Balkonkraftwerke künftig über die Hausratversicherung versichert

Für euer Balkonkfraftwerk benötigt ihr keine spezielle Photovoltaikversicherung. „Die Hausratversicherung, die viele Mieterinnen und Mieter ohnehin haben, reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Verband hat die Musterbedingungen für die Hausratversicherung diesbezüglich erweitert.

Diejenigen, die bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder eines erwerben und eine neue Hausratversicherung abschließen möchten, können auf einfache Mitversicherung zählen. Käfer-Rohrbach erklärt: „Kunden, die mit einer Mini-Photovoltaikanlage ihren Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten, sollten sich keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen müssen.“

Im Allgemeinen sind die aktualisierten Standardbedingungen für neu abgeschlossene Hausratversicherungen vorgesehen. Daher rät der Verband allen Eigentümern von Balkonkraftwerken, sich mit ihrem Hausratversicherungsanbieter bezüglich ihres laufenden Vertrags in Verbindung zu setzen.

Eigentümer von Immobilien haben die Möglichkeit, ihre Solaranlagen durch eine Wohngebäudeversicherung oder eine separate Photovoltaikversicherung abzusichern. Solche Versicherungen bieten Schutz bei verschiedenen Schäden, darunter Brandschäden, Überspannung durch Blitzschlag, Kurzschlüsse, Leitungswasserschäden und andere Naturrisiken wie Sturm, Hagel oder Schneedruck.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

6 Kommentare

  1. Naja, bei den Preisen um die 300-500€ stellt sich die Frage warum man die Teile überhaupt noch versichern sollte. Viel wichtiger wäre zu prüfen ob die eigene Haftpflicht-Versicherung die PV Anlage mitversichert hat. Zumindest bei den großen Anlagen sollte unbedingt versichert sein falls sich da Module lösen. Spätestens wenn Personenschäden dabei sind wirds kritisch.
    Ansonsten wäre halt auch noch zu klären ob Balkonkraftwerke eigentlich offiziell auch der Gebäudeversicherung gemeldet werden müssen.

    • Ich habe es meiner Gebäudeversicherung gemeldet. Die hat mir gesagt das es aktuell so ist das es bis einschließlich 2 Module nur gemeldet werden muss und keine weiteren Änderungen nach sich zieht.

    • Gebäude Versicherung? Warum soll die WEG als Gemeinschaft für ein Privatvermögen zahlen. Wer Balkon Kraftwerk haben will, der wird dann auch sie höheren Versicherungsprämie der Weg übergeholfen bekommen. Private Haftpflichtversicherung sollte der Betroffene zusätzlich haben, wenn das Teil bei Sturm abstürzt und jemand tödlich verletzt. Kann einem sei Leben ruinieren oder nicht fachgerechte Installation ohne Wieland Stecker und Kabelbrand…..

      Kann als Mieter fristlose Kündigung zur Folge haben…

  2. Wundert mich nicht, dass die Versicherungen erstmal „ja“ dazu sagen. Wenn es dann hart auf hart kommt, werden die ziemlich sicher etwas finden, warum sie nicht zahlen brauchen.

    Zb werden sich die wenigsten die Dokumentation genau durchlesen und vor allem deuten können. Und selbst wenn, wird es wieder an der Mietwohnung scheitern, wenn der RCD gegen einen vom Typ B ausgetauscht werden muss. Somit werden die Versicherungen wahrscheinlich meist Punkte finden, bei denen sie raus sind.

  3. Für mich ist es wichtiger, dass mein Balkonkraftwerk in der Privathaftpflicht ist, falls mal – der Teufel ist ein Eichhörnchen – trotz dreifacher Absicherung (Haken, Klemmschiene, Edelstahlkabelbinder) eins der Panel im Sturm den Abflug macht und fremde Sachen beschädigt oder jemanden verletzt.

    Das war auch die Voraussetzung, dass ich die Anlage bis zum endgültigen Beschluß der WEG nächstes Jahr betreiben darf.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.