Valve: Berufung für Strafzahlung aufgrund von Geoblocking zurückgewiesen

Die Europäische Kommission hat gegen das Unternehmen Valve, das Eigentümer der Spieleplattform „Steam“ ist, wegen Zuwiderhandlungen gegen das EU-Kartellrecht Geldbußen von 1,6 Millionen Euro verhängt. Man begründete dies gegenüber Valve und auch anderen Publishern damit, den grenzüberschreitenden Verkauf bestimmter PC-Videospiele an Nutzer in bestimmten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mittels Geoblocking zu beschränken.

Valve hat gegen die Strafzahlung Widerspruch eingelegt, ist damit aber vor Gericht gescheitert. Man konnte mit der Argumentation, man verstoße mit der geografischen Sperrung von Aktivierungsschlüsseln nicht gegen EU-Recht und mache dies lediglich aufgrund des Urheberrechts, nicht überzeugen. Valve verlangt in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Preise, dies begründete man mit:

Das Urheberrecht soll den betroffenen Rechtsinhabern lediglich das Recht sichern, den geschützten Gegenstand durch die Erteilung von Lizenzen gegen Zahlung einer Vergütung gewerblich zu verwerten“, heißt es in einer Erklärung. „Sie garantiert ihnen jedoch nicht die Möglichkeit, die höchstmögliche Vergütung zu verlangen oder ein Verhalten an den Tag zu legen, das zu künstlichen Preisunterschieden zwischen den abgeschotteten nationalen Märkten führt.

Die Berufung wurde nun zerschmettert und die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt. Valve ist nun weiterhin gefordert, die Strafe in Höhe von 1,6 Millionen Euro binnen knapp zwei Monaten aufzubringen. Eine Stellungnahme steht aus.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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3 Kommentare

  1. Der zitierte Absatz ist nicht Valves Begründung für die unterschiedliche Bepreisung, sondern die der EU-Kommission, warum das Urheberrecht hier nicht greift.

    Das bedeutet, dass Valve durch das Filtern von Spielen im deutschen Store (betrifft v. a. Erotik-Titel) genauso gegen EU-Recht verstößt, weil es deutsche Kunden aktiv daran hindert, Waren zu erwerben, die in anderen EU-Staaten verfügbar sind. Man hat keine Möglichkeit, auf die Steam-Stores anderer EU-Staaten zuzugreifen, das unterbindet Valve (EU-Sitz „rein zufällig“ in Luxemburg) ja gerade wegen möglicher „Preisflucht“.

    Leider sind 1,6 Millionen Euro gemessen am Jahresumsatz des Unternehmens Peanuts, wie bei solchen „Strafzahlungen“ üblich.

  2. Und was bringt uns das Spieler wenn man trotzdem einfach mit anderen mittel gehindern wird Spiele aus Billig Länder zu erwerben .
    Dann werden sie die Währungsmasche weiterhin durchführen oder den Umzug in andere Länder noch weiter erschweren , den Handel aufgrund Stuer und oder Geldwäsche etc begrenzen
    die sitzen trotzdem am längern Hebel und tanzen weiter auf der Nase rum

  3. ich weiß noch das es ein riesen Ding war mit Wolfenstein wegen den Hakenkreuzen.
    Da ist geoblocking dann okay?!
    Ich verstehe jetzt nicht was hier das Problem sein soll.

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