Bis Jahresende: Vernehmungen bei der NRW-Polizei auch online möglich

Wappen von NRW

Das Bundesland NRW möchte Vernehmungen online möglich machen. Dies gab das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. April bekannt. Als erstes Bundesland bietet die nordrhein-westfälische Polizei Vernehmungen künftig auch online an. Bis Jahresende soll in allen 47 Kreispolizeibehörden neben dem persönlichen Erscheinen im Kriminalkommissariat auch die Vernehmung per Video möglich sein. Dies bringt Erleichterungen für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung und für Bürger mit sich, so das Ministerium.

Bereits seit Juli 2021 wird die Online-Vernehmung im Düsseldorfer Polizeipräsidium erprobt – nicht als Test, sondern innerhalb echter Strafverfahren. Nach Abschluss der Pilotierungsphase wird nun ein landesweites Umsetzungskonzept erarbeitet. Die Onlinevernehmung kommt bei leichter bis mittelschwerer Kriminalität, wie etwa bei leichten Körperverletzungen oder Beleidigungen, zum Einsatz. Bei schwersten Kriminalfällen wie Mord oder Sexualdelikten ist nach wie vor ein persönliches Erscheinen erforderlich. Auch besonders sensible oder deliktisch herausragende Sachverhalte sowie Verfahren, die besondere Anforderungen an den Opferschutz stellen, werden nicht online durchgeführt.

„Die Beteiligten waren von der effizienten und flexiblen Ermittlungsarbeit überrascht. Neben der gesteigerten Bereitschaft zur Teilnahme an polizeilichen Ermittlungsverfahren und den erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen gestaltet die Online-Vernehmung auch den kriminalpolizeilichen Beruf attraktiver. Die zeit- und ortsunabhängige Vernehmungsform fördert künftig auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie das Arbeiten aus dem Home-Office“, sagte Innenminister Reul bei der Vorstellung der Online-Vernehmung.

Und so funktioniert die Online-Vernehmung:

– Nach einer Einschätzung des Sachverhaltes wird der dem Bürger eine Online-Vernehmung angeboten

– Wenn Interesse an dem Angebot besteht und die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, wird durch das zuständige Kriminalkommissariat zu einer Videokonferenz eingeladen

– Der Teilnehmerkreis kann beispielsweise durch Rechtsbeistände, Dolmetscher oder Betreuer der eingeladenen Personen erweitert werden

– Nach dem Beitritt zur Videokonferenz müssen alle Beteiligten durch die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter aus einem Warteraum heraus zur eigentlichen Konferenz zugelassen werden

– Zu Beginn der Vernehmung wird die Identität der Bürgerin oder des Bürgers festgestellt und protokolliert

– Neben der schriftlichen Protokollierung besteht die Möglichkeit zur digitalen Aufzeichnung der Vernehmung

– Durch die digitale Bildschirmübertragung können während der Vernehmung mögliche Beweismittel eingeblendet und gezeigt werden

– Am Ende wird, wie bei der persönlichen Zusammenkunft auch, das Protokoll verlesen, korrigiert und durch die Bürgerin oder den Bürger bestätigt

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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15 Kommentare

  1. spannend. werden die videos dann analysiert/gespeichert?

    zumindest bei verdächtigen kipo ect. werden die videos glau bich im nachhinein auf auffälligkeiten analysiert.

    • Im Artikel steht doch, „Bei schwersten Kriminalfällen wie Mord oder Sexualdelikten ist nach wie vor ein persönliches Erscheinen erforderlich.“

  2. Hoffentlich fallen da nicht so viele Leute auf eine Vernehmungseinladung von Kriminellen, die sich als Polizeibeamte ausgeben, rein. Nach den betrügerischen Anrufen, mit denen oft ältere Menschen um ihre Ersparnisse gebracht werden, jetzt also die nächste Möglichkeit. Der Identitätsdiebstahl kommt noch on-top. „Halten Sie bitte mal ihren Personalausweis in die Kamera. Danke, ich mach schnell ein Bild davon. um sicher zu sein das ich den richtigen vernehme.“

    Der 1.April ist aber schon vorbei…

  3. What could possibly go wrong…

  4. Mit welcher Softwarelösung wird hier gearbeitet? Ich hoffe doch nicht mit Zoom & Co. Ist auch verankert, dass explizit erkenntlich ist, dass gerade aufgezeichnet wird?

    • Natürlich mit einer Polizei eigenen App die es nur in NRW gibt und extra dafür entwickelt wurde. Damit sie besonders sicher ist basiert diese natürchlich auf Blockchain-Technologie und ist mit einem Generalschlüssel Ende-Zu-Ende-Verschlüsselt.

      Zoom & Co wären einfach viel zu unsicher.

    • Guckst Du hier: https://join.hipos-vks.polizei.nrw
      … und dann oben rechts auf das Fragezeichen klicken oder patschen.

  5. Finde ich sehr gut. Ich wurde vor einiger Zeit als möglicher Zeuge in einer Sache angeschrieben und musste für meine Aussage ins Polizeipräsidium einer benachbarten Stadt. Das ganze Prozedere dauerte mit aufwändiger Parkplatzsuche mitten in einem Wohngebiet dreieinhalb Stunden, die ich auch meinem Arbeitgeber gefehlt habe. Es bietet sich wirklich an, solche Vernehmungen per Videokonferenz durchzuführen.

  6. „Zu Beginn der Vernehmung wird die Identität der Bürgerin oder des Bürgers festgestellt und protokolliert“

    Das heißt es können nur Bürgerinnen und Bürger vernommen werden? Was, wenn die zu vernehmende Person aber gar keine Bürgerrechte hat? Klingt für mich schon wieder nach Ausgrenzung.

    • Ich denke mal, hier wird die Definition nach allgemeinem Sprachgebrauch verwendet, also alle EinwohnerInnen mit einschließt.

      Grundsätzlich überrascht es mich allerdings, dass so etwas ausgerechnet in NRW funktioniert. Der Reul wirkt immer so konservativ, dass man denken könnte, dass die Polizei dort noch mit Schreibmaschinen arbeiten muss.

  7. Die Ermittlungsergebnisse werden dann gesammelt an den Staatsanwalt gefaxt

  8. vorher wird dir noch eben schnell der Bundestrojaner auf dein Handy gespielt. Welches sich ja dann auch noch freiwillig installiert hat, denn ohne Software der Polizei wird es ja auch kein online Vernehmung geben. Nachtigall ich hör dich trapsen.

    • Wer sagt, dass die Vernehmung nicht im Browser funktioniert?

    • DragonHunter says:

      Genau, weil nahezu jede Videokonferenzlösung nur mit Extra-Apps funktioniert und es keine Variante gibt, die im Browser lauffähig wäre… Oh wait…

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