Bundesnetzagentur lädt ein Geoblocking-Verstöße bei Online-Einkäufen zu melden

2018 wurde die sogenannte Geoblocking-Verordnung für Verbraucher ins Leben gerufen. Diese beinhaltet, dass bei grenzüberschreitenden Einkäufen in der EU eine Diskriminierung aufgrund der Staatsgehörigkeit oder des Wohnsitzes nicht gerechtfertigt ist. Stattdessen muss für Verbraucher in anderen EU-Ländern der gleiche Zugang zu Angeboten, wie für Einheimische, gewährleistet werden. Dies gilt sowohl für den online, als auch den stationären Handel.

Trotz Verordnung gibt es da auch weiterhin Hindernisse beim grenzüberschreitenden Einkaufen. Beispielsweise beim Aufruf einer länderspezifischen Version des Online-Shops oder bei der Bestellung einer Ware innerhalb des Liefergebiets des Anbieters bzw. der Bezahlung mittels einer Kreditkarte. Dies könnten Beispiele für Geoblocking sein, die allerdings ungerechtfertigt sind.

Damit Verbraucherrechte entsprechend durchgesetzt werden können, bittet die Bundesnetzagentur, welche sich für die Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung verantwortlich zeichnet, um Mithilfe. So kann im Beschwerdefall die Bundesnetzagentur zumindest die Anbieter mit Sitz in Deutschland kontaktieren und zur Beseitigung des Verstoßes aufrufen. Regel-Verstöße sind mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro nicht gerade kostengünstig. Laut eigenen Angaben führten weitergeleitete Beschwerden in sämtlichen Fällen dazu, dass Verstöße abgestellt wurden. Bei Verstößen anderer Anbieter in europäischen Ländern leitet die Bundesnetzagentur die Beschwerde an die nationale Behörde des betreffenden EU-Landes weiter und bittet um den Erlass von Maßnahmen. Beschwerden können an dieser Stelle eingereicht werden.

Ausnahmen von der Regelung gelten für Streaming-Dienste oder auch Dienstleistungen im Finanz-, Gesundheits- oder Verkehrsbereich. Zudem besteht keine Verpflichtung, zur Heimatadresse des Verbrauchers zu liefern. Es besteht nur ein Anspruch auf eine Lieferung innerhalb des Liefergebiets, ein Transport an die Heimatadresse ist selbst zu organisieren oder bei Logistikunternehmen bzw. Paketweiterleitungsservices zu beauftragen.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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14 Kommentare

  1. Der letzte Satz im Artikel macht doch alles wieder zu Nichte. ich verstehe diese Regelung nicht.
    Wenn ich zB auf Amazon.it was bestellen will, aber der Marketplace Händler nicht nach Deutschland liefert, ist das rechtens oder nicht?

    • Ein Händler muss beim Versand ins (EU-) Ausland viele Regeln und Gesetze beachten.
      Wenn er nicht in der Lage dazu oder willens ist, muss er nicht liefern.

      In den EU-Ländern gibt es etwa unterschiedliche Anforderungen bezüglich Versand/Verpackungsmaterialien, man muss da überall Anmeldungen vornehmen und Regeln beachten., in Österreich gab es da gerade Änderungen.

      Nicht jeder kleine Händler kann sich so etwas leisten.

    • Soweit ich das verstanden habe, kann Dir der Kauf nicht verweigert werden, aber Transport oder Lieferung zu Dir nach Hause ist im Zweifel nicht das Problem des Händlers.

      • Das ist aber der Fall. Mir wird nicht mal die Chance gegeben die Ware zu kaufen und auf meine kosten zu meiner Adresse zu senden. Wo ist da der Mehraufwand für den Onlinehändler? Transport und Lieferung ist sowieso Sache von DHL un Co. Der Händler muss nur die Adresse korrekt weitergeben.

        • Tim (der Andere) says:

          Siehe Kommentar von Rainer: nicht der Transport ist das Problem sondern die Entsorgung von Pappe und Kunststoff. Da muss der Händler Geld bezahlen.

  2. Fallen eBooks auch unter die Regelung oder unter die Ausnahmen?

    • Ebooks sind ausgenommen von den EU-Geoblocking-Vereinbarungen.
      Da hat ja auch jedes Land seine Ansichten, wie books zu behandeln sind.

  3. Glück gehabt Google. Mittlerweile könne wir Österreicher an die logoix Adresse bestellen und dann weiter nach Österreich liefern lassen.
    Soweit ich informiert bin hab es da letztes Jahr schon eine Beschwerde. Deswegen war es dieses Jahr bereits möglich und ich konnte ein Pixel 7 bestellen.

  4. Bin Händler auf Amazon und mit einem Online-Shop.
    Bei Amazon biete ich auf folgenden Marktplätzen an: de, fr, it, se, nl und ich habe den Versand auf diese plus weiters folgende Länder begrenzt: dk, at.
    Onlineshop nur für de.

