„Vorsicht beim Kauf von smarten Weihnachtgeschenken“

Foto von Marcus Urbenz auf Unsplash

Alles Jahre wieder: Die Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht beim Kauf von smarten Weihnachtgeschenken. Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen können, sind hierzulande verboten.

Das Produkt ist verboten, wenn es:

eine Kamera oder ein Mikrofon hat, wodurch Bild- und Tondateien kabellos übertragen werden können, z. B. per WLAN, Bluetooth oder GSM

für unbemerkte Aufnahmen besonders geeignet und bestimmt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Mikrofon oder die Kamera entweder in einen Alltagsgegenstand oder einer Attrappe eingebaut ist, z. B. in Uhren, Rauchmelderattrappen, Lampen, Pop-Art-Blumen oder Powerbanks

von einer App gesteuert werden kann und zum unbemerkten Abhören oder Bildaufnehmen geeignet und bestimmt ist.

„Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Smarte Brillen müssen optische Warnzeichen oder akustische Signale haben, um auf Fotografieren oder Filmen aufmerksam zu machen. Die Privatsphäre wird gewahrt, wenn die Aufnahme für Dritte erkennbar ist. Kinder-Smartwatches werden von den Eltern über eine App kontrolliert. Wenn Gespräche des Trägers und der Umgebung unbemerkt abgehört werden können, sind solche Uhren ebenso verboten.

Saugroboter sind verboten, wenn sie heimlich Bilder oder Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers senden können. Es ist wichtig, dass sie akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme geben. Die Bundesnetzagentur überprüft derzeit die auf dem Markt angebotenen Produkte. Die Vielfalt von Spionagegeräten nimmt kein Ende, heißt es in der Meldung. In der letzten Zeit sind der Bundesnetzagentur Zahnbürstenhalter mit Spionagekamera, Wasserkocher mit Mikrofon und videofähige Winkekatzen aufgefallen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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9 Kommentare

  1. „[…]Das Produkt ist verboten, wenn es:

    eine Kamera oder ein Mikrofon hat, wodurch Bild- und Tondateien kabellos übertragen werden können, z. B. per WLAN, Bluetooth oder GSM.[…]“

    Nach dieser Logik müsste man auch Smartphones verbieten …

  2. Wenn man keine Ahnung und gleichzeitig Angst hat: erstmal verbieten!
    Ist ja nicht so dass man beibringen kann wie man so etwas sicher nutzen kann… oder gar selbst alternativen anbieten könnte die sicher sind.

    • Peter Brülls says:

      Ihnen ist schon klar, dass es nicht darum geht, dass sich jemand versehentlich selbst abhört? Oder Fotos auf der umkleide von sich macht?

  3. „Smarte Brillen müssen optische Warnzeichen oder akustische Signale haben, um auf Fotografieren oder Filmen aufmerksam zu machen. “ stelle ich mir zumindest für assistive Technologie für Blinde und Sehbehinderte Menschen schwierig vor. Hier könnten gerade Smarte Brrillen bei der Orientierung oder Hinderniserkennung , aber auch bei der Frage „wie sieht der Raum hier aus“ oder „wie sieht meine Umgebung aus“ helfen. Natürlich werden dann auch Personen beschrieben . Das habe ich z. B. schon mit der App „Be my Eye“, die eine Schnittstelle zu einer AI (noch experimentell) enthält ausprobiert. Klar Menschen wurden nicht identifiziert , aber beschrieben – Haut- und Harfarbe und Haarschnitt, Kleidungsstil und -farben. Also nichts was ein sehender Mensch nicht auch ohne daß über seinem Auge ein Licht blindkt erkennen könnte. Eine „ich gucke mit meinem elektronischen Auge“-Warnanzeige wäre eine Stigmatisieerung behinderter menschen. Hier muß es Ausnahmeregelungen geben , die es verbieten die Nutzung solcher Geräte einzuschränken. Ähnlich wie es auch ein Recht gibt, Blindenführ- und -assistenzhunde in Bereiche mitzunehmen, wo sonst allgemeinen Haushunden der Zutritt veerboten ist.

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