Cloudflare unterliegt vor Gericht gegen die Musikindustrie

Cloudflare hat vor Gericht eine Niederlage gegen die Musikindustrie davongetragen. So hat es die Industrie in letzter Zeit immer stärker auf Infrastrukturanbieter und Dienste abgesehen, um Urheberrechtsansprüche durchzusetzen. In diesem Fall hatte man vor dem Oberlandesgericht Köln mit dieser Taktik Erfolg. Cloudflare wird für die Bereitstellung eines sogenannten Content Delivery Networks (CDN) als Täter in Haftung genommen (via Netzpolitik.org).

So ging es um die Frage, ob Cloudflare als Dienstleister mit seinem CDN nur ein Störer oder auch ein Täter ist, wenn Dritte darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte offerieren. Das Gericht entschied, dass Cloudflare auch ein Täter sei. Daher könne man den Anbieter verpflichten, den Zugang zu dem strittigen Material zu unterbinden. In diesem Fall ging es um die Domain ddl-music.to. Die ist allerdings wegen rechtlicher Probleme ohnehin nicht mehr aktiv.

Das Urteil könnte, wenn es rechtskräftig wird, weitreichende Folgen haben. Denn dann könnten sich die Dienstleister nicht mehr auf die für Zugangsprovider im Telemediengesetz (TMG) und im EU-Recht vorgesehenen Haftungsprivilegien berufen. Sie müssten vielmehr direkt haften. Im Fall von Cloudflare wog wohl auch schwer, dass der Anbieter eine verteilte Zwischenspeicherung mit Proxyservern nutzt, um, so den direkten Internetverkehr von den Kundenservern fernhalten. Zugriffe auf das Domain Name System (DNS) werden mit eigenen Resolvern umgeleitet. Dadurch werden auch die Identitäten der Seitenbetreiber verborgen.

Dass die Musikindustrie immer stärker gegen reine Techologie-Unternehmen vorgeht, ist natürlich auch etwas bedenklich, da Kollateralschäden zu befürchten sind. Sony Music nahm etwa schon den DNS-Resolver Quad9 ins Visier und hatte vor Gericht Erfolg. Obwohl Quad9 nur Domain-Namen in IP-Adressen übersetzt. Hier läuft jedoch noch ein Berufungsverfahren.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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23 Kommentare

  1. Das Oberlandesgericht Köln ist mit seiner Auffassung von Urheberrecht und fehlendem technischem Verständnis ja schon des öfteren aufgefallen. Bin gespannt auf das Berufungsverfahren.

  2. Und mal wieder ein Urteil, dass aufgrund von mangelndem Wissen eigentlich nichts taugt, aber leider weitreichende Folgen haben wird.

    Wirkliches Fachwissen braucht man als Richter wohl nicht mehr

    • Eigentlich kann der Richter überhaupt kein Fachwissen in allen Bereichen haben.
      Er ist Jurist! Kein Informatiker, BWL, Mechaniker, …

      Bedenklich ist eher, das er nicht auf die spezialisierten Gutachter zurück gegriffen hat oder die Gutachter dieses Urteil verursachten.

  3. Größter Schwachsinn aller Zeiten dieses Urteil.
    Da kann man sich nur fremdschämen.
    Das da immer der große Rattenschwanz gesucht wird um ja die Musik, Filmindustrie usw. bis aufs unerdenkliche zu schützen.

    Machen wir doch gleich auch noch jeden Provider in Deutschland vorantwortlich, das sie uns erst den Zugang geben zu illegalen Plattformen oder schalten wir am besten das Internet komplett ab, das ja nichts und nirgends etwas zwischengespeichert werden kann.

  4. Am Besten noch die ISPs verklagen, da man über sie ja überhaupt die Möglichkeit hat, das Internet zu benutzen…

    • Oder gleich die Musikindustrie verklagen. Ohne kommerzialisierte Musik könnte es schließlich gar nicht zu „illegalen Downloads“ kommen.

