youtube-dl: Uberspace geht in Berufung

Der Kampf der Industrie gegen youtube-DL geht weiter. youtube-dl ist ein kostenloses und Open-Source-Tool, das es Benutzern ermöglicht, Videos von verschiedenen Video-Hosting-Websites wie YouTube, Vimeo, Dailymotion und vielen anderen herunterzuladen. Das Programm ist plattformunabhängig und kann auf verschiedenen Betriebssystemen wie Windows, macOS und Linux ausgeführt werden.

Das Programm kann Videos in verschiedenen Formaten und Qualitätsoptionen herunterladen, einschließlich HD- und 4K-Auflösungen. Es unterstützt auch den Download von Untertiteln und Audiospuren. youtube-dl ist ein Befehlszeilenprogramm und kann über die Eingabeaufforderung oder das Terminal gesteuert werden. Es gibt auch grafische Benutzeroberflächen, die auf dem youtube-dl-Backend aufbauen.

Anfang 2022 klagte die Musikindustrie gegen den Hoster Uberspace. Der Vorwurf: Durch youtube-dl würden Urheberrechtsverletzungen ermöglicht, so die Plattenfirmen und Branchenverbände. Uberspace warf man durch das Hosten Mittäterschaft, Gehilfen- sowie Störerhaftung vor. Überraschung: Das Gericht entschied gegen den Hoster. Das Gericht geht im Urteil davon aus, dass sich Uberspace als Webhoster nicht auf das Haftungsprivileg für Host-Provider berufen kann, weil die Klägerinnen Uberspace mit der Abmahnung auf eine vermeintliche Rechtsverletzung hingewiesen haben.

Nach dem jüngsten Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Webhosting-Anbieter Uberspace kündigt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg an. Die GFF hatte Uberspace bei der Verteidigung gegen eine Klage von Sony Music, Universal Music und Warner Music unterstützt.

Die drei Unternehmen hatten geklagt, weil Uberspace die Website des Open-Source-Projekts youtube-dl hostet, einer Software zum Herunterladen von Videos aus dem Internet. Die Software selbst wird nicht von Uberspace, sondern von der Microsoft-Plattform GitHub gehostet. Das Gericht verurteilte Uberspace wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen in zwei Fällen: Zum einen wegen „Beihilfe zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen durch Dritte“, wenn diese Musikvideos der klagenden Musikunternehmen hochladen. Zum anderen wegen „Beihilfe zur Verbreitung eines Werkzeugs, das hauptsächlich zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen verwendet wird“.

„Diese Entscheidung ist eine Gefahr für die Freiheit und die Remix-Kultur im Internet. Nach Auffassung des Landgerichts soll es immer rechtswidrig sein, YouTube-Videos herunterzuladen, egal zu welchem Zweck. Das steht im Widerspruch zu den Interessen von YouTube und verhindert legale und erwünschte Nutzungen“, kritisiert Joschka Selinger, Rechtsanwalt im Projekt control © bei der GFF. „Es gibt unzählige Menschen und Organisationen, die für ihre Arbeit auf Tools wie youtube-dl angewiesen sind, sei es für journalistische Zwecke, zur Beweissicherung oder für kreative Techniken wie Remixes.“

Aufgrund ungleicher Machtpositionen und finanzieller Ressourcen üben Klagen wie die der Musikindustrie einen enormen Druck auf neutrale Diensteanbieter wie Uberspace aus. Es besteht die Gefahr, dass Host-Provider auf Zuruf – und ohne gerichtliche Klärung – Inhalte sperren, um Klagen und Abmahnkosten zu vermeiden. Dies stellt eine Gefahr für die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet dar. Aus dem gleichen Grund unterstützt die GFF den gemeinnützigen DNS-Dienst Quad9 in einem Verfahren gegen die Forderungen der Musikindustrie nach Netzsperren.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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13 Kommentare

  1. Ich finde es gut, dass Uberspace sich nicht alles gefallen lässt. Was gerade in der IT Welt vor sich geht (DNS Sperre, usw.) hat schon was mit Zensur zu tun. Wir beschweren uns immer über andere Länder (China), machen aber genau den selben Schrott, wenn auch in einer Light-Version.

    Gerade in Deutschland merkt man den Druck der Lobby. Alles wo es um Kohle für Unternehmen geht, wird sehr häufig immer für die Unternehmen geurteilt. Bestes Beispiel: Störerhaftung. Gibts nur in Deutschland. Gute Lobby-Arbeit eben.

  2. LG Hamburg just doing LG Hamburg things. Das wird die nächste Instanz eh bestätigen. Eine Farce. Soll man als Nächstes die Autobahn GmbH verklagen, die ermöglichen Mördern, Dieben und Räubern ja auch die Flucht. Am besten gleich noch VW und Audi dazu.

  3. LG Hamburg sollte bei allem was mit dem Internet zu tun hat ausgeklammert werden … Das L in LG Hamburg steht hier für Lobby ….

  4. LG Hamburg sollte man einfach nur schließen. es ist eine Schande für das Rechtswesen

  5. Bleibt immer noch loopback, dafür gibt es entweder mit VAC Virtual Audio Cable oder hardware Loopback zumindest die Möglichkeit Audio digital , wenn auch in Echtzeit und nicht per Sownload , mitzuschneiden. Und das ist und bleibt für den Privatgebrauch legal. Sicher gibt es sowas auch für videeo, interessiert mich nur nichtt. Aber mit Loopbakc-Techniken kann man alles, was über die soundkarte läuft ganz legal auf die Festplatte bannen, so lange man es nicht weiter verbreitet. Eben Privatkopie.

    • Es bleibt auch weiterhin youtube-dl, oder halt als neuere Variante / Fork youtube-dlp bzw. kurz yt-dlp verfügbar.

  6. > Die drei Unternehmen hatten geklagt, weil Uberspace die Website des Open-Source-Projekts youtube-dl hostet, einer Software zum Herunterladen von Videos aus dem Internet. Die Software selbst wird nicht von Uberspace, sondern von der Microsoft-Plattform GitHub gehostet.

    Gegen Microsoft hätten sie ja viel weniger Chancen, dazu noch müssten sie nach Texas oder so fahren, wo der dortige Pendant zu LG Hamburg sitzt.

  7. Deisen Senat vom LG Humbug sollte man schnellstens schließen – da kommen reihenweise schräge Urteile zustande die oft von höheren Instanzen kassiert werden (leider zu selten vom OLG Humbug sondern erst höher).
    Woanders gibt es meine ich ebenso ein schräges Gericht, ich meine das ist das LG Allaaf

  8. Der Kuschler says:

    … und gleich akamai und aws auch abschalten und alle gehosteten Inhalte unwiederbringlich löschen.
    Herr Richter, es gibt dafür noch ein Bier auf Hawai.
    Wer gebietet dem Treiben endlich einmal Einhalt? Unglaublich.

  9. Im Kern geht es hier ja eigentlich weniger darum, ob die Software „illegal“ ist. Das ist eigentlich ein anderes Thema. Wenn gleich eine Einstufung als „nicht illegal“ oder zumindest „Grauzone“ Uberspace vermutlich schon helfen würde…
    Aber das ist aus meiner Sicht gar nicht der Punkt. Ich verstehe hier gar nicht, womit Uberspace sich strafbar gemacht hat. Die Software wurde zu keiner Zeit auf den Server von Uberspace gehostet, sondern eben bei GitHub. Bei Uberspace lag einfach nur eine Webseite die letztlich die Funktionsweise der Software erklärt hat. Der Download lag immer bei GitHub. Hat sich Uberspace „mitschuldig“ gemacht, weil sie die Webseite nach Abmahnungen nicht abgeschaltet hat? Ich finde nicht.

    Anstatt also die Entwickler anzugehen, die scheinbar illegale Software entwickeln und vertreiben, will man hier über einen doch recht kleinen Hoster ein Example statuieren um vermutlich andere Hoster abzuschrecken, solche Webseiten (auch wenn sie gar keinen Download anbieten!) gar nicht erst zu hosten.
    Bringt nur nichts, weil jemand der die Software nutzt, wird sie im Zweifel halt auch selbst über GitHub oder den tausenden Portalen im Netz finden. Kampf gegen Windmühlen und Leidtragender ist hier ein kleines deutsches Unternehmen…

    • Jetzt komm‘ den Juristen doch nicht mit solchen präzisen technischen Details. Internet, Link, Download, Hoster, DNS, www-irgendwas, das ist für die doch nicht auseinanderzuhalten, das ist für die alles „was mit Computern“. Deswegen stehen die auch noch so auf Fax als Kommunikationsmittel. Das verstehen die technisch zwar auch eigentlich nicht, aber da kann man beim Sendegerät so schön anschaulich Papier reinstecken und beim Empfängergerät kommt’s wieder raus, das ist so ähnlich wie eine Fotokopie machen, nur mit etwas Abstand dazwischen, ganz ohne komplizierte Programme, ohne Maus die immer so schwer zu bedienen ist und ohne Tastatur, wo man die Tasten nie wiederfindet.

  10. Man kann es auch positiv sehen.

    Die letzte Programmversion war im Dezember 2021, sodass ein gewisser Fork den Entwicklern des Originals davonrennt. Mit ausreichend „Glück“ wird youtube-dl dank dieses Forks unwichtig und der Sieg gegen Uberspace war für die Kläger Geld- und Zeitverschwendung.

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