Bundeskartellamt: Google bekommt eine Abmahnung

Das deutsche Bundeskartellamt hat eine Abmahnung gegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung erteilt. Man habe dem Unternehmen seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne einschlägig sind und Google deshalb seine Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten. Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen.“

Mal schauen, wie es da weitergeht und ob Google irgendwann mal die Datenerhebung aus Diensten wie der Suche, YouTube, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant anders realisiert, bzw., Daten nicht mehr übergreifend verarbeitet. Das Bundeskartellamt ist zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass die Nutzer auf der Basis der aktuellen Konditionen keine ausreichende Wahl haben, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind. Die bislang angebotenen Wahlmöglichkeiten sind insbesondere zu intransparent und pauschal, soweit Google überhaupt Wahlmöglichkeiten anbietet. Das Bundeskartellamt stützt sich bei seinem Verfahren auf das deutsche Wettbewerbsrecht. Für bestimmte Dienste von Google dürfte zukünftig auch der europäische Digital Markets Act (DMA) anzuwenden sein, dessen Durchsetzung in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission fällt. Die komplette Mitteilung findet sich hier.

Das Bundeskartellamt führt gegen Google ein Verwaltungsverfahren. Die ausführlich begründete Abmahnung bildet zunächst einen Zwischenschritt, der dem Unternehmen die Möglichkeit einräumt, zur vorläufigen Einschätzung des Amtes im einzelnen Stellung zu nehmen und weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge vorzutragen. Am Ende kann es zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen. Eine abschließende Entscheidung in der Sache wird voraussichtlich im Jahr 2023 ergehen.

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