  5. Grundsätzlich ist Cloudflare ein DNS-Anbieter und als Proxy aus meiner Sicht erstmal unkritisch. Kritisch wird es allerdings dann, wenn ich über Cloudflare anfange, meine Identität zu verbergen. Das scheint ja auch hier, wie im Artikel kurz angeschnitten, durchaus ein Faktor gewesen zu sein.
    Der wichtige Faktor ob ein Anbieter „Mitverantwortlich“ ist sollte aber eben jener sein, ob er bei Bekanntwerden handelt oder blockiert. Wenn Cloudflare hier bekanntgemacht wurde, dass über ihren Dienst Traffic abgewickelt wurde, der klar illegal ist, Cloudflare aber nicht gehandelt hat und sogar noch dazu beigetragen hat, die tatsächlich Anbieter zurückverfolgen zu können, dann sehe ich das durchaus auch kritisch.

    Und das ist hier halt der springende Punkt: An die Betreiber der Plattform ist man zunächst nicht herangekommen, an Cloudflare schon.

    Die 2 Beispiele aus dem Netzpolitik-Artikel sind dagegen blanker Irrsinn. Als reiner DNS-Resolver kann ein Anbieter einfach nicht Mittäter sein. Ebenso wenig, als Anbieter, der lediglich die Webseite hostet, nicht aber den Download der Software und schon gar nicht kann er für die Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung der Software verantwortlich gemacht werden. Hier sehe ich nicht einmal den Software-Entwickler in der Haftung, sondern im Endeffekt jeden einzelnen Nutzer selbst, der die Software für illegale Zwecke missbraucht.

    Wir leben nun einmal in einem Rechtstaat. Auch Unternehmen und Konzerne haben Rechte, auch wenn das so manch Bürger in Bezug auf Medien anders sieht und Raubkopien für ein probates Mittel des Protests sieht. Das man bei den zahlreichen Musik-Streaming-Angeboten heutzutage tatsächlich noch Raubkopien verbreitet, will mir einfach nicht in den Kopf. Auch im Film- und Serienbereich ist man heutzutage durch Streaming weitaus günstiger unterwegs, als noch vor Jahren.
    Da ist es eigentlich unfassbar, dass es noch genug Menschen gibt, die Energie und Geld in Raubkopien stecken. Die wollen ja auch gelagert werden.

    • Geiz ist Geil Mentalität die sich seit Jahren zeigt.

    • Netflix-Abo: 13 € (naja, 5 € mit Werbung)
      DVD ausleihen: 1 €, evtl 2 € wenn man vergisst sie zurückzubringen

      Also 6,5 Filme (ohne Werbung) pro Monat schaue ich nur selten, geschweige denn 13 Stück. Ach ja und alle paar Jahre einen neuen FireTV oder anderes von der Industrie gerade favorisiertes Gerät etc. muss man auch kaufen weil auf den alten irgendwann Netflix nicht mehr geht.

      Was die Urheberrechtsverletzung angeht finde ich ist die Rolle des Rechtsstaats hier etwas außer Kontrolle geraten. Der Staat ist ja auch nicht verpflichtet Straßen abzusperren nur weil Sony behauptet, am Ende der Straße wohne ein Dieb. Wieso sollten also andere privatwirtschaftliche Unternehmen Kunden ihre Dienste verwehren nur weil andere Unternehmen etwas behaupten? Urheberrechtsverletzungen sind meiner Meinung nach einfach nicht so wichtig, als dass sie so einen Eingriff erfordern würden.

      • Mal davon abgesehen, dass es lokale Videotheken kaum mehr gibt, selbst in Ballungsgebieten, zahlt man in der Regel ab 2 Euro. Online-Videotheken wollen einen dann auch gerne ein Abo aufschwatzen. Sonst kostet die einzelne Leihe dann doch etwas mehr Geld. Die Abogebühr wird natürlich immer fällig…
        Wenn man wirklich extrem wenig schaut, kann das sicher eine Alternative sein.

