US-Staaten verklagen Meta wegen negativen Auswirkungen auf Kinder

Laut „The Associated Press“ verklagen zweiundvierzig US-Bundesstaaten Meta und behaupten, dass Instagram und Facebook wissentlich süchtig machende Funktionen entwickelt hätten, welche die geistige Gesundheit von Kindern schädigen. Die Klage Kaliforniens geht dabei zusätzlich darum, dass Meta Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Zustimmung der Eltern sammelt und damit gegen Bundesgesetz verstößt.

„Meta hat sich mächtige und noch nie dagewesene Technologien zunutze gemacht, um Jugendliche und Teenager anzulocken, zu binden und schließlich zu fesseln. Das Motiv ist Profit, und in dem Bestreben, seine finanziellen Gewinne zu maximieren, hat Meta die Öffentlichkeit wiederholt über die erheblichen Gefahren seiner Social-Media-Plattformen getäuscht.“

  • Aus der Klage

Eine vorher geleakte interne Untersuchung von Meta hat ergeben, dass 13,5 % der befragten weiblichen Teenager angeben, ihre suizidalen Gedanken würden durch die Nutzung von Instagram verstärkt. Zudem gaben 17 % der Teilnehmerinnen an, dass die Plattform ihre Essstörungen negativ beeinflusse.

„Kinder und Jugendliche leiden unter einer rekordverdächtig schlechten psychischen Gesundheit, und Social-Media-Unternehmen wie Meta sind daran schuld.“ „Meta hat vom Schmerz der Kinder profitiert, indem es seine Plattformen absichtlich mit manipulativen Funktionen ausgestattet hat, die Kinder süchtig nach ihren Plattformen machen und gleichzeitig ihr Selbstwertgefühl senken.“

  • New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James

 

Eigentlich sollte Meta auch verhindern, dass unter 13-Jährige die Plattformen nutzen können. Diese Begrenzung kann aber recht einfach umgangen werden, auch ohne das Einverständnis der Eltern. Insgesamt klingen die Anschuldigungen doch recht ernst. In Europa gab es auch bereits ein Urteil gegen Meta aufgrund des gleichen Themas. 

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15 Kommentare

  1. MeinNametutnichtszurSache says:

    Joah. Warum sollten sich auch die Eltern um die Kinder kümmern? Aufsichtspflicht und so… lieber alles verklagen, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

    Und das Ziel wird wahrscheinlich ordentlich Schadensersatz sein. Nicht die Einstellung des Geschäftsbetriebes. 🙂

    • Mike Leitner says:

      Die Bundesstaaten klagen, nicht Privatpersonen

      • MeinNametutnichtszurSache says:

        Ändert genau nix an meiner Aussage. Einerseits Krankenversicherung, Gewerkschaften, Regulierung der Wirtschaft sowie von Waffen ablehnen, andererseits aber Firmen verklagen, die eine Dienstleistung anbieten. Die sollen einfach die Eltern verpflichten, auf ihre Kinder aufzupassen… oh, warte. Eingriff in die Privatsphäre oder irgendeinem anderen Zusatzartikel…

        • Sie haben wohl keine Kinder und standen mal an der Supermarktkasse mit all den bunten Verführungen für Kinder und Alkoholiker. Der Staat soll natürlich eingreifen, wenn Firmen mit Millionenbudget für Profis, welche psychologische Schwächen der Schwächsten ausnutzen, um ihren mindertwertigen Kram zu verkaufen, Profit auf eben Kosten jener glauben machen zu müssen. Glauben sie mir, es gibt schon genug Gelegenheiten, einem Kind das nein beizubringen.

          • MeinNametutnichtszurSache says:

            Wird doch Zeit für einen Elternführerschein… und damit verbundene Fortpflanzungserlaubnis.

    • Es ist interessant, dass immer beim Thema Internet auf die Aufsichtspflicht hingewieden wird.
      Alle Eltern müssen immer Profis im Einrichten von Routern / Firewall / Handys sein, sind sie aber nicht.

      Im „echten Leben“ darf ein Händler auch keinen Alkohol an Minderjährige verkaufen. Da gibt es dann Strafen. Wieso eigentlich? Es gibt doch die Aufsichtspflicht….

      Ich kann dieses Argument echt nicht mehr hören, man kann Kinder nicht 24/7 in allen Dingen beaufsichtigen und Firmen die mit ihren Produkten Geld verdienen (wollen) haben auch Bestimmungen und Gesetze zu beachten, auch im Internet.

  2. Plottwist: Erst ein Anwendung ohne Altersbeschränkung und Kontrolle für den heimischen Markt zulassen – dann verklagen weil keine Altersbeschränkung und zu wenig Kontrolle. Nicer move…

    • Die Anwendung (Instagram zB) hat eine Zulassung? Von wem?

    • Komischer Kommentar… ist doch ganz normal so. Es kann doch nicht von vorn herein alles verboten werden. Beispiel E-Roller. Wenn es zu viel wird/außer Kontrolle gerät muss eben eingegriffen werden um das wieder in die richtigen Bahnen zu lenken. Ok, bei den E-Rollern hätte man von mir aus auch gleich verbieten können 😀

      • Wer redet von Verboten? Ich nicht. Und dein Vergleich hinkt auch gewaltig. Denn hier wird keine Einschränkung oder Korrektur qua Gesetz betrieben. Was die Norm ist und wie du selbst schreibst auch richtig wäre. Hier wird ein Klage eingereicht. Völlig andere Baustelle.

  3. Wenn nun Facebook schon kinderschädlich ist und süchtig macht, was ist dann mit dem Rest des Internets? Das ist doch auch nicht besser

  4. Letitia JameS – da ist ein S verschwunden gegangen

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