    Die Regelungen für die unzähligen EU Länder sind so unangeglichen dass man als Händler gar nicht erlauben kann an einzelne Länder zu liefern. Das eine Land will ab dem ersten Verkauf eine Mindestpauschale von 800 Euro für die Recyclinggebühren, das andere fordert eine verantwortliche Person im Land für Retouren und Abwicklung.
    Wir soll man das als kleiner Händler bei 28 Ländern im Griff behalten? Das ist unmöglich. Wenn die EU will dass die Kunden frei von Grenzen beliefert werden, dann muss man auch die Regelungen angleichen!

  5. Kann man also endlich auch Valve dafür melden, dass es nur in Deutschland sämtliche Erotikspiele aus dem Steam-Store filtert, weil es keinen Bock hat, von den Landesmedienanstalten belästigt zu werden, die eine gesetzeskonforme Alterskontrolle fordern (die eigentlich nicht nur auf Sexspiele beschränkt wäre, sondern für alle Titel ohne Jugendfreigabe gelten müsste), und durch die Bindung der anzuzeigenden Store-Region an das Land, das mit dem Zahlungsmittel verknüpft ist, effektiv verhindert, dass man von Deutschland aus auf die Stores der anderen EU-Staaten und somit auf dasselbe Angebot wie diese zugreifen kann?

    • War auch mein Gedanke, hab denen mal eine Beschwerde dagelassen wg. Spielen die nicht zu erwerben sind dank Geoblocking. Das nervt schon seit langem.
      Ob das zieht keine Ahnung, aber der Antrag dauert keine 5 min.

    • Kein Händler „muss“ irgendetwas in allen Ländern der EU anbieten, insofern wär eine Klage
      nicht erfolgreich.
      Ironischerweise wär eine gesetzeskonforme Alterskontrolle ausschliesslich für Deutschland, die in anderen EU-Ländern nicht verpflichtend eingeführt werden müsste, sogar erst eine Grundlage für eine berechtigte Klage. Verständlich, dass Valve da keine Lust hat, nur für DE
      den Shop umzubauen.

      • Doch, genau das sieht die Geoblocking-Verordnung vor, dass ein Händler, der in der EU verkehrt, nicht Verbraucher einzelner Länder diskriminieren darf. Valve ist in dem Fall in der Pflicht, eine gesetzeskonforme Alterskontrolle einzubauen, um die Inhalte auch in Deutschland anbieten zu können; oder zumindest zu gewährleisten, dass man von Deutschland aus auf jeden anderen Store innerhalb der EU zugreifen kann, was mit dem aktuellen System mit den Store-Regionen gerade nicht funktioniert. Letzteres hat Valve gegen Preisflucht eingeführt, also gegen die Praxis, Spiele per VPN günstig in Argentinien zu kaufen und zu aktivieren – quasi der Gegenentwurf zur Steuerflucht, mit der Valve selbst bestens vertraut ist, immerhin ist sein EU-Sitz in Luxemburg.

        Davon abgesehen könnten sich die deutschen Jugendschutzvorschriften durchaus mit EU-Recht beißen, indem sie dazu führen, dass deutsche Verbraucher gegenüber denen der restlichen EU-Länder benachteiligt werden.

        Und wie ich schon sagte, wäre die Alterskontrolle dem Gesetz nach nicht nur für pornografische Inhalte verpflichtend, sondern für alle Spiele, die keine Jugendfreigabe haben, egal ob sie von der USK ab 18 freigegeben sind oder gar nicht geprüft wurden. Nicht umsonst hat z. B. Amazon für alle Titel ab 18 oder ohne USK-Siegel den Spezialversand mit Ausweiskontrolle. Was Valve hier macht, ist, die Sexspiele im deutschen Store zu filtern, in der Hoffnung, dass die Landesmedienanstalten beim Rest nicht genauer hinschauen, nicht zuletzt, weil Spiele wie „Call of Duty“ (im Gegensatz zu irgendwelchem japanischen Hentai-Kram) Millionenseller sind, hinter denen eine mächtige Lobby steht, die davon profitiert, dass man auf Steam solche Titel ohne Ausweiskontrolle kaufen kann. Valve hat Geld wie Heu und eine Alterskontrolle wäre eine Funktion aus dem IT-Baukasten, es wäre für sie also ein Leichtes, sie zu implementieren. Dass sie es nicht tun, stattdessen lieber den deutschen Store für alle zensieren auch volljährigen Spielern jede Möglichkeit verwehren, auf diese Spiele zuzugreifen, ist reine Bequemlichkeit.

        Eigentlich wären hier auch die Landesmedienanstalten gefragt, weiter Druck zu machen, sodass es für Valve das kleinere Übel wäre, die Alterskontrolle einzurichten. Aber die wählen eben auch den Weg des geringsten Widerstands, und wie gesagt, japanische Sexspiele haben keine Lobby, die sich gegen die Zensur wehrt.

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