        Neue Geräte muss ich mir btw. nicht ständig kaufen.

        Zum letzten Absatz: Mal wieder hanebüchene Vergleiche. Es geht nicht darum, wenn jemand etwas behauptet, sondern wenn FAKTEN vorliegen. Hier lag der Fakt vor, dass der Verkehr einer Plattform, die geschütztes Material verbreitet hat, über Cloudflare lief und die Dienstleistung letztlich dafür sorgte, dass der wahre Host anonymisiert wurde und Cloudflare sich zusätzlich auch noch geweigert hat, die Dienstleistung trotz nachgewiesener Tatsachen einzustellen…

        Ja, wenn ich wissentlich Geld aus einem Diebstahl annehme und es über PayPal quasi dem Dieb wieder zuspiele – nur in anderer Form – mache ich mich ja genauso strafbar. Nicht des Diebstahls, aber der Geldwäsche.
        Im Falle von Cloudflare waren die Richter der Meinung, dass Cloudflare zumindest wissentlich in Kauf genommen hat, dass über ihre Server weiterhin der illegale Zugang zu Raubkopien ermöglicht wird…

    • Peter Brülls says:

      „Da ist es eigentlich unfassbar, dass es noch genug Menschen gibt, die Energie und Geld in Raubkopien stecken. Die wollen ja auch gelagert werden.“

      Filme werden einmal geschaut und liegen dan rum, werden irgendwann gelöscht. Nicht jeder will „eine Sammlung“ aufbauen (Für den Fall, dass es eine Zombieapokalypse gibt, monatelang ohne Strom für die Server.)

      Musik: Hört man sich immer weiter an, aber das braucht auch kaum Speicher.

  6. Kann die Mutti nicht einfach endlich dieses Neuland abschalten? Wäre doch das einfachste Mittel!
    Im Ernst, von deutschen Gerichten erwarte ich insbesondere bei diesen Themen nichts wirklich anderes.

  7. Ein Automobilhersteller ist demnach also auch Täter wenn der Bankräuber damit zur Bank fährt um diese dann auszurauben.

    Was deutsche Gerichte so entscheiden, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

    • Ein Automobilhersteller wäre Täter, wenn er es unterbinden könnte, es aber nicht tut. Bitte keine Details weglassen.
      Zu einer Klage kommt es in der Regel ja erst dann, wenn die milderen Mittel, sprich schriftliche Aufforderungen und im Anschluss ggfs. über Gerichte erlassene einstweilige Verfügungen nicht umgesetzt wurden. Cloudflare hat es hier letztlich auch darauf ankommen lassen. Schafft am Ende Rechtssicherheit auf allen Seiten.
      Wobei das nach meiner Auffassung der entsprechende Gesetze eigentlich gar keine Zweifel offen lässt: Hat der Dienstleister Möglichkeiten, illegale Machenschaften zu unterbinden, dann ist er zur Kooperation verpflichtet, sonst macht er sich mitschuldig und ist ebenso haftbar…

      Warum eigentlich wirklich in allen Belangen immer diese Autovergleiche?!

    • Der Vergleich hinkt ein wenig.
      Es besteht staatlicherseits das Interesse Anonymität irgendwie wegzubekommen. Wenn man Anbieter per teurem Urteil dazu bewegen kann hier anonyme Services einzustellen, ist das Ziel erreicht.
      Die Rechteinhaber können leichter feststellen wenn sie verklagen können und diverse anderes Dienste freuen sich auch.
      Bei Auto, sofern nicht geklaut, besteht generell keine Anonymität.
      Jedes Auto hat einen Halter und ist registriert.
      Das Urteil mag für dich lächerlich wirken, aber nicht für die Gegenseite.

