Verbraucherschützer fordern Nachbesserung bei nationaler Umsetzung der EU-Bahngastrechte

Deutsche Bahn AG

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert von der deutschen Bundesregierung, dass die nationale Umsetzung der EU-Bahngrastrechte verbessert wird. Beispielsweise sei es für Fahrgäste sinnvoller, bereits ab 30 Minuten Zugverspätung Entschädigungen anzubieten. Bei größeren Zugverspätungen oder Zugausfällen sollten Fahrgäste auf alternative Verkehrsmittel zurückgreifen können.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den aktuellen Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechteverordnung die Interessen der Fahrgäste leider nur unzureichend berücksichtigt. So sei der aktuelle Vorschlag der zuständigen Bundesjustiz- und Bundesverkehrsministerien zur nationalen Umsetzung für Fahrgäste enttäuschend. So sei es dringend notwendig, dass den Bahnunternehmen mehr Anreize zur Pünktlichkeit gegeben würden. Dass es daran hapert, zeigt ja auch der Blick auf Statistiken aus dem Jahr 2022.

Ironischerweise hatte die Regierung die Unpünktlichkeit der Bahn in einer Stellungnahme gerügt, scheint dann aber doch nicht gewillt, dem wedelnden Zeigefinger auch Taten folgen zu lassen. Die Verbraucherschützer fordern, dass Reisende bereits ab 30 Minuten Verspätung einen 10-Euro-Reisegutschein erhalten. Auch wünscht man sich eine bundesweite Mobilitätsgarantie, die auch die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wie Sharing- und On-demand-Diensten ermöglicht.

Es gebe immer noch in Deutschland Engpässe in der Schieneninfrastruktur und Modernisierungsbedarf, der bisher unzureichend angegangen werde und Bahnkunden auch in den kommenden Jahren viel Geduld abverlangen werde. Das Mindeste sei es, die Fahrgäste angemessen zu entschädigen und mit allen Mitteln die Weiterfahrt zu ermöglichen. Davon würde auch die Mobilitätswende profitieren.

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Ein Kommentar

  1. Was leider viel zu wenig deutlich gemacht wird: Ab Sommer werden sich die Fahrgastrechte deutlich verschlechtern. Die Bahnunternehmen müssen nicht mehr zahlen, wenn „höhere Gewalt“ vorliegt. Ein Alptraum für die Fahrgäste, der nicht zu durchschauen ist. Denn auch bei einem Sturm, der vermeintlich höhere Gewalt ist, kann die Bahn mit Verantwortung tragen und damit entschädigungspflichtig. Warum? Die Bahn muss ihre Infrastruktur (in gewissen Grenzen natürlich) darauf einstellen, dass sie mit derartigen Störungen umgehen und zügiger beseitigen kann. Bäume auf den Gleisen sind ein Indikator, dafür, dass es die Bahn mit der Pflege entlang der Gleise nicht ernst genommen hat.
    Es gab ganz ursprünglich auch schon mal „höhere Gewalt“ mit den Fahrgastrechten. Ich habe immer meinen Antrag eingereicht, selbst wenn das Bahnpersonal etwas davon faselte, dass höhere Gewalt vorläge und mein Geld auch bekommen. Letztenendes wurden diese Einschränkungen dann irgendwann weggeklagt. Ich hoffe, dass wird wieder so sein.

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