Axel Springer: Urheberrechtsklage gegen Eyeo (AdBlock Plus) eingereicht

Axel Springer und Adblock-Plus-Betreiber Eyeo GmbH bekriegen sich wieder. Axel Springer hat schon früher gegen Eyeo geklagt, bisher versuchte man es auf der Schiene unlauterer Wettbewerb (ja, so kam das tatsächlich von Springer, dem Verlag, der die BILD gestaltet). Wenig erfolgreich, auch das ist bekannt, der Bundesgerichtshof hat letztes Jahr zugunsten von Eyeo entschieden.

Nun hat man sich einen neuen Klagepunkt ausgedacht, man geht gegen Eyeo nun wegen einer Verletzung der Urheberrechte vor, eine entsprechende Klage ist beim Landgericht Hamburg eingereicht. Denn nach Auffassung von Springer greift ein Ad-Blocker durch die Änderung des Programmiercodes des Angebotes direkt in das urheberrechtlich geschützte Angebot ein. Vom Leiter Medienrecht bei Axel Springer klingt das dann so:

„Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein“, erklärt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer: „Dadurch beschädigen sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. Das werden wir nicht hinnehmen.“

Mal sehen, wie dieser Kampf ausgehen wird. Man kann sich hier nur auf die falsche Seite schlagen, der Verlierer wird auf jeden Fall der Internet-Nutzer sein.

via Horizont

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62 Kommentare

  1. „…sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet…“
    Meinungsbildend aber auch nur für die, im Geiste schlichten Geschöpfe. 🙂

  2. Man kann Journalismus nur dann für sich als gefährdet ansehen, wenn man Journalismus betreibt. Dass ein Scherge aus dem Hause Springer das Wort „Journalismus“ überhaupt mit dem gottlosen Ejakulat seines Arbeitgebers in Verbindung bringen könnte, lässt mich an dessen Eigenwahrnehmung zweifeln.

  3. Ja und wieder ein Mal wird das Urheberrecht dazu benutzt Missliebiges zu beseitigen. Was einem nicht passt, wird mit der Urheberrechtskeule weggeschlagen. Wenn die Filter dann kommen geht das noch viel besser. Wenn man dieser abstrusen Bild Idee im Gericht tatsächlich folgen würde, könnte das durchaus Auswirkungen haben. Denn die Adblocker die man nicht verklagen kann, weil sie im Ausland sitzen oder deren Programmierer unbekannt sind, da würde es ja die Möglichkeit geben, die Provider zum Blocken zu zwingen, wie das inzwischen mehr und mehr zunimmt. Natürlich wieder nur in Deutschland, welches mehr und mehr zur Zensur und Überwachungsrepublik wird. Hmh und wenn man an die schwachsinnige und immer erweiterte Rechtsprechung zum Störerbegriff denkt, kann Bild Google und Mozilla verklagen, weil die Urheberrechtsverletzungen dulden, indem sie adblocker ermöglichen.

  4. Andreas_Va says:

    Aha… Axel-Springer „mal wieder“.
    Von diesem Verlagshaus konsumiere ich weder Printmedien, noch digitale Medien.
    Wäre schön zu erfahren, wie die reagieren werden, wenn immer mehr Leute diesen Verlag boykottieren würden.
    Eines Tages kommt doch so etwas wie eine Printmedien-GEZ.

    • „Eines Tages kommt doch so etwas wie eine Printmedien-GEZ.“

      Artikel 17 sollen nach der Meinung einiger ja so etwas in der Art werden. Da die Geschäfte, insbesondere der Verleger nicht mehr wirklich gut laufen eröffnet man u. a. diesen neue potentielle Einnahmemöglichkeiten. Mal sehen ob das funktioniert – das Leistungsschutzrecht hat ja nicht den entsprechenden „Erfolg“ für die Verleger gebracht.

      Die Printmedien-GEZ kommt dann vielleicht wenn es jetzt wieder nicht klappt 😛

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