  8. Das beste Mittel gegen illegale Anbieter ist immer noch ein vernünftiges legales Angebot – eine Weile schien es sich in diese Richtung zu entwickeln. Wozu Musik klauen, wenn man für überschaubare Gebühren monatlich Zugriff auf eine riesige Bibliothek hat? Auch Filmstudios hatten es scheinbar begriffen und da Potential von Streaming erkannt. Dann hat man es wieder verbockt und wollte ein immer größeres Stück vom Kuchen. Jetzt gibt es einen fragmentierten Streaming-Markt der immer teurer wird und mit Werbung zugemüllt wird – dazu verschwinden Angebote regelmässig von den Plattformen. Deswegen wird der illegale Markt wieder attraktiver.
    Es ist völlig wurscht, ob die Anbieter gegen Cloudflare und Co vorgehen, die Szene wird immer einen Schritt voraus sein.
    Statt Prozesse zu führen, sollte man sich also lieber überlegen, wie man wieder legale Angebote machen kann, die Menschen vom klauen abhalten.

    • So und nun sind wir bei der Frage: Was verstehen die Leute unter einem vernünftigen Angebot. Im Musikbereich haben die großen Anbieter eigentlich alle eine extrem große Bibliothek. Den Mainstream hat eigentlich jeder. Am Rand gibt es da diverse Unterscheidungen. Aber im Grunde genommen ist es fast egal, welchen Musik-Streamingdienst ich verwende. Für um die 12 Euro bin ich dabei.

      Im Filmbereich ist das etwas weniger durchschaubar. Wir können aber auch nicht erwarten, dass es für 10 Euro wirklich alles bei einem Anbieter gibt. Zumal Filme wesentlich teurer in der Produktion sind, als Musik. Auch der ganze Stab, der dahinter hängt, ist deutlich größer.
      Man kann über die Fragmentierung schimpfen, aber wenn jeder Anbieter alles hätte, würde er auch keine 10 Euro kosten. Von dem Traum sollte man sich verabschieden.

      Der nächste Anspruch scheint der zu sein, dass man solche Dienste auch permanent abonniert haben muss. Warum nicht die tolle Flexibilität nutzen? Ein Monat Netflix und die zwei Filme und drei Serien gucken. Zwei Monate später dann Disney+… Man kann da unfassbar viel Geld sparen.

      Aus meiner Sicht GIBT es ein vernünftiges legales Angebot. Da sind wir halt wieder bei der „Geiz ist geil“- und „Alleshabenwill“-Mentalität.

  9. Der Artikel spricht ja eigentlich für Cloudflare als DNS, oder?
    Was meint ihr?

  10. Das ist ein weiteres Fehlurteil!! Die Richter haben sich nicht ausreichend Informiert.
    So müsste der Herausgeber von Telefonbuch dann jetzt auch für jeden Hauseinbruch zur Verantwortung gezogen werden.
    Diese hat ja dem Einbrecher eine Adresse gegeben.
    Und Google Map hat ihn hin Navigiert. Sind diese dann in Zukunft auch Täter?

  11. Was ich nicht verstehe: Warum werden solche Verfahren in Deutschland geführt? In einem Land, das die Digitalisierung verschlafen hat. Wenn es darum geht, es in einem Land zu führen, in dem wenig technisches Verständnis vorhanden ist, dann sollte man doch konsequent sein und das Verfahren gleich in Afghanistan führen. Warum verklagen sie nicht die Telekom und andere ISPs, die liefern die „Raubkopien“ ja schließlich bin nach Hause.

    • Im hier konkreten Fall beruht die Klage wohl auf die Verbreitung eines Albums von Sarah Connor – das Label sitzt in Deutschland… Also?
      Warum die Telekom nicht verklagt wird? Weil sie ihren rechtlichen Pflichten bei entsprechenden richterlichen Anordnungen nachkommt, und Daten liefert, die bei der Ermittlung der Täter helfen.

  12. Das Ziel ist dass das Internet zum Kabelfernsehen wird. One-Way-Street.

  13. beim eigentlichen Verursacher war wohl nichts zu pfänden

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