waipu: Nebenkostenprivileg fällt ab Mitte 2024 weg, wenige Haushalte wissen das

In einer Umfrage des Anbieters waipu.tv ging es um das Thema »Nebenkostenprivileg« und welche der befragten Personen wirklich wüssten, worum es sich dabei handelt und was die persönlichen Rechte sind. Laut der Umfrage wussten gerade einmal 5 % alle Befragten, was das Nebenkostenprivileg eigentlich ist. Vor zwei Jahren sah das Ergebnis noch deutlich positiver (20 %) aus. Befragt wurden über 1.000 deutsche Haushalte online (Erhebungszeitraum: Februar 2023, Alter der Befragten: 18 Jahre – 80 Jahre, Geschlecht: 50 Prozent männlich, 50 Prozent weiblich).

Das Nebenkostenprivileg ist eine Regelung im deutschen Mietrecht, die besagt, dass der Vermieter die Nebenkosten für eine Wohnung oder ein Haus vom Mieter verlangen kann, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Nebenkosten sind die Kosten, die neben der eigentlichen Miete anfallen, zum Beispiel für Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister. Das Nebenkostenprivileg bedeutet, dass der Vermieter diese Kosten nicht aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss, sondern sie auf den Mieter umlegen kann. Der Mieter muss dann monatlich eine Vorauszahlung leisten und einmal im Jahr eine Abrechnung erhalten, in der die tatsächlichen Kosten mit den Vorauszahlungen verglichen werden. Wenn der Mieter zu viel gezahlt hat, bekommt er eine Rückzahlung. Wenn er zu wenig gezahlt hat, muss er eine Nachzahlung leisten. Mit dem Nebenkostenprivileg ist es dem Vermieter aktuell auch möglich, die ebenfalls zu den Nebenkosten gehörenden Kosten für den TV-Kabelanschluss in die Miet-Nebenkosten umzulegen – egal, ob der Mieter diesen nutzt oder nicht.

Was nun aber vor allem wichtig ist, zu wissen: Die Regelung für das Nebenkostenprivileg wird ab Mitte 2024 abgeschafft, der Gesetzgeber hat diese als verbraucherunfreundlich anerkannt. Für den Mieter räumt dies das Recht ein, den Empfangsweg für den eigenen Fernseher frei auszuwählen und nicht mehr zwingend für einen eventuell gar nicht genutzten TV-Kabelanschluss zahlen zu müssen. waipu möchte den mittlerweile recht große Gemeinde betroffener Haushalte darum rechtzeitig in Kenntnis darüber setzen und winkt natürlich fleißig selbst mit den Streaming-Ärmchen nach neuen Kunden. Dabei gibt es natürlich auch weiterhin Alternativen wie den Satelliten-Empfang und DVB-T2.

Die Umfrage-Ergebnisse lauteten:

  • 5 % kannten das Nebenkostenprivileg
  • 8 % der Haushalte mit Kabelempfang kannten das Nebenkostenprivileg
  • Die TV-Empfangswege verteilten sich wie folgt:
    • 28 % Satellitenanschluss
    • 28 % Kabelanschluss
    • 21 % Streamingdienste/Mediatheken
    • 16 % IPTV
    • 4 % kein TV-Anschluss
    • 2 % sonstige Wege
    • 1 % keine Angabe

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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26 Kommentare

  1. Also fällt nicht das Nebenkostenprivileg weg sondern lediglich die allgemeine Umlage für den Kabelanschluss. Ist schon irgendwie was anderes…

  2. Wer braucht TV wenns internet gibt?!

    • Für Sky zB. Wenn man das in 4k haben möchte braucht man ein TV Kabel/Sat

      • Was technisch ja eigentlich blödsinn ist. Oder wie schafft es YouTube in 4k zu streamen? Aber irgendwie muss SKY ja den Aufpreis und Boxen rechtfertigen.

    • Der Kabelanschluss wird auch für Kabelinternet benötigt.

