich die Geschichten zum E-Rezept so durch, dann klingt alles immer irgendwie simpel. In einem Gespräch mit meinem technisch versierten Arzt erfuhr ich neulich erst, dass es gar nicht so eitel Sonnenschein ist, wie immer erzählt wird. Gerade Privatversicherte waren ja bis jetzt außen vor beim E-Rezept. Doch nun gibt es eine Erfolgsmeldung. Gestern (20.09.2023) wurde erstmalig ein E-Rezept für einen Privatversicherten der „Allianz Private Krankenversicherung“ ausgestellt und erfolgreich eingelöst. Privatpatienten werden das E-Rezept schrittweise nutzen können.

Privatversicherte haben im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Identifikation in der Praxis. Dennoch müssen sie ihre Krankenversichertennummer einmalig an die (Zahn-)Arztpraxis übermitteln, um digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen zu können. Hierfür wird der Online-Check-in verwendet. Der Online-Check-in ist ein Smartphone-Verfahren, das es (Zahn-)Arztpraxen ermöglicht, nach erfolgreichem Login über die GesundheitsID die Krankenversichertennummer und andere Stammdaten des Privatversicherten zu empfangen. Privatversicherte können den Online-Check-in über eine App ihrer Krankenversicherung nutzen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. Ich wäre schon froh, wenn ich mein Zahnarzt Bonusheft digital führen könnte.
    Jeder Arzt den ich als Kassenpatient gefragt habe, hat nur abgewunken beim Thema eRezept. Einfach traurig.

    • Das ist auch die Realität bei uns, die meisten Ärzten haben nicht mal die notwendigen Geräte und die die Geräte haben, nutzen die nicht, weil der Aufwand eines eRezeptes zu hoch ist oder die Geräte/Software nicht ordentlich funktioniert
      ( kamm bei ner Umfrage des Kreise bei den Ärzten raus )

    • Das Bonusheft gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Mein Zahnarzt sagt, dass die Einträge nun digital an die Krankenkasse übermittelt werden. Allerdings gehe ich davon aus, dass die alten Einträge weiterhin nachgewiesen werden müssen und hebe des Heft daher noch 10 Jahre auf.

    • Puh the Muckel says:

      Da weiss man wenigstens wo man dran ist… Mir hat letztens eine Arzthelferin erzählt, dass die Praxis jetzt auf eRezept umgestellt hat und nichts anderes mehr ausstellt. Allerdings ist man da der Meinung das eRezept ausschließlich „digitales Rezept auf der eGK“ bedeutet. Ergo ist es dort auch nicht mehr möglich sich Rezepte z.B. per Post zuschicken zu lassen… Hier liegt das Problem ausnahmsweise mal nicht in der Technik.

      • Puh the Muckel says:

        Also… bevor Missverständnisse aufkommen: Natürlich will ich keine eRezepte per Post haben 😉
        Die Praxis besteht drauf, dass man mit seiner eGK vorbeikommt um sich ein eRezept abzuholen. Alles andere O-Ton: „geht nicht“. Unabhängig davon, ob die Karte im entspr. Quartal schon mal eingelesen wurde oder nicht.

  2. Wird auch Zeit… als chronisch Kranker ist diese Rezept-Zettelwirtschaft mit der PKV wirklich unerträglich.

    • Ich weiss ja nicht wie es bei Deiner Versicherung ist, aber bei meiner scanne in der App meiner Versicherung das Rezept bzw. die Rechnung ein und gut ist. Da ist nichts mit Zettelwirtschaft.

      • Dirk der allerechte says:

        Kalle merkst du selber oder? Zum einscannen benötigst du aber ? richtig! das Rezept und das will Erik nicht mehr ich verstehe das, warum ist es nicht möglich in Deutschland alles voll elektronisch zu machen

        • Das ist doch keine Zettelwirtschaft. Das einmalige einscannen ist doch kein grosser Aufwand. Die Rechnung vom Arzt, die mit der Post kommt, musst Du ja eh weiterhin selber bezahlen und ablegen bzw, scannen. Das soll dann die Innovation sein, ein eRezept, über die so viele Jahre gestritten wurde?

      • Naja, Rezept abholen, Rezept an Online-Apo schicken, warten bis es zurück geschickt wird, per App fotografieren & einreichen, min. so lange aufbewahren bis bezahlt wurde. Das alles würde nun wegfallen…

  3. Als „Privatpatient“ bin ich Empfänger der Rechnung und keine Krankenversicherung. Ob ich eine Versicherung habe an die ich etwas weiterleite oder alles selber bezahle, ist dem Arzt als auch dem Apotheker letztendlich egal, da ich es bezahle. Wo ist da ein Vorteil des eRezepts?

    • Weil du dann keine Zettel mehr in die Hand kriegst?

    • Ich vermute mal, dass z.B. Folgerezepte nicht mehr beleghaft beim Arzt abgeholt werden müssen, sondern dass der Arzt den QR-Code direkt in Deine App übertragen kann. Damit kannst Du dann zur Apotheke gehen und Dein Arzneimittel abholen. Damit sparst Du dann den Weg zum Arzt und eventuelle Wartezeiten.

      • Solange man quartalsweise die Gesundheitskarte beim Arzt vorlegen muss, wird das mit den digitalen Folgerezepten Wunschdenken bleiben.

        • Hier geht’s um Privatpatienten, die haben keine Gesundheitskarte (siehe auch Artikel oben) und müssen auch nicht jedes Quartal irgendwas machen.

      • Einem Arzt, der mir, ohne mich in regelmäßigen Abständen gesehen zu haben, rezeptpflichtige Medikamente verordnet, dem würde ich wenig vertrauen. Der Arzt ist verpflichtet, den Erfolg der verordneten Medikation zu überprüfen. Der kann dich ja nicht einfach so mit Substanzen vollstopfen, die deiner Gesundheit evtl. nicht dienlich sind oder nicht die erwartete Wirkung zeigen. Außerdem macht da irgendwann die Krankenkasse nicht mehr mit.

        • Ich bin chronisch krank und benötige jeden Tag Medis und zwar immer die gleichen. Und das bis zum Lebensende… und klar sieht mich mein Arzt min. 1x im Jahr zur Komplettuntersuchung aber die Medis brauche ich dennoch. Da ist nix mit „vollstopfen“…

        • Mr. T :“Der Arzt ist verpflichtet, den Erfolg der verordneten Medikation zu überprüfen. “

          Den Humor liebe ich. Das machen die Ärzte nicht einmal, wenn man regelmäßig die Gesundheitskarte vorlegt. Danach kontrolliert der Arzt nur noch, wenn der Patient Beschwerden meldet. Und dann muss der Patient auch noch den sterbenden Schwan spielen (etwas übertrieben formuliert)
          Von sich aus haben die Ärzte weder den Überblick noch den Willen, die Behandlung regelmäßig zu kontrollieren.
          Außnahmen in Bezug auf Arzt oder Erkrankung bestätigen wie immer die Regel.

          • >>Von sich aus haben die Ärzte weder den Überblick noch den Willen, die Behandlung regelmäßig zu kontrollieren.

            Ich hab da eine andere Erfahrung gemacht. Als ich ein Rezept bestellen wollte, hat man dies verweigert und darauf bestanden, dass ich beim Arzt vorstellig wurde. Der hat mir dann erklärt, dass er die Wirkung der Medikation überprüfen müsste. Ergebnis: Die Medikation wurde verändert.

            Wer denkt er müsse wegen des e-Rezeptes nicht auf seine Gesundheit achten, dem kann auch der beste und pflichtbewussteste Arzt nicht helfen.

    • Jonas, Wagner says:

      Entweder verstehe ich das alles ganz falsch aber ein Rezept ist ja nicht eine Rechnung, sondern ein Wisch, mit dem ich beim Apotheker ein Medikament bekomme und das hatte ich als Privat Versicherter bisher auch immer auf Papier und würde da auch gerne darauf verzichten. Die Bezahlung beziehungsweise Erstattung ist ein anderes Thema.

    • zum Beispiel, dass du nicht physisch zum Arzt oder Apotheker gehen musst um ein rezeptpflichtiges Medikament zu erhalten…

      • Der Arzt trägt aber die Verantwortung für das, was er verordnet. Einfach so rezeptpflichtige Medikamente verordnen, sollte kein Arzt machen, für den der Begriff „Berufsehre“ was bedeutet. Rezepte ausstellen, ohne den Patienten untersucht zu haben, ist grob fahrlässig. Es heißt ja nicht umsonst, „Bei Risiken und Nebenwirkungen, fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker.“

        • Mr. T ich bin Ü55 und kenne es gar nicht anders als Anrufen und Rezept telefonisch bestellen, landet dann mit der Post im Briefkasten. Niemals hat je ein Arzt danach gefragt ob die Medikamente wirken, im Gegenteil die wissen doch nicht einmal mehr was sie beim letzten Arztbesuch verschieben haben.

        • Bei Dauerverordnungen von z.B. Blutdrucksenkern oder Diabetes-Medikamenten sehe ich als Arzt kein Problem darin, wenn die Verordnung auch telefonisch erfolgt.

          Die Möglichkeit zu „fragen“ hat der Patient so ja trotzdem.

    • Das Rezept ist nicht nur für die Erstattung relevant. Es gibt Medikamente, die Verschreibungspflichtig sind und entsprechend ohne Rezept gar nicht verkauft werden. Vorteil ist zum einen, dass man jetzt auch mit dem Smartphone damit zur Apotheke kann und nicht unbedingt einen Papier-Zettel mitnehmen muss (insbesondere dann praktisch, wenn auch ein Anruf in der Praxis reicht, um ein eRezept zu erhalten anstatt sich das erst vor Ort abholen zu müssen) und zum anderen ist das eRezept meines Wissens auch einfacher bei Online-Apotheken einlösbar.

    • Weil es auch rezeptpflichtige Medikamente gibt?

  4. Interessant dabei ist, wenn ich über die TeleClinic ein Rezept bekomme, dann ist das bereits digital. Ich kann es dann entweder bei DocMorris online einlösen oder an eine Apotheke vor Ort weiterleiten.
    Das ist doch dann quasi ein E-Rezept? Hat bisher immer gut geklappt.

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