      • GooglePayFan says:

        Ja, aber nicht der Fernsehempfang. DOCSIS und DVB-C sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

        Und bei reinem Internet zahlt man auch kein TV mit, da sind die Leute ohne Vermieter bisher im Vorteil.
        Ich jedenfalls werde dann kein TV mehr zahlen, den Anschluss abklemmen kann Vodafone mir dann jedoch nicht, da ich ja noch Internet gebucht habe.
        Zum Glück nicht mein Problem.

        • Vodafone könnte theoretisch einen Filter einbauen der die TV-Frequenzen rausfiltert.

          Realistisch wird sein das TV zukünftig gratis in Verbindung mit einen Internettarif ist. Mittelfristig wird man die Verbreitung via dvb-c beenden um die Kapazität effektiver zu nutzen. Fernsehen gibt es dann als IP-TV um mit Nutzungsdaten Geld zu verdienen.

          • CyberTalker says:

            Wir haben bei Vodafone keinen TV Anschluss gebucht, das Signal kann man aber trotzdem abfangen. Es sind auch noch entsprechende Ports frei. Der Techniker hat uns darauf hingewiesen.

  3. „Was nun aber vor allem wichtig ist, zu wissen: Die Regelung für das Nebenkostenprivileg wird ab Mitte 2024 abgeschafft, der Gesetzgeber hat diese als verbraucherunfreundlich anerkannt.“
    Dieser Satz ist so nicht richtig. Das Nebenkostenprivileg bleibt weiterhin bestehen. Lediglich der Passus welcher den TV-Empfang regelt ändert sich – solltet ihr ggf. nochmals deutlicher beschreiben.

    • Der Satz ist richtig, die blaue Box ist falsch.
      Das „Nebenkostenprivileg“ ist nur die Umlage der Kabelkosten.

  4. Der Artikel liest sich so, als ob der Vermieter zukünftig das Risiko für die für Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister selbst tragen müsste. Das ist Quatsch.

  5. Das dürfte allerdings auch daran liegen, dass der TV-Anschluss immer seltener auch tatsächlich über die Nebenkosten abgerechnet wird. In meiner alten Wohnung gab es zwar eine Box von Unitymedia im Keller. Meine Wohnung war aber gar nicht angebunden. Wer angeschlossen werden wollte, musste ohnehin selbst abschließen.
    Und das läuft inzwischen in vielen mir bekannten Mehrparteien-Häusern so. Der Eigentümer/Vermieter kümmert sich noch darum, dass der Kasten hängt. Das verursacht für den Eigentümer/Vermieter häufig auch keine Kosten. Ob der Mieter dann aber tatsächlich über Kabel angebunden werden möchte, kann er selbst entscheiden. Mit Glück liegt zumindest schon die Leitung (ist aber nicht gesteckt), mit Pech muss selbst die Leitung erst gezogen werden (was häufig ein nicht zu unterschätzender Aufwand ist)
    In meiner alten Wohnung war es dann tatsächlich so, dass das Leerrohr für das Kabel halt über alle Etagen ging und alle Nachbarn unter mir am Tag der Verlegung hätten anwesend und damit einverstanden sein müssen, dass der Techniker kurz in die Wohnung kann ^^. Tjoa. Den Aufwand wollte nicht mal Unitymedia. Als wurde es dann doch DSL25 ^^

    • Ich kenne das Problem, manchmal sind die baulichen Gelegenheiten vertrackt, manchmal kann es ein cleverer Techniker hinbiegen.

      Ich habe mal in einer Einliegerwohnung eines Hauses gewohnt, hinten zur „Hangabwärtsseite“ zum Garten raus. Das heißt, neben meiner Wohnung lag quasi der Keller des Haupthauses.
      Alternative wäre gewesen DSL 2000 (also 2 MBit) oder Kabel von KabelBW mit damals 30 oder 50 MBit max. Die Entscheidung war nicht schwer, das Haus hatte schon Kabel, TV kam schon so – nur der Kabelreceiver im Keller musste getauscht werden, um Datenfähig zu sein für Internet über Kabel. Dachten wir.
      Es stellte sich heraus, das meine TV-Leitung vom Keller durch die Wohnung der Vermieter, unter das Dach dort in einen Verstärker und dann wieder runter zu mir ging. Der Techniker meinte: Nicht möglich, darüber die Daten zu senden, spätestens der Verstärker killt alles, der ist nicht Rückkanalfähig.
      Einfach ein Loch durch die Wand zu bohren wollten meine Vermieter nicht.
      Der Techniker guckte sich noch mal alles an und meinte: Brauchen Sie eigentlich die Telefondose? Ich so: Wenn ich Kabel-Internet habe, nein. Er zog dann durch den vorhandenen Kabelschacht mit dem Telefonkabel mit einiger Mühe zusätzlich das Kabel von Kabel BW und ersetzte die TAE Dose durch eine Kabeldose. Problem gelöst!
      Ich war begeistert, denn das war schon eine clevere Idee. Und noch begeisterter war ich, das er dann meinte: Für das TV bezahlen Sie ja keine Grundgebühr, das ist für Einliegerwohnungen aber nicht abgedeckt – aber ich habe nix gesehen, sagen Sie nur selbst KabelBW nichts davon 🙂

      • GooglePayFan says:

        Ich hoffe für deinen Vermieter, dass du dort bis in alle Ewigkeit wohlen bleibst, denn wenn dein Nachmieter plötzlich wieder vernünftiges Internet über die Telefondose haben will, dann kann der Vermieter da rechtlich nicht mehr nein sagen, und wenn der Techniker hundert Löcher durch die Wände bohren müsste…

        • Ich wohne schon lange nicht mehr dort und mein Nachmietervhatte die Wahl, die Dose wieder auf TAE umbauen zu lassen und DSL mit 2 MBit zu nehmen (ist das dieses „vernünftige Internet“?), oder auch Kabelinternet.
          Kannst mal raten, was er wollte.

          Und falls Du das nicht verstanden hattest: Der Techniker hat das „Kabel-Kabel“ durch den vorhandenen „Telefon-Kabel“ Schacht gezogen. BEIDE Kabel lagen dann darin, nur auf der Wohnungsseite konnte nur eine Dose installiert sein.
          Im übrigen waren die Vermieter in jeder Phase informiert und haben das Vorgehen mitgetragen.

          • GooglePayFan says:

            Ach ok, das Wort „zusätzlich“ habe ich tatsächlich überlesen, da es in der Regel gerade in alten Kabelkanälen nur schwer möglich ist zusätzliche Kabel einzuziehen.

            Wenn du dort schon lange nicht mehr wohnst, weißt du doch gar nicht, wie schnell das Internet über DSL mittlerweile ist.
            Haushalte mit 2 MBit/s machen jedenfalls nur noch einen niedrigen, einstelligen Prozentsatz aus, dabei dürfte die Schnittmenge mit Haushalten, die einen Kabelanschluss haben, noch einmal viel geringer sein, weil diese selten ländlich anzufinden sind.

  6. Also fällt nicht das Nebenkostenprivileg an für sich weg, sondern der darin enthaltene Kabel-TV-Vertrag darf nicht mehr als Nebenkosten abgerechnet werden?

    • Der Kuschler says:

      Ja, genau richtig verstanden. Der Mieter muss sich, so er Kabel TV nutzen will, mit dem Kabelnetzbetreiber auf einen neuen Vertrag einigen in dem nicht nur der TV Tarif zu zahlen ist, sondern auch das Bereitstellungsentgelt der für den TV Empfang. Nutzt der Mieter das Kabel TV nicht und surft weiterhin über Kabel im Internet, darf der Kabelanbieter kein Bereitstellungsentgelt verlangen.

      • GooglePayFan says:

        Doof für den Kabelanbieter, der Nutzer muss kein Entgelt mehr für den TV-Empfang zahlen, wenn er nicht möchte, aber verhindern kann der Anbieter den Empfang nicht, wenn Internet gebucht ist.

        Das wird noch ein ordentliches Loch in die Bilanzen von Vodafone reißen oder die müssen die Internet-Verträge deutlich teurer machen (eben um die weggefallenen TV-Gebühren), das wiederum hebt dann aber den preislichen Vorteil gegenüber anderen Internet-Anbietern auf.
        Voll verdient finde ich, Vodafone hat lange über diesen Wettbewerbsvorteil profitiert, weil kein anderer Anbieter so viel Geld direkt über die Nebenkosten bekommen hat.

  7. Naja, das Wort „Nebenkostenprivileg“ kommt in der Betriebskostenverordnung überhaupt nicht vor, von daher reden wir hier nicht über einen Begriff, der rechtlich definiert ist. Lt. Wikipedia bezieht sich der Begriff nur auf die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses lt. Nr. 15 der Betriebskostenverordnung. Die Überschrift wäre demnach okay.

    • Dennoch finde ich es etwas missverständlich. Aber so macht es auch Sinn, dass ein Unternehmen wie Waipu sich damit auseinander setzt.

  8. > Laut der Umfrage wussten gerade einmal 5 % alle Befragten, was das Nebenkostenprivileg eigentlich ist. Vor zwei Jahren sah das Ergebnis noch deutlich positiver (20 %) aus.

    Den Passus fand ich besonders witzig. Der zeigt doch einfach wunderbar, dass solche Umfragen überhaupt keinen Wert haben. Das Wissen über das Nebenkostenprivileg wird wohl nicht in den zwei Jahren einfach verpufft sein, es wurden schlicht damals (ggfs. zufällig) besser informierte Leute gefragt. Würde man die Umfrage jetzt mit noch Mal anderen 1.000 Leuten machen, könnte genau so gut wieder 20% raus kommen. der Stichprobenraum ist für eine verlässliche Aussage einfach viel zu klein.

    Zum Thema. Ich wusste was das Nebenkostenprivileg ist und auch, dass es 2024 endlich wegfällt. Das spart mir immerhin 100€ Nebenkosten jährlich. Aber ich bin mir sicher, dass die restlichen Ü70 Mieter hier im Haus keine Ahnung davon haben und sich nächstes Jahr schwer wundern werden, wie teuer ihr Kabel TV wird.

  9. Es gibt rechtlich kein „Nebenkostenprivileg“, das ist lediglich ein umgangssprachlicher Ausdruck für die Umlagefähigkeit der Betriebskosten des Kabelanschlusses oder einer Gemeinschaftsantenne – in der Abrechnung heißt der Punkt dann typischer Weise „Kabelfernsehen“, was jeder verstehen sollte. Das ganze stammt noch aus Zeiten, als der Fernseh-Empfang technisch jeweils für das komplette Haus geregelt wurde, zumal es meist nur zwei Optionen gab: Eine Dachantenne mit ~5 Sendern oder eben Kabelfernsehen. Aus den Verträgen wieder raus zu kommen, war bisher nahezu unmöglich, da immer irgendwer Angst hatte, er müsse zwei Cent mehr bezahlen – und de facto alle Eigentümer und Mieter zustimmen müssen.

  10. Tja, ob das nun nur Vorteile bietet, bin ich mir nicht sicher. Den Kabelanbieter z. B. ist als Mieter wenn ich das korrekt verstehe, trotzdem nicht frei wählbar. Und einer Personengruppe dürfte es möglicherweise auch nicht gefallen, dass es geändert wird: z. B. ALG II Empfänger. In Berlin, und ich war mal ALG II Empfänger, wurde bei den Mietverträgen peinlichst vom Amt darauf geachtet, ob Kabel TV etc, auch wirklich über die Betriebskosten abgerechnet werden, weil sie sonst nicht erstattet wurden. Das wird sich ja möglicherweise dadurch auch ändern. In der Wohnsiedlung in der ich seinerzeit wohnte, kannte ich einige, die sich den TV Anschluss seinerzeit haben verplomben lassen, damit belegt ist, dass sie keinen TV Anschluss